Jugend und Medien
der Abgeordneten Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Dolata, Götzer, Schlottmann und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Frau Dr. Segall, Cronenberg (Arnsberg), Eimer (Fürth), Frau Seiler-Albring und der Fraktion der FPD
Vorbemerkung
Angesichts der Erweiterung des Programmangebotes durch die Neuen Medien (Satellitenfernsehen, Kabelfernsehen, Pay-TV) stehen die konventionellen Programmanbieter, d. h. die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, vor der Aufgabe, ihre Sendepalette inhaltlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Konkurrenz um Einschaltquoten werden sich alle Anbieter auch verstärkt um jugendliche Zuschauer bemühen. Es besteht die Möglichkeit, daß neue jugendgerechte Sendeformen entwickelt bzw. daß traditionelle Jugendsendungen zu neuem Leben erweckt werden. In dem konstruktiven Ringen um die Gunst der jungen Zuschauer liegt die Chance für eine wesentliche Verbesserung des Programmangebotes für Kinder und Jugendliche.
Der Kampf um Einschaltquoten bringt aber auch die Gefahr mit sich, daß die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die privaten Rundfunkunternehmen Sendungen ausstrahlen, die jedenfalls Kindern und Jugendlichen nicht zugemutet werden können. Bei der zunehmenden Europäisierung und Internationalisierung der Programmangebote, begünstigt durch die Neuen Medien, besteht darüber hinaus die große Gefahr, daß nationale Jugendschutzvorschriften durch grenzüberschreitende Programme unterlaufen werden. So muß unbedingt gewährleistet werden, daß Sendungen, die als nicht jugendgeeignet eingestuft sind, möglichst spät am Abend gesendet werden.
Auch in Zukunft muß von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erwartet werden, daß sie die Programmrichtlinien, nach denen exzessive Darstellungen von Gewalt und Pornographie unzulässig sind, einhalten.
Darüber hinaus erwarten wir, daß diese Richtlinien in Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Neuen Medien und den derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften überarbeitet werden. Zum anderen muß durch eine europäische Konvention zum Jugendmedienschutz eine verbindliche Festlegung von Mindeststandards erfolgen, die verhindert, daß nationale Schutzvorschriften in den Neuen Medien für Jugend und Familie mit grenzüberschreitenden Programmen unterlaufen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Anbieter in bezug auf die Zahl der kinder- und jugendorientierten Sendungen in dem Zeitraum von 1976 bis 1986?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche inhaltlichen Veränderungen kinder- und jugendorientierter Sendungen sich in diesem Zeitraum ergeben haben auf Grund von
a) veränderten Zuschauergewohnheiten insbesondere bei jungen Leuten,
b) veränderten Bedingungen auf dem gesamten Medienmarkt (Jugendzeitschriften, Neuen Medien etc),
c) veränderter Sendekonzeptionen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten,
d) neuen pädagogisch-didaktischen Erkenntnissen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie die kinder- und jugendorientierten Sendungen von beiden Zielgruppen tatsächlich angenommen werden, und gibt es differenzierte Statistiken über den Zuspruch der jungen Leute in bezug auf diese Sendungen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie das Gesamtangebot der konventionellen Fernsehanstalten und der neuen Medienanbieter von den jungen Leuten wahrgenommen wird? Wie viele Jugendliche - unterteilt nach Altersgruppen - schauen in welchem Umfang welche Sendungen (Spielfilme, Dokumentationen etc.)?
In welcher Form wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinwirken, daß der Jugendschutz in den Programmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Neuen Medien eingehalten wird? Welche zusätzlichen Initiativen wird sie über den Beschluß vom 13. März 1985 über „Zielvorstellungen des Bundes für eine Medienordnung der Zukunft" hinaus ergreifen?
Welchen Beschränkungen unterliegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Betreiber der Neuen Medien in den einzelnen Ländern in bezug auf die Darstellung von Gewalt und Pornographie?
Hält die Bundesregierung eine Überarbeitung dieser rechtlichen Vorschriften für notwendig, um den Erfordernissen des Jugendschutzes besser gerecht zu werden?
Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern Richtlinien auszuarbeiten, die die Sendezeiten für bestimmte Programme nach Altersgruppen der Jugendlichen regeln?
Wie beurteilt die Bundesregierung technische Selektionsmöglichkeiten bei der Programmauswahl im Hinblick auf einen verbesserten Jugendschutz?
Werden zusätzliche Gelder für Maßnahmen der Medienerziehung (z. B. Einrichtung von Volkshochschulkursen etc.) bereitgestellt, um für eine sinnvolle und gezielte Nutzung der Neuen Medien zu sorgen?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von außermedialen Aktivitäten, wie zum Beispiel der Medienerziehung und der Verbesserung alternativer Betätigungsmöglichkeiten für junge Leute in bezug auf ein vermehrtes Medienangebot?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, die Betreiber der Neuen Medien und die Vertreter des Jugendmedienschutzes zu einer intensiven Zusammenarbeit zu bewegen? Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um in diesem Bereich aktiv zu werden?
Ist die Bundesregierung bereit, über die bereits laufenden Aktivitäten hinaus in enger Zusammenarbeit mit den Partnern der Europäischen Gemeinschaft darauf hinzuwirken, daß eine europäische Medienordnung geschaffen wird, die Jugendschutzbelange in einer angemessenen Weise berücksichtigt?
Inwieweit bezieht die Bundesregierung die Erfahrungen außereuropäischer Länder mit in ihre Überlegungen zur Verbesserung des Jugendschutzes in bezug auf die Neuen Medien ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung einer europäischen Jugendmedienschutzstelle analog zur bestehenden Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften?