Vorkehrungen zur Vermeidung der Benachteiligung gemeinnütziger Einrichtungen und Unternehmen bei Ausschreibungen nach der VOB/A 2009
der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Dr. Thea Dückert, Britta Haßelmann, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 19. Dezember 2008 werden nun die Verdingungsordnungen überarbeitet. Dies ist nicht mehr Gegenstand eines parlamentarischen Verfahrens. Für den Bereich der Bauleistungen hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) bereits am 25. November 2008 einen vorläufigen Stand zur Überarbeitung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) festgehalten. Diesem vorläufigen Stand nach sollen gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen von der Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen werden. Dass Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) weist in der Bundestagsdrucksache 16/11852 darauf hin, dass es den Ausschluss gemeinnütziger Anbieter vom Wettbewerb nicht mitträgt. Die Bundesregierung wolle erreichen, „dass gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen auch zukünftig wie bisher zum Wettbewerb mit gesetzlichen Bietern zugelassen sind“. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der in § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausdrücklich soziale Belange als Vergabekriterien bei öffentlichen Aufträgen wünscht und zulässt.
Wir fragen die Bundesregierung vor diesem Hintergrund:
Fragen6
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die vom Gesetzgeber gewollte soziale Auftragsvergabe tatsächlich erfolgen kann?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Erarbeitung untergesetzlicher Regelungen im Vergaberecht transparent und nachvollziehbar erfolgt?
Nach welchen Kriterien ist der Deutsche Vergabeausschuss für die Erarbeitung der VOB/A 2009 zusammengesetzt worden?
Warum sind in im Deutschen Vergabeausschuss für die Erarbeitung der VOB/A 2009 keine gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen oder ihrer Spitzenverbände vertreten, obwohl sie von den Entscheidungen des Ausschusses in erheblichem Maße betroffen sind?
Wie will die Bundesregierung künftig eine angemessene Vertretung der gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen bzw. ihrer Spitzenverbände sicherstellen?
Wie ist der derzeitige Stand der Vorbereitungen der Verdingungsordnungen, und wann werden sie nach jetzigem Kenntnisstand in Kraft treten?