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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.08.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

01.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/742230.07.2026

Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW-Bankengruppe

der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Lisa Schubert, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Während der Klimaverhandlungen in Glasgow 2021 hat die Bundesregierung das sogenannte Glasgow-Statement (heute „Statement on International Public Support for the Clean Energy Transition“) unterzeichnet (https://webarchive.nationalarchives.gov.uk/ukgwa/20230313124743/ukcop26.org/statement-on-international-public-support-for-the-clean-energy-transition/). In diesem haben sich die unterzeichneten Staaten und öffentlichen Banken politisch und nach Auffassung auch der Fragestellenden in völkerrechtlich relevanter Weise dazu verpflichtet, ab Ende 2022 keine direkten öffentlichen Gelder mehr für uneingeschränkte fossile Projekte im Ausland zu vergeben. Zudem bindet in Deutschland das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) Träger öffentlicher Aufgaben und damit mittelbar auch die Mandatare in der Außenwirtschaftsförderung (Euler Hermes und PwC) sowie die KfW als Staatsbank über ein sogenanntes Berücksichtigungsgebot (§ 13 Absatz 1 KSG). Hiermit sind diese dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit verursachter Emissionen mit den Klimaschutzvorgaben des KSGs zu berücksichtigen. Dabei muss der völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Rahmen respektiert werden. Mit der Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung (www.exportkreditgarantien.de/de/nachhaltigkeit/klimastrategie-1/klimastrategie.html), die im Jahr 2023 in Kraft getreten sind und die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) soll das Glasgow-Statement umgesetzt werden. Beide Dokumente schränken die Vergabe von Bürgschaften, Garantien und Krediten an fossile Projekte ein, schließen sie jedoch nicht komplett aus. Aktuell werden die klimapolitischen Sektorleitlinien für die deutsche Außenwirtschaftsförderung überarbeitet. Es ist angesichts dieser Sachlage von gesamtgesellschaftlichem Interesse, wie sich die bisherige Umsetzung der Leitlinien gestaltet, ob nach wie vor Anträge im Bereich fossiler Energien vorliegen, und wie diese geprüft werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind, sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC sowie der Bundesregierung eingegangen (bitte Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben)?

2

a) Wie vielen Voranfragen und Anträgen auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind, hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien Letters of Interest oder Grundsatzzusagen erteilt oder abgelehnt?

b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie gegebenenfalls Zurückziehen angeben)?

3

Hat die Bundesregierung bzw. EulerHermes oder PwC im Zusammenhang mit Voranfragen und Anträgen für fossile Projekte einen Test zu Lock-in-Effekten, Versorgungssicherheit und/oder 1,5-Grad-Kompatibilität durchgeführt wie in den Sektorleitlinien vorgesehen, wenn ja, wie oft, und nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum nicht?

4

Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen (bitte nach Projektart differenzieren und Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben)?

5

a) Wie viele dieser neuen Voranfragen und Anträge für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien einen Letter of Interest, eine Grundsatzzusage erteilt oder in Deckung genommen?

b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte Projektart, Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie Zurückziehen angeben)?

6

Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen (bitte Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben und differenzieren, ob diese ohne bzw. mit H2-Readiness-Kriterium beantragt wurden)?

a) Wie vielen dieser Voranfragen und Anträge für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken hat die Bunderegierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien Letters of Interest bzw. eine Grundsatzzusage erteilt oder in Deckung genommen?

b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie Zurückziehen angeben)?

7

Wie viele Fragen, Kommentierungen und Stellungnahmen in Form von schriftlichen oder elektronischen Nachrichten sowie Gesprächsaufnahmen gab es seitens der Exportindustrie zu kohlebezogenen, ölbezogenen, gasbezogenen und nuklearbezogenen Aspekten der Überarbeitung der klimapolitischen Sektorleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien von Industrie(verbänden) an die Bundesregierung bzw. an die Mandatare Euler Hermes und PwC (bitte nach Art des Kontaktes, Aspekt und Zeitpunkt differenzieren)?

8

Welche Zuweisungen bzw. Beauftragungen zur Durchführung von Geschäften für den dem Abbau fossiler Brennstoffe, LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminal oder LNG-Tanker sowie für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken seitens der Bundesregierung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau sind seit dem Dezember 2023 erfolgt, und welche Zuweisungen plant die Bundesregierung nach heutigem Stand in der Zukunft (bitte nach Projektart differenzieren)?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung aus klimapolitischer Sicht die aktuell geltenden Kriterien zur Kreditvergabe an zu exportierenden Gaskraftwerke?

a) Gibt es Dekarbonisierungsauflagen für zu exportierende Gaskraftwerke, und falls ja, welche umfasst dies, falls nein, warum nicht?

b) Müssen nach Informationen der Bundesregierung durch die KfW finanzierte Entwickler von Projekten für fossiles Gas beispielsweise nachzuweisen, dass zusätzliche Kapazitäten für fossiles Gas mit einem auf das 1,5-Grad-Ziel ausgerichteten Dekarbonisierungspfad im jeweiligen Länderkontext vereinbar sind, falls ja, bitte differenzieren, welche Kriterien gelten für Produktion, Transport und Stromerzeugung, falls nein, warum nicht?

10

Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung Klimaneutralität bis 2045 anstrebt, die KfW als Staatsbank jedoch erst bis 2050 und somit 5 Jahre später, wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanzierten Emissionen der KfW im Jahr 2045 ein (bitte Hochrechnung nach dem von der KfW genutzten PCAF-Standard, Scope 3, Kategorie 15 angeben)?

11

Wie viele der 2045 noch bestehenden finanzierten Emissionen entfallen auf wesentliche Industrieländer, wie viele auf Entwicklungs- und Schwellenländer?

12

Wieso hat die KfW keine Zwischenziele für die Jahre 2030, 2035 und 2040 definiert, um die Erreichung der THG-Neutralität bis Mitte des Jahrhunderts nachvollziehbar sicherzustellen?

13

Um wie viel Prozent sollen nach Informationen der Bundesregierung die absoluten THG-Emissionen aus Scope 3, Kategorie 15 („Finanzierte Emissionen“) des KfW-Konzerns in den Geschäftsjahren 2030, 2035 und 2040 gegenüber dem Geschäftsjahr 2025 (121 908,8 Tsd. t CO2e) reduziert werden?

14

In welchem Umfang soll nach Informationen der Bundesregierung die Erreichung der Net-Zero-Ziele der KfW Bankengruppe in 2026, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 durch tatsächliche Emissionsreduktionen im Portfolio gegenüber Kompensationsmaßnahmen oder dem Erwerb von Emissionszertifikaten umgesetzt werden?

15

Wann werden die „Paris-kompatiblen Sektorleitlinien“ der KfW Bankengruppe überarbeitet?

16

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass etwaige Überarbeitungen der Sektorleitlinien zu einer transparenten 1,5°C-kompatiblen Verbesserung der Klimaschutzanforderungen führen?

17

Wird es eine zivilgesellschaftliche Konsultation zur Überarbeitung dieser Leitlinien geben?

18

Vor dem Hintergrund, dass inländische Förderprogramme, die neu aufgesetzt oder verlängert werden, auf ihre Kompatibilität mit den Sektorleitlinien geprüft wird (vgl. www.kfw.de/nachhaltigkeit/Dokumente/KEa4/Kundenversion_Paris-kompatible_Sektorleitlinien_202405.pdf), welche seit Einführung der Sektorleitlinien in 2021 neu aufgesetzten oder verlängerten inländischen Förderprogramme, sind mit den jeweilig geltenden Sektorleitlinien kompatibel bzw. nicht kompatibel (bitte auflisten nach Förderprogramm, Sektor, Kompatibilität und, falls nicht kompatibel, den Grund dafür)?

a) Welche inländischen Förderprogramme wurden nach Kompatibilitätsprüfung daraufhin angepasst (bitte für alle inländischen Förderprogramme seit Einführung der Sektorleitlinien 2021 nach Förderprogramm, Sektor und durchgeführten Änderungen in den Förderrichtlinien auflisten)?

b) Hält die Bundesregierung die verpflichtende Ausweitung der Sektorleitlinien auf inländische Förderprogramme für ein geeignetes Instrument um die inländischen finanzierten Emissionen der KfW zu reduzieren, falls ja, wird sie sich dafür einsetzen, falls nein, wieso nicht?

c) Überlegt oder plant die Bundesregierung aktuell, die Klimaleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung auch auf Garantieinstrumente für den innerdeutschen Markt zu übertragen?

Berlin, den 30. Juni 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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