Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/6024
18.09.86
Sachgebiet 29
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 10/5965 —
Erhebliche Mehrkosten und zusätzliche schwere Probleme der geplanten
Volkszählung 1987
Der Bundesminister des Innern — 0 II 3 — 142 261/10/12 — hat mit
Schreiben vom 16. September 1986 die Kleine Anfrage namens
der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Ist der Bundesregierung die Stellungnahme des Statistischen
Landesamts Berlin vom 1. August 1986 zur Durchführung der
Volkszählung 1987 in West-Berlin bekannt?
Die Stellungnahme des Statistischen Landesamtes Ber lin vom
1. August 1986 ist der Bundesregierung bekannt.
2. Teilt die Bundesregierung die in diesem Schreiben vertretene
Auffassung, daß zur Durchführung „notwendiger Arbeiten für
Abgleiche, Terminkontrollen sowie die Prüfungs- und
Abrechnungsaufgaben" die Erhebungsstellen in West-Berlin mit Personal-
Computern auszustatten sind?
Sieht die Bundesregierung eine entsprechende Notwendigkeit für
die Aufstellung von Personal-Compute rn auch in anderen
Erhebungsstellen im Bundesgebiet, insbesondere in den
Erhebungsstellen in Großstädten?
Nach Artikel 83 des Grundgesetzes werden Bundesgesetze wie
das Volkszählungsgesetz als eigene Angelegenheit der Länder
ausgeführt. Die Bundesregierung hat lediglich darauf zu achten,
daß die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Recht gemäß
ausführen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 GG).
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Schätzung der Gesamtkosten
für die Durchführung der Volkszählung durch das Statistische
Landesamt Berlin mit 40 bis 68 Millionen DM allein für West-Berlin
(bei einer Bevölkerung von ca. 1,8 Millionen Einwohnern)?
4. Rechnet die Bundesregierung mit entsprechend hohen Kosten für
das Bundesgebiet?
5. Sind der Bundesregierung Berechnungen der kommunalen
Spitzenverbände bekannt, wonach die Kosten pro Einwohner/Stadt
zwischen 10 bis 20 DM anstelle der bisher von der Bundesregierung
veranschlagten 4,50 DM be tragen?
6. Sind nach Auffassung der Bundesregierung diese Berechnungen
zutreffend, und wenn nein, warum nicht?
7. Wenn ja, wer soll nach Auffassung der Bundesregierung diese
zusätzlichen Kosten tragen?
Die Kosten der Volkszählung bei Bund, Ländern und Gemeinden
sind für das Volkszählungsgesetz (Drucksache 10/3843 vom
18. September 1985) im Rahmen der parlamentarischen
Beratungen erneut geschätzt worden.
Die Gesamtkosten für die Volkszählung 1987 betragen nach der
von Bund, Ländern und der Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände durchgeführten und abgestimmten Kalkulation
insgesamt 715,7 Mill. DM. Davon entfallen auf die Länder 314,9
Mill. DM, die Gemeinden 340,7 Mill. DM und den Bund 60,1 Mill.
DM.
Die für Ber lin unter gewissen Annahmen genannten Zahlen
geben keinen Anlaß, die damaligen Schätzungen zu revidieren.
Im übrigen können diese Schätzungen schon nach den örtlichen
Verhältnissen in keinem Fall als repräsentativ für das gesamte
Bundesgebiet angesehen werden.
8. Ist die Bundesregierung bereit, angesichts dieser Kostenexplosion
und angesichts des Mißtrauens in der Bevölkerung, daß nach
Auffassung des Statistischen Landesamts Ber lin gegenüber der
Volkszählung 1987 keineswegs abgebaut ist, diese Datenerhebung in Frage
zu stellen und auf die Durchführung der Volkszählung 1987 zu
verzichten?
Die dieser Frage zugrundeliegenden Annahmen treffen nicht zu
(vgl. hierzu auch die Antwort zu den Fragen 3 bis 7). Es steht auch
nicht im Belieben der Bundesregierung, die Volkszählung
durchzuführen oder auf sie zu verzichten. Zu Recht hat das
Bundesverfassungsgericht die Volkszählung als Vorbedingung für die
Planmäßigkeit staatlichen Handelns bezeichnet und zur
Notwendigkeit statistischer Erhebungen im einzelnen ausgeführt:
„Wenn die ökonomische und soziale Entwicklung nicht als
unabänderliches Schicksal hingenommen, sondern als
permanente Aufgabe verstanden werden soll, bedarf es einer
umfassenden, kontinuierlichen sowie laufend aktualisierten
Information über die wirtschaft lichen, ökologischen und sozialen
Zusammenhänge. Erst die Kenntnis der relevanten Daten und
die Möglichkeit, die durch sie vermittelten Informationen mit
Hilfe der Chancen, die eine automatische Datenverarbeitung
bietet, für die Statistik zu nutzen, schafft die für ein
Sozialstaatprinzip orientierte staatliche Politik unentbehr liche
Handlungsgrundlage. "
(BVerfGE 65, 1 [47]).
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß in die parlamentarischen
Beratungen des Volkszählungsgesetzes 1987 auch die
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eingeschaltet
waren. Im 8. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz heißt es: „Volkszählungsgesetz und
Mikrozensusgesetz erfüllen die Anforderungen, die das
Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil an statistische Erhebungen
gestellt hat" (vgl. Drucksache 10/4690, S. 27).]