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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Investitionen in die Stromübertragungsnetze in Deutschland

<span>Informationsdefizit zu Netzinvestitionen; Investitionen und Kostensituation seit 1998, Überwachung und Regulierung, Optimierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

26.05.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1294607. 05. 2009

Investitionen in die Stromübertragungsnetze in Deutschland

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Stromübertragungsnetze sind elementare und unverzichtbare Bestandteile moderner Volkswirtschaften. Ihre Zuverlässigkeit ist von fundamentaler Bedeutung sowohl für Stromverbraucherinnen und -verbraucher als auch für Betreiber zentraler und dezentraler Stromerzeugungsanlagen.

Ungeachtet dieser volkswirtschaftlich herausragenden Rolle der Stromübertragungsnetze besteht in Deutschland jedoch ein Besorgnis erregendes Defizit an Informationen über diese Netze.

Während im Hinblick auf die Regulierung der Finanzmärkte ein breiter Konsens besteht für stärkere staatliche Aufsicht und für mehr Transparenz, gilt bezüglich der Stromübertragungsnetze das Gegenteil: Anstandslos wird dort hingenommen, dass wesentliche Informationen, wie z. B. zu Verlauf und Höhe der Netzinvestitionen und zu den Kosten des Übertragungsnetzes, nicht verfügbar sind.

Dieses Informationsdefizit führt dazu, dass sich weder Politik noch Öffentlichkeit ein Bild davon machen können, ob das aktuelle Niveau der Netzinvestitionen hinreichend ist. Ohne Kenntnis der tatsächlichen Investitionszahlen aber können netzbetreibende Stromversorger nicht in die Pflicht genommen werden. Schlimmer noch: Sollte es zu einem schleichenden Investitionsverzicht kommen, so bliebe dies unerkannt – mit ggf. fatalen Folgen für die Versorgungssicherheit.

Angesichts der aktuellen Drohungen des Branchenverbandes Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – BDEW („Netzinvestitionen sind gefährdet“, Pressemitteilung vom 24. März 2009) und des Vorstandsvorsitzenden der E.ON AG (keine zusätzlichen Investitionen ohne eine Anhebung der Netzrendite, FAZ-Interview vom 23. März 2009) ist es umso dringlicher, diese Informationslücke zu schließen. Andernfalls läuft die Politik Gefahr, sich zur Geisel der vier großen Übertragungsnetzbetreiber zu machen – zu Lasten der Stromverbraucherinnen und -verbraucher.

Unzureichende behördliche Erhebungen/widersprüchliche Statistiken

Zuständig für die Erhebung und Überwachung der Investitionstätigkeit sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Das BMWi ist gemäß des § 51 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, ein „Monitoring der Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Erdgas“ durchzuführen. Dazu zählt insbesondere „die Qualität und der Umfang der Netzwartung“.

In dem aktuellen Bericht vom August 2008 findet sich jedoch keine einzige Zahl im Hinblick auf tatsächliche, geplante oder erforderliche Wartungen oder Investitionen.

Die BNetzA ist ihrerseits nach § 35 EnWG verpflichtet, jährlich einen Monitoringbericht u. a. über den Umfang in dem die Betreiber von Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilernetzen ihren Aufgaben nach den §§ 11 bis 16a EnWG nachkommen. § 11 Absatz 1 EnWG („Betrieb von Energieversorgungsnetzen“) schreibt vor, dass „Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet [sind], ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist“.

Dementsprechend geht die BNetzA in ihren Monitoringberichten auf Netzinvestitionen ein. Jedoch sind die veröffentlichten Zahlen mit erheblicher Unsicherheit behaftet:

  • Erstens ist die Definitionsbasis unklar, so dass die veröffentlichten Zahlen sowohl für sich genommen nicht robust sind als auch nicht miteinander verglichen werden können – mit der Folge, dass keine Aussage zum Investitionstrend getroffen werden kann.
  • Zweitens gibt es gewaltige Abweichungen zwischen den BNetzA- und den BDEW-Zahlen:

Unverständlich ist, warum die BNetzA im Falle der Übertragungsnetzbetreiber die Investitionszahlen überhaupt erhebt. Denn mit den ihr vorliegenden Netzentgeltanträgen hat sie bereits Zugriff auf die entsprechenden Zahlen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie hoch waren jeweils pro Jahr die Investitionen in die Stromübertragungsnetze seit 1998?

Welche Definition liegt diesen Werten zugrunde?

2

Wie hoch waren jeweils pro Jahr die von den Übertragungsnetzbetreibern an die BNetzA gemeldeten Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Stromübertragungsnetze seit 1998?

3

Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob die auf dem Energiegipfel am 3. April 2006 zugesagten Investitionen der Energiewirtschaft auch tatsächlich stattfinden?

Wie hoch sind die seither getätigten Investitionen?

4

Hat die Bundesregierung für die Zeit bis 2020 den Investitionsbedarf in die Stromübertragungs- und Stromverteilnetze ermittelt?

Falls ja: Wie hoch ist dieser Investitionsbedarf jeweils?

Falls nein: Wie hoch schätzt sie den Investitionsbedarf?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf den vom BDEW behaupteten Investitionsbedarf von insgesamt 40 Mrd. Euro bis zum Jahr 2020 in die deutschen Stromnetze?

6

Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der BNetzA überwachen die Investitionstätigkeit der Stromübertragungsnetzbetreiber?

7

Wie steht die Bundesregierung zu der Behauptung des Vorstandsvorsitzenden der E.ON AG, dass die zugestandene Netzrendite ungenügend sei und Investitionen insoweit nicht stattfinden könnten, obwohl die BNetzA im vergangenen Jahr diesen Renditezins für Stromnetze von 7,91 Prozent auf 9,29 Prozent erhöht hat?

8

Welche Maßnahme hat die Bundesregierung ergriffen um zu überprüfen, ob die Betreiber der Stromübertragungsnetze ihrer gesetzlichen Pflicht zum Betrieb eines sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Netzes nachkommen?

9

Wie hoch waren jeweils die im Jahr 2006 und den Folgejahren genehmigten Kosten für das gesamte Stromübertragungsnetz (Hauptkostenstellen „Systemdienstleistungen“ und „Höchstspannungsnetz 380 und 220 Kilovolt“ gemäß § 13 der Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV)?

Welcher Anteil davon entfiel auf die Kosten für Systemdienstleistungen (Nebenkostenstellen „Regelenergie“ und „Systemführung“ gemäß § 13 StromNEV)?

10

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen angesichts der Feststellung der Europäischen Kommission, dass im Falle der E.ON Netz GmbH in der Vergangenheit von überhöhten Regelenergiekosten auszugehen sei?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Ausmaß der von der Europäischen Kommission festgestellten Kostenüberhöhung?

11

Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass die BNetzA die für das E.ON Netz genehmigte 30-prozentige Anhebung der Übertragungsnetzentgelte vor allem mit den gestiegenen Regelenergiekosten begründet, obwohl die Europäischen Kommission davon ausgeht, dass gerade die Regelenergiekosten von E.ON Netz mit hoher Wahrscheinlichkeit überhöht sind?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. wird die Bundesregierung ergreifen, um den Regelenergiemarkt transparenter zu gestalten und die hohen Hürden für Wettbewerber abzubauen, so dass auch andere Akteure Regelenergie, z. B. auch im Rahmen von Lastmanagement, anbieten können?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen grünen Regelenergiemarkt zu schaffen?

14

Inwiefern wird sichergestellt, dass die Monatsbanderstellung des EEG- Stromes (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) durch den ÜNB effizient erfolgt?

Falls eine Änderung des Ausgleichsmechanismus stattfindet, wie wird dann sichergestellt, dass die Vermarktung des EEG-Strom so effizient wie möglich erfolgt?

15

Wie hoch ist das Potenzial an Kostensenkung und Verringerung des Übertragungsnetz-Ausbaubedarfs durch Optimierungsmaßnahmen im Netz, Freileitungsmonitoring und Heißleiterseile?

Werden solche Maßnahmen kostenmäßig von der BNetzA anerkannt?

Werden diese Maßnahmen in der dena-II-Studie in die Kostenbetrachtungen integriert?

16

Gibt es eine Gegenüberstellung der volkswirtschaftlichen Kosten durch die Verzögerung des Freileitungsneubau und den Mehrkosten für Erdverkabelung?

17

Welche Änderungen werden in der Anreizregulierungsverordnung vorgenommen, um die Aufgabe der Regulierung nicht nur auf kurzfristige Senkung der Netznutzungsentgelte zu lenken, sondern auch auf einen mittel- und langfristig effizienten Umbau des Stromnetzes für die Integration von erneuerbaren Energien hinzuwirken?

18

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Vermutungen vor, dass die Höchstspannungsnetzbetreiber im Wälzungsmechanismus des EEG mehr Einnahmen erzielen, als ihnen Kosten entstanden sind und damit ungerechtfertigte Gewinne machen, wodurch die Strompreise und die EEG- Umlagekosten überhöht werden?

Berlin, den 7. Mai 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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