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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ein Jahr nach der COP 9/MOP 4 in Bonn - Zwischenstand der deutschen CBD-Präsidentschaft

<span>Scheitern des EU-Ziels zum Stopp des Verlusts der biologischen Vielfalt bis 2010, neue Initiativen, Zwischenstand der deutschen Präsidentschaft über die CBD (Übereinkommen über die biologische Vielfalt), Umsetzung der Beschlüsse der 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP 9) und der 4. Vertragsparteienkonferenz des Protokolls zur biologischen Sicherheit (MOP 4)</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

22.06.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1328903. 06. 2009

Ein Jahr nach der COP 9/MOP 4 in Bonn – Zwischenstand der deutschen CBD-Präsidentschaft

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Mai 2008 fand in Bonn die neunte Vertragsstaatenkonferenz (COP 9) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) sowie die 4. Vertragsparteienkonferenz des Protokolls zur Biologischen Sicherheit (MOP) statt. Gleichzeitig hat Deutschland die Präsidentschaft über die CBD übernommen und wird diese bis zur COP 10, die im nächsten Jahr in Japan stattfindet, innehaben.

Das Resümee der Bundesregierung nach der COP 9 lautete, das die Arbeit nun erst beginnen würde. Tatsächlich liegt es auch in der Verantwortung der deutschen Präsidentschaft, dass in Bonn begonnene Entwicklungen auch wirklich an Fahrt aufnehmen und umgesetzt werden, damit auf der COP 10 wirkliche Fortschritte beim Schutz der biologischen Vielfalt vorzuweisen sind. Auch auf der MOP 4 wurden wichtige Entscheidungen getroffen wie zum Beispiel, dass eine rechtlich verbindliche Haftungsregelung bei Schäden an der Biodiversität durch gentechnisch veränderte Organismen verankert werden soll. Offen blieb aber die konkrete Ausarbeitung dieser Haftungsregelung sowie Vorschläge hinsichtlich der Harmonisierung des Risikomanagements im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Für diese Punkte wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen.

Die Europäische Union hat gerade eingeräumt, dass sie ihr selbst gesetztes Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, nicht erreichen wird. Deutschland steht auch hier in der besonderen Pflicht, die Gründe für das Scheitern des 2010-Ziels zu analysieren und neue Initiativen zu ergreifen, um dem Biodiversitätsschutz in Europa endlich zu der notwendigen Priorität zu verhelfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Scheitern des 2010-Ziels

Fragen27

1

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Europäische Union mit ihrem Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, gescheitert ist?

2

Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung das Erreichen des 2010-Ziels unterstützt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen mit Blick auf das Scheitern des Ziels?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung den Acht-Punkte-Plan zum Schutz der Biodiversität, den die Europäische Union Ende April 2009 in Athen vorgestellt hat?

4

Inwieweit war die Bundesregierung in die Erstellung dieses Acht-Punkte-Plans eingebunden?

5

Mit welchen Forderungen wird die Bundesregierung sich in die Formulierung eines post-2010-Ziels einbringen?

6

Wie wird die Bundesregierung die Umsetzung des Acht-Punkte-Plans der Europäischen Union unterstützen?

7

Hat die Bundesregierung das angekündigte Arbeitsprogramm zur Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt inzwischen erarbeitet, und wenn nein, wie ist der jetzige Stand und wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?

8

a) Welche der verbindlichen Ziele und Maßnahmen der nationalen Biodiversitäts-Strategie, die bis zum Jahr 2010 umgesetzt werden sollten, werden voraussichtlich nicht umgesetzt werden, und warum nicht?

b) Welche Auswirkungen hat das für das Nichterreichen des Göteborg-Ziels gehabt?

9

Welche Beschlüsse der COP 9 hat die Bundesregierung bereits in nationales Recht umgesetzt?

10

Warum hat die Bundesregierung bislang nicht alle Beschlüsse, bei denen eine nationale Umsetzung erforderlich ist, in nationales Recht umgesetzt, und wann soll dies erfolgen?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es gerade mit Blick auf ihre Präsidentschaft und der von ihr angestrebten Vorreiterrolle beim Schutz der biologischen Vielfalt dringend notwendig gewesen wäre, die Beschlüsse der COP 9 schnellstmöglich in nationales Recht umzusetzen, und wenn nein, warum nicht?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um das „Bonner Mandat“ für die Schaffung eines Vertragswerks zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen umzusetzen?

13

Wie sieht der Zeitplan für das Bonner Mandat aus, und wird dieser bisher eingehalten?

14

Wie werden Japan und Kanada, an denen ein Abkommen zum gerechten Vorteilsausgleich auf der COP 9 maßgeblich gescheitert ist, in die Diskussionen einbezogen?

15

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die indigenen und lokalen Gemeinschaften umfassend in die Erstellung eines Abkommens zum gerechten Vorteilsausgleich einbezogen werden?

16

Welche konkreten Schritte und Vorschläge wurden von Seiten der Regierung unternommen, damit bei den nächsten COP-10-Verhandlungen die negativen sozialen und ökonomischen Folgen der Agro-Gentechnik (z. B. hinsichtlich Vermeidung von Verunreinigungen durch einen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen oder hinsichtlich der Kontrollen bei grenzüberschreitendem Verkehr, Patentierung von genetischen Ressourcen in Industrieländern) als Thema aufgesetzt werden?

17

Ist die Regierung der Auffassung, dass die Terminator-Technologie zum Schutz der Biodiversität verboten werden muss, und setzt sie sich dementsprechend u. a. bei den Vorbereitungen für die COP 10 dafür ein?

Wenn nein, warum nicht?

18

a) Wer gehört der auf der COP 9 eingesetzten Expertengruppe an, die Empfehlungen erarbeiten soll, wie Biodiversitäts-Aspekte besser in den laufenden Prozess zur Entwicklung eines Mechanismus zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung der Klimarahmenkonvention eingebracht werden können?

b) Gibt es erste Arbeitsergebnisse dieser Expertengruppe, und wenn ja, welche?

c) In welcher Form begleitet die Bundesregierung die Arbeit dieser Expertengruppe?

d) Gibt es von Seiten der Bundesregierung weitere Initiativen, die Zusammenarbeit von Klimaschutz und Biodiversitäts-Politik im Rahmen der Rio-Konventionen weiter zu verbessern, und wenn ja, welche?

19

a) Wer wurde nach der COP 9 damit beauftragt, die Auswirkungen der Biokraftstoffe auf die biologische Vielfalt zu dokumentieren und Vorschläge zu entwickeln, wie das Thema im Rahmen der CBD weiter beachtet werden kann?

b) Gibt es erste Zwischenergebnisse zu diesem Prozess, und wenn ja, welche?

20

Welche Rechtsexperten aus welchen Ländern sind mit der konkreten Ausarbeitung der auf der MOP 4 beschlossenen verbindlichen Haftungsregelung bei Schäden an der Biodiversität durch gentechnisch veränderte Organismen beauftragt, und welche konkreten Vorschläge werden hierzu von dem deutschen Vertreter eingebracht werden?

21

Wer gehört der auf der MOP 4 eingesetzten Arbeitsgruppe an, die Vorschläge zur Verbesserung und Harmonisierung der Risikobewertung und zum Risikomanagement beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen erarbeiten soll, und welche konkreten Vorschläge werden hierzu von dem deutschen Vertreter eingebracht werden?

22

a) Die Einrichtung welcher weiteren Arbeitsgruppen wurde auf der COP 9/ MOP 4 beschlossen?

b) Welche dieser Arbeitsgruppen wurden bereits eingerichtet, mit wem sind sie besetzt, und welche Vertreter hat die Bundesregierung entsandt?

c) Wann soll die Einrichtung der anderen beschlossenen Arbeitsgruppen erfolgen, und welche Vertreter will die Bundesregierung entsenden?

23

a) Welche Finanzmittel wurden im Rahmen der Life Web Initiative von welchen Staaten zugesagt?

b) Welche Finanzmittel sind bereits bereitgestellt worden, und welche Projekte wurden damit unterstützt?

c) Welche Länder haben im Rahmen der Life Web Initiative Vorschläge für neue Schutzgebiete eingereicht, und in welchem Umfang?

d) Für wie viele angemeldete Vorschläge konnte die Finanzierung bereitgestellt werden?

e) Wie will die Bundesregierung eine Finanzierung für die anderen angemeldeten Vorschläge sicherstellen?

f) Hat die Bundesregierung bereits Mittel der von ihr zugesagten zusätzlichen 500 Mio. Euro bereitgestellt, und in welche Projekte fließt dieses Geld?

24

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Umsetzung des Waldarbeitsprogramms sowie die Identifizierung der für die Biodiversität prioritären Gebiete sicherzustellen, und was ist in Zukunft geplant?

25

a) Was unternimmt die Bundesregierung, um nach der Verabschiedung von verbindlichen Kriterien für Meeresschutzgebiete auf der COP 9 die Ausweisung selbiger voranzutreiben?

b) Hat die Bundesregierung konkrete Pläne zur Einrichtung eines Meeresnationalparks in deutschen Gewässern, und wenn ja, welche?

c) Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Ziel, bis 2012 ein weltumspannendes Netzwerk von Meeresschutzgebieten einzurichten, erreicht wird, und wenn nein, was sind die Gründe dafür?

26

Was hat die Bundesregierung seit der COP 9 unternommen, um die Einrichtung eines internationalen wissenschaftlichen Gremiums analog zum IPCC (Intergovernmental Penal on Climate Change) voranzubringen?

27

Wie hat sich die Initiative „Business & Biodiversity“ der Bundesregierung seit der COP 9 weiterentwickelt?

Berlin, den 3. Juni 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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