Steinkohlekraftwerk Bexbach
der Abgeordneten Tatge, Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In dem Gutachten „Ökologisches Beweissicherungsverfahren Kraftwerk Bexbach" heißt es:
- Die Konzentrationen für Cadmium streuen im Mittel um 0,09 µg/m³ Luft. Dies liegt erheblich über dem Wert für Ballungsgebiete (bis 0,03 µg/m³) wie er von Schladot und Nornberg beschrieben wird. Gleichzeitig unterscheidet er sich um den Faktor 2,25 vom Immissionswert für Langzeitwirkungen der TA Luft. ... Spitzenwerte, wie sie vor allem im Winter 1982/83 und im März 1984 auftraten, schließen bei längerer Exposition eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen nicht aus. Da der Grundpegel besonders während der Wintermonate überschritten wird, ist mit als Hauptverursacher der Hausbrand zu nennen. Die Konzentrationen von 0,02 bis 0,13 µg/m³ zeigen den Einfluß einer Emissionsquelle in unmittelbarer Umgebung an.
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei den gefundenen Spitzenkonzentrationen vor allem an Cadmium und Blei bei längerer Exposition eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen ist?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die sehr hohen Cadmiumkonzentrationen in Höchen vorwiegend auf den Hausbrand und den Einfluß der Kraftwerke St. Barbara und Bexbach zurückzuführen sind?
c) Trifft es zu, daß mittlerweile die Aussagen bezüglich der Belastung durch Cadmium im Schwebstaub gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gutachtens verändert wurden? Wenn ja, auf welchen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert die geänderte Fassung des Gutachtens?
2. Nach Abschätzung des BUND-Saar werden von den Kraftwerken St. Barbara I und II und dem Großkraftwerk Bexbach jährlich zwischen 80 und '285 kg Cadmium emittiert, unter Hinzunahme der Müllverbrennungsanlage Neunkirchen und den Kraftwerken Weiher II und III betrüge nach Auffassung des BUND-Saar die jährliche Emission dieser Anlagen pro Jahr zwischen 160 und 480 kg.
a) Kann die Bundesregierung diese Auffassung bestätigen? Wenn nein, wie hoch ist die jährliche. Cadmiumemission der genannten, im Bundesbesitz befindlichen Anlagen?
b) Wie wird sich die Emissionssituation im Ostsaarland und der Westpfalz für Cadmium verändern, wenn die Müllverbrennungsanlage Pirmasens nach dem Stand der jetzigen Planungen gebaut und die Müllverbrennungsanlage Neunkirchen – wie von Saarberg-Fernwärme gefordert – auf einen jährlichen Mülldurchsatz von 200 000 Tonnen erhöht wird?
3. In dem bereits genannten ökologischen Beweissicherungsverfahren heißt es weiter:
- Durch die Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkes Bexbach kam es in Höchen zu einer deutlichen Zunahme der Schwefeldioxidbelastung.
a) Wird die Aussage weiterhin aufrechterhalten? Wenn nein, warum nicht?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß im August, Oktober und November 1983 sowie im Januar, Juli und September 1984 kurzzeitige Spitzenwerte an Schwefeldioxid von über 1 mg/m³ in der Umgebung des Kraftwerkes auftraten, angesichts der Tatsache, daß
- bereits bei kurzzeitigen, geringeren Immissionsbelastungen durch Schwefeldioxid eine vermehrte Sterblichkeit älterer Menschen mit Herz- und Atemwegserkrankungen auftreten kann,
- andere Krankheiten, wie Pseudo-Krupp oder Bronchitis, bei derartigen Schwefeldioxidkonzentrationen (z. B. in Verbindung mit hohen Schwebstaubkonzentrationen) gehäuft auftreten?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die signifikante Erhöhung der Schwefeldioxidimmissionsbelastung an den Meßstellen Schöneberg-Kübelberg und Dunzweiler in den Monaten Januar bis Juni 1984 im Verhältnis zu den Vergleichsmonaten des Vorjahres in Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Kraftwerkes Bexbach steht? Wenn nein, welche anderen Ursachen sind für die Erhöhung der Schwefeldioxidbelastung sowohl bei der Langzeit- wie bei den Spitzenwerten an den genannten Meßstellen verantwortlich?
5. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ökologischen Beweissicherungsverfahrens Kraftwerk Bexbach, wonach die Nitratgehalte im Höcherbergraum sehr hoch liegen und Werte erreicht werden, die über denen des Ruhrgebietes liegen, und welche Ursachen sind nach Meinung der Bundesregierung für diese Nitratbelastung verantwortlich?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gutachtens, wonach die zeitliche Verteilung der Nitritspitzenbelastung im Umkreis des Kraftwerkes Bexbach eindeutig mit dem Kohleeinsatz der Kraftwerke St. Barbara und Bexbach korreliert?
6. In dem „Ökologischen Beweissicherungsverfahren Kraftwerk Bexbach" heißt es:
- Fluoride entstehen in größerer Menge bei der Verbrennung von Kohle, bei Verarbeitungsprozessen in der Stahl- und Aluminiumindustrie und bei der Herstellung feuerfester Baustoffe. ... An allen Meßstationen lassen sich von Januar bis April, im Juli und im Oktober erhöhte Fluoridkonzentrationen nachweisen. Dies korreliert eindeutig mit dem Kohleeinsatz in den Kraftwerken Bexbach und St. Barbara ... Die hohe Gesamtbelastung durch Fluor und seine Verbindungen wird durch einen Vergleich mit den Ergebnissen von Georgii deutlich.
a) Können durch die festgestellten erhöhten Fluoridgehalte im Umkreis des Kraftwerkes Bexbach schädliche Einwirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt eintreten?
b) Gedenkt die Bundesregierung weitergehende Maßnahmen zur Verminderung der Emission von Fluorverbindungen aus dem Kraftwerk Bexbach zu treffen, die auch über die Mindestanforderungen der Großfeuerungsanlagen-Verordnung hinausgehen?
7. a) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß bei den Untersuchungen im Rahmen des genannten Gutachtens eine Zunahme des Gehaltes von — teilweise krebserregenden — polyzyklischen Aromaten von 1983 auf 1984 auftrat?
b) Ist für diese Zunahme der Betrieb des Großkraftwerkes Bexbach mitverantwortlich?
c) Welche weitergehenden Maßnahmen zur Emissionsreduzierung an polyzyklischen Aromaten sollen beim Großkraftwerk Bexbach getroffen werden?
8. Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, daß durch die Inbetriebnahme des Kraftwerkes Bexbach eine Zunahme der Berylliumbelastung erfolgt? Hält die Bundesregierung weitergehende Maßnahmen zur Verringerung der Berylliumbelastung für ratsam? Wenn nein, warum nicht?
9. Kommt den Emissionen der Kraftwerke St. Barbara und Bexbach eine Bedeutung beim Waldsterben im Pfälzer Wald zu, unter Beachtung des Umstandes, daß gemäß den Untersuchungen des erwähnten Gutachtens die Akkumulationsrate von Schwefel und Cadmium in Fichtennadeln mit zunehmender Entfernung der Kraftwerke in Bexbach zunimmt?
10. Liegt zumindest ein teilweiser Zusammenhang zwischen den hohen PCB-Werten, die in verschiedenen Tieren im Umkreis des Kraftwerkes Bexbach festgestellt wurden und der Emission an PCB's und anderen chlorierten Kohlenwasserstoffen aus dem Kraftwerk Bexbach vor? Kann die Bundesregierung den Ausstoß von PCB's und Dioxinen bzw. Furanen aus dem Kraftwerk Bexbach ausschließen?
11. a) Existiert eine abwasserrechtliche Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz für das Einleiten von Abwässern aus der Rauchgasreinigung des Kraftwerkes Bexbach in den Vorfiuter?
Wenn ja, welche Konzentrationsbegrenzungen sind an das Einleiten derartiger Abwässer bezüglich absetzbarer Stoffe, dem chemischen Sauerstoffbedarf, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Nickel, Zink, Blei, Kupfer, Chlorid, Sulfid, Sulfit, Sulfat, Fluorid und Stickstoff aus Ammoniumverbindungen festgelegt worden?
b) Ober welche Einrichtungen zur Reinigung der Abwässer aus der Rauchgasreinigung verfügt das Kraftwerk Bexbach, und wo werden die dabei anfallenden Rückstände, wie z. B. Schlämme, abgelagert?
c) Welche Biozide werden im Kraftwerk Bexbach dem Kühlwasser zugegeben, und wo werden die Rückstände aus der Kühlwasseraufbereitung abgelagert?
12. Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung die . umgehende Schließung der Kraftwerke St. Barbara I und II ab, obwohl dies sowohl von der rheinland-pfälzischen wie der saarländischen Landesregierung gefordert wird?
13. a) Wie weit sind die Planungen zum Einbau einer Entstikkungsanlage in das Großkraftwerk Bexbach gediehen, und wann ist mit der Inbetriebnahme einer sekundären Entstickungsanlage zu rechnen?
b) Aus welchen Gründen soll die Inbetriebnahme einer Entstickungsanlage im Großkraftwerk Bexbach nicht parallel zum Einbau einer Entschwefelungsanlage erfolgen, wie dies die Umweltministerkonferenz in ihrem Beschluß zur Entstickung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung festgelegt hat?
c) Wie hoch ist derzeit jeweils der Emissionskonzentrationswert an Stickoxiden bei dem Kraftwerk St. Barbara I und II , während der Betriebsphasen „Anfahren", „Dauerbetrieb" und „Abfahren"?
14. Trifft die Behauptung der Saarbergwerke zu, wonach sie eine Senkung der Emissionskonzentration unter 300 mg Schwefeldioxid pro Kubikmeter Abluft beim Großkraftwerk Bexbach umsetzen will? Wenn ja, ab wann soll das Kraftwerk Bexbach im Dauerbetrieb einen Emissionskonzentrationswert von unter 300 mg SO2 pro Kubikmeter Abluft einhalten? Sollen auch bei anderen Kraftwerken, wie den Kraftwerken Weiher II und III, derartige weitergehende Emissionsreduzierungen umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?
15. a) Gedenkt die Bundesregierung, auch angesichts der durch das „ökologische Beweissicherungsverfahren Kraftwerk Bexbach" festgestellten hohen Belastung mit verschiedenen Schwermetallen, eine weitergehende Emissionsreduzierung hinsichtlich der Staubemission beim Kraftwerk Bexbach umzusetzen?
b) Wie hoch ist der derzeitige Emissionskonzentrationswert an Stäuben bei den Kraftwerken St. Barbara I und II?
c) Welche Mengen an
- – Arsen,
- – Blei,
- – Beryllium,
- – Cadmium,
- – Chrom,
- – Nickel,
- – Zink emittierten jeweils in den Jahren 1984 und 1985 aa) das Großkraftwerk Bexbach, bb) die Kraftwerke St. Barbara I und II?
16. Planen die Saarbergwerke den Bau von Ersatzkraftwerken für die Kraftwerke St. Barbara I und II? Wenn nein, warum nicht?
Fragen16
In dem Gutachten „Ökologisches Beweissicherungsverfahren Kraftwerk Bexbach" heißt es: „Die Konzentrationen für Cadmium streuen im Mittel um 0,09 µg/m³ Luft. Dies liegt erheblich über dem Wert für Ballungsgebiete (bis 0,03 µg/m³) wie er von Schladot und Nornberg beschrieben wird. Gleichzeitig unterscheidet er sich um den Faktor 2,25 vom Immissionswert für Langzeitwirkungen der TA Luft. ... Spitzenwerte, wie sie vor allem im Winter 1982/83 und im März 1984 auftraten, schließen bei längerer Exposition eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen nicht aus. Da der Grundpegel besonders während der Wintermonate überschritten wird, ist mit als Hauptverursacher der Hausbrand zu nennen. Die Konzentrationen von 0,02 bis 0,13 µg/m³ zeigen den Einfluß einer Emissionsquelle in unmittelbarer Umgebung an."
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei den gefundenen Spitzenkonzentrationen vor allem an Cadmium und Blei bei längerer Exposition eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen ist?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die sehr hohen Cadmiumkonzentrationen in Höchen vorwiegend auf den Hausbrand und den Einfluß der Kraftwerke St. Barbara und Bexbach zurückzuführen sind?
c) Trifft es zu, daß mittlerweile die Aussagen bezüglich der Belastung durch Cadmium im Schwebstaub gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gutachtens verändert wurden? Wenn ja, auf welchen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert die geänderte Fassung des Gutachtens?
Nach Abschätzung des BUND-Saar werden von den Kraftwerken St. Barbara I und II und dem Großkraftwerk Bexbach jährlich zwischen 80 und '285 kg Cadmium emittiert, unter Hinzunahme der Müllverbrennungsanlage Neunkirchen und den Kraftwerken Weiher II und III betrüge nach Auffassung des BUND-Saar die jährliche Emission dieser Anlagen pro Jahr zwischen 160 und 480 kg.
a) Kann die Bundesregierung diese Auffassung bestätigen? Wenn nein, wie hoch ist die jährliche. Cadmiumemission der genannten, im Bundesbesitz befindlichen Anlagen?
b) Wie wird sich die Emissionssituation im Ostsaarland und der Westpfalz für Cadmium verändern, wenn die Müllverbrennungsanlage Pirmasens nach dem Stand der jetzigen Planungen gebaut und die Müllverbrennungsanlage Neunkirchen – wie von Saarberg-Fernwärme gefordert – auf einen jährlichen Mülldurchsatz von 200 000 Tonnen erhöht wird?
In dem bereits genannten ökologischen Beweissicherungsverfahren heißt es weiter: „Durch die Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkes Bexbach kam es in Höchen zu einer deutlichen Zunahme der Schwefeldioxidbelastung. "
a) Wird die Aussage weiterhin aufrechterhalten? Wenn nein, warum nicht?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß im August, Oktober und November 1983 sowie im Januar, Juli und September 1984 kurzzeitige Spitzenwerte an Schwefeldioxid von über 1 mg/m³ in der Umgebung des Kraftwerkes auftraten, angesichts der Tatsache, daß — bereits bei kurzzeitigen, geringeren Immissionsbelastungen durch Schwefeldioxid eine vermehrte Sterblichkeit älterer Menschen mit Herz- und Atemwegserkrankungen auftreten kann, — andere Krankheiten, wie Pseudo-Krupp oder Bronchitis, bei derartigen Schwefeldioxidkonzentrationen (z. B. in Verbindung mit hohen Schwebstaubkonzentrationen) gehäuft auftreten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassug, daß die signifikante Erhöhung der Schwefeldioxidimmissionsbelastung an den Meßstellen Schöneberg-Kübelberg und Dunzweiler in den Monaten Januar bis Juni 1984 im Verhältnis zu den Vergleichsmonaten des Vorjahres in Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Kraftwerkes Bexbach steht? Wenn nein, welche anderen Ursachen sind für die Erhöhung der Schwefeldioxidbelastung sowohl bei der Langzeit- wie bei den Spitzenwerten an den genannten Meßstellen verantwortlich?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ökologischen Beweissicherungsverfahrens Kraftwerk Bexbach, wonach die Nitratgehalte im Höcherbergraum sehr hoch liegen und Werte erreicht werden, die über denen des Ruhrgebietes liegen, und welche Ursachen sind nach Meinung der Bundesregierung für diese Nitratbelastung verantwortlich?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gutachtens, wonach die zeitliche Verteilung der Nitritspitzenbelastung im Umkreis des Kraftwerkes Bexbach eindeutig mit dem Kohleeinsatz der Kraftwerke St. Barbara und Bexbach korreliert?
In dem „Ökologischen Beweissicherungsverfahren Kraftwerk Bexbach" heißt es: „Fluoride entstehen in größerer Menge bei der Verbrennung von Kohle, bei Verarbeitungsprozessen in der Stahl- und Aluminiumindustrie und bei der Herstellung feuerfester Baustoffe. ... An allen Meßstationen lassen sich von Januar bis April, im Juli und im Oktober erhöhte Fluoridkonzentrationen nachweisen. Dies korreliert eindeutig mit dem Kohleeinsatz in den Kraftwerken Bexbach und St. Barbara ... Die hohe Gesamtbelastung durch Fluor und seine Verbindungen wird durch einen Vergleich mit den Ergebnissen von Georgii deutlich. "
a) Können durch die festgestellten erhöhten Fluoridgehalte im Umkreis des Kraftwerkes Bexbach schädliche Einwirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt eintreten?
b) Gedenkt die Bundesregierung weitergehende Maßnahmen zur Verminderung der Emission von Fluorverbindungen aus dem Kraftwerk Bexbach zu treffen, die auch über die Mindestanforderungen der Großfeuerungsanlagen-Verordnung hinausgehen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß bei den Untersuchungen im Rahmen des genannten Gutachtens eine Zunahme des Gehaltes von — teilweise krebserregenden — polyzyklischen Aromaten von 1983 auf 1984 auftrat?
b) Ist für diese Zunahme der Betrieb des Großkraftwerkes Bexbach mitverantwortlich?
c) Welche weitergehenden Maßnahmen zur Emissionsreduzierung an polyzyklischen Aromaten sollen beim Großkraftwerk Bexbach getroffen werden?
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, daß durch die Inbetriebnahme des Kraftwerkes Bexbach eine Zunahme der Berylliumbelastung erfolgt? Hält die Bundesregierung weitergehende Maßnahmen zur Verringerung der Berylliumbelastung für ratsam? Wenn nein, warum nicht?
Kommt den Emissionen der Kraftwerke St. Barbara und Bexbach eine Bedeutung beim Waldsterben im Pfälzer Wald zu, unter Beachtung des Umstandes, daß gemäß den Untersuchungen des erwähnten Gutachtens die Akkumulationsrate von Schwefel und Cadmium in Fichtennadeln mit zunehmender Entfernung der Kraftwerke in Bexbach zunimmt?
Liegt zumindest ein teilweiser Zusammenhang zwischen den hohen PCB-Werten, die in verschiedenen Tieren im Umkreis des Kraftwerkes Bexbach festgestellt wurden und der Emission an PCB's und anderen chlorierten Kohlenwasserstoffen aus dem Kraftwerk Bexbach vor? Kann die Bundesregierung den Ausstoß von PCB's und Dioxinen bzw. Furanen aus dem Kraftwerk Bexbach ausschließen?
Existiert eine abwasserrechtliche Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz für das Einleiten von Abwässern aus der Rauchgasreinigung des Kraftwerkes Bexbach in den Vorfiuter? Wenn ja, welche Konzentrationsbegrenzungen sind an das Einleiten derartiger Abwässer bezüglich absetzbarer Stoffe, dem chemischen Sauerstoffbedarf, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Nickel, Zink, Blei, Kupfer, Chlorid, Sulfid, Sulfit, Sulfat, Fluorid und Stickstoff aus Ammoniumverbindungen festgelegt worden?
b) Ober welche Einrichtungen zur Reinigung der Abwässer aus der Rauchgasreinigung verfügt das Kraftwerk Bexbach, und wo werden die dabei anfallenden Rückstände, wie z. B. Schlämme, abgelagert?
c) Welche Biozide werden im Kraftwerk Bexbach dem Kühlwasser zugegeben, und wo werden die Rückstände aus der Kühlwasseraufbereitung abgelagert?
Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung die . umgehende Schließung der Kraftwerke St. Barbara I und II ab, obwohl dies sowohl von der rheinland-pfälzischen wie der saarländischen Landesregierung gefordert wird?
Wie weit sind die Planungen zum Einbau einer Entstikkungsanlage in das Großkraftwerk Bexbach gediehen, und wann ist mit der Inbetriebnahme einer sekundären Entstickungsanlage zu rechnen?
b) Aus welchen Gründen soll die Inbetriebnahme einer Entstickungsanlage im Großkraftwerk Bexbach nicht parallel zum Einbau einer Entschwefelungsanlage erfolgen, wie dies die Umweltministerkonferenz in ihrem Beschluß zur Entstickung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung festgelegt hat?
c) Wie hoch ist derzeit jeweils der Emissionskonzentrationswert an Stickoxiden bei dem Kraftwerk St. Barbara I und II , während der Betriebsphasen „Anfahren", „Dauerbetrieb" und „Abfahren"?
Trifft die Behauptung der Saarbergwerke zu, wonach sie eine Senkung der Emissionskonzentration unter 300 mg Schwefeldioxid pro Kubikmeter Abluft beim Großkraftwerk Bexbach umsetzen will? Wenn ja, ab wann soll das Kraftwerk Bexbach im Dauerbetrieb einen Emissionskonzentrationswert von unter 300 mg SO2 pro Kubikmeter Abluft einhalten? Sollen auch bei anderen Kraftwerken, wie den Kraftwerken Weiher II und III, derartige weitergehende Emissionsreduzierungen umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?
Gedenkt die Bundesregierung, auch angesichts der durch das „ökologische Beweissicherungsverfahren Kraftwerk Bexbach" festgestellten hohen Belastung mit verschiedenen Schwermetallen, eine weitergehende Emissionsreduzierung hinsichtlich der Staubemission beim Kraftwerk Bexbach umzusetzen?
b) Wie hoch ist der derzeitige Emissionskonzentrationswert an Stäuben bei den Kraftwerken St. Barbara I und II ?
c) Welche Mengen an - Arsen, - Blei, - Beryllium, - Cadmium, - Chrom, - Nickel, - Zink emittierten jeweils in den Jahren 1984 und 1985 aa) das Großkraftwerk Bexbach, bb) die Kraftwerke St. Barbara I und II?
Planen die Saarbergwerke den Bau von Ersatzkraftwerken für die Kraftwerke St. Barbara I und II? Wenn nein, warum nicht?