Radioaktive Emissionen des Atomkraftwerkes Cattenom
der Abgeordneten Tatge, Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß die Electricite de France (EdF) in den Antragsunterlagen für die Abgabe radioaktiver Stoffe einen Erwartungswert für radioaktive flüssige Abgaben an die Mosel von 48 Curie pro Jahr benennt?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der vom TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesinnenministeriums getroffenen Prognose, daß bei Annäherung an 48 Curie im Abwasser eine 30 mrem Strahlenbelastung der deutschen Grenzbevölkerung nicht mehr zu halten sein wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsachen, daß
a) die EdF 65 Curie pro Jahr als radioaktive Abgabe an die Mosel beantragt und daß die französische Strahlenschutzbehörde eine Abgabe in Höhe von 60 Curie pro Jahr für vertretbar hält,
b) die französische Regierung bei Genehmigung radioaktiver Abgaben in der Regel die Auffassung der Strahlenschutzbehörde übernimmt?
Bei welchen maximalen radioaktiven Abgabewerten des Atomkraftwerkes Cattenom in Luft und Abwasser können nach Auffassung der Bundesregierung die deutschen Grenzwerte für die Strahlenbelastung eingehalten werden?
b) Um wieviel höher wird die Strahlenbelastung der in der Nähe des Atomkraftwerkes Cattenom lebenden Grenzbevölkerung bei Einhaltung einer 4 x 3 Curie-Abgabe in das Moselwasser gegenüber derjenigen von Anwohnern bundesdeutscher Atomkraftwerke, z. B. des Atomkraftwerkes Würgassen sein?
c) Was unternimmt die Bundesregierung, um die französische Regierung zu einer Berücksichtigung des Abwasser-Grenzwertes von 4 x 3 Curie pro Jahr im demnächst zu erwartenden Genehmigungsbescheid zu bewegen?
Mit welchem Verhandlungsergebnis wurde bisher in der deutsch-französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen oder auf Regierungsebene die Emissionsbegrenzung radioaktiver Abgaben an die Luft diskutiert? Sind diesbezüglich seitens der Bundesregierung weitere Maßnahmen geplant?
Wie verbindlich sind die bisher bezüglich der radioaktiven Abgaben des Atomkraftwerkes Cattenom getroffenen Vereinbarungen?
Bei welchen radioaktiven Abgabewerten in Cu rie in die Luft und/oder das Abwasser, bei welcher Strahlenbelastung in rem (Ganzkörper- und Organbelastung) und bei welcher Abwassertemperatur - gemessen auf französischer Seite - wird das Atomkraftwerk Cattenom ganz oder teilweise abgeschaltet?
b) Bei welchen radioaktiven Abgabewerten, bei welcher Strahlenbelastung und bei welcher Abwassertemperatur - gemessen auf deutscher Seite - wird das Atomkraftwerk Cattenom ganz oder teilweise abgeschaltet?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß in der vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen Studie des TÜV Rheinland die erhöhten Strahlenbelastungen, die mit der Überschwemmung von land- und weinwirtschaftlich genutzten Flächen und in hochwassergeschädigten Wohngebieten und Kleingärten zu erwarten sind, keine Berücksichtigung finden? Soll hierzu eine Zusatzstudie in Auftrag gegeben werden?
Welche Faktoren gehen
a) in Frankreich,
b) in der Bundesrepublik Deutschland
in die Berechnung der Strahlenbelastung ein?
Warum hat die Bundesregierung, die erst fünf Tage vor Eröffnung der Enquete publique über radioaktive Abgaben des Atomkraftwerkes Cattenom die Unterlagen zu dieser Enquete erhielt, keinen Protest wegen zu spät erfolgter Information bei der französischen Regierung angemeldet?
b) Erachtet die Bundesregierung - angesichts der erwähnten Verschleppung der Informa tion - die Wiedereröffnung der Enquete publique für die deutsche Grenzbevölkerung für erforderlich? Wenn nein, warum nicht?
Aufgrund welcher Einzeldaten kam eine fachtechnische Beratung der DFK im Jahre 1982 zu dem einstimmigen Ergebnis, daß das Atomkraftwerk Cattenom gegenüber einem bundesdeutschen Atomkraftwerk wie Phi lipps-burg 2 einen vergleichbaren Sicherheitsstandard besitzt?
b) Ist aufgrund der herrschenden Auflagenpraxis der französischen Aufsichtsbehörden gewährleistet, daß für die Sicherheit der Anlage auch künftig der jeweilige Stand der Technik zur Grundlage des Weiterbetriebes gemacht wird?
c) Wurde auf den Sitzungen der DFK oder von Arbeitsgemeinschaften der DFK die Frage der Notwendigkeit und Nützlichkeit einer betreiberunabhängigen Direktüberwachung der Emissionen mit Direktübertragung der Meßergebnisse in die Bundesrepublik Deutschland erörtert?
Wird es eine internationale Kontrollkommission geben, die den Betrieb der Anlage überwacht? Wenn ja, wie soll diese nach Auffassung der Bundesregierung zusammengesetzt sein? Mit welchen Rechten und Kompetenzen soll sie ausgestattet sein?