Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/6199
17.10.86
Sachgebiet 240
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Terborg, Büchler (Hof), Sielaff,
Dr. Nöbel, Duve, Bahr, Dr. Diederich (Berlin), Dr. Haack, Haehser, Hauck, Heimann,
Hiller (Lübeck), Huonker, Löffler, Müller (Schweinfu rt), Nehm, Rappe (Hildesheim),
Schlaga, Dr. Schmude, Steiner, Stiegler, Wischnewski, Dr. Vogel und der Fraktion
der SPD
- Drucksache 10/6056 -
Praxis der Förderung nach § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes
(BVFG)
Der Bundesminister des Innern — VtK I 1 — 920 050/1 — hat mit
Schreiben vom 16. Oktober 1986 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Bundesregierung benutzt die Gelegenheit dieser Kleinen
Anfrage der Fraktion der SPD, um den Verbänden der Vertriebe
-
nen und Flüchtlinge für ihre dem Frieden, der Freiheit und dem
Recht verpflichtete Arbeit öffentlich zu danken.
Die Vertriebenen und Flüchtlinge sowie ihre Verbände . haben
zum Aufbau der Bundesrepublik Deutschland einen nicht hoch
genug zu veranschlagenden Beitrag geleistet. Wenn wir heute
davon sprechen dürfen, daß der freie Teil Deutschlands die
stärkste Wirtschaftskraft Europas darstellt und die bewährteste
Sozialordnung besitzt, so ist dies mit ein Verdienst der
Vertriebenen und Flüchtlinge. Wenn wir eine freiheitliche Ordnung in der
Bundesrepublik Deutschland schaffen konnten, wie sie kein
deutscher Staat bisher besessen hat, so ist dies nur mit den
Vertriebenen und Flüchtlingen erreicht worden. Sie haben sich im
Bekenntnis und aktiven Einsatz für diese freiheitliche Ordnung in ganz
besonderem Maße bewährt.
Sie leisten damit unserer freiheitlichen Demokratie einen großen
Dienst.
Sie wurden nicht — wie es angesichts ihrer damaligen Lage und
zahlreicher Beispiele der Gegenwart nahegelegen hätte — zum
sozialen und politischen Sprengstoff inmitten Deutschlands und
Europas. Sie ließen sich nicht zur Speerspitze antidemokratischer
Bewegungen in Deutschland machen.
Sie meisterten ihr schweres Schicksal mit Entschlossenheit,
Weitsicht, Würde und Besonnenheit.
Die deutschlandpolitische Arbeit der Vertriebenen und
Flüchtlinge verdient besondere Anerkennung.
Deutschlandpolitik kann nur erfolgreich und glaubwürdig sein
und bleiben, wenn sie von allen mitgetragen wird. Vor allem aber
von denen, die von den Folgen des Krieges und der Teilung
Deutschlands am stärksten be troffen sind: den Vertriebenen und
Flüchtlingen, die heute — integrie rt in unsere freiheitliche
Gesellschaft — am ausgeprägtesten das Bewußtsein vom ganzen
Deutschland in unserem Volk deutlich machen und weitertragen.
Die Vertriebenen und Flüchtlinge haben das Ziel unserer Politik,
im Rahmen eines friedlichen und freiheitlichen Europas die
nationale Frage der Deutschen zu lösen, von Anfang an mitgestaltet
und mitgetragen. Sie leisteten zur Formulierung dieser Politik
eigene wichtige, auch kritische Beiträge.
Im sozialen Bereich leisten die Verbände der Vertriebenen und
Flüchtlinge mit ihrer Hilfe für die Aussiedler einen caritativen
Dienst am Menschen und tragen so dazu bei, die Aussiedler vor
einer Außenseiterrolle in unserer Gesellschaft zu bewahren.
Schon früh haben die Vertriebenen und Flüchtlinge, zunächst
lange Zeit hierbei weitgehend alleingelassen, damit begonnen,
das Kulturgut der Vertreibungsgebiete zu bewahren und weiter
zu entwickeln.
Bereits frühere Bundesregierungen haben auf die gesetzliche
Verpflichtung von Bund und Ländern in § 96
Bundesvertriebenengesetz hingewiesen, sich dieses Teiles deutscher Geschichte und
Kultur als Gemeinschaftsaufgabe a ller Deutschen anzunehmen.
Auf diesem Leitgedanken beruht die Grundsatzkonzeption zur
Weiterführung der ostdeutschen Kulturarbeit, die am 6. April 1982
dem Deutschen Bundestag zugeleitet, von ihm am 27. Juni 1984
debattiert und zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Ein zur Zeit in Vorbereitung befindliches Aktionsprogramm wird
im Rahmen eines Gesamtkonzepts diejenigen konkreten Schritte
benennen, die mit Hilfe staatlicher Förderung ostdeutscher Kultur
und Wissenschaft einen festen Platz im wissenschaftlichen und
kulturellen Leben sichern sollen. Die Bundesregierung hält es für
notwendig, die Förderung dieser Arbeit durch Bund und Länder
noch wesentlich zu verstärken.
Die Erhöhung der zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit im
Einzelplan 06 des Bundesministers des Innern veranschlagten
Mittel von 4,3 Mio. DM im Jahre 1983 auf 8 Mio. DM im
Bundeshaushalt 1986 ist Ausdruck dieser Bemühungen, die fortgesetzt
werden sollen.
Die Mitarbeit der Vertriebenen- und Flüchtlingsverbände auch in
diesem Bereich bleibt unverzichtbar.
Die Bundesregierung berichtet gemäß § 96
Bundesvertriebenengesetz in regelmäßigen Abständen über die Förderung der
ostdeutschen Kulturarbeit. Auf diese Berichte wird Bezug
genommen.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Bundesregierung die
Fragen im einzelnen wie folgt:
1. Welche Publikationen und welche anderen Maßnahmen hat sie
1985 aus Mitteln nach dem § 96 BVFG und m welcher Höhe
gefördert, und welche länger erscheinenden Publikationen und
wiederkehrenden Maßnahmen wurden davon auch in den Jahren
seit 1980 gefördert?
1. Bundesminister des Innern
Im Einzelplan 06, Kapitel 06 40 Titel 684 06 wurden im Jahre 1985
2,925 Mio. DM Projektmittel für Maßnahmen der ostdeutschen
Kulturarbeit nach § 96 BVFG bereitgestellt; davon wurden
verwandt
656 000 DM für den Erwerb von dinglichem Kulturgut,
1 496 000 DM für die Förderung von Wissenschaft im Rahmen
der Erhaltung und Pflege des Kulturgutes der Ver
-triebenen und Flüchtlinge,
720 000 DM für die kulturelle Breitenarbeit,
53 000 DM für sonstige Maßnahmen, insbesondere Kunstaus
stellungen, Tagungen, Kulturpreise.
Mit diesen Mitteln wurden Projekte gefördert, die von insgesamt
105 Zuwendungsempfängern vorgelegt wurden. Bei den
Zuwendungsempfängern handelt es sich im wesentlichen um dieselben,
die bereits 1980 und in den Folgejahren vom Bundesminister des
Innern geförderte Projekte durchgeführt haben.
Die Namen der Zuwendungsempfänger, Bezeichnung der
Projekte und die jeweiligen Förderungsbeträge werden listenmäßig
festgehalten. Die Listen werden anläßlich der Behandlung der von
der Bundesregierung regelmäßig zu erstellenden Berichte über
die ostdeutsche Kulturarbeit in den Ausschüssen des Deutschen
Bundestages jeweils zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Der Bericht über die Jahre 1984 und 1985 wird derzeit vorbereitet.
Die dazugehörigen Projektlisten werden ebenfa lls auf Wunsch zur
Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Unabhängig hiervon
wurden die das Jahr 1985 betreffenden Förderungslisten des
Bundesministers des Innern am 4. November 1985 den Berichterstattern
des Haushaltsausschusses zur Verfügung gestellt.
Von den für die ostdeutsche Wissenschaft eingesetzten Mitteln
wurden 1985 – wie in den Vorjahren – etwa 150 000 DM für
Publikationen aufgewandt. Hiervon wurden
— 60 Titel als Dokumentation ostdeutscher Geistes- und Kultur-
Beschichte wie auch der heimatlichen Siedlungen in
unterschiedlicher Anzahl für wich tige ostdeutsche Bibliotheken
angekauft,
— 15 weitere bereits seit den Vorjahren regelmäßig erschei
-
nende Buch- und Zeitschriftenpublikationen unterstützt.
2. Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen
Im Einzelplan 27, Kapitel 27 02 Titel 685 02 wurden im Jahre 1985
Projektmittel zur Förderung der deutschlandpolitischen Arbeit –
einschließlich der Aufgaben nach § 96 BVFG – von Flüchtlings-
und Vertriebenenverbänden und Landsmannschaften in Höhe
von 1 448 Mio. DM bereitgestellt. Hierin enthalten sind auch die
1985 einmalig eingestellten Sondermittel von 740 000 DM, die für
die Maßnahme „40 Jahre Vertreibung – 40 Jahre deutsche
Teilung" aufgewendet wurden. Zur einzelnen Verwendung dieser
Mittel wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen
Anfrage der Abgeordneten Büchler, Frau Terborg u. a. und der
Fraktion der SPD vom 26. November 1985 (Drucksache 10/3480)
verwiesen. Von den Projektmitteln entfallen 0,223 Mio. DM auf
Flüchtlingsverbände und mitteldeutsche Landsmannschaften und
1 225 Mio. DM auf Vertriebenenorganisationen und ostdeutsche
Landsmannschaften. Publikationen wurden aus diesem Titel nur
im Rahmen der Sondermittel finanziert. Um welche Publikationen
es sich dabei im einzelnen handelte, geht aus der Antwort auf die
o. g. Kleine Anfrage hervor.
Im übrigen erfolgt auch bei Vertriebenen- und
Flüchtlingsorganisationen die Förderung von Publikationen, Pressematerial und
audiovisuellen Medien auf Einzelantrag aus den Sammeltiteln
531 32 (Herstellung, Erwerb und Verbreitung von Publikationen
gesamtdeutschen Charakters) sowie 685 31
(Deutschlandpolitische Bildungsarbeit sowie sonstige Maßnahmen im Bereich der
innerdeutschen Beziehungen), aus denen deutschlandpolitische
Vorhaben aller auf diesem Gebiet tätigen Organisationen,
Verbände, Bildungseinrichtungen etc. unterstützt werden.
Mit diesen Mitteln wurden Projekte gefördert, die von insgesamt
51 Zuwendungsempfängern vorgelegt wurden. Auch hier handelt
es sich im wesentlichen um dieselben Zuwendungsempfänger,
die bereits 1980 und in den Folgejahren vom Bundesminister für
innerdeutsche Beziehungen geförderte Projekte durchgeführt
haben.
3. Auswärtiges Amt
Im Einzelplan 05 sind keine gesonderten Mittel für
Förderungsmaßnahmen im Aufgabenreich des § 96 BVFG eingestellt. Im
Rahmen der Auswärtigen Kulturpolitik werden jedoch auch Pro
jekte gefördert, die teilweise der Zweckbestimmung des § 96
BVFG entsprechen. Eine Einzelaufstellung der geförderten
Projekte ist in den unter Ziffer 1 genannten Projektlisten enthalten.
2. Welche Organisationen sind im einzelnen mit welchen Beträgen
1985 gefördert worden, welche Beträge sind ihnen in den
Vorjahren seit 1980 jeweils zugekommen, und welche Ansätze sind für
1986 vorgesehen?
Neben der in der Antwort zu Frage 1 genannten Förderung von
Projekten werden vom Bundesminister des Innern auch
Organisationen im ostdeutschen Kulturbereich – institutionell – gefördert.
Der Umfang der institutionellen Förderung ergibt sich aus dem
Haushaltsplan (vgl. Anlage 1).
Darüber hinaus werden unter deutschlandpolitischen Aspekten
vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen
Organisationen institutionell gefördert, die auch Aufgaben nach § 96 BVFG
wahrnehmen. Dies sind
— der Bund der Mitteldeutschen, als zentraler Verband der
mitteldeutschen Flüchtlinge und Zuwanderer (Kapitel 27 02 Titel
685 02),
— die Stiftung Deutschlandhaus Berlin, die seit 1951 gefördert
wird und nach der Satzung der Pflege und Vermittlung der
kulturellen Werte deutscher Siedlungsgebiete außerhalb des
Geltungsbereiches des Grundgesetzes, insbesondere des
ostdeutschen Kulturgutes, dient (Kapitel 27 02 Titel 685 02),
— die VOS – Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge – als
zentraler Verband der mitteldeutschen ehemaligen
politischen Häftlinge (Kapitel 27 02 Titel 685 02) sowie
— das Seliger-Archiv Stuttgart, das es sich zur Aufgabe gestellt
hat, das Traditionsgut der sudetendeutschen
Arbeiterbewegung zu wahren, zu pflegen und auszuwerten (Kapitel 27 02
Titel 685 31) .
Aus Mitteln nach § 96 BVFG (Kapitel 27 02 Titel 685 04) wird
ferner der J. G. Herder-Forschungsrat mit dem J. G. Herder
-
Institut in Marburg gemeinsam mit dem Sitzland Hessen
entsprechend der Forschungsvereinbarungen zwischen Bund und
Ländern gemäß Artikel 91 b GG institutionell gefördert (vgl.
Anlage 2).
3. Ist die Bundesregierung in der Lage, angesichts des umfangreichen
Förderungskatalogs des § 96 zwischen kulturellen und politischen
Texten und Maßnahmen zu differenzieren, hat sie sich um eine
solche Differenzierung bemüht und auch für bestimmte Texte oder
Maßnahmen die Förderung verweigert?
Nach einer Ressortabsprache zwischen dem Bundesminister des
Innern und dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen
vom Dezember 1983 wird die deutschlandpolitische
Bildungsarbeit der Vertriebenen- und Flüchtlingsverbände sowie die
kulturelle Arbeit der mitteldeutschen Landsmannschaften durch den
Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen gefördert. Der
Bundesminister des Innern fördert dagegen ausschließlich
kulturelle und wissenschaftliche Maßnahmen im Rahmen des § 96
BVFG (vgl. im übrigen die Antwort zu Frage 6). Die
Zuständigkeitsabgrenzung hat sich als zweckmäßig erwiesen.
4. Welche weiteren Kriterien außer den in § 96 genannten oder
welche diese konkretisierenden Kriterien legt die Bundesregierung
bei der Entscheidung über die Förderungswürdigkeit nach § 96 an?
Über die gesetzlichen Bestimmungen des § 96 BVFG hinaus
orientiert sich die Bundesregierung bei ihrer Förderungspraxis im
Bereich der ostdeutschen Kulturarbeit, insbesondere an den
Förderungszielen, -grundsätzen und -vorschlägen der
Grundsatzkonzeption des Bundesministers des Innern, die der Deutsche
Bundestag am 27. Juni 1984 zustimmend zur Kenntnis genommen hat.
Hingewiesen wird hier inbesondere auf folgende
Förderungsgrundsätze:
— Der Bund fördert grundsätzlich Maßnahmen von zentraler und
überregionaler Bedeutung und nimmt den gesetzlichen
Auftrag im Ausland wahr.
— Die Länder fördern grundsätzlich Einrichtungen,
Vereinigungen und Einzelvorhaben, deren Wirksamkeit und
Bedeutung im wesentlichen auf ihr Gebiet beschränkt sind.
— Eine gemeinsame Förderung durch Bund und Länder wird
durch die vorstehende Aufgabenabgrenzung nicht
ausgeschlossen,
— wenn die geförderte Einrichtung oder Maßnahme für beide
von besonderer Bedeutung ist oder
— wenn das Vorhaben nur durch eine gemeinsame Förderung
durchgeführt werden kann.
— Die Aufgabenaufteilung zwischen Bund und Ländern bei der
institutionellen Förderung von kulturellen und
wissenschaftlichen Einrichtungen und die Förderung im Rahmen von
Patenschaften bleiben unberüh rt .
Inzwischen sind diese Grundsätze für die einzelnen Bereiche der
ostdeutschen Kulturarbeit wie Museen, Wissenschaft,
Bibliotheken, Künstler, Breitenarbeit weiter konkretisiert worden. Dies
findet seinen Niederschlag in dem Entwurf eines
Aktionsprogramms, der derzeit mit den Ländern und Verbänden abgestimmt
und anschließend dem Deutschen Bundestag zusammen mit dem
Bericht der Bundesregierung über die Jahre 1984 und 1985
vorgelegt werden wird.
5. Sind in den Jahren zwischen 1980 und 1986 auch Projekte von
Einzelpersonen nach § 96 gefördert worden, wenn ja, welche
Personen und welche Projekte?
Insgesamt wurden in den Jahren 1980 bis 1986 17 Projekte von
Einzelpersonen gefördert. Es handelt sich dabei um
wissenschaftliche Projekte zu Themenbereichen wie Strukturprobleme
wissenschaftlicher Bibliotheken, Überprüfung und Verbesserung von
Artikeln mit ostdeutscher Thema tik in der Encyklopädia B
ritannica, Untersuchung zur Bewahrung der kurischen Sprachreste.
Bei der Entscheidung über den Förderungsantrag ist es
unerheblich, ob eine Einzelperson oder eine Organisa tion, in der Regel ein
eingetragener Verein oder ein Stiftung, ein Projekt zur Förderung
eingereicht hat. Entscheidend ist, daß die Maßnahmen den
Kriterien des § 96 BVFG und den konzeptionellen Vorstellungen zur
Weiterführung der ostdeutschen Kulturarbeit entsprechen.
6. Welche Projekte, für die Mittel beantragt worden waren, sind mit
welcher Begründung in den Jahren 1980 bis 1985 abgelehnt
worden?
Vor der Entscheidung über einen Antrag nach § 96 BVFG sind
inbesondere folgende Gesichtspunkte zu beachten:
a) Zuständigkeit,
b) Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung,
c) Begründetheit des Antrages nach § 96 BVFG und der weiteren
Förderungsgrundsätze,
d) vorhandene Mittel.
Bei Vorliegen formaler Mängel wird der Antrag nicht abgelehnt.
Vielmehr wird der Antragsteller um Ergänzung bzw. Abstellung
der Mängel gebeten.
Jedoch mußten häufig förderungswürdige Anträge ganz oder zum
Teil abgelehnt werden, weil die Förderungsmittel nicht
ausreichten.
Dies betraf beispielsweise
— den Erwerb dinglichen Kulturguts,
— den Ankauf von Buchpublikationen in höherer Stückzahl,
— die Ausweitung bestehender oder Aufnahme neuer
institutioneller Förderungen,
— die weitere Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten.
Darüber hinaus wurden z. B. Förderungen versagt, wenn die
Maßnahmen nach ihrem Charakter in den Zuständigkeitsbereich von
Ländern oder Gemeinden fielen.
7. Welche Publikationen, die von Vertriebenenverbänden
herausgegeben oder von den Verbänden als Mitteilungsorgane benutzt
werden, kauft die Bundesregierung in größerer Auflage, z. B. um
sie an Multiplikatoren, Bildungseinrichtungen oder in
Dienststellen des Bundes und der Länder, die für die Aufnahme und
Beratung von Aus- und Übersiedlern zuständig sind, zu verteilen und
auszulegen, und zu welchem Preis geschieht das?
Vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen werden
neun Flüchtlings- und Vertriebenenzeitungen über die
Landsmannschaften durch Patenschaftsabonnements gefördert, die
Aufnahme- und Durchgangslagern bzw. -heimen zur Auslage/
Verteilung zur Verfügung gestellt werden. 1986 fa llen dafür
insgesamt 191 273 DM an.
Darüber hinaus sind im Jahre 1986 für 16 Organe Zuschüsse zum
Erscheinen bzw. für die zusätzliche Herstellung von Seiten mit
deutschlandpolitischen Themen in Höhe von insgesamt
284 727 DM vorgesehen.
8. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Publikationen der ,,
Kulturstiftung der Deutschen Vertriebenen" häufig politische und
juristische statt kulturelle oder kulturpolitische Probleme zum Inhalt
haben, kann sie den Anteil solcher Schriften an den von der
Kulturstiftung herausgegebenen Schriften benennen, und sieht die
Bundesregierung dies unter Förderungsgesichtspunkten als
problematisch an?
Die Kulturstiftung der Deutschen Vertriebenen nimmt neben
kulturellen Aufgaben auch wissenschaftliche Aufgaben wahr, die
sich aus der Vertreibung ergeben. Insbesondere haben die der
Kulturstiftung angeschlossenen Studien- und Arbeitsgruppen
Politik/Völkerrecht und Geschichte durch Fachtagungen und
entsprechende Veröffentlichungen wich tige Beiträge zu
völkerrechtlichen und geschichtlichen Fragen, die ganz Deutschland
betreffen, in die wissenschaftliche Diskussion eingebracht. Wegen des
deutschlandpolitischen Bezugs ihrer Arbeit werden
entsprechende Publikationen der Kulturstiftung vom Bundesminister für
innerdeutsche Beziehungen gefördert.
Im Jahre 1986 wurde die Kulturstiftung in die institutionelle
Förderung aufgenommen. Damit soll sie in die Lage versetzt werden,
ihrer Arbeit noch größere Kontinuität zu verleihen und noch
stärker im landeskundlichen Bereich tätig zu werden.
9. Welche Vertriebenenverbände, welche Einrichtungen und
weiteren Umfeldorganisationen erhalten von der Bundesregierung
institutionelle Förderung und in welcher Höhe, und zu welchem
Zweck werden diese Mittel von den Einrichtungen der
Vertriebenenorganisationen verwendet?
Im Bereich der Vertriebenenverbände wird nur der Bund der
Vertriebenen durch die Bundesregierung institutionell gefördert.
Im Einzelplan 06 Kapitel 06 40 sind hierfür im Titel 684 05
(Zuwendungen an zentrale Organisationen und Verbände, die der
Eingliederung der Aussiedler, Zuwanderer, Vertriebenen und
Flüchtlinge dienen) 854 600 DM und im Titel 684 06 (Förderung
der Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der
Heimatvertriebenen sowie der kulturellen Bestrebungen der
Flüchtlinge) 396 300 DM ausgewiesen. Die Mittel werden der
Zweckbestimmung entsprechend verwendet.
Wegen ihrer engen Verbindung zu dem Bund der Vertriebenen ist
hier noch die Kulturstiftung der Deutschen Vertriebenen zu
nennen. Sie wird erstmals 1986 aus dem Einzelplan 06 Kapitel 06 40
Titel 684 06 (Förderung der Erhaltung und Auswertung des
kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen sowie der
kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge) mit 335 000 DM institutionell
gefördert. Auch diese Mittel werden der Zweckbestimmung des
genannten Haushaltstitels entsprechend verwendet.
10. Kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die
Anschriften der in den Fragen 2, 7 und 9 genannten
Organisationen, Publikationen und Einrichtungen mitteilen und so die
Kontaktaufnahme der Mitglieder des Deutschen Bundestages mit
ihnen fördern?
Die Bundesregierung begrüßt die Kontaktaufnahme von
Mitgliedern des Deutschen Bundestages mit ostdeutschen Einrichtungen.
Sie ist bereit, Anschriften von Organisationen, Publikationen und
Einrichtungen mitzuteilen, sofern konkrete Wünsche von
Mitgliedern des Deutschen Bundestages an sie herangetragen werden.
11. Von welchen Bundesministerien sind für welche
Vertriebenenorganisationen in der Zeit von 1980 bis 1986 Mittel bereitgestellt
und ausgegeben worden für
a) kulturelle Aufgaben,
b) Eingliederungsmaßnahmen,
aufgeteilt in institutionelle- und Projektförderung?
1. Zur Förderung kultureller Aufgaben von
Vertriebenenorganisationen vgl. die Antworten zu Fragen 1 und 2.
2. Zur Förderung von Eingliederungsmaßnahmen folgender
Vertriebenen- und Flüchtlingsorganisationen wurden in den
Jahren 1980 bis 1986 vom Bundesminister des Innern Mittel
bereitgestellt und ausgegeben:
a) Institutionelle Förderung
Bund der Vertriebenen
b) Projektförderung
Bauernverband der Vertriebenen
Katholischer Flüchtlingsrat in Deutschland
Ackermann-Gemeinde
Bund der Mitteldeutschen
Deutsche Jugend in Europa (DJO)
VOS Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge
Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V.
Zentralverband Mittel- und Ostdeutscher e. V.
Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in
Deutschland – KdöR.
Außerdem erhielten für Eingliederungsmaßnahmen und die
soziale Betreuung von Aussiedlern Projektförderung
—durch den Bundesminister des Innern 1980 und 1981 der
Zentralverband der Fliegergeschädigten und das Sozialwerk
der Seligergemeinde sowie 1980 der Inte rnationale Bund für
Sozialarbeit;
— durch den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und
Gesundheit 1985 und 1986 der Bund der Vertriebenen.
Gemäß Ressortabsprache zwischen dem Bundesminister des
Innern und dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen
(vgl. Antwort zu Frage 3) fördert dieser keine kulturellen
Vorhaben oder Eingliederungsmaßnahmen von
Vertriebenenorganisationen.
Anlage 1
Betrag
für
1980
DM
Betrag
für
1981
DM
Betrag
für
1982
DM
Betrag
für
1983
DM
Betrag
für
1984
DM
Betrag
für
1985
DM
Betrag
für
1986
DM
Stiftung Ostdeutscher Kulturrat, Bonn 673 000 696 000 633 500 686 400 743 500 717 000 736 000
Künstlergilde e.V., Esslingen/N 486 000 504 000 485 000 515 950 584 000 566 200 572 900
Nordostdeutsches Kulturwerk e.V.,
Lüneburg 317 500 358 500 403 000 464 100 510 500 541 600 594 000
Adalbert-Stifter-Verein e. V.,
München 337 000 350 500 354 000 373 700 376 500 397 000 413 000
Stiftung Ostdeutsche Gale rie,
Regensburg 246 500 312 750 348 580 493 000 566 150 498 920 505 250
Stiftung Kulturwerk Schlesien,
Würzburg 235 000 242 910 248 195 256 300 268 000 286 500 336 700
Südostdeutsches Kulturwerk e.V.,
München 142 100 158 100 125 100 132 500 216 400 212 500 248 200
Kulturstiftung der Deutschen
Vertriebenen, Bonn — — — — — — 335 000
Bund der Vertriebenen, Bonn 320 162 308 700 288 000 298 000 306 513 355 000 396 300
Anlage 2
Betrag
für
1980
DM
Betrag
für
1981
DM
Betrag
für
1982
DM
Betrag
für
1983
DM
Betrag
für
1984
DM
Betrag
für
1985
DM
Betrag
für
1986
DM
Stiftung Deutschlandhaus, Berlin 962 500 1 086 700 959 200 1 150 400 1 316 800 1 507 100 1 568 400
Johann-Gottfried-Herder-
Forschungsrat e. V., Marburg 1 702 350 1 800 000 1 865 400 2 003 900 2 025 000 2 058 750 2 121 000
Bund der Mitteldeutschen e. V, Bonn 695 800 711 000 734 600 759 500 789 600 795 800 827 700
VOS — Gemeinschaft ehemaliger
politischer Häftlinge — Vereinigung
der Opfer des Stalinismus e. V., Bonn 215 400 232 900 244 600 215 300 212 500 217 400 234 900
Seliger Archiv, Stuttga rt 63 000 63 000 63 000 70 000 72 000 72 000 72 000]