Auswirkungen der „Abwrackprämie“
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Paul K. Friedhoff, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat die Bundesregierung die Auszahlung einer Prämie an Fahrzeughalter beschlossen, die ein mindestens neun Jahre altes Auto beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens verschrotten lassen. Mit der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen (Pkw) vom 20. Februar 2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17. März 2009 wurde diese Prämie als so genannte Umweltprämie – besser bekannt als Abwrackprämie – eingeführt. Die Förderung soll maximal bis zum 31. Dezember 2009 möglich sein. Die Höhe der Prämie wurde auf 2 500 Euro je Fahrzeug festgesetzt. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle steht die Prämie „unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel“ und erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge.
Der Deutsche Bundestag wird in absehbarer Zeit über eine finanzielle Aufstockung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage über das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ abschließend beraten. Der einschlägige Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ sieht eine Aufstockung der Mittel für die so genannte Abwrackprämie von derzeit 1,5 Mrd. Euro auf 5,7 Mrd. Euro einschließlich Zinsausgaben vor. Die Entscheidungskompetenz über die zusätzlich bereitzustellenden Mittel ist durch statistische Auswertungen zur Inanspruchnahme der Abwrackprämie zu stärken.
Fragen und Antworten41
Wie viele Anträge sind zum Stichtag im Rahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage (Abwrackprämie) beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt worden, und auf welches kalkulatorische Subventionsvolumen belaufen sich diese?
Zum Stichtag 7. Mai 2009 lagen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 1 400 208 Anträge auf eine Umweltprämie vor. Auf Basis dieser Antragszahlen ergäbe sich eine Inanspruchnahme des Förderprogramms von 3 500 520 000 Euro.
Wie verteilen sich die Anträge auf die seit der Einführung der Prämie vergangenen Monate?
Die Anträge verteilen sich wie folgt auf die vergangenen Monate:
- Februar – 139 964
- März – 507 155
- April – 706 023
- Mai – 47 066
Wie verteilen sich die eingegangenen Anträge auf Alt- und Reservierungsverfahren?
Auf das Altverfahren entfallen 480 160 Anträge und auf das Reservierungsverfahren 920 048.
Die im Folgenden zu den Fragen 4 bis 12 genannten Zahlen beziehen sich ausschließlich auf das bis zum 30. März 2009 durchgeführte einstufige Antragsverfahren.
Wie verteilen sich die eingegangenen Anträge auf Neu- und Jahreswagen?
Eine Verteilung der eingegangenen Anträge auf Neu- und Jahreswagen ist zurzeit nicht möglich, da noch nicht alle Anträge bearbeitet worden sind. Für die bereits bearbeiteten 182 469 Anträge ergibt sich folgende Aufteilung: Neuwagen 90 504 (= 49,6 Prozent) und Jahreswagen 91 965 (= 50,4 Prozent).
Wie verteilen sich die eingegangenen Anträge auf die Bundesländer?
Zur Verteilung der eingegangenen Anträge auf die Bundesländer kann aus technischen Gründen keine Angabe gemacht werden.
Wie verteilen sich die eingegangenen Anträge auf Fahrzeug-(Marke) und Modelltypen (absolut und relativ zur Gesamtheit der eingegangenen Anträge)?
Zur Verteilung der eingegangenen Anträge auf Fahrzeugmarken und Modelltypen können wegen der noch fehlenden Bearbeitung keine Angaben gemacht werden. Für die bereits bearbeiteten 182 469 Anträge ergibt sich die in Anlage 1 beigefügte Verteilung.
Wie verteilen sich die im Rahmen der eingegangen Anträge eingereichten Verwertungsnachweise für Altfahrzeuge auf Fahrzeug-(Marke) und Modelltypen (absolut und relativ zur Gesamtheit der eingegangenen Anträge)?
Hierzu siehe die Angaben in Anlage 1 (Beantwortung zu Frage 6).
Wie verteilen sich diese Verwertungsnachweise nach dem Zeitpunkt der Erstzulassung der Altfahrzeuge; jeweils auch auf Fahrzeug-(Marke) und Modelltypen (absolut und relativ zur Gesamtheit der eingegangenen Anträge)?
Zur Verteilung hinsichtlich des Zeitpunkts der Erstzulassung wird auf Anlage 2 verwiesen. Eine Verteilung dieser Angaben auf Fahrzeugmarken und Modelltypen ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Wie viele Anträge sind zum Stichtag abschlägig beschieden worden, und aus welchem Grund?
Bis zum Stichtag sind 3 888 Anträge abschlägig beschieden worden. Dies erfolgte aus den folgenden Gründen: Antragsteller ist keine Privatperson, Alt- oder Neufahrzeug ist nicht als Pkw zugelassen, Altfahrzeug ist nicht ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen, Altfahrzeug ist noch nicht neun Jahre alt, Altfahrzeug wurde vor dem 14. Januar 2009 abgemeldet/verschrottet, Neufahrzeug wurde vor dem 14. Januar 2009 erworben, Neufahrzeug ist älter als ein Jahr.
Wie viele Anträge sind zum Stichtag gewährt respektive auszahlungswirksam abgeschlossen, und auf welches kumulierte Auszahlungsvolumen belaufen sich diese?
Auszahlungswirksam abgeschlossen sind zum Stichtag 139 853 Anträge. Dies entspricht einem Auszahlungsvolumen von 349 632 500 Euro.
Wie lange dauert durchschnittlich die Prüfung der Anträge, und nach wie vielen Tagen wird durchschnittlich die Prämie ausgezahlt?
Zur Beantwortung der Frage ist zunächst der grundsätzliche Ablauf der Antragsverfahren zu skizzieren.
Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Pkw sah zunächst ein einstufiges Antragsverfahren vor. Anträge konnten auf dieser Grundlage ausschließlich in Papierform zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen beim BAFA eingereicht werden. Um die enorme Papierflut bewältigen zu können und für einen zügigen und reibungslosen Ablauf zu sorgen – jeder Antrag umfasst inklusive aller notwendigen Unterlagen zehn bis zwölf Seiten – werden die Dokumente extern eingescannt, in Hochleistungsscannern digitalisiert und dem BAFA elektronisch zur Verfügung gestellt. Anschließend werden die Anträge erfasst und inhaltlich geprüft. Sodann erfolgen der Druck der Zuwendungsbescheide und die Auszahlung der Prämie durch die Bundeskasse in Trier im Rahmen der üblichen Banklaufzeiten.
Durchschnittliche Bearbeitungszeiten können mithin aufgrund der Vielzahl von Komponenten, die bei der Antragsbearbeitung mitwirken, leider nicht festgestellt werden. So wird die Bearbeitungszeit beispielsweise dadurch beeinflusst, ob die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden oder ob eine Sachverhaltsaufklärung notwendig ist, die eine Verzögerung der Bearbeitung von mehreren Wochen mit sich bringen kann. Bei dem seit dem 30. März 2009 geltenden Onlineverfahren hängt die Bearbeitungszeit maßgeblich davon ab, wann der Antragsteller – nach Erhalt des Reservierungsbescheides – die erforderlichen Nachweise beim BAFA einreicht. Auch insoweit können daher keine Angaben hinsichtlich durchschnittlicher Bearbeitungszeiten gemacht werden.
Wie verteilen sich die auszahlungswirksam abgeschlossenen Anträge auf die Bundesländer?
Über die Verteilung der auszahlungswirksam abgeschlossenen Anträge auf die Bundesländer kann aus technischen Gründen keine Angabe gemacht werden.
Auf welches Volumen belaufen sich bislang die korrespondierenden Zinsausgaben des Investitions- und Tilgungsfonds für die reservierten Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro?
Nach dem Haushaltsvermerk Nr. 2 zu Titel 575 01 – Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt – des Wirtschaftsplanes des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF) erfolgt die Berechnung der Zinsen unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr. Bei Zugrundelegung einer durchschnittlichen Verzinsung von rund 2 Prozent und der bis zum Stichtag 7. Mai 2009 in dem Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage abgeflossenen Mittel von 306 093 177,26 Euro ergäbe sich bis zum Stichtag eine anteilige Zinslast von rund 369 000 Euro. Eine abschließende Berechnung der Zinsen kann erst erfolgen, wenn die durchschnittliche Verzinsung der Bruttokreditaufnahme für das Jahr 2009 feststeht.
Auf welches Volumen belaufen sich bislang die korrespondierenden Verwaltungskosten von Institutionen des Bundes für die Antragsbearbeitung?
Das BAFA hat für die Administration der Umweltprämie bislang ca. 5,2 Mio. Euro ausgegeben. Die vertraglichen Bindungen etwa für Zeitkräfte und externe Dienstleistungen (z. B. Einscannen der Antragsunterlagen) liegen jedoch deutlich höher, so dass davon auszugehen ist, dass weitere 5 Mio. Euro zur Abarbeitung der vorhandenen Anträge benötigt werden (auf Basis der bisher bereitgestellten Fördersumme von 1,5 Mrd. Euro).
In welchen Haushaltstiteln werden diese Verwaltungskosten in welchem Umfang abgebildet?
Die zusätzlichen Verwaltungskosten werden teilweise aus den Programmmitteln im ITF (Titel 697 01 des Wirtschaftsplans) und teilweise aus dem Haushalt des BAFA (Kapitel 09 04) geleistet.
In welchem Umfang wurden zur Antragsbearbeitung externe Dienstleister beauftragt, welches Vergabeverfahren wurde dafür gewählt, und auf welches Auftragsvolumen belaufen sich diese Beauftragungen?
Als externe Dienstleister wurden im Wege der freihändigen Vergabe nach Markterkundung folgende Unternehmen in die Bearbeitung eingebunden:
- Für die Digitalisierung der Eingangsdokumente ist die Deutsche Post Com GmbH beauftragt. Hier wurde die bestehende Geschäftsbeziehung im Bereich der Digitalisierung für andere Förderprogramme (z. B. Marktanreizprogramm, Vor-Ort-Beratung) erweitert.
- Eine Unterstützung bei der Antragserfassung erfolgt durch die Firma EDS Operations Services GmbH.
- Mit der Entwicklung und dem Betrieb der Online-Antragstellung ist die Firma arago – Institut für komplexes Datenmanagement AG beauftragt.
- Die Druckerzeugung erfolgt in einer Kooperation mit der Firma Deutsche Post Com GmbH und der Firma MSP Druck und Medien GmbH.
Welche Probleme gab es bei der Eröffnung des Onlineverfahrens und wurden diese zwischenzeitlich gelöst?
Zur Eröffnung des Onlineverfahrens am 30. März 2009 überstiegen die direkten Anfragen an den Antragsserver die Prognosen (100 000 bis 150 000 Anträge innerhalb von 24 Stunden) um ein Vielfaches. Dies führte dazu, dass bereits kurz nach Beginn des Onlineverfahrens die Webseite mit dem Antragsformular nicht mehr erreichbar war. Die Vielzahl der Anfragen, die sich durch Wiederholungen extrem potenzierte, trug dazu bei, dass im öffentlichen Internet kaum noch ein Zugriff auf das Formular möglich war, obwohl die Netzanbindung nur eine Auslastung von weniger als einem Prozent hatte. Die in ausreichender Kapazität eingesetzten Server hatten eine Auslastung von max. 70 Prozent. Um den Zugang zum Formular sicherzustellen, wurden seitens des mit der Umsetzung des Onlineverfahrens beauftragten Dienstleisters, der Firma arago, Serverkapazitäten direkt zu den Rechenzentren der Provider ausgegliedert. Die dann direkt verfügbare Anbindung führte zu einer Formularverfügbarkeit, die dem Ansturm gerecht werden konnte. Nach der Problembeseitigung durch die Firma arago belief sich der Antragseingang bis zum 31. März 2009 auf 211 575 Anträge. Am 1. April 2009 betrug das Antragsvolumen 500 252 Anträge. Das Antragsportal läuft seitdem problemlos.
Sieht die Bundesregierung nach der Umstellung des Antragsverfahrens auf das Onlineverfahren eine Benachteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht über einen DSL-Zugang oder über hinreichende Internetkenntnisse verfügen?
Bürgerinnen und Bürger, die über keinen eigenen Internetanschluss verfügen, können Anträge beispielsweise auch über ihre Händler oder in einem öffentlich zugänglichen Internetcafe stellen. In Anbetracht der anfänglichen Netzprobleme bei der Einführung des Online-Reservierungsverfahrens für die Umweltprämie hat das BAFA für eine Übergangsphase Antragstellern die Möglichkeit eingeräumt, den Antrag per Post zu übermitteln.
Was waren die Gründe für die Umstellung auf das Onlineverfahren?
Das ab dem 30. März 2009 für alle Antragsteller geltende neue Antragsverfahren mit Reservierung wurde eingeführt, um dem vielfach geäußerten Wunsch nach mehr Sicherheit für Antragsteller bei Bestellung eines Neuwagens mit längeren Lieferfristen zu entsprechen. Zum Zeitpunkt der Einführung des Verfahrens zur Beantragung einer Reservierung für eine Umweltprämie war ein großer Ansturm auf das BAFA erwartet worden. Um eine objektive zeitliche Reihung des Eingangs der Reservierungsanträge beim BAFA vornehmen zu können, musste auf ein Onlineverfahren umgestellt werden. Zudem erleichtert das Onlineverfahren die Antragsbearbeitung.
Wurde mehreren Antragstellerinnen/Antragstellern dieselbe Vorgangsnummer zugeteilt? Wenn ja, weshalb?
Eine doppelte Zuweisung von Vorgangsnummern erfolgte nur vorübergehend bei den Fehlleitungen von Eingangsbestätigungen, wobei jedoch nachträglich jedem Antrag eine eigenständige Nummer zugewiesen wurde.
Wurden Antragsbestätigungen an falsche Adressaten verschickt? Wenn ja, warum?
Fehlleitungen von Eingangsbestätigungen sind nur zeitweise in einem geringen Umfang von ca. 200 Fällen aufgetreten. Die Fehlleitungen sind darauf zurückzuführen, dass im Rahmen eines Serveraustausches der Hauptserver neu gestartet werden musste. Dadurch kam es in einzelnen Fällen zu einer doppelten Vergabe von Antragsnummern. Ein Programmierungsfehler ist damit ausgeschlossen. Das BAFA hat mit den betroffenen Antragstellern Kontakt aufgenommen und die zeitliche Reihenfolge wieder hergestellt.
Ist es richtig, dass einer Antragstellerin/einem Antragsteller beim Kauf seines Fahrzeugs noch nicht bekannt ist, ob ihm die Abwrackprämie gewährt wird? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies?
Zum Zeitpunkt des Kaufs oder des Leasings eines Personenfahrzeugs sind dem Antragsteller die Bedingungen für die Gewährung einer Umweltprämie bekannt. Sie sind auf den Internetseiten des BAFA und auf denen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie publiziert. Des Weiteren befindet sich auf den Internetseiten des BAFA ein Leitfaden mit Antworten zu häufig gestellten Fragen, Zweifelsfälle mit eingeschlossen. Die Umweltprämie wird erst nach Vorlage aller Unterlagen gezahlt – nach der Zulassung des Neufahrzeugs und der Verschrottung des Altfahrzeugs.
In welchem Umfang wurden Anträge für ein dezidiertes Beschaffungsvorhaben mehrfach gestellt?
Nach derzeitigen Kenntnissen liegen doppelte Antragstellungen in Höhe von 10 Prozent vor.
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapazitäten zur ordnungsgemäßen Verwertung und weiteren Behandlung der Restkarosse in Schredderanlagen ausreichend?
Nach Kenntnis der Bundesregierung reichen nur in Einzelfällen die Kapazitäten der bestehenden genehmigten Anlagen für die Lagerung von Altfahrzeugen nicht aus. Eine kurzfristige Beseitigung von Kapazitätsengpässen ist mit den bestehenden immissionsschutzrechtlichen Instrumenten auf Vollzugsebene aber möglich.
Im Übrigen sind die Hersteller von Fahrzeugen im Rahmen der Produktverantwortung grundsätzlich zur Rücknahme der Altfahrzeuge vom Letzthalter verpflichtet und stehen insoweit auch bezüglich der Entsorgungslogistik in der Pflicht.
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ausstellung eines Verwertungsnachweises zum Erhalt der Abwrackprämie anstatt einer Verschrottung der fahrtüchtigen Altfahrzeuge Absätze ins Ausland erfolgt?
Die Bundesregierung hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um missbräuchliche Wiederzulassungen oder Exporte von im Rahmen der Umweltprämie zu verschrottenden Altfahrzeugen zu verhindern. Bei den in Medienberichten gelegentlich genannten Fällen handelt es sich um illegale Vorgänge, die von den Vollzugsbehörden und der Justiz zu ahnden sind. Rechtswidrige Exportpraktiken größeren Ausmaßes sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Wie schlägt sich aus Sicht der Bundesregierung ein durch die Abwrackprämie verursachter Rückgang des Exports von Gebrauchtwagen bei der Berechnung des Bruttoinlandsproduktes nieder?
Der wertmäßige Rückgang des Exports von Altfahrzeugen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt wird in Anbetracht des jeweils geringen Restwerts der Altfahrzeuge als vernachlässigbar eingestuft. Es ist zudem zu beachten, dass ohne die Anreizwirkung der Umweltprämie ein Teil der Altfahrzeuge noch beim bisherigen Besitzer in Betrieb wäre.
Kann die Bundesregierung ausschließen, das ein verminderter Export von Altfahrzeugen, die anstatt dessen einer Schredderanlage zugeführt werden, Auswirkungen auf die CO2-Bilanz der Importländer hat, denen dadurch die Möglichkeit entzogen wird, ältere Fahrzeuge durch vergleichsweise umweltfreundlichere neuere Altfahrzeuge zu ersetzen?
Beim Export von Altfahrzeugen ist grundsätzlich nicht sichergestellt, dass diese im Importmarkt ältere Fahrzeuge ersetzen. Ein verminderter Export führt daher zunächst dazu, dass der Gebrauchtwagenmarkt in den Importländern nicht anwächst und damit verbundene verkehrsbedingte CO2-Emissionen nicht zunehmen.
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Abwracken fahrtüchtiger Fahrzeuge negative Effekte auf Gewerbetreibende im Bereich der Altautoverwertung entfaltet?
In den vergangenen Jahren wurden von der Altfahrzeugbranche regelmäßig Maßnahmen gefordert, um einen höheren Anteil im Inland entsorgter Altfahrzeuge zu erreichen. Die Umweltprämie führt zu einer besseren Kapazitätsauslastung der Demontagebetriebe und stärkt ihre Möglichkeiten, Einnahmen aus dem Ersatzteilgeschäft und der Verwertung der Restkarossen zu erzielen. Da die Produktverantwortung nach Altfahrzeugrecht von den Automobilherstellern getragen wird, geht die Bundesregierung davon aus, dass auch bei einem vorübergehenden negativen Marktwert von Altfahrzeugen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden im Bereich der Altautoentsorgung zu befürchten sind.
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Abwracken fahrtüchtiger Fahrzeuge negative Effekte auf Gewerbetreibende im Bereich des Gebrauchtwagenhandels entfaltet?
Verschrottete Altfahrzeuge werden dem Gebrauchtwagenmarkt entzogen, wodurch das Angebot von Fahrzeugen im unteren Preissegment tendenziell verknappt wird. Dabei erstreckt sich diese Wirkung durchaus auch auf Fahrzeuge mit einem aktuellen Verkehrswert von mehr als dem Prämienbetrag von 2 500 Euro; denn diverse Automobilhersteller fördern den Absatz durch zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen über die staatliche Prämie hinaus, so dass auch Altfahrzeuge mit einem höheren Verkehrswert verschrottet werden. Andererseits sind Fahrzeuge mit einem Alter von über neun Jahren nicht gänzlich vom Gebrauchtwagenmarkt verschwunden. Bei jüngeren Gebrauchtwagen ergibt sich zurzeit ein anderes Bild: Diese Fahrzeuge stehen stärker als zuvor in Konkurrenz zu den prämiengeförderten Neu- und Jahreswagen. Das erschwert die Absetzbarkeit dieser Gebrauchtwagen und mindert ihren Wert in der Hand des Anbieters. Da jedoch die Umweltprämie längstens bis zum Ende des laufenden Jahres gewährt wird, dürfte sich die Nachfrage danach wieder stärker dem Gebrauchtwagenmarkt zuwenden, was die Begleiterscheinungen der Umweltprämie auch dort verkraftbar erscheinen lässt.
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Abwracken fahrtüchtiger Fahrzeuge negative Effekte auf die Märkte für Altmetall oder anderer wiederverwendbarer Einsatzstoffe entfaltet?
Die Märkte für Altmetall sowie für andere Sekundärrohstoffe sind wie die Rohstoffmärkte allgemein von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen. Durch die im Rahmen des Programms zur Förderung des Absatzes von KWS zu verschrottenden Altfahrzeuge wird das Angebot insbesondere an Stahlschrott zeitweilig erhöht. Dem kann durch Zwischenlagerung der Restkarossen begegnet werden. Die Bundesregierung geht außerdem davon aus, dass die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen und damit auch der Preis für Stahlschrott mittel- bis langfristig wieder steigen werden.
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Abwracken fahrtüchtiger Fahrzeuge negative Effekte auf Gewerbetreibende im Bereich der freien Werkstätten entfaltet?
In Deutschland waren zur Jahreswende über 41 Millionen Pkw zugelassen. Ab einem Alter von drei Jahren ist festzustellen, dass solche Fahrzeuge vermehrt in freien Werkstätten gewartet und repariert werden. Insoweit steht den freien Werkstätten ein Potenzial von weit mehr als 30 Millionen Fahrzeugen zur Verfügung. Zudem wurden bei einem Teil der nunmehr verschrotteten Altfahrzeuge nur noch allernötigste Reparaturen durchgeführt. Die Auswirkungen auf freie Werkstätten erscheinen vor dem Hintergrund vertretbar.
Wird nach Auffassung der Bundesregierung durch das Abwracken fahrtüchtiger Fahrzeuge mit einem positiven Verkehrswert volkswirtschaftliches Vermögen geschaffen oder vernichtet?
Das Bruttoanlagevermögen der Volkswirtschaft wird durch das Abwracken nicht berührt, da ausschließlich Pkws privater Halter betroffen sind. Im Hinblick auf das private Gebrauchsvermögen kommt es durch das Abwracken in diesem Jahr zu einer Nettovermögensbildung, da dem Vermögensabgang durch die Verschrottung eine Gebrauchsvermögensbildung in größerem Umfang gegenübersteht. Die private Nettovermögensposition bleibt unverändert, da es sich lediglich um eine Umbuchung handelt (z. B. von Geldvermögen hin zu Gebrauchsvermögen).
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie weit der Wert von Gebrauchtwagen sinkt, die von der Abwrackprämie nicht betroffen sind, weil sie vor weniger als neun Jahren erstmals zugelassen wurden?
Nein
In welchem ungefähren Umfang sind mit der Abwrackprämie Mitnahme-, Vorziehungs- und Substitutionseffekte verbunden?
Eine Quantifizierung von Mitnahme-, Vorziehungs- und Substitutionseffekten ist verlässlich nicht möglich. Zu einem nicht unerheblichen Teil wären Annahmen zu treffen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Schwächephase entspricht das Vorziehen der Nachfrage nach privaten Kraftfahrzeugen (Kfz) in das Jahr 2009 der gewünschten Lenkungswirkung. Diese zielt darauf ab, die Krise in der Automobilindustrie zu überbrücken. Die Maßnahme glättet die Nachfrage nach Automobilen durch Dämpfung des Abschwungs 2009.
Gewisse Mitnahmeeffekte sind dabei unvermeidlich und sind mit Blick auf die positiven Lenkungseffekte hinzunehmen. Es ist jedoch auch mit einer zusätzlichen Nachfrageentfaltung – über Vorziehungseffekte hinaus – zu rechnen. Durch die starke Anreizwirkung der Prämie vor allem im Klein- und Kompaktwagensegment erschloss die Prämie, wie vielfachen Berichten entnommen werden kann, dem Neuwagenmarkt ganz neue Kundenkreise. Viele Käufer wurden durch die Umweltprämie erstmals dazu bewogen und in die Lage versetzt, einen Neu- bzw. Jahreswagen zu erwerben.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, nach der nur jedes vierte Fahrzeug, für das die Prämie beantragt wird, aufgrund der Prämie gekauft wird und es sich im Übrigen um Mitnahmeeffekte handelt?
Die Bundesregierung kann die Schätzungen des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) nicht nachvollziehen. Die Schätzungen beruhen wahrscheinlich auf überhöhten Erwartungen hinsichtlich der Neuzulassungen, die auch ohne Umweltprämie in diesem Jahr zu erwarten gewesen wären. Angesichts der scharfen Rezession in diesem Jahr wäre jedoch mit einem erheblichen Rückgang der Nachfrage nach privaten Pkw zu rechnen gewesen. Daher erscheint der vom IWH geschätzte Mitnahmeeffekt von 1,5 Millionen bei insgesamt 2 Millionen möglichen geförderten Fahrzeugen als viel zu hoch gegriffen.
Wie beurteilt die Monopolkommission die Abwrackprämie aus wettbewerbspolitischer Sicht?
Nach hiesiger Kenntnis sieht die Monopolkommission die Umweltprämie kritisch.
Wie beurteilt der Bundesrechnungshof die Abwrackprämie aus haushaltspolitischer Sicht?
Bei seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit analysiert der Bundesrechnungshof u. a. regelmäßig die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes. Dabei stehen Fragen der Haushaltsstruktur und der Verschuldensentwicklung im Vordergrund. Politische Entscheidungen auf der Ebene des Bundeshaushalts (oder anderer Aufgabenfelder) beurteilt der Bundesrechnungshof grundsätzlich nicht.
Im Rahmen der Prüfung der Konjunkturpakete behält sich der Bundesrechnungshof allerdings vor, bei entsprechenden Prüfungserkenntnissen auch Aussagen zur konjunkturellen Wirksamkeit einzelner Maßnahmen (wie auch der Umweltprämie) insbesondere unter den Aspekten der Nachhaltigkeit, Zusätzlichkeit und Wirtschaftlichkeit zu treffen.
Wie viel Energie wird auf den Lebenszyklus eines durchschnittlichen Autos für die Herstellung, für das Recycling und für den Betrieb aufgewendet?
In der Nutzungsphase fallen bei einen durchschnittlichen Fahrzeug ca. 80 bis 85 Prozent des gesamten Primärenergiebedarfs an. Der restliche Primärenergiebedarf fällt überwiegend bei der Herstellung an. Die Verwertung des Altfahrzeuges spielt bei der Energiebilanz eine vernachlässigbare Rolle.
Wie groß ist die Energieeinsparung pro Kilometer insgesamt bei einem durchschnittlichen Neufahrzeug im Vergleich zu einem durchschnittlichen 9-Jahres-Auto?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Wie viele Kilometer müssen mit einem durchschnittlichen Neufahrzeug gefahren werden, damit die hierdurch im Vergleich realisierte Energieeinsparung dem anteiligen Energieaufwand für die Zeit entspricht, die das zu verschrottende Auto noch in Betrieb gewesen wäre?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Wie beurteilt die Bundesregierung die abfallpolitische Bilanz der Umweltprämie?
Eine Bewertung der abfallpolitischen Bilanz der Umweltprämie kann nicht isoliert, sondern nur im Kontext der damit verbundenen Stabilitäts-, Wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Effekte erfolgen. Insgesamt ergibt sich für die Umweltprämie eine positive Bilanz.