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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet
Auswirkungen der "Abwrackprämie"
<span>Angaben zur Steigerung der Entscheidungskompetenz zu der geplanten finanziellen Aufstockung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage: gestellte und bewilligte Anträge, Ausgaben, Verfahrensfragen, wirtschaftliche, haushaltspolitische, abfallpolitische und Umweltauswirkungen</span>
Fraktion
FDP
Datum
26.05.2009
Aktualisiert
26.07.2022
BT16/1292906.05.2009
Auswirkungen der "Abwrackprämie"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12929
16. Wahlperiode 06. 05. 2009 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Paul K. Friedhoff, Patrick Döring, Jens
Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael
Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan
Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele,
Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Auswirkungen der „Abwrackprämie“
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat die Bundesregierung die Auszahlung
einer Prämie an Fahrzeughalter beschlossen, die ein mindestens neun Jahre
altes Auto beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens verschrotten lassen. Mit
der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen (Pkw) vom
20. Februar 2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17. März 2009 wurde
diese Prämie als so genannte Umweltprämie – besser bekannt als
Abwrackprämie – eingeführt. Die Förderung soll maximal bis zum 31. Dezember 2009
möglich sein. Die Höhe der Prämie wurde auf 2 500 Euro je Fahrzeug
festgesetzt. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle steht die Prämie
„unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel“
und erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge.
Der Deutsche Bundestag wird in absehbarer Zeit über eine finanzielle
Aufstockung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage über das
Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ abschließend beraten. Der einschlägige
Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ sieht eine Aufstockung der Mittel für die
so genannte Abwrackprämie von derzeit 1,5 Mrd. Euro auf 5,7 Mrd. Euro
einschließlich Zinsausgaben vor. Die Entscheidungskompetenz über die zusätzlich
bereitzustellenden Mittel ist durch statistische Auswertungen zur
Inanspruchnahme der Abwrackprämie zu stärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge sind zum Stichtag im Rahmen des Programms zur
Stärkung der Pkw-Nachfrage (Abwrackprämie) beim zuständigen Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt worden, und auf welches
kalkulatorische Subventionsvolumen belaufen sich diese?
Drucksache 16/12929 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. Wie verteilen sich die Anträge auf die seit der Einführung der Prämie
vergangenen Monate?
3. Wie verteilen sich die eingegangenen Anträge auf Alt- und
Reservierungsverfahren?
4. Wie verteilen sich die eingegangenen Anträge auf Neu- und Jahreswagen?
5. Wie verteilen sich die eingegangenen Anträge auf die Bundesländer?
6. Wie verteilen sich die eingegangenen Anträge auf Fahrzeug-(Marke) und
Modelltypen (absolut und relativ zur Gesamtheit der eingegangenen
Anträge)?
7. Wie verteilen sich die im Rahmen der eingegangen Anträge eingereichten
Verwertungsnachweise für Altfahrzeuge auf Fahrzeug-(Marke) und
Modelltypen (absolut und relativ zur Gesamtheit der eingegangenen Anträge)?
8. Wie verteilen sich diese Verwertungsnachweise nach dem Zeitpunkt der
Erstzulassung der Altfahrzeuge; jeweils auch auf Fahrzeug-(Marke) und
Modelltypen (absolut und relativ zur Gesamtheit der eingegangenen
Anträge)?
9. Wie viele Anträge sind zum Stichtag abschlägig beschieden worden, und
aus welchem Grund?
10. Wie viele Anträge sind zum Stichtag gewährt respektive
auszahlungswirksam abgeschlossen, und auf welches kumulierte Auszahlungsvolumen
belaufen sich diese?
11. Wie lange dauert durchschnittlich die Prüfung der Anträge, und nach wie
vielen Tagen wird durchschnittlich die Prämie ausgezahlt?
12. Wie verteilen sich die auszahlungswirksam abgeschlossenen Anträge auf
die Bundesländer?
13. Auf welches Volumen belaufen sich bislang die korrespondierenden
Zinsausgaben des Investitions- und Tilgungsfonds für die reservierten Mittel in
Höhe von 1,5 Mrd. Euro?
14. Auf welches Volumen belaufen sich bislang die korrespondierenden
Verwaltungskosten von Institutionen des Bundes für die Antragsbearbeitung?
15. In welchen Haushaltstiteln werden diese Verwaltungskosten in welchem
Umfang abgebildet?
16. In welchem Umfang wurden zur Antragsbearbeitung externe Dienstleister
beauftragt, welches Vergabeverfahren wurde dafür gewählt, und auf
welches Auftragsvolumen belaufen sich diese Beauftragungen?
17. Welche Probleme gab es bei der Eröffnung des Onlineverfahrens und
wurden diese zwischenzeitlich gelöst?
18. Sieht die Bundesregierung nach der Umstellung des Antragsverfahrens auf
das Onlineverfahren eine Benachteiligung von Bürgerinnen und Bürgern,
die nicht über einen DSL-Zugang oder über hinreichende
Internetkenntnisse verfügen?
19. Was waren die Gründe für die Umstellung auf das Onlineverfahren?
20. Wurde mehreren Antragstellerinnen/Antragstellern dieselbe
Vorgangsnummer zugeteilt?
Wenn ja, weshalb?
21. Wurden Antragsbestätigungen an falsche Adressaten verschickt?
Wenn ja, warum?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1292922. Ist es richtig, dass einer Antragstellerinnen/einem Antragsteller beim Kauf
seines Fahrzeugs noch nicht bekannt ist, ob ihm die Abwrackprämie
gewährt wird?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies?
23. In welchem Umfang wurden Anträge für ein dezidiertes
Beschaffungsvorhaben mehrfach gestellt?
24. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapazitäten zur
ordnungsgemäßen Verwertung und weiteren Behandlung der Restkarosse in
Schredderanlagen ausreichend?
25. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ausstellung eines
Verwertungsnachweises zum Erhalt der Abwrackprämie anstatt einer
Verschrottung der fahrtüchtigen Altfahrzeuge Absätze ins Ausland erfolgt?
26. Wie schlägt sich aus Sicht der Bundesregierung ein durch die
Abwrackprämie verursachter Rückgang des Exports von Gebrauchtwagen bei der
Berechnung des Bruttoinlandsproduktes nieder?
27. Kann die Bundesregierung ausschließen, das ein verminderter Export von
Altfahrzeugen, die stattdessen einer Schredderanlage zugeführt werden,
Auswirkungen auf die CO2-Bilanz der Importländer hat, denen dadurch die
Möglichkeit entzogen wird, ältere Fahrzeuge durch vergleichsweise
umweltfreundlichere neuere Altfahrzeuge zu ersetzen?
28. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Abwracken
fahrtüchtiger Fahrzeuge negative Effekte auf Gewerbetreibende im Bereich der
Altautoverwertung entfaltet?
29. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Abwracken
fahrtüchtiger Fahrzeuge negative Effekte auf Gewerbetreibende im Bereich des
Gebrauchtwagenhandels entfaltet?
30. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Abwracken
fahrtüchtiger Fahrzeuge negative Effekte auf die Märkte für Altmetall oder anderer
wiederverwendbarer Einsatzstoffe entfaltet?
31. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Abwracken
fahrtüchtiger Fahrzeuge negative Effekte auf Gewerbetreibende im Bereich der
freien Werkstätten entfaltet?
32. Wird nach Auffassung der Bundesregierung durch das Abwracken
fahrtüchtiger Fahrzeuge mit einem positiven Verkehrswert volkswirtschaftliches
Vermögen geschaffen oder vernichtet?
33. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie weit der Wert
von Gebrauchtwagen sinkt, die von der Abwrackprämie nicht betroffen
sind, weil sie vor weniger als neun Jahren erstmals zugelassen wurden?
34. In welchem ungefähren Umfang sind mit der Abwrackprämie Mitnahme-,
Vorziehungs- und Substitutionseffekte verbunden?
35. Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie des Instituts für
Wirtschaftsforschung Halle, nach der nur jedes vierte Fahrzeug, für das die Prämie
beantragt wird, aufgrund der Prämie gekauft wird und es sich im Übrigen um
Mitnahmeeffekte handelt?
36. Wie beurteilt die Monopolkommission die Abwrackprämie aus
wettbewerbspolitischer Sicht?
37. Wie beurteilt der Bundesrechnungshof die Abwrackprämie aus
haushaltspolitischer Sicht?
Drucksache 16/12929 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode38. Wie viel Energie wird auf den Lebenszyklus eines durchschnittlichen
Autos für die Herstellung, für das Recycling und für den Betrieb
aufgewendet?
39. Wie groß ist die Energieeinsparung pro Kilometer insgesamt bei einem
durchschnittlichen Neufahrzeug im Vergleich zu einem durchschnittlichen
9-Jahres-Auto?
40. Wie viele Kilometer müssen mit einem durchschnittlichen Neufahrzeug
gefahren werden, damit die hierdurch im Vergleich realisierte
Energieeinsparung dem anteiligen Energieaufwand für die Zeit entspricht, die das zu
verschrottende Auto noch in Betrieb gewesen wäre?
41. Wie beurteilt die Bundesregierung die abfallpolitische Bilanz der
Umweltprämie?
Berlin, den 5. Mai 2009
Dr. Guido Westerwelle und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]
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