Finanzierung des Vorhabens Berliner Schloss – Humboldtforum
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Uschi Eid, Grietje Staffelt, Omid Nouripour, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 22. Mai 2009 hat die Bundesregierung ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gründung der Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum“ (Bundestagsdrucksache 16/13138) vorgelegt. Hieraus ergibt sich weiterer Informationsbedarf bezüglich des Standes der Sicherung der Finanzierung des Vorhabens.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Hält die Bundesregierung – in Kenntnis des erheblichen Rückstandes beim Einwerben der durch den Förderverein Berliner Schloss e. V. aufzubringenden Spenden – am bisher geplanten Baubeginn 2010 fest, und wenn nein, welcher Baubeginn erscheint der Bundesregierung nach Stand ihrer Erkenntnisse realistisch?
Welches Vorgehen wird die Bundesregierung vorschlagen, wenn absehbar ist, dass die vom Förderverein Berliner Schloss e. V. verbindlich zugesagten privaten Spenden in Höhe von 80 Mio. Euro nicht aufgebracht werden bzw. bis wann müssen die Spenden eingeworben sein, damit der geplante Baubeginn eingehalten werden kann?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie für den Fall, dass der Förderverein Berliner Schloss e. V. seinen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 80 Mio. Euro nicht erbringen kann, eine Kompensation durch den Bund anstrebt, etwa durch Herausgabe einer Sondermünze, von Briefmarken usw., und wenn nein, warum nicht?
a) Teilt die Bundesregierung, trotz der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise, weiterhin die von der Internationalen Expertenkommission „Historische Mitte Berlin“ (siehe Begründung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 4. Juli 2002 – Bundestagsdrucksache 14/9222) geäußerte Annahme „einer erheblichen Anlage- und Spendenbereitschaft privater Dritter“, und wenn ja, worauf stützt sie ihre Auffassung?
b) Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
a) Wenn die Bundesregierung davon ausgeht, „dass der Förderverein Berliner Schloss e. V. seine dem Deutschen Bundestag gegenüber abgegebene Zusage einhalten“ wird (Antwort zu Frage 9, Bundestagsdrucksache 16/13138) und einhalten muss (Antwort zu Frage 6, Bundestagsdrucksache 16/13138), welche Gründe sprechen dann dafür, auch noch die Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum mit dem Einwerben von Spenden zu beauftragen (Antwort zu Frage 1, Bundestagsdrucksache 16/13138)?
b) Wie erklärt die Bundesregierung insbesondere ihre Aussage im Bericht zur Errichtung einer „Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 28. April 2009: „Darüber hinaus ist die Stiftung gehalten, durch Anwerbung von Zuwendungen und Spenden Dritter das verbindlich zu erbringende Spendenaufkommen in Höhe von 80 Mio. Euro für die historische Rekonstruktion des Berliner Stadtschlosses aufzubringen“, wenn doch die Bundesregierung erwartet, dass der Förderverein diese Mittel schon alleine aufbringt (Antwort zu Frage 5, Bundestagsdrucksache 16/13138)?
c) In welchem Verhältnis sollen der Förderverein Berliner Schloss e. V. und die Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum zueinander stehen? Haben beide dasselbe Ziel, zusammen 80 Mio. Euro Spendengelder einzuwerben, oder sollen sowohl der Förderverein als auch die Stiftung jeweils 80 Mio. Euro Spendengelder für den Bau des Berliner Schlosses aufbringen?
d) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die durch die Stiftung eingeworbenen Spenden auf das durch den Förderverein zu erbringende Spendenaufkommen angerechnet werden?
Wird die Bundesregierung daran festhalten, dass der Bau erst beginnen kann, wenn die Finanzierung der Fassade gesichert ist, und wenn nein, warum nicht?
a) Da es in der Begründung des Beschlusses des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 14/9222 einerseits hieß: „Die Entscheidung für die Rekonstruktion der barocken Außenfassaden sowie im so genannten Schlüterhof ist dagegen nur mit knapper Mehrheit zustande gekommen. Der Wettbewerb sollte daher offen gestaltet sein; damit werden auch Alternativen zur barocken Rekonstruktion der Fassaden möglich“, und andererseits darauf hingewiesen wurde, dass die Rekonstruktion des historischen Erscheinungsbildes an die erhebliche Anlagen- und Spendenbereitschaft privater Dritter gebunden sei, anderenfalls seien andere gestalterische Lösungen zu überprüfen – sieht die Bundesregierung angesichts dieses Wunsches des Deutschen Bundestages noch die Möglichkeit, andere und preiswertere gestalterische Lösungen für die Fassade des Humboldtforums prüfen zu lassen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, wann wird eine solche Prüfung erfolgen?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu der Befürchtung ein, dass der Kostenrahmen für das Humboldtforum von 552 Mio. Euro nicht zu halten sei, und dass die Deckelung der Kosten nur mit erheblichen Abstrichen am Entwurf des Wettbewerbssiegers Francesco Stella zu erreichen ist (Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin e. V., siehe DER TAGESSPIEGEL, 17. Februar 2009), und wann wird die Überarbeitung des Stella-Entwurfs vorgelegt werden?
a) Hat die Bundesregierung konkrete Vorgaben für die Überarbeitung des Stella-Entwurfs gemacht, und wenn ja, welche?
b) Wird von der Bundesregierung erwogen, den Stella-Entwurf mit dem Entwurf des Büros Kuehn Malvezzi zu kombinieren?
Ist der Förderverein Berliner Schloss e. V. berechtigt, Spendenbescheinigungen zur steuerlichen Geltendmachung der Spenden durch die Spender auszustellen, und wenn ja, hat er dies auch getan, und in welchem Umfang?
a) Liegen der Bundesregierung die Rechenschaftsberichte des Fördervereins Berliner Schloss e. V. vor, und wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass diese nicht öffentlich einsehbar sind?
b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die vom Förderverein Berliner Schloss e. V. bislang eingeworbenen Gelder in Höhe von rund 10,6 Mio. Euro noch uneingeschränkt für den Spendenzweck zur Verfügung stehen und unmittelbar der Wiedererrichtung des Berliner Schlosses zugute kommen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Angebot des Förderverein Berliner Schloss e. V. zu erwägen, sein Spendenziel nach oben zu korrigieren, wenn auch die Rekonstruktion der historischen Schlosskuppel privat finanziert werden soll?
Welche steuerrechtlichen Unterschiede, Vor- und Nachteile bestehen bei der Konstruktion des Fördervereins Berliner Schloss e. V. im Vergleich zur Konstruktion der Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bodensubstanz auf dem Gelände des ehemaligen Palastes der Republik vor?
Ergeben sich aus diesen gegebenenfalls Hinweise auf erhöhte Baukosten für die Fundamentsicherung, und wenn ja, wie sollen diese Kosten aufgefangen werden?
Ist im Kostenrahmen von 552 Mio. Euro bereits die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 2006 enthalten, und wenn nein, wie soll diese ausgeglichen werden?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im Kostenrahmen von 552 Mio. Euro enthaltenen Kosten für den Umzug der Museen in Höhe von 72 Mio. Euro weiterhin eine realistische Planung darstellen?
In welcher konkreten Reihenfolge würde der Bau des Humboldtforums erfolgen können, sollte die in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/13138) zu Frage 11 genannte Untersuchung der baulogistischen zeitlichen Entkoppelung zur Wiedererrichtung der historischen Fassade gegen den übrigen Baukörpern eine solche zeitliche Entkopplung als tatsächlich möglich erscheinen lassen?