Zusammenarbeit der bundesdeutschen Polizei und Geheimdienste mit Südafrika
der Abgeordneten Frau Borgmann und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Februar dieses Jahres sind rund 40 Polizeibeamte aus der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer speziell für Polizisten arrangierten Sonderreise mit Spezialprogramm nach Südafrika gereist.
Bereits im November 1985 reiste ein BKA-Beamter, der gleichzeitig Präsident der „International Police Association (IPA)" ist, ebenfalls nach Südafrika.
Pressemeldungen zufolge hat das Bundesamt für Verfassungsschutz — zumindest zeitweise — diejenigen Bundesbürger überprüft, die bei der südafrikanischen Botschaft ein Visum für Südafrika beantragt haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie beurteilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der ihr bekanntgewordenen Reaktionen, beispielsweise der zahlreichen Schreiben und Proteste, die an die Bundesregierung gerichtet wurden, die Polizei-Sonderreise nach Südafrika?
Hat der Beamte L. des Bundeskriminalamtes glaubhaft machen können, daß er entgegen seinen eigenen Auskünften — nachzulesen in den "roten blättern", Februar 1986 — nicht an der Vorbereitung der Polizisten-Reise nach Südafrika mitgewirkt hat?
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zu anderslautenden Auskünften des Reiseveranstalters ipd-Tours und der südafrikanischen Botschaft, die unabhängig voneinander auf die Mitwirkung von L. an der Vorbereitung der Reise hinwiesen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des West-Berliner Innensenators Lummer, der in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Künast (AL) hinsichtlich einer Beurteilung „... dieser Reise bundesdeutscher bzw. Berliner Polizeibeamter vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Zustände in Südafrika" geantwortet hat: „Der Senat begrüßt es, wenn Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes durch die Teilnahme an Reiseveranstaltungen sich einen persönlichen und unmittelbaren Eindruck von den im jeweiligen Reiseland bestehenden Verhältnissen verschaffen. Dies gilt in besonderem Maße für Reisen in Gebiete, die im Blickpunkt des politischen Interesses stehen." (Antwort des Senators für Inneres auf die Kleine Anfrage Nr. 1294 vom 16. Januar 1986)?
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern hat dem Abgeordneten Vogel (München) auf dessen Zusatzfrage vom 30. Januar 1986 hin mitgeteilt, daß neben einem Beamten des BKA ein „weiterer ausländischer Redner" an der von der Universität Pretoria im Jahre 1983 veranstalteten Konferenz über Terrorismus teilgenommen hat.
Ist diese Antwort so zu verstehen, daß die Teilnahme von zwei Ausländern, also einem BKA-Beamten und einem Wissenschaftler aus Washington, nach Ansicht der Bundesregierung aus einer südafrikanischen bereits eine „internationale Konferenz" macht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Teilnahme weiterer Ausländer an dieser Konferenz, und wie lautete der genaue Name dieser Konferenz?
Bedeutet die Formulierung von Staatssekretär Kroppenstedt: „Daß auch mit der Polizei Südafrikas in diesem Bereich (Thema Terrorismus) ein gewisser Austausch stattfindet, ist, glaube ich, auch nicht zu beanstanden" (Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 22. Januar 1986, S. 14370), daß es einen solchen „gewissen Austausch" gab und weiterhin gibt?
Wenn ja, was ist darunter zu verstehen?
Die südafrikanische Regierung bezeichnet im allgemeinen - die Befreiungsbewegungen als „Terroristen". Die Bundesregierung ihrerseits hat durch Staatssekretär Kroppenstedt am 30. Januar 1986 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages erklärt, daß sie „die Überfälle auf Nachbarstaaten seitens der südafrikanischen Armee oder Schüsse auf Schulkinder durch Polizeibeamte" nicht als Terrorismus bezeichnen möchte.
Teilt die Bundesregierung demzufolge den Terrorismusbegriff der südafrikanischen Regierung?
Wenn nein, wie kann dann trotzdem „... in diesem Bereich ein gewisser Austausch stattfinden"?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „private Reise" im Hinblick auf die Polizei-Sonderreise vorn Februar dieses Jahres, in deren Verlauf Waffenkammern und Trainingseinrichtungen der südafrikanischen Polizei besichtigt wurden und die — Pressemeldungen zufolge — überdies von seiten der südafrikanischen Polizei bzw. Regierung subventioniert wurde?
Hat die Bundesregierung dem BKA-Beamten und Präsidenten der International Police Association (IPA) für dessen Südafrika-Reise im November 1985 Dienstbefreiung bzw. Sonderurlaub gewährt?
Trifft es zu, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesbürger überprüft hat, die bei der südafrikanischen Botschaft einen Visa-Antrag für Südafrika eingereicht haben?
Trifft es zu, daß diese Praxis bis zum heutigen Tag anhält, und wie begründet die Bundesregierung ggf. dieses Verhalten?