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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Sicherheitspolitische Bedeutung ziviler Atomanlagen (G-SIG: 10003895)

Sicherung ziviler Atomanlagen, Untersuchungen der Folgen eines militärischen Angriffs auf ein Atomkraftwerk, Strombedarf bestimmter Raketenabwehrsysteme

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.04.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/520717.03.86

Sicherheitspolitische Bedeutung ziviler Atomanlagen

der Abgeordneten Frau Borgmann, Lange, Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Sicherheitspolitische Bedeutung ziviler Atomanlagen

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß Angriffe gegen Atomkraftwerke gegen geltendes humanitäres Völkerrecht verstoßen?

2. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß NATO-Verbündete im Kriegsfall unter keinen Umständen jemals Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR angreifen werden?

3. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß seit der einschlgigen Warnung des Präsidenten der sowjetischen Akademie der Wissenschaften, Alexandrow, im Februar 1985 nicht davon ausgegangen werden kann, daß die Sowjetunion im Kriegsfall keine Angriffe gegen zivile Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland führen wird?

4. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß angesichts der Wirksamkeit moderner Waffensysteme im Falle eines gezielten Angriffs mit geeigneten Waffen kein vollständiger Schutz einer zivilen Atomanlage zu gewährleisten ist, so daß für diesen Fa ll mit der unkontrollierten Freisetzung eines großen Anteils des radioaktiven Inventars gerechnet werden muß?

5. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß eine Freisetzung von bereits weniger als 1 Promille des radioaktiven Inventars eines 1 000-MWe-Reaktors bei ungünstigen meteorologischen Bedingungen katastrophale Auswirkungen hätte, bei der bei den in der Bundesrepublik Deutschland gegebenen Standortverhältnissen a) 100 000 oder mehr Personen betroffen sein können und b) Schäden infolge radioaktiver Kontamination der Umgebung auftreten können, die in ihrem Ausmaß einer großen Naturkatastrophe gleichkämen?

6. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß unter einer militärischen Bedrohung gegen die zivilen Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland eine militärische Verteidigung in der Bundesrepublik Deutschland wirksam nicht durchgeführt werden kann, solange das radioaktive Gefahrenpotential dieser Atomanlagen nicht durch Abschalten und Abklingen vermindert ist?

7. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß zivile Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland im Kriegsfall die Funktion einer „Selbstabschreckung" haben?

8. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Auswirkungen militärischer Angriffe auf zivile Atomanlagen in den Risiko- und Sicherheitsanalysen nicht berücksichtigt sind und dem „Restrisiko" zugerechnet werden?

9. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß sie sich auf der Internationalen Reaktorsicherheitskonferenz in Stockholm 1980 für die unterirdische Bauweise ziviler Atomanlagen eingesetzt hat?

10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 1980 unternommen, um zu erreichen, daß in der Bundesrepublik Deutschland zivile Atomanlagen durch unterirdische Bauweise gesichert werden?

11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf unternommen, um deren unterirdische Bauweise zu erreichen?

12. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß ein konventioneller militärischer Angriff gegen ein Atomkraftwerk zu einer Schmelze des Reaktorkerns führen kann?

13. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß ein typisches Atomkraftwerk im Bet rieb (1 000 MWe, Brennstäbe mit mindestens einem Jahr Abbrand) ein radioaktives Inventar entsprechend den Spaltprodukten und Bombenresten von ca. hundert Atomwaffen der typischen in der Bundesrepublik Deutschland lagernden Atomwaffen-Bauarten enthält?

14. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß es bei Plutonium-Brutreaktoren durch eine externe Detonation zu einer örtlichen Kompaktierung des Reaktorkerns kommen kann, mit dem Ergebnis einer atomaren Energiefreisetzung im Äquivalent von Kilotonnen TNT?

15. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß es in einer Wiederaufbereitungsanlage bei Ausfall der Energieversorgungseinrichtungen, etwa infolge einer Kriegssituation, zu einer Aufheizung radioaktiver Substanzen kommt, mit der Folge katastrophaler radioaktiver Freisetzungen?

16. Welche Untersuchungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durch wissenschaftliche Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und veröffentlicht a) über die Folgen eines militärischen Angriffs auf ein Atomkraftwerk, b) über die Folgen eines militärischen Angriffs auf den „Schnellen Brüter" in Kalkar, c) über die Folgen eines militärischen Angriffs auf eine Wiederaufbereitungsanlage, d) über die soziale Situa tion der Überlebenden in einem durch eine atomare Explosion verseuchten Gebiet?

17. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß bei einem Angriff gegen den tief unterirdischen NATO-Führungsbunker „ATOC" in Kalkar (Niederrhein) eine unbeabsichtigte Zerstörung des gleichfalls in Kalkar gelegenen „Schnellen Brüters" nicht ausgeschlossen werden kann?

18. In zahlreichen Stellungnahmen des BMVg werden der Abzug von teilweise veralteten atomaren Gefechtsköpfen sowie Rüstungsanstrengungen im Bereich der konventionellen Waffen damit begründet, daß es der Bundesregierung um eine „Hebung" der nuklearen Schwelle gehe. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß eine Zerstörung ziviler Atomanlagen durch konventionelle Kriegseinwirkung diesem Ziel entgegenstünde?

19. Hält die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN für plausibel, daß die sowjetische Zielplanung für konventionelle, aber auch atomare Waffen auf westliche Atomanlagen ausgerichtet werden könnte, um die atomare Abschreckung für den Fall aufrechterhalten zu können, daß die USA eine funktionsfähige Raketenabwehr aufbauen?

20. Von offizieller amerikanischer Seite, aber auch von zahlreichen Naturwissenschaftlern wird darauf hingewiesen, daß zum Betrieb und zum Einsatz bestimmter Raketenabwehrsysteme ein hoher Strombedarf notwendig ist. Sieht die Bundesregierung in der Atomenergienutzung, etwa in Form des Schnellen Brüters und von Wiederaufbereitungsanlagen eine mögliche Energiequelle für diesen Zweck?

Fragen20

1

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß Angriffe gegen Atomkraftwerke gegen geltendes humanitäres Völkerrecht verstoßen?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß NATO-Verbündete im Kriegsfall unter keinen Umständen jemals Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR angreifen werden?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß seit der einschlgigen Warnung des Präsidenten der sowjetischen Akademie der Wissenschaften, Alexandrow, im Februar 1985 nicht davon ausgegangen werden kann, daß die Sowjetunion im Kriegsfall keine Angriffe gegen zivile Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland führen wird?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß angesichts der Wirksamkeit moderner Waffensysteme im Falle eines gezielten Angriffs mit geeigneten Waffen kein vollständiger Schutz einer zivilen Atomanlage zu gewährleisten ist, so daß für diesen Fa ll mit der unkontrollierten Freisetzung eines großen Anteils des radioaktiven Inventars gerechnet werden muß?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß eine Freisetzung von bereits weniger als 1 Promille des radioaktiven Inventars eines 1 000-MWe-Reaktors bei ungünstigen meteorologischen Bedingungen katastrophale Auswirkungen hätte, bei der bei den in der Bundesrepublik Deutschland gegebenen Standortverhältnissen a) 100 000 oder mehr Personen betroffen sein können und b) Schäden infolge radioaktiver Kontamination der Umgebung auftreten können, die in ihrem Ausmaß einer großen Naturkatastrophe gleichkämen?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß unter einer militärischen Bedrohung gegen die zivilen Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland eine militärische Verteidigung in der Bundesrepublik Deutschland wirksam nicht durchgeführt werden kann, solange das radioaktive Gefahrenpotential dieser Atomanlagen nicht durch Abschalten und Abklingen vermindert ist?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß zivile Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland im Kriegsfall die Funktion einer „Selbstabschreckung" haben?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Auswirkungen militärischer Angriffe auf zivile Atomanlagen in den Risiko- und Sicherheitsanalysen nicht berücksichtigt sind und dem „Restrisiko" zugerechnet werden?

9

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß sie sich auf der Internationalen Reaktorsicherheitskonferenz in Stockholm 1980 für die unterirdische Bauweise ziviler Atomanlagen eingesetzt hat?

10

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 1980 unternommen, um zu erreichen, daß in der Bundesrepublik Deutschland zivile Atomanlagen durch unterirdische Bauweise gesichert werden?

11

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf unternommen, um deren unterirdische Bauweise zu erreichen?

12

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß ein konventioneller militärischer Angriff gegen ein Atomkraftwerk zu einer Schmelze des Reaktorkerns führen kann?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß ein typisches Atomkraftwerk im Bet rieb (1 000 MWe, Brennstäbe mit mindestens einem Jahr Abbrand) ein radioaktives Inventar entsprechend den Spaltprodukten und Bombenresten von ca. hundert Atomwaffen der typischen in der Bundesrepublik Deutschland lagernden Atomwaffen-Bauarten enthält?

14

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß es bei Plutonium-Brutreaktoren durch eine externe Detonation zu einer örtlichen Kompaktierung des Reaktorkerns kommen kann, mit dem Ergebnis einer atomaren Energiefreisetzung im Äquivalent von Kilotonnen TNT?

15

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß es in einer Wiederaufbereitungsanlage bei Ausfall der Energieversorgungseinrichtungen, etwa infolge einer Kriegssituation, zu einer Aufheizung radioaktiver Substanzen kommt, mit der Folge katastrophaler radioaktiver Freisetzungen?

16

Welche Untersuchungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durch wissenschaftliche Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und veröffentlicht a) über die Folgen eines militärischen Angriffs auf ein Atomkraftwerk, b) über die Folgen eines militärischen Angriffs auf den „Schnellen Brüter" in Kalkar, c) über die Folgen eines militärischen Angriffs auf eine Wiederaufbereitungsanlage, d) über die soziale Situa tion der Überlebenden in einem durch eine atomare Explosion verseuchten Gebiet?

17

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß bei einem Angriff gegen den tief unterirdischen NATO-Führungsbunker „ATOC" in Kalkar (Niederrhein) eine unbeabsichtigte Zerstörung des gleichfalls in Kalkar gelegenen „Schnellen Brüters" nicht ausgeschlossen werden kann?

18

In zahlreichen Stellungnahmen des BMVg werden der Abzug von teilweise veralteten atomaren Gefechtsköpfen sowie Rüstungsanstrengungen im Bereich der konventionellen Waffen damit begründet, daß es der Bundesregierung um eine „Hebung" der nuklearen Schwelle gehe.

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß eine Zerstörung ziviler Atomanlagen durch konventionelle Kriegseinwirkung diesem Ziel entgegenstünde?

19

Hält die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN für plausibel, daß die sowjetische Zielplanung für konventionelle, aber auch atomare Waffen auf westliche Atomanlagen ausgerichtet werden könnte, um die atomare Abschreckung für den Fall aufrechterhalten zu können, daß die USA eine funktionsfähige Raketenabwehr aufbauen?

20

Von offizieller amerikanischer Seite, aber auch von zahlreichen Naturwissenschaftlern wird darauf hingewiesen, daß zum Betrieb und zum Einsatz bestimmter Raketenabwehrsysteme ein hoher Strombedarf notwendig ist.

Sieht die Bundesregierung in der Atomenergienutzung, etwa in Form des Schnellen Brüters und von Wiederaufbereitungsanlagen eine mögliche Energiequelle für diesen Zweck?

Bonn, den 17. März 1986

Lange Dr. Schierholz Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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