Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
9. Wahlperiode
Drucksache 9/223
12.03.81
Sachgebiet 9290
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jobst, Straßmeir,
Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Lemmrich, Sick, Hinsken, Seiters, Pfeffermann,
Feinendegen, Tillmann, Milz, Bühler (Bruchsal), Hanz (Dahlen), Fischer (Hamburg),
Dr. Warnke, Dr. Faltlhauser, Neuhaus, Burger, Susset, Röhner, Niegel und der
Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 9/203 —
Autobahngebühren und sonstige Straßenbenutzungsabgaben in westeuropäischen
Staaten
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 12. März
1981 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
1. In welchen westeuropäischen Staaten werden
a) Autobahngebühren und sonstige Straßenbenutzungsabgaben
erhoben,
b) derartige Angaben geplant oder befinden sich in der politischen
Diskussion,
c) und wie hoch sind diese Gebühren und Abgaben im einzelnen?
Zu la)
Nach den Informationen der Bundesregierung werden in
folgenden westeuropäischen Staaten Autobahngebühren bzw. sonstige
Straßenbenutzungsabgaben erhoben:
Frankreich, Italien, Griechenland, Spanien und Österreich.
Zu 1 b)
In Belgien und in der Schweiz.
Zu 1c)
Die Gebührensätze richten sich nach unterschiedlichsten Kriterien
(wie z. B. Fahrzeugart/Gewichtsstufen/örtlichen Besonderheiten
wie Baukosten und dgl.), so daß es nicht möglich ist, allgemeine
Richtsätze — weder von Land zu Land noch für bestimmte
Kategorien und Regionen — anzugeben.
Die Vielfalt der Gebührensätze z. B. für den Pkw-Verkehr
verdeutlichen beispielhaft die als Anlage beigefügten ADAC-Karten.
2. Wie hoch ist in den jeweiligen Staaten nach Kenntnis der
Bundesregierung das jährliche Gebührenaufkommen insgesamt und von
ausländischen Fahrzeugen?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine verläßlichen
Angaben vor.
3. Sehen diese Gebühren- und Abgabenregelungen in allen Punkten
eine Gleichbehandlung in- und ausländischer Kraftfahrer vor und
bestehen ggf. bei den gebührenerhebenden Staaten der
Europäischen Gemeinschaft Verstöße gegen die Artikel 76 und 79 des
EWG-Vertrages?
Nach den Informationen der Bundesregierung sehen diese
Regelungen eine Gleichbehandlung in- und ausländischer Kraftfahrer
vor. Verstöße von EG-Mitgliedstaaten gegen Artikel 76 und
Artikel 79 des EWG-Vertrages liegen nicht vor.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Gebühren- und
Abgabenregelungen im Hinblick auf die Bemühungen um eine
Harmonisierung der europäischen Verkehrsmarktes?
Diese Abgaben sind nicht geeignet, die Bemühungen zur
Harmoniesierung des europäischen Verkehrsmarktes zu unterstützen.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Gebühren- und
Abgabenregelungen im Hinblick auf die deutsche Exportwirtschaft und im
Hinblick auf den Abbau von Wettbewerbsunterschieden im
grenzüberschreitenden Warenverkehr?
Die in anderen Staaten erhobenen Gebühren und Abgaben
belasten nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung in- und
ausländische Unternehmen in gleicher Weise.
6. Was wird die Bundesregierung tun, um einen Abbau der aus den
Gebühren bzw. Abgaben resultierenden unterschiedlichen
finanziellen Belastungen in- und ausländischer Kraftfahrer zu erreichen.
Siehe Antwort zu 5.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die vielfach erhobene Forderung
nach Einführung von Autobahngebühren in der Bundesrepublik
Deutschland für ausländische Kraftfahrzeuge und welche politischen,
rechtlichen und technischen Gesichtspunkte stünden einer solchen
Maßnahme entgegen?
Eine Autobahngebühr könnte nur für deutsche und ausländische
Kraftfahrzeuge gleichermaßen eingeführt werden. Nach den
geltenden Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft wäre eine
andere, die Ausländer diskriminierende Lösung nicht zulässig.
Von einer deutschen Autobahngebühr wären im übrigen auch
diejenigen Ausländer betroffen, in deren Länder eine
Autobahngebühr nicht erhoben wird (z. B. Belgien, Niederlande, England).
Darüber hinaus ließe sich die in verschiedenen Staaten
praktizierte Gebührenerhebung kaum auf unsere Verhältnisse
übertragen. Gebührenpflichtige Autobahnen werden do rt von
vornherein als solche geplant, gebaut und auch finanziert. Um den
Verwaltungsaufwand gering zu halten, sind nur relativ wenige
Anschluß- und Gebührenerhebungsstellen vorhanden. Das
deutsche Autobahnnetz ist nicht unter diesen Gesichtspunkten
konzipiert. Es weist eine sehr dichte Folge von Anschlußstellen
auf. Entsprechend hoch wären daher bei uns der
Verwaltungsaufwand und die negativen Auswirkungen auf Verkehrsfluß und
Verkehrssicherheit. Bei Einführung von Autobahngebühren
wären mit Sicherheit Verkehrsverlagerungen auf das übrige
Straßennetz zu erwarten. Dieses Netz ist jedoch zum Teil bereits
heute stark belastet, eine Aufnahme zusätzlicher Verkehre daher
nicht vertretbar. Aus diesen Gründen lehnt die Bundesregierung
die Einführung von Autobahngebühren ab.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die von einigen vom
Transitverkehr besonders belasteten Staaten erhobene Forde rung nach
gemeinschaftlicher Finanzierung wichtiger Verkehrsinfrastruktur
-
vorhaben?
Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen, alsbald zu
einer international abgestimmten, praktikablen Regelung für die
Verbesserung bestehender Engpässe auf den Hauptachsen im
europäischen Verkehrswegenetz zu kommen. Die Bemühungen
der Bundesregierung sind insbesondere auf die Einbeziehung der
für den Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EG wichtigen
Drittländer (insbesondere Schweiz, Österreich, Jugoslawien)
gerichtet.
9. Welche Initiativen hat die Bundesregierung bislang im Rahmen der
Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) für eine
europäische Lösung des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere
der Transitwege ergriffen?
Der Ministerrat der CEMT faßte – im wesentlichen aufgrund
deutscher Initiative – folgende Beschlüsse:
— möglichst rasche, konzentrierte Beseitigung bestehender
Engpässe insbesondere im Alpenraum; Fortführung der
Arbeiten einer besonderen Gruppe unter Beteiligung der
geographisch betroffenen Länder Bundesrepublik Deutschland,
Frankreich, Italien, Jugoslawien, Österreich, Schweiz auf
Ministerebene,
— Beschleunigung der Kontrollen an den Grenzen,
— Entwicklung einer europäischen Finanzierungskonzeption,
um insbesondere den kleineren Transitländern, z. B.
Österreich, beim Ausbau der hauptsächlich dem Transit dienenden
Verkehrsachsen zu helfen und weitere nationale Alleingänge,
z. B. Gebührenerhebung in Österreich, Jugoslawien und
Türkei, zu vermeiden bzw. rückgängig zu machen; dies gilt
hauptsächlich für die Gastarbeiterroute durch die genannten Länder.
Die Grundausstattung der Verkehrswege bleibt jedoch
nationale Aufgabe.
Am weiteren Fortgang der Arbeiten ist die Bundesregierung
intensiv beteiligt.
In einem besonderen Arbeitskreis wird das weitere Vorgehen mit
, den Bundesländern erörtert.
10. Welchen Stand haben die Beratungen über den „Vorschlag für eine
Verordnung des Rates über die Unterstützung von Vorhaben von
gemeinschaftlicher Bedeutung auf dem Gebiet der
Verkehrsinfrastruktur"?
Die Meinungsbildung des Rates zu dem von der EG-Kommission
gemäß Artikel 75 des EWG-Vertrages vorgelegten
Verordnungsvorschlag ist noch nicht abgeschlossen.
Drucksache 9/223 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode
Anlage (zur Antwort auf Frage 1.c)
Anlage (zur Antwort auf Frage 1.c)]