2,4,5-T-Herbizide
der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Catenhusen, Duve, Jansen, Kiehm, Dr. Kübler, Marschall, Frau Dr. Martiny-Glotz, Reuter, Dr. Schwenk (Stade), Frau Weyel, Witek, Frau Zutt, Ibrügger, Bergerowski, Engelhard, Dr. Hirsch, Kleinert, Dr. Wendig, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Das Unkrautvernichtungsmittel 2,4,5-T-, das in geringen Mengen das Seveso-Gift TCDD enthält, wird auch heute noch in der Bundesrepublik Deutschland in den verschiedensten Bereichen verwendet. Eine Kennzeichnungspflicht für die zahlreichen 2,4,5-T-haltigen Präparate, die auf dem Markt sind, besteht nicht. Von der Verwendung gehen möglicherweise Gefahren für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Mengen TCDD-haltiger Stoffe (z. B. 2,4,5-T-Unkrautvernichtungsmittel) werden in der Bundesrepublik Deutschland produziert, und in welchen Bereichen kommen davon welche Mengen zur Anwendung?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Sachverständigenrates für Umweltfragen (Umweltgutachten 1978, Nr. 262 und 286), derzufolge die Anwendung von 2,4,5-T- als Unkrautvernichtungsmittel unterbleiben sollte, solange die toxikologische Unbedenklichkeit des Mittels nicht bewiesen ist, bzw. Zweifel an seiner Unbedenklichkeit bestehen?
Welche Anwendungsbeschränkungen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, wie wird deren Einhaltung kontrolliert? Hält die Bundesregierung das bestehende rechtliche Instrumentarium national sowie im Rahmen der EG für ausreichend, um mögliche ökologische Schäden durch die Anwendung von 2,4,5-T- zu verhindern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Anwendung von 2,4,5-T- in einigen ausländischen Staaten (z. B. USA, Schweden, Italien, Niederlande, Sowjetunion, Australien) verboten bzw. erheblich eingeschränkt ist, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?
Sind derzeit bereits geeignete Ersatzstoffe für das Herbizid 2,4,5-T- vorhanden?
Hält die Bundesregierung eine Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes für erforderlich mit dem Ziel, in die Prüfung mögliche Beeinträchtigungen oder Gefahren für die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden, Luft und ebenso von Pflanzen und Tieren einzubeziehen und an der Prüfung das Umweltbundesamt zu beteiligen?
Ist die Bundesregierung bereit, für ihren Bereich (z. B. an Bundesfernstraßen, Bundesbahnstrecken usw.) dem Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen zu folgen, das die Anwendung von Herbiziden an Landesstraßen und in Staatsforsten untersagt hat, und in welchem Zeitraum ist mit einem solchen Anwendungsverbot gegebenenfalls zu rechnen?
Sind Störfälle bei Herstellung, Lagerung und Transport von TCDD-haltigen Stoffen in der Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden, und wie wird die rest- und schadlose Beseitigung von TCDD-Abfallstoffen sichergestellt?