Geschäftsaktivitäten von Tochtergesellschaften deutscher Banken in Steueroasen
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Alexander Bonde, Markus Kurth, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Engagement deutscher Banken in so genannten Steueroasen ist beträchtlich. Laut den Geschäftsberichten von 2007 haben allein die Deutsche Bank AG 499 und die Commerzbank AG 76 Tochtergesellschaften in Gebieten mit niedriger oder nicht vorhandener Besteuerung, verbunden mit einem strikten Bankgeheimnis. Zu diesen Gebieten zählen etwa die karibischen Cayman-Islands, die britische Kanalinsel Jersey und die Schweiz. Zwar haben viele dieser Jurisdiktionen mittlerweile eine Lockerung ihres Bankgeheimnisses angekündigt, konkrete Ergebnisse stehen in den meisten Fällen jedoch noch aus.
Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung hat vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sowohl weltweit als auch in Deutschland wieder an Dynamik gewonnen. International nimmt der Kooperationsdruck auf so genannte Steueroasen zu, auf der nationalen Ebene sollen verstärkte Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten die Möglichkeit der Steuerflucht erschweren. In diesem Zusammenhang sind auch die Aktivitäten deutscher Banken in Steueroasen in den Vordergrund gerückt. Besonderes Augenmerk kommt dabei den Instituten mit staatlicher Beteiligung zu, etwa der Commerzbank AG und ihrer Tochter Dresdner Bank AG.
Unter Berufung auf unveröffentlichte Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berichtet das Magazin „DER SPIEGEL“ in der Ausgabe vom 23. März 2009 unter der Überschrift „Ärger im Paradies“ über Aktivitäten von Tochtergesellschaften deutscher Banken in der Schweiz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Bestätigt die Bundesregierung, dass die im oben angegebenen Artikel dargestellte Abfrage der BaFin bei den Töchtern deutscher Banken in der Schweiz im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen erfolgt ist, und wenn ja, wann erteilte das Bundesministerium den Auftrag?
Welches Erkenntnisinteresse wurde mit der Abfrage der BaFin verfolgt?
Sieht die Bundesregierung das verfolgte Erkenntnisinteresse als befriedigt an, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die BaFin bei der Abfrage?
Welche konkreten Informationen wurden in der Abfrage der BaFin eingefordert?
Die Töchter wie vieler und welcher deutschen Banken waren von der Informationsanforderung betroffen?
Bestätigt die Bundesregierung, dass die BaFin einigen deutschen Banken spezifische Zusatzfragen gestellt hat, und wenn ja, geschah dies im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen?
Wenn die BaFin spezifische Zusatzfragen gestellt hat, welche Zusatzfragen waren dies, und welche Erkenntnisse ergaben sich aus den Antworten?
Wie viele Konten für Stiftungen und Trusts unterhalten die Schweizer Töchter deutscher Banken insgesamt laut den Antworten der Banken auf die Anfrage der BaFin?
Wie viele der in Frage 9 dargestellten Stiftungen und Trusts haben ihren Sitz in Liechtenstein?
Ist der Bundesregierung bekannt, wo die nicht in der Antwort zu Frage 10 enthaltenen Stiftungen und Trusts ihren Sitz haben, und wenn ja, in welchen Jurisdiktionen sitzen wie viele Stiftungen und Trusts?
Wie groß sind laut Kenntnis der Bundesregierung die Anlagevolumina der Stiftungen und Trusts, die über Konten von Schweizer Töchtern deutscher Banken verwaltet werden?
Welche „anderen intransparenten Vehikel“ neben Stiftungen liechtensteinischen Rechts wurden von der BaFin laut einer im oben angegebenen Artikel zitierten Aussage eines Sprechers des Bundesministeriums der Finanzen abgefragt, und welche Erkenntnisse ergaben sich daraus?
Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Konten für Stiftungen und Trusts der Schweizer Töchter der Commerzbank AG?
Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grundlage des § 5 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung eines Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFV) darauf hinzuwirken, Aktivitäten von Töchtern der Commerzbank AG in der Schweiz und anderen so genannten Steueroasen zu unterbinden, und wenn ja, wie?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Commerzbank AG von den Aktivitäten der Dresdner Bank AG in der Schweiz und in Luxemburg trennen will (DIE WELT, 22. April 2009), und wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorhaben?
Wenn die Bundesregierung den in Frage 16 dargestellten Sachverhalt bestätigen kann, geht dieses Vorhaben auf eine Intervention der Bundesregierung oder der Finanzaufsicht zurück?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Abfrage der BaFin gezogen, und welche Initiativen hat sie ergriffen?
Beabsichtigt die Bundesregierung weitere Schritte als Konsequenz aus den Ergebnissen der Abfrage, und wenn ja, welche?
Sind seitens der BaFin vergleichbare Initiativen auch bezüglich Töchtern deutscher Banken in anderen Ländern als der Schweiz erfolgt, und wenn ja, in welchen?
Verfolgt die Bundesregierung Pläne, die BaFin mit vergleichbaren Initiativen auch bezüglich Töchtern deutscher Banken außerhalb der Schweiz zu beauftragen, und wenn ja, in welchen Ländern, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es für die Bundesregierung und die Finanzaufsicht eine Möglichkeit, den Banken auf der Grundlage bestehender Gesetze Vorgaben oder Auflagen bezüglich ihrer Aktivitäten in Steueroasen zu machen, und falls nein, plant die Bundesregierung über die Regelungen im Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zusätzliche gesetzliche Regelungen für die Finanzwirtschaft?
Falls für die Bundesregierung die in Frage 22 dargestellte Möglichkeit besteht, Vorgaben und Auflagen zu machen, wie sehen sie aus, und wie wendet die Bundesregierung sie an?
Sind im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Aktivitäten deutscher Banken in der Schweiz und in anderen Steueroasen zurückgegangen, und wenn ja, in welchem Maße?