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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Handel mit Elfenbein

<span>Elfenbeinauktionen in Namibia, Botswana, Simbabwe und Südafrika, Verwendung der Erlöse gem. CITES-Beschluss, illegaler Handel, China als Importland, Effektivität des Handelsmoratoriums, Monitoring-Systeme und Bekämpfung der Elefanten-Wilderei, Beurteilung partieller Handelsfreigaben</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

18.06.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1328703. 06. 2009

Handel mit Elfenbein

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Elefanten wurden 1977 in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) gelistet und damit der Handel mit Elfenbein eingeschränkt. Nachdem der Versuch gescheitert war, den Handel mit Elfenbein international zu kontrollieren und die Elefantenbestände vieler afrikanischer Länder durch Elfenbeinwilderei dramatisch dezimiert worden waren, verbot CITES 1989 den kommerziellen internationalen Elfenbeinhandel komplett und listete Elefanten in Anhang I. Seit 1997 wurde dieser Schutz jedoch nach und nach gelockert: Die Elefantenbestände von Namibia, Botswana, Simbabwe und seit 1999 von Südafrika wurden wieder in Anhang II herabgestuft.

1999 wurden erstmals 50 Tonnen Elfenbein aus Lagerbeständen nach Japan exportiert. Zwischen dem 28. Oktober und 6. November 2008 versteigerten Namibia, Botswana, Simbabwe und Südafrika 101 Tonnen Elfenbein aus Lagerbeständen an Händler aus China und Japan. Dies entspricht den Stoßzähnen von mehr als 15 000 Elefanten. Die Einnahmen lagen mit einem Durchschnittspreis von 116 Euro pro Kilogramm Elfenbein und einem Erlös von insgesamt 12 Millionen Euro weit unter dem, was sich die vier afrikanischen Staaten erhofft hatten. Auf einer Sitzung des Ständigen Ausschusses von CITES vom 6. bis 10. Juli 2009 soll das CITES-Sekretariat u. a. über die jüngsten Elfenbeinauktionen berichten.

Artenschützer kritisieren, dass die partielle Freigabe des legalen Handels dazu beitrage, die Nachfrage nach Elfenbein weiter anzuheizen, Kontrollen zu erschweren und auf diese Weise die Wilderei zu verstärken. Seit den Elfenbeinauktionen häuften sich die Aufgriffe großer Mengen Elfenbein – allein seit März 2009 wurden über 11 Tonnen Elfenbein beschlagnahmt: Im März 2009 wurden in Vietnam 6 000 Kilogramm Elfenbein aus Tansania aufgegriffen, in Thailand 1 000 Kilogramm aus Uganda und in Kenia im April 2009 800 Kilogramm; am 20. Mai 2009 veröffentlichten die Philippinen die Beschlagnahme von 3 500 Kilogramm Elfenbein aus Tansania. Naturschützer in Simbabwe berichten über eine erneute Welle der Wilderei auf Elefanten und Nashörner. Eine aktuelle Studie geht davon aus, dass derzeit 38 000 Elefanten im Jahr gewildert werden und die Todesrate von Elefanten damit sogar höher ist, als vor Erlass des Elfenbeinhandelsverbotes im Jahr 1989 (Wasser et. al, 2008. Conservation Biology Vol. 22).

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatte 2007 dem Verkauf der gesamten registrierten Lagerbestände der vier afrikanischen Staaten und dem Import des Elfenbeins nach Japan zugestimmt und sich bei einer Chinareise über den dortigen Elfenbeinmarkt informiert. Die folgenden Fragen nehmen Bezug auf die Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage „Einmalige Erlaubnis für den Import von Elfenbein in die Volksrepublik China“ (Bundestagsdrucksache 16/9493).

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Elfenbeinauktionen und Verwendung der Erlöse

1. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Öffentlichkeit und Presse in Namibia, Botswana, Simbabwe und Südafrika von den Elfenbeinauktionen ausgeschlossen wurden?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des CITES- Beschlusses, der Botswana, Namibia und Simbabwe verpflichtet, die Erlöse aus der ersten Elfenbeinversteigerung im Jahr 1999 für den Elefantenschutz zu verwenden,

  • dass die Regierung Namibias der namibischen Presse trotz mehrfacher Anfragen keine Auskunft über die Mittelverwendung der Erlöse aus dieser Elfenbeinversteigerung erteilte,
  • dass die Regierung Botswanas die Erlöse der Versteigerung auch acht Jahre später noch immer nicht verwendet hat, sondern sie lediglich in einem Conservation Trust Fund verwahrt?

3. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Informationen vor, ob und ggf. für welche konkreten Projekte die im Jahr 1999 erzielten Erlöse aus dem ersten „experimentellen“ Elfenbeinverkauf in Botswana und Namibia eingesetzt wurden?

4. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Erlöse aus dem jüngsten Elfenbeinverkauf im Jahr 2008 gemäß des CITES-Beschlusses zweckgebunden für den Elefantenschutz sowie für „community conservation and development“ Programme im Elefantenhabitat eingesetzt werden?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Namibia die Genehmigung für den Handel mit Elfenbeinlagerbeständen sowie Elfenbeinschnitzereien erteilt wurde, obwohl es dort zu diesem Zeitpunkt keine Regelung gab, die Elfenbeinimporteure, -verarbeiter und -händler zur Registrierung und Lizenzierung zu verpflichten, und dass dadurch entgegen den CITES- Bestimmungen Elfenbeinprodukte aus illegalen Quellen verkauft werden konnten (www.az.com.na/umwelt/ekipas-jetzt-unverkuflich.72372.php)?

II. Illegaler Handel

6. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass auch die Regierung in Simbabwe – trotz bekannter massiver Wilderei und illegalen Exporten aus staatlichen Lagerbeständen – von CITES die Zustimmung erhielt, Elfenbein aus Lagerbeständen zu verkaufen?

7. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob Chinas Regierung nach der Anerkennung als Importland für legales Elfenbein, Maßnahmen ergriffen hat, um bestehende Mängel in der Kontrolle des Elfenbeinhandels zu beheben, und wenn ja, welche?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts des großen Volumens des illegalen Handels (Experten gehen von zirka 250 Tonnen geschmuggeltem Elfenbein pro Jahr aus – Wasser et. al, 2008. Conservation Biology Vol. 22) und der hohen Schwarzmarktpreise (für Rohelfenbein in Vietnam 1 500 US- Dollar/Kilogramm und für verarbeitetes Elfenbein in China werden im Einzelhandel 6 500 US-Dollar/Kilogramm erzielt) die These, dass ein einmaliger Verkauf von 101 Tonnen Elfenbein, die Elfenbeinnachfrage sättigen könnte?

III. Effektivität des Handelsmoratoriums

9. Wie bewertet die Bundesregierung, dass der nach den Elfenbeinauktionen in Kraft getretene neunjährige Handelsstopp laut CITES-Vereinbarung ausschließlich für Botswana, Namibia, Südafrika und Simbabwe gilt, und welche Möglichkeiten sieht sie, diesen Handelsstopp auf andere Länder auszuweiten?

10. Wie bewertet die Bundesregierung, dass CITES seit Verabschiedung des Elfenbeinhandelsverbots im Jahr 1989 sukzessive Ausnahmen, wie beispielsweise den Verkauf von Lagerbeständen aus vier afrikanischen Staaten an Japan und China oder den Verkauf von Elfenbeinschnitzereien aus Simbabwe und Namibia zu „nichtkommerziellen Zwecken“, zugelassen hat, und welche Auswirkungen haben diese Ausnahmen nach Auffassung der Bundesregierung auf die weltweite Umsetzung des Elfenbeinhandelsverbots?

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausnahmen dazu beigetragen haben, bei Touristen und anderen Verbrauchern den Eindruck zu schaffen, der Kauf von Elfenbein sei legal?

12. Wie viel Elfenbein wurde in Deutschland seit 1989 aufgegriffen (pro Jahr und mit Gewichtsangabe)?

IV. Monitoring-Systeme und Bekämpfung der Wilderei

13. a) Wurden der Bundesregierung von dem Überwachungsprogramm MIKE (Monitoring of Illegal Killing of Elephants) oder dem CITES- Sekretariat Hintergründe über Ausmaß, Orte und Ursachen des berichteten Wilderei-Anstiegs (MIKE Update in Pachyderm No. 44 January–June 2008) vorgelegt, und wenn ja, welche?

  • b) Setzt sich die Bundesregierung für eine unmittelbare Veröffentlichung entsprechender Hintergrundinformationen ein, so dass kurzfristig entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Elefanten getroffen werden können, und wenn nein, warum nicht?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Elefanten-Bestandszahlen, auf denen die MIKE-Analysen basieren, nur alle fünf Jahre aktualisiert werden, und hält die Bundesregierung dies für ausreichend, um einen Anstieg der Wilderei rechtzeitig erkennen und ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen zu können?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagekraft der MIKE-Analysen, angesichts der Tatsache, dass MIKE versucht, Entwicklungen in der Elefanten-Wilderei auf 30 verschiedene Einflussfaktoren zurückzuführen?

16. Wie bewertet die Bundesregierung Kosten und Nutzen von MIKE, angesichts der Tatsache, dass MIKE keinen Beitrag zur Bekämpfung der Wilderei leistet, sondern lediglich darauf abzielt, das Ausmaß der Wilderei in bestimmten Referenzgebieten zu erfassen und diese Daten nur einen kleinen Bruchteil der insgesamt gewilderten Elefanten erfassen?

17. Bis wann ist die Finanzierung der MIKE-Programme in Afrika und in Asien momentan gesichert, und wie soll die Finanzierung der MIKE- Programme nach diesem Zeitraum gesichert werden?

18. Wie hoch sind die bisherigen Gesamtkosten für das MIKE-Programm (jeweils in Afrika und Asien) seit seiner Gründung, und welche Summe hat die Europäische Kommission hierzu beigesteuert?

19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Bekämpfung der Wilderei (z. B. durch Anti-Wilderer-Einsätze, Verbesserung des Artenschutzvollzugs) mindestens ebenso hohe Investitionen zukommen sollten, wie der Überwachung des Ausmaßes der Wilderei?

20. Beteiligt sich die Bundesregierung finanziell an Schutzmaßnahmen für Elefantenbestände in Afrika, und wenn ja, in welchem Rahmen, und wenn nein, weshalb nicht, und ist eine zukünftige Beteiligung geplant?

V. Beurteilung partieller Handelsfreigaben

21. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken der Freigabe des kommerziellen Elfenbeinhandels für die Elefantenpopulationen Afrikas und Asiens, angesichts der relativ geringen Erlöse der Elfenbeinauktionen und den diesen gegenüber stehenden erheblichen Kosten für die Überwachung des Handels und seiner Auswirkungen (u. a. für die Monitoring-Systeme MIKE und ETIS – Elephant Trade Information System – sowie die Tätigkeiten des CITES-Sekretariats)?

22. Welche Position nimmt die Bundesregierung angesichts der potenziellen Gefahren des Elfenbeinhandels sowie Zweifeln an den angeblichen positiven Effekten einer Handelsfreigabe in Bezug auf die Genehmigung zukünftiger Elfenbeinverkäufe ein?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang alternative Lösungsansätzen, die ebenfalls im Rahmen von CITES diskutiert aber nicht umgesetzt wurden, wie beispielsweise den Vorschlag, dass Geberländer Elefantenschutzprojekte finanzieren und die Herkunftsländer im Gegenzug auf den Verkauf von Elfenbein verzichten und ihre Lagerbestände zerstören sollten?

Fragen23

1

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Öffentlichkeit und Presse in Namibia, Botswana, Simbabwe und Südafrika von den Elfenbeinauktionen ausgeschlossen wurden?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des CITES- Beschlusses, der Botswana, Namibia und Simbabwe verpflichtet, die Erlöse aus der ersten Elfenbeinversteigerung im Jahr 1999 für den Elefantenschutz zu verwenden?

dass die Regierung Namibias der namibischen Presse trotz mehrfacher Anfragen keine Auskunft über die Mittelverwendung der Erlöse aus dieser Elfenbeinversteigerung erteilte,

dass die Regierung Botswanas die Erlöse der Versteigerung auch acht Jahre später noch immer nicht verwendet hat, sondern sie lediglich in einem Conservation Trust Fund verwahrt?

3

Liegen der Bundesregierung mittlerweile Informationen vor, ob und ggf. für welche konkreten Projekte die im Jahr 1999 erzielten Erlöse aus dem ersten „experimentellen“ Elfenbeinverkauf in Botswana und Namibia eingesetzt wurden?

4

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Erlöse aus dem jüngsten Elfenbeinverkauf im Jahr 2008 gemäß des CITES-Beschlusses zweckgebunden für den Elefantenschutz sowie für „community conservation and development“ Programme im Elefantenhabitat eingesetzt werden?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Namibia die Genehmigung für den Handel mit Elfenbeinlagerbeständen sowie Elfenbeinschnitzereien erteilt wurde, obwohl es dort zu diesem Zeitpunkt keine Regelung gab, die Elfenbeinimporteure, -verarbeiter und -händler zur Registrierung und Lizenzierung zu verpflichten, und dass dadurch entgegen den CITES- Bestimmungen Elfenbeinprodukte aus illegalen Quellen verkauft werden konnten (www.az.com.na/umwelt/ekipas-jetzt-unverkuflich.72372.php)?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass auch die Regierung in Simbabwe – trotz bekannter massiver Wilderei und illegalen Exporten aus staatlichen Lagerbeständen – von CITES die Zustimmung erhielt, Elfenbein aus Lagerbeständen zu verkaufen?

7

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob Chinas Regierung nach der Anerkennung als Importland für legales Elfenbein, Maßnahmen ergriffen hat, um bestehende Mängel in der Kontrolle des Elfenbeinhandels zu beheben, und wenn ja, welche?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts des großen Volumens des illegalen Handels (Experten gehen von zirka 250 Tonnen geschmuggeltem Elfenbein pro Jahr aus – Wasser et. al, 2008. Conservation Biology Vol. 22) und der hohen Schwarzmarktpreise (für Rohelfenbein in Vietnam 1 500 US- Dollar/Kilogramm und für verarbeitetes Elfenbein in China werden im Einzelhandel 6 500 US-Dollar/Kilogramm erzielt) die These, dass ein einmaliger Verkauf von 101 Tonnen Elfenbein, die Elfenbeinnachfrage sättigen könnte?

9

Wie bewertet die Bundesregierung, dass der nach den Elfenbeinauktionen in Kraft getretene neunjährige Handelsstopp laut CITES-Vereinbarung ausschließlich für Botswana, Namibia, Südafrika und Simbabwe gilt, und welche Möglichkeiten sieht sie, diesen Handelsstopp auf andere Länder auszuweiten?

10

Wie bewertet die Bundesregierung, dass CITES seit Verabschiedung des Elfenbeinhandelsverbots im Jahr 1989 sukzessive Ausnahmen, wie beispielsweise den Verkauf von Lagerbeständen aus vier afrikanischen Staaten an Japan und China oder den Verkauf von Elfenbeinschnitzereien aus Simbabwe und Namibia zu „nichtkommerziellen Zwecken“, zugelassen hat, und welche Auswirkungen haben diese Ausnahmen nach Auffassung der Bundesregierung auf die weltweite Umsetzung des Elfenbeinhandelsverbots?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausnahmen dazu beigetragen haben, bei Touristen und anderen Verbrauchern den Eindruck zu schaffen, der Kauf von Elfenbein sei legal?

12

Wie viel Elfenbein wurde in Deutschland seit 1989 aufgegriffen (pro Jahr und mit Gewichtsangabe)?

13

Wurden der Bundesregierung von dem Überwachungsprogramm MIKE (Monitoring of Illegal Killing of Elephants) oder dem CITES- Sekretariat Hintergründe über Ausmaß, Orte und Ursachen des berichteten Wilderei-Anstiegs (MIKE Update in Pachyderm No. 44 January–June 2008) vorgelegt, und wenn ja, welche?

Setzt sich die Bundesregierung für eine unmittelbare Veröffentlichung entsprechender Hintergrundinformationen ein, so dass kurzfristig entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Elefanten getroffen werden können, und wenn nein, warum nicht?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Elefanten-Bestandszahlen, auf denen die MIKE-Analysen basieren, nur alle fünf Jahre aktualisiert werden, und hält die Bundesregierung dies für ausreichend, um einen Anstieg der Wilderei rechtzeitig erkennen und ggf. Gegenmaßnahmen ergreifen zu können?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagekraft der MIKE-Analysen, angesichts der Tatsache, dass MIKE versucht, Entwicklungen in der Elefanten-Wilderei auf 30 verschiedene Einflussfaktoren zurückzuführen?

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Wie bewertet die Bundesregierung Kosten und Nutzen von MIKE, angesichts der Tatsache, dass MIKE keinen Beitrag zur Bekämpfung der Wilderei leistet, sondern lediglich darauf abzielt, das Ausmaß der Wilderei in bestimmten Referenzgebieten zu erfassen und diese Daten nur einen kleinen Bruchteil der insgesamt gewilderten Elefanten erfassen?

17

Bis wann ist die Finanzierung der MIKE-Programme in Afrika und in Asien momentan gesichert, und wie soll die Finanzierung der MIKE- Programme nach diesem Zeitraum gesichert werden?

18

Wie hoch sind die bisherigen Gesamtkosten für das MIKE-Programm (jeweils in Afrika und Asien) seit seiner Gründung, und welche Summe hat die Europäische Kommission hierzu beigesteuert?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Bekämpfung der Wilderei (z. B. durch Anti-Wilderer-Einsätze, Verbesserung des Artenschutzvollzugs) mindestens ebenso hohe Investitionen zukommen sollten, wie der Überwachung des Ausmaßes der Wilderei?

20

Beteiligt sich die Bundesregierung finanziell an Schutzmaßnahmen für Elefantenbestände in Afrika, und wenn ja, in welchem Rahmen, und wenn nein, weshalb nicht, und ist eine zukünftige Beteiligung geplant?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken der Freigabe des kommerziellen Elfenbeinhandels für die Elefantenpopulationen Afrikas und Asiens, angesichts der relativ geringen Erlöse der Elfenbeinauktionen und den diesen gegenüber stehenden erheblichen Kosten für die Überwachung des Handels und seiner Auswirkungen (u. a. für die Monitoring-Systeme MIKE und ETIS – Elephant Trade Information System – sowie die Tätigkeiten des CITES-Sekretariats)?

22

Welche Position nimmt die Bundesregierung angesichts der potenziellen Gefahren des Elfenbeinhandels sowie Zweifeln an den angeblichen positiven Effekten einer Handelsfreigabe in Bezug auf die Genehmigung zukünftiger Elfenbeinverkäufe ein?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang alternative Lösungsansätzen, die ebenfalls im Rahmen von CITES diskutiert aber nicht umgesetzt wurden, wie beispielsweise den Vorschlag, dass Geberländer Elefantenschutzprojekte finanzieren und die Herkunftsländer im Gegenzug auf den Verkauf von Elfenbein verzichten und ihre Lagerbestände zerstören sollten?

Berlin, den 3. Juni 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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