Anhörung von Richtern und Staatsanwälten vor Ausschüssen und Kommissionen von Parlamenten in Bund und Ländern
des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Justizsenator des Landes Berlin hat in einem Erlaß angekündigt, er werde in Zukunft keine Genehmigung zur Anhörung von Richtern als sachkundige Personen und Sachverständige vor Ausschüssen von Parlamenten in Bund und Ländern mehr erteilen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie beurteilt die Bundesregierung den o. a. Erlaß und erwägt sie ebenfalls einen entsprechenden Erlaß zu verabschieden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, bei Gesetzgebungsvorhaben könne auf den Sachverstand von Richtern verzichtet werden? Auf welche Weise kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, daß im Gesetzgebungsvorhaben unterschiedliche Positionen von Richtern parlamentarisch zur Sprache kommen?
Sieht die Bundesregierung in dem oben genannten Erlaß die Rechte der Parlamente in Bund und Ländern berührt?