Umsetzungsstand des Programms P20 im Juni 2026
der Abgeordneten Jan Köstering, Donata Vogtschmidt, Violetta Bock, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Anknüpfend an frühere Kleine Anfragen (zuletzt Bundestagsdrucksache 20/13130 will die fragenstellende Fraktion mit dieser Kleinen Anfrage den aktuellen Sachstand des Programm P20 zur Modernisierung und Vereinheitlichung der Datenhaltung und -verarbeitung bei der deutschen Polizei erfragen.
Das Vorhaben erhält zusätzliche Brisanz aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfe zur Einführung digitaler Ermittlungsbefugnisse im Rahmen der Gefahrenabwehr durch Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei (BPol) und der Strafprozessordnung. Nach dem Verständnis der Fragesteller können alle in den polizeilichen Datenverarbeitungssystemen gespeicherten Daten durch die geplante automatisierte Datenverarbeitung genutzt werden. Für das Testen und Trainieren von IT-Anwendungen bestehen hier nicht einmal die ansonsten geltenden Beschränkungen durch die verfassungsgerichtlichen Anforderungen an eine zweckändernde Nutzung von durch eingriffsintensive Maßnahmen erhobenen personenbezogenen Daten. Ausgeschlossen wird im Gesetzentwurf zwar die Verwendung von Informationen, die aus einer Wohnraumüberwachung oder dem Ausforschen von Smartphones und Computern stammen. Stammen die Informationen hingegen aus einer Telekommunikationsüberwachung oder von verdeckten Ermittlern bzw. Vertrauenspersonen der Polizei („V-Leute“), können sie verwendet werden (§ 22 Absatz 3 Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinett-digitale-ermittlungsbefugnisse-2304936).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie ist der aktuelle Sachstand beim Aufbau des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV), insbesondere hinsichtlich a) der Umsetzung der Stufen 5 bis 7, wurde die Wirkbetriebsaufnahme Anfang März 2026 erreicht (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13130, S. 6), und wenn nein, warum nicht? b) Über welche Schnittstellen zu welchen Anwendungen und Datenbanken verfügen PIAV-Operativ und PIAV-Strategisch derzeit, und welche weiteren Schnittstellen sind derzeit vorgesehen oder bereits in Planung bzw. Implementierung (bitte für beide Systeme getrennt angeben)?
Wie ist der Stand des Aufbaus des Informationssystems des BKA nach § 13 BKAG?
a) Wie ist die Zielarchitektur des Informationssystems des BKA?
b) Welche Bestandssysteme und welche neuen Systeme sollen im Informationssystem zusammengeschlossen werden?
c) Für welche Bestandssysteme und ggf. neue Systeme wurde im Verlauf des iterativen und dynamischen Aufbauprozesses entschieden, sie nicht in das Informationssystem zu integrieren?
d) Gibt es nach derzeitigem Stand einen projektierten Zeitpunkt zum Abschluss des Informationssystems, und welche Meilensteine sind bis dahin noch zu erreichen?
e) Was sind die von der Bundesregierung benannten „Abhängigkeiten“, die in ihrer „Vielzahl“ im Veränderungsprozess berücksichtigt werden müssen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13130, S. 6)?
In welcher Art von technischem und organisatorischem Prozess soll a) im Informationssystem des BKA (§ 13 BKAG) und b) im Polizeilichen Informationsverbund (§ 29 BKAG) zukünftig im Rahmen des Konzepts der „hypothetischen Datenneuerhebung“ kenntlich gemacht werden, welche Daten in welcher Eingriffsintensität erhoben wurden?
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen i. S. v. § 48 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgesehen, um a) im Informationssystem des BKA und b) im polizeilichen Informationsverbund bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten einen geeigneten Schutz der Rechtsgüter der betroffenen Personen zu gewährleisten?
Wie ist die Zahl und der Stand der Umsetzung der P20-Projekte und in welchen Releasetrains und Shared Services sind sie derzeit gebündelt?
Bei welchen der P20-Projekte kommt Künstliche Intelligenz i. S. d. Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-VO) zum Einsatz und welche davon werden als Hochrisiko-Systeme i. S. v. Annex III der KI-VO gewertet (bitte bei der Auflistung auch aufführen, für welches der Systeme eine Folgenabschätzung vorliegt)?
Welche der Services und Anwendungen, die im Rahmen von P20 entwickelt werden, sollen Polizeibeamtinnen und -beamten auf mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt werden, und wird dabei auf Cloud-basierte Lösungen zurückgegriffen (wenn ja, welche Mindestanforderungen bestehen dabei jeweils hinsichtlich des Standortes des Rechenzentrums, der Personen mit Zugang zu Software und Daten, nichteuropäischen Anteilen im Vorstand involvierter Software-Anbieter oder -Dienstleister, Open-Source beim verwendeten Cloud-Stack und Anwendungs-Software sowie Einhaltung der Kriterienkataloge C5 und C3A des BSI)?
Welche Projekte innerhalb der Releasetrains und Shared Services konnten bislang erfolgreich abgeschlossen werden und welche der entstandenen Produkte sind aktuell im Wirkbetrieb?
Wie der derzeitige Umsetzungs- und Planungsstand beim „Einzug“ der Landespolizeibehörden in das gemeinsame „Datenhaus“ der deutschen Polizei?
Welche Vorgangsbearbeitungssysteme werden derzeit vor der Einführung des einheitlichen Vorgangsbearbeitungssystems (eVBS) von den Bundes- und Landespolizeibehörden genutzt und a) wodurch unterscheiden sich die derzeit genutzten Vorgangsbearbeitungssysteme, b) wie ist der derzeitige Stand und die Planung bei der flächendeckenden Umstellung auf das eVBS?
Sind neben den Vorgangsbearbeitungssystemen des BKA und der Landespolizeien auch Verbunddateien und weitere Dateien und Datenbanken (Falldateien etc.) in das SB-Datenhaus integriert, und wenn ja, welche der Verbunddateien?
Wie wurden die Verbunddateien „technisch modernisiert“ (Bundestagsdrucksache 20/13130, S. 9), und wann werden die Verbunddateien vollständig durch ein neues System der Verbunddatenhaltung abgelöst sein?
Welche Fachanwendungen der Teilnehmer an P20 sind derzeit an das föderale Identity- and AccessM-Managementsystem (f-IAM) angeschlossen, bei welchen Fachanwendungen steht die Integration noch aus?
Wie weit ist die Umsetzung einer Eigenentwicklung für die verfahrensübergreifende Recherche und Analyse, die als Alternative zu kommerziellen Produkten dienen soll, im BKA oder BMI mittlerweile gediehen, und a) wurden Festlegungen getroffen oder sind in der Entwicklung, auf welche Quellsysteme eine solche Anwendung zugreifen können sollte, b) inwiefern und inwieweit soll bei der Analyse und Aufbereitung von Informationen in einem solchen System auf KI-Komponenten zurückgegriffen werden, c) wurde mittlerweile definiert, welches der Kreis der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sein soll d) inwieweit ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die Entwicklung einbezogen und inwieweit wurden ihre Empfehlungen dabei berücksichtigt?
Welche Anbieter wurden durch Marktsichtungen, Ausschreibungen, Interessensbekundungen, Initiativangebote und Präsentationen („Pitches“) identifiziert, die Systeme zur automatisierten Auswertung anbieten und diese an die rechtlichen und praktischen Vorgaben aus dem BMI oder seinen Geschäftsbereichsbehörden anpassen könnten?
Sollen Lagefalldateien weiterhin in INPOL-Fall außerhalb von PIAV-Operativ und dem DHÖS weitergeführt werden, und wie ist die weitere Planung innerhalb des Programms P20 für die Lagefalldateien?
Wurde mittlerweile entschieden, wie mit den Tatmittelmeldediensten weiter verfahren werden soll (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13130, S. 11)?
Sind die Datenmigrationskonzepte für die bisherigen Verbunddateien des BKA in das neue Verbundsystem nach § 29 BKAG mittlerweile weiter spezifiziert worden, und wie ist die Meilensteinplanung für die Migration dieser Daten? Welches sind die Eckpunkte der Transformationsplanung mit den jeweiligen Verbundteilnehmern?
Wie sieht derzeit die Bilanz der verausgabten Haushaltsmittel für die Umsetzung des Programms P20 sowohl innerhalb der Haushaltsmittel für das BKA als auch bei den vom BMI für den Polizei-IT-Fonds aus (Soll-Ist-Vergleich nach Haushaltsjahren)?
Von welchen Ansätzen geht die Bundesregierung bei der Planung für die weitere Umsetzung des Programms P20 in den genannten Haushaltstiteln bzw. Titelgruppen aus?
In welcher Weise plant die Bundesregierung bei Umsetzung der Gesetzentwürfe für die Einführung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung (Beschlüsse des Bundeskabinetts v. 29. April 2026) den automatisierten Abgleich biometrischer Daten hinsichtlich a) der Nutzung und Weiterentwicklung des Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA, b) der Anschaffung weiterer Systeme zum Abgleich biometrischer Daten aus den öffentlich zugänglichen Teilen des Internets (gegebenenfalls bitte auch ausführen, welche der derzeit bekannten Drittanbieter solcher Systeme in Betracht gezogen beziehungsweise nicht in Betracht gezogen werden sollen), c) des Aufbaus eigener Referenzdatenbanken mit aus den öffentlich zugänglichen Teilen des Internets erhobenen biometrischen Gesichtsbildern und anderen biometrischen Daten, d) des Aufbaus von Datenbanken zur Speicherung von Bildern aus Videoüberwachung oder Bildaufnahmen aus körpernah getragenen Aufzeichnungsgeräten (zum Beispiel „Bodycams“ oder Erfassungs-Apps wie MobileFortify), und welche Datenbanken stehen hierfür derzeit bei BKA, Bundespolizei und Zoll zur Verfügung?
Inwieweit sollen die in Frage 18 genannten Systeme und Datenbanken auch für die sogenannte Fernidentifizierung genutzt werden?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des Programms P20 Anwendungen entwickelt oder geplant oder bereits in den Testlauf gebracht, die einen biometrischen Gesichtsabgleich unmittelbar vor Ort, etwa im Rahmen einer Personenkontrolle, mit einem digitalen Endgerät durch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ermöglichen?
Sind der Bundesregierung Systeme bekannt, die biometrische Referenzdatenbanken aufbauen oder bereits aufgebaut haben, die nicht unter die Regelungen der KI-Verordnung und damit nicht unter das Verbot des KI-gestützten Aufbaus einer solchen biometrischen Datenbank gemäß Artikel 5 1e) KI-Verordnung fallen, und welche sind das?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragensteller, dass durch die Möglichkeit eines biometrischen Abgleichs durch eine nichtöffentliche Stelle außerhalb der EU (§ 9a Absatz 5 BKAG-E in der Kabinettfassung) als Auftragsdatenverarbeiterin des BKA Unternehmen solche Abgleiche vornehmen, die weder der Datenschutz-Grundverordnung noch der KI-Verordnung der EU unterfallen und damit rechtswidrig personenbezogene Daten verarbeiten, und wie soll eine rechtswidrige Datenverarbeitung wirksam ausgeschlossen werden?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragensteller, dass durch die Gestaltung der Befugnisnorm § 9a Absatz 1 S. 1 BKAG-E („mit Daten, auf die es zur Erfüllung seiner Aufgaben zurückgegriffen darf“) auch solche biometrischen Daten in einen automatisieren Abgleich einbezogen werden können, die nicht im öffentlich zugänglichen Internet, sondern im eingeschränkt zugänglichen Internet (Deep Web) abrufbar sind und die das BKA zu beliebigen anderen Zwecken gespeichert hat (wenn nein, bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung derzeit die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die biometrische Fernidentifizierung, und wenn ja, a) auf welche Datenquellen sollen entsprechende Systeme zugreifen dürfen und b) zu welchen Zwecken soll eine solche biometrische Fernidentifizierung vorgenommen werden?
Soll den Zielen der Bundesregierung nach eine biometrische Fernidentifizierung auch in Fällen, die über Fragen der nationalen Sicherheit und des Militärs hinausgehen, zur Anwendung kommen können?
Inwiefern plant die Bundesregierung, durch die in Frage 24 genannten Rechtsgrundlagen oder auch bestehende Gesetze künftig Sportveranstaltungen und deren Gäste biometrisch zu überwachen, im Sinne eines fortlaufenden Abgleichs von Bildern aus der Videoüberwachung mit polizeilichen Datenbeständen?
a) Schließt die Bundesregierung aus, dass es dabei zu einer (gegebenenfalls auch retrograden) biometrischen Analyse großer Teile der Gäste von Sportveranstaltungen im Zuge von Sicherungs- und Ermittlungsmaßnahmen kommen könnte?
b) Schließt die Bundesregierung aus, dass dabei diskriminierende Algorithmen zum Einsatz kommen (wenn ja, wie)?
c) Schließt die Bundesregierung aus, dass dabei auch eine Datenübermittlung an Dritte im nichteuropäischen Ausland oder an Serverstandorte im Ausland erfolgt (wenn nein, warum nicht)?
Wird sich die Bundesregierung ausgehend von Antwort auf Frage 2 auf Drucksache 21/5451 auf der kommenden Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) dafür einsetzen, dass alle Bestrebungen befürwortet werden, die Fußballveranstaltungen sicherer gestalten, und inwiefern ist eine vorherige Prüfung der Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, Geeignetheit und Erforderlichkeit dieser Bestrebungen und der damit verbundenen technischen Instrumente im Vorfeld der IMK geplant (wenn geplant, bitte den Prozess genauer ausführen)?
Könnte sich nach Ansicht der Bundesregierung der Erkenntnisgewinn aus behördlichen Datensätzen durch Automatisierung und Datenzusammenführung mittels im Rahmen von P 20 geplanten Veränderungen des Datenzugriffs, der Digitalisierung und Standardisierung erheblich verbessern, und wenn ja, aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung dennoch ergänzend Befugnisse zur biometrischen Überwachung des öffentlichen Raums an?