Zur gescheiterten Planung eines Festes zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes durch die Firma Media Event (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/12260)
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. Februar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12052) auf Bundestagsdrucksache 16/12260 gibt Anlass zu Nachfragen. Die Verantwortlichkeiten sind nicht vollständig aufgeklärt. Insbesondere hat die Bundesregierung die Frage nicht klar beantwortet, ob das Bundeskanzleramt in die Weiterleitung des Begehrens der Agentur Media Event, eine staatliche Förderung zu erhalten, an das Bundesministerium des Innern eingeschaltet war. Aufzuklären ist auch, ob zwischen den beteiligten Staatsbediensteten und der Agentur private Beziehungen bestanden. Weiterhin ist aufzuklären, ob die gewählte außergewöhnliche Konstruktion (staatlich gefördert wurde die Veranstaltung eines Privaten, der zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung ergänzend auf Sponsoren zurückgreifen sollte) die Regelungen des Bundes über Sponsoring unterlaufen hat. Schließlich bleibt bisher wenig nachvollziehbar, warum 1 Mio. Euro ausgegeben wurde, deren Verwendungszweck die Bundesregierung offenbar nicht sofort und klar im Einzelnen benennen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wann wurde das Bundeskanzleramt erstmals über das inhaltliche und organisatorische Konzept des geplanten Festes informiert?
b) An welche Stelle (bitte Angabe der konkreten Organisationseinheit) innerhalb der Bundesregierung wurde der „Hinweis“ des Bundespresseamtes auf die Planungen der Agentur zunächst weitergegeben?
2. a) Bestanden zwischen dem Mitarbeiter des Bundespresseamtes, sowie zwischen weiteren mit der Sache befassten Staatsbediensteten und Personen bei Media Event außerdienstliche Kontakte?
b) Falls solche Kontakte bestanden, wie beurteilt die Bundesregierung dies in Hinblick auf die Richtlinien der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung?
3. a) Wurde bereits die Förderung der Agentur von dem die Entscheidung treffenden Bundesministerium des Innern mit den anderen zu beteiligenden Ressorts abgesprochen oder nur die Ausgestaltung, nachdem die eigentliche Entscheidung getroffen war (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 2 und 5b auf Bundestagsdrucksache 16/12260)?
b) Falls die Grundentscheidung ohne eine Einschaltung anderer Ressorts und Verfassungsorgane getroffen wurde, wären spätere Diskussionen vermeidbar gewesen, wenn dies anders gehandhabt worden wäre?
4. a) War die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (BAnz. 2003, 14906) auf das Sponsoring im vorliegenden Falle anwendbar?
b) Falls nein, wurden zumindest die Grundsätze dieser Verwaltungsvorschrift bei der Ausgestaltung herangezogen, und wenn nein, warum nicht?
c) Wäre insbesondere bei sinngemäßer Beachtung von Nummer 3.4e der Verwaltungsvorschrift („…darf die Dienststelle den Sponsor und seine Erzeugnisse nicht öffentlich anpreisen“) die Diskussion um die geplante öffentlichkeitswirksame Produktpräsentation (Autokorso etc.) vermeidbar gewesen?
d) Wäre es auch aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, hier zu klareren Regelungen zu kommen, die auch bei dem von ihr hier gewählten Abwicklungsmodell (Subventionierung eines Privaten) für die Gestaltung einer wichtigen staatlichen Feier den Anschein, staatliche Interessen würden mit privater Produktförderung vermengt, vermeiden helfen?
5. a) Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass einerseits „für die Festlegung der Auszahlungszeitpunkte der Umstand (maßgeblich war), dass der Zuwendungsempfänger … nicht unerhebliche Vorleistungen zu erbringen hatte“ (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 16/12260), die Bundesregierung jedoch andererseits nicht sagen kann, welche Vorleistungen bisher erbracht worden sind (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 16/12260)?
b) Ist die bisher gegebene Antwort der Bundesregierung tatsächlich dahingehend zu verstehen, dass dem Sponsor alle ihm entstandenen Kosten bis zur Höhe von 2 Mio. Euro (oder auch darüber hinaus) zu ersetzen sind, obwohl er keinerlei für den Bund verwertbare Leistungen erbracht hat?
c) Falls ja, ist dies ein Grund für die Bundesregierung, künftig von derartigen Modellen der Gestaltung staatlicher Feiern Abstand zu nehmen?
Fragen13
a) Wann wurde das Bundeskanzleramt erstmals über das inhaltliche und organisatorische Konzept des geplanten Festes informiert?
b) An welche Stelle (bitte Angabe der konkreten Organisationseinheit) innerhalb der Bundesregierung wurde der „Hinweis“ des Bundespresseamtes auf die Planungen der Agentur zunächst weitergegeben?
a) Bestanden zwischen dem Mitarbeiter des Bundespresseamtes, sowie zwischen weiteren mit der Sache befassten Staatsbediensteten und Personen bei Media Event außerdienstliche Kontakte?
b) Falls solche Kontakte bestanden, wie beurteilt die Bundesregierung dies in Hinblick auf die Richtlinien der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung?
a) Wurde bereits die Förderung der Agentur von dem die Entscheidung treffenden Bundesministerium des Innern mit den anderen zu beteiligenden Ressorts abgesprochen oder nur die Ausgestaltung, nachdem die eigentliche Entscheidung getroffen war (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 2 und 5b auf Bundestagsdrucksache 16/12260)?
b) Falls die Grundentscheidung ohne eine Einschaltung anderer Ressorts und Verfassungsorgane getroffen wurde, wären spätere Diskussionen vermeidbar gewesen, wenn dies anders gehandhabt worden wäre?
a) War die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (BAnz. 2003, 14906) auf das Sponsoring im vorliegenden Falle anwendbar?
b) Falls nein, wurden zumindest die Grundsätze dieser Verwaltungsvorschrift bei der Ausgestaltung herangezogen, und wenn nein, warum nicht?
c) Wäre insbesondere bei sinngemäßer Beachtung von Nummer 3.4e der Verwaltungsvorschrift („…darf die Dienststelle den Sponsor und seine Erzeugnisse nicht öffentlich anpreisen“) die Diskussion um die geplante öffentlichkeitswirksame Produktpräsentation (Autokorso etc.) vermeidbar gewesen?
d) Wäre es auch aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, hier zu klareren Regelungen zu kommen, die auch bei dem von ihr hier gewählten Abwicklungsmodell (Subventionierung eines Privaten) für die Gestaltung einer wichtigen staatlichen Feier den Anschein, staatliche Interessen würden mit privater Produktförderung vermengt, vermeiden helfen?
a) Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass einerseits „für die Festlegung der Auszahlungszeitpunkte der Umstand (maßgeblich war), dass der Zuwendungsempfänger … nicht unerhebliche Vorleistungen zu erbringen hatte“ (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 16/12260), die Bundesregierung jedoch andererseits nicht sagen kann, welche Vorleistungen bisher erbracht worden sind (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 16/12260)?
b) Ist die bisher gegebene Antwort der Bundesregierung tatsächlich dahingehend zu verstehen, dass dem Sponsor alle ihm entstandenen Kosten bis zur Höhe von 2 Mio. Euro (oder auch darüber hinaus) zu ersetzen sind, obwohl er keinerlei für den Bund verwertbare Leistungen erbracht hat?
c) Falls ja, ist dies ein Grund für die Bundesregierung, künftig von derartigen Modellen der Gestaltung staatlicher Feiern Abstand zu nehmen?