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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gleichbehandlung der Opfer von Strahlungen an Radargeräten in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (G-SIG: 16010864)

Zahl der NVA- und Bundeswehrangehörigen, die zwischen 1956 und 1990 Wehrdienst an Radargeräten verrichtet haben, Anträge auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Bescheide, Klageverfahren, Ungleichbehandlung der Strahlenopfer der Bundeswehr und der NVA, Einbringung eines Strahlenopferentschädigungsgesetzes, Einrichtung einer Stiftung <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

28.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/216030. 06. 2006

Gleichbehandlung der Opfer von Strahlungen an Radargeräten in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee

der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin Kunert, Petra Pau, Elke Reinke, Paul Schäfer (Köln), Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlungen in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (NVA) (Radarkommission) hat am 2. Juli 2003 ihren Bericht dem Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses übergeben.

Im Rahmen des Berichts empfahl die Kommission vereinfachte Kriterien für die Anerkennung von Versorgungsanträgen.

In der Stellungnahme des Bundesministeriums für Verteidigung vom 23. September 2003 erklärte das Ministerium, dass es die Empfehlungen der Radarkommission unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten und Ermessensspielräume „1:1“ umsetzen wolle.

Für die Bearbeitung von Versorgungsanträgen von Bundeswehrsoldaten, Hinterbliebenen von Bundeswehrsoldaten und Beamten der Bundeswehr und von ehemaligen Berufs- und Zeitsoldaten der NVA und Hinterbliebenen von Berufs- und Zeitsoldaten der NVA ist das Bundesministerium für Verteidigung zuständig. Für Anträge von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen der Bundeswehr und von Grundwehrdienstleistenden, Reservisten, Zivilbeschäftigten und Freiwilligen der NVA und ihren Hinterbliebenen ist die Unfallkasse des Bundes zuständig.

Die Einbeziehung der Wehrdienstleistenden der Bundeswehr in das Bundesversorgungsgesetz (BVG) erfolgt über das Soldatengesetz (SG) und den § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG).

Diese Rechtssituation führt im Ergebnis dazu, dass Grundwehrdienstleistende, Reservisten, Zivilbeschäftigte und Freiwillige der NVA eine Unfallrente erhalten, die nach den gesetzlichen Vorschriften auf die Altersrente angerechnet wird (vgl. § 93 Abs.1 SGB VI), während die Wehrdienstleistenden der Bundeswehr Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, die nicht auf eine Altersrente angerechnet werden.

Hinterbliebene von Soldaten der Bundeswehr erhalten Versorgung gemäß § 80 Satz 2 SVG i. V. m. § 38 BVG, wenn der Betroffene an den Folgen einer Wehrdienstbeschädigung verstorben ist.

Nach bisher unvollständigen Kenntnissen haben 2 633 Soldaten und Beamte aus der Bundeswehr und der NVA einen Antrag auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) bzw. Hinterbliebenenversorgung gestellt, von denen inzwischen 575 positiv beschieden wurden (vgl. Plenarprotokoll 16/32, S. 2705).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Personen haben insgesamt in der NVA von 1956 bis 1990 und in der Bundeswehr von 1958 bis 1985 Wehrdienst an Radargeräten verrichtet?

2

Wie viele Anträge auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Berufskrankheit bzw. Hinterbliebenenversorgung für Strahlenopfer wurden bisher insgesamt beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und bei der Unfallkasse des Bundes gestellt (bitte aufschlüsseln nach Anträgen Wehrdienstbeschädigung, Berufskrankheit und Hinterbliebenenversorgung für Antragsteller der Bundeswehr, der NVA und nach Geschlecht)?

3

Über wie viele Anträge auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung bzw. Berufskrankheit oder Hinterbliebenenversorgung ist bisher entschieden worden (bitte aufschlüsseln nach Bundeswehr und NVA sowie nach Geschlecht differenziert):

– positive Bescheide WDB/Berufskrankheit mit Leistung,

– positive Bescheide WDB/Berufskrankheit ohne Leistung,

– negative Bescheide WDB/Berufskrankheit,

– positive Bescheide für Hinterbliebenenversorgung,

– negative Bescheide für Hinterbliebenenversorgung?

4

Aus welchen konkreten Gründen wurden bislang Anträge auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Berufskrankheit oder Hinterbliebenenversorgung mit Bezug auf den Bericht der Radarkommission negativ beurteilt?

5

Wie viele der bisher abgelehnten Antragsteller/Antragstellerinnen der Bundeswehr und der NVA haben zur Durchsetzung ihrer Rechte den Rechtsweg beschritten?

6

Wie viele sozialrechtliche als auch zivilrechtliche Klageverfahren bei den Strahlenopfern der Bundeswehr und der NVA sind bisher anhängig?

7

Welche Maßnahmen zur Herstellung von langfristiger Rechtssicherheit für die Strahlenopfer beider deutscher Armeen und ihren Hinterbliebenen plant die Bundesregierung?

8

Plant die Bundesregierung ein Strahlenopferentschädigungsgesetz?

Wenn ja, welche Personengruppen sind in diese Gesetzesinitiative eingebunden?

Wer vertritt die jeweiligen Opfer aus Bundeswehr und NVA?

Unter welcher Trägerschaft findet diese Planung statt?

Wenn nein, aus welchen Gründen wird auf ein solches Gesetz verzichtet?

9

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass nach einem erweiterten Berichterstattergespräch, an dem auch der Parlamentarische Staatssekretär Christian Schmidt teilnahm, der verantwortliche Ministerialdirigent am 7. April 2006 dem Petitionsausschuss bestätigte, dass an einem Stiftungskonzept gearbeitet werde, auf eine schriftliche Anfrage vom 7. Juni 2006 (–1680016-V66–) durch den Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) aber der Parlamentarische Staatssekretär Christian Schmidt erklärte, dass bereits 2001 „die Überlegungen, eine Stiftung zu etablieren oder ein Sondergesetz zu schaffen, verworfen wurde“, ohne über die neue Entwicklung zu berichten?

10

Wann und warum wurden die Überlegungen zur Einrichtung einer Stiftung genau verworfen?

11

Wurden bzw. werden bei der Erarbeitung der Stiftung Interessenverbände mit einbezogen, und wenn ja, welche?

12

Ist beabsichtigt, den Interessenverband „nva-radar e. V.“, der den Großteil der NVA-Radargeschädigten und Hinterbliebenen vertritt, in die Erarbeitung mit einzubeziehen, und wenn nein, warum nicht?

13

Welche Personengruppen sollen von der möglichen Stiftung profitieren?

14

Welche Überlegungen seitens der Bundesregierung gibt es, die Ungleichbehandlung der Strahlenopfer der Bundeswehr und der NVA und ihrer Hinterbliebenen aufzugeben?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Angehörige der Deutschen Wehrmacht, soweit diese eine Dienstbeschädigung erlitten haben, unter die Anwendung des BVG fallen, die Strahlenopfer der NVA und ihre Hinterbliebenen aber, wenn überhaupt Anspruch auf eine Unfallrente haben, und die Hinterbliebenen, weil gegenwärtig ohne Rechtsgrundlage, gänzlich unversorgt bleiben?

16

Kann sich die Bundesregierung vorstellen, Grundwehrdienstleistende der NVA in den Anwendungsbereich des Bundesversorgungsgesetzes z. B. durch Aufnahme einer Nummer 4 in § 7 Abs.1 BVG einzubeziehen?

17

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eine Gleichstellung der Witwen von Angehörigen der NVA mit Witwen von Angehörigen der Bundeswehr zu erreichen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 29. Juni 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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