BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Nichtwahrnehmung von Kontrollaufgaben durch das Bundesamt für den Zivildienst (G-SIG: 10005053)

Aufgaben, Umgang mit Beschwerden

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

04.02.1987

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 10/680522.01.87

Nichtwahrnehmung von Kontrollaufgaben durch das Bundesamt für den Zivildienst

der Abgeordneten Frau Wagner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Aufgabe hat das Bundesamt für den Zivildienst, wenn es Beschwerden von Zivildienstleistenden über ihre Dienststelle erhält?

2

Wie nimmt das Bundesamt diese Aufgabe wahr?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es Beschwerden von Zivildienstleistenden über den Verein für individuelle Schwerbehindertenbetreuung und -beratung e. V. (VIS) gegeben hat?

4

Wie ist das Bundesamt mit diesen Beschwerden umgegangen? Sind Nachforschungen erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5

Hat das Bundesamt die Dienststelle der Zivildienstleistenden und die Unterkünfte in Augenschein genommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis aufgrund welcher Tatsachen?

6

Sind mündliche und schriftliche Aussagen der Dienststelle überprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das Bundesamt seine Aufsichtspflicht verletzt hat? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden oder werden daraus gezogen?

8

Ist es richtig, daß der Bundesbeauftragte für Zivildienstangelegenheiten die Dienststelle besucht hat? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9

Gibt es Bestrebungen, beschwerdeführende Zivildienstleistende strafzuversetzen?

Bonn, den 22. Januar 1987

Wagner Borgmann, Hönes und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen