Ursachen für den massiven Rückgang der Einbürgerungszahlen im Jahr 2008 und Fehlinformationen der Integrationsbeauftragten
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Für das Jahr 2008 ist mit einem erheblichen Rückgang der Einbürgerungszahlen zu rechnen. Dies ergibt sich aus Anfragen der Fraktion DIE LINKE. in mehreren Bundesländern und journalistischen Recherchen (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 29. April 2009). Aufgrund der vorliegenden Angaben aus zehn Bundesländern muss für das Jahr 2008 mit einem Rückgang um 16 Prozent gerechnet werden.
Diese Entwicklung stellt der Integrationspolitik der Bundesregierung ein schlechtes Zeugnis aus. Diese gibt vor, dem Thema „Integration“ eine besondere Bedeutung beizumessen, doch real wurden beispielsweise die Bedingungen des Ehegattennachzugs und das Einbürgerungsrecht verschärft, das kommunale Wahlrecht und die generelle doppelte Staatsangehörigkeit wird Drittstaatenangehörigen hartnäckig verweigert. Das Ergebnis dieser Politik ist nicht „Integration“, sondern verweigerte Partizipation, Diskriminierung und Entrechtung.
Die Bundesregierung bestreitet, dass die Verschärfung des Staatsangehörigkeitsgesetzes durch das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz im August 2007 (auch 2007 gab es einen Rückgang um neun Prozent) eine maßgebliche Ursache für den Einbruch der Einbürgerungszahlen im Jahr 2008 sein könnte. In einem Interview im „ARD-Morgenmagazin“ vom 12. Mai 2009 erklärte Staatsministerin Dr. Maria Böhmer gar, die Einbürgerungszahlen seien „in den Jahren zuvor“ „deutlich gestiegen“ und das trotz entgegenstehender bekannter Fakten.
Seit dem Jahr 2000 gehen die Einbürgerungszahlen kontinuierlich zurück, um insgesamt etwa 50 Prozent und allein in der Regierungszeit der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 2006 bis 2008 betrug der Rückgang ca. 22 Prozent. Nur im Jahr 2006 gab es gegen den Trend einen leichten Anstieg um sechs Prozent.
Die Frage des Moderators im „ARD-Morgenmagazin“, ob die Einbürgerungspolitik der Bundesregierung nicht in eine falsche Richtung gehe, beantwortete Staatsministerin Dr. Maria Böhmer nicht. Stattdessen behauptete sie, die Bundesregierung habe „eine große Wende vollzogen“, weil nicht mehr über, sondern mit den Migrantinnen und Migranten geredet würde.
Dass die Verschärfung der Sprachanforderungen eine Ursache für den Rückgang sein könne, bestritt Dr. Maria Böhmer, denn „sehr viele Menschen gehen in die Integrationskurse“. Die Staatsministerin erwähnte dabei allerdings nicht, dass infolge der unzureichenden Ausgestaltung der Integrationskurse im Zeitraum 2005 bis Mitte 2008 nur 46,3 Prozent aller Kursabsolventinnen und -absolventen das gesetzlich vorgesehene Ziel des Sprachniveaus B1, das seit August 2007 auch eine zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung ist, erreichten.
Als mögliche Ursachen für die Einbürgerungsentwicklung nannte die Staatsministerin Faktoren, die offenkundig untauglich zur Erklärung des Rückgangs sind (vgl. dpa vom 29. April 2009 und die Antwort der Staatsministerin auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 16/12923): So kann die geringere Einbürgerungsneigung von EU-Bürgerinnen und Bürgern den Rückgang von 2007 auf 2008 nicht erklären, weil sich deren Anteil an allen nicht-deutschen Staatsangehörigen in diesem Zeitraum nicht wesentlich erhöht hat. Auch die Einführung von Elementen des Geburtsrechts im Jahr 2000 ist als Erklärung ungeeignet, weil sich die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer dessen ungeachtet nicht verringert hat, insbesondere nicht von 2007 auf 2008. Schließlich liegen auch die rückläufigen Einbürgerungszahlen bei türkischen Staatsangehörigen im allgemeinen Trend und wären ihrerseits erklärungsbedürftig.
Ungeachtet des Einbruchs bei den Einbürgerungszahlen wähnt Staatsministerin Dr. Maria Böhmer die Bundesregierung „auf dem richtigen Weg“, weil die Bestehensquote bei Einbürgerungstests bei knapp 99 Prozent liege (kna, 15. Mai 2009). Damit sei auch die Kritik widerlegt, die Bundesregierung baue Hürden bei der Einbürgerung auf, behauptete sie, obwohl der abschreckende Effekt von Einbürgerungstests insbesondere für Bildungsschwache statistisch kaum nachzuweisen ist.
Ziel der Bundesregierung ist es nicht, Einbürgerungen zu erleichtern, sondern „Ausländer, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, zur Einbürgerung zu motivieren“ (Antwort von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 16/12923).
Da Staatsministerin Dr. Maria Böhmer im „ARD-Morgenmagazin“ davon sprach, dass eine „sehr gründliche Analyse“ der Einbürgerungszahlen notwendig sei, geht die Fraktion DIE LINKE. davon aus, dass ihre Große Anfrage zum „Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungspraxis als Maßstab der Integrationspolitik“ (Bundestagsdrucksache 16/11815), die genau dies ermöglichen soll, von der Bundesregierung als Chance begriffen und gewissenhaft beantwortet wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
a) Ist es zutreffend, dass mit dem EU-Richtlinienumsetzungsgesetz im August 2007 Einbürgerungen in genau einer Beziehung erleichtert wurden, nämlich durch die Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach sechs statt wie bisher nach sieben bzw. acht Jahren bei „besonderen Integrationsleistungen“ (§ 10 Absatz 3 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG) – eine Möglichkeit, die in der Praxis jedoch kaum genutzt wird (vgl. Plenarprotokoll 16/221, S. 24290) –, dass aber zugleich Einbürgerungen in mehrfacher Hinsicht erschwert wurden, z. B. durch:
– Bedingung des Nachweises von deutschen Sprachkenntnissen des Niveaus B1 (§ 10 Absatz 4 StAG)
– Bedingung des Nachweises von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung/Einbürgerungstest (§ 10 Absatz 1 Nummer 7 StAG i. V. m. Absatz 5)
– Wegfall der Möglichkeit einer Einbürgerung für unter 23-Jährige ohne Nachweis der Einkommensverhältnisse (§ 10 Absatz 1 Satz 3, 1. Halbsatz StAG a. F.)
– Ausschluss von Aufenthaltstiteln nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes als Einbürgerungsvoraussetzung (§ 10 Absatz 1 Nummer 2 StAG)
– Herabsenkung (Halbierung) der bei einer Einbürgerung außer Betracht bleibenden Verurteilungen (§ 12a Absatz 1 StAG)
– Wegfall der Möglichkeit der generellen Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit für jüdische Kontingentflüchtlinge (Streichung des 2. Halbsatzes in § 12 Absatz 1 Nummer 6 StAG a. F.)
(wenn nein, bitte begründen)?
b) Muss angesichts dessen nicht insgesamt von erschwerten Voraussetzungen und damit von einer Verschärfung des Einbürgerungsrechts durch das Richtlinienumsetzungsgesetz gesprochen werden (bitte begründen)?
c) Wie begründet Staatsministerin Dr. Maria Böhmer ihre Auffassung, die Kritik, die Bundesregierung baue neue Hürden bei der Einbürgerung auf, sei durch die hohen Bestehensquoten bei Einbürgerungstests widerlegt worden (kna, 15. Mai 2009), angesichts der oben aufgeführten, von der Bundesregierung aufgebauten neuen Hürden?
Wie viele nicht-deutsche Staatsangehörige bzw. wie viele EU-Angehörige lebten 2007 bzw. 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch war die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden nicht-deutschen Staatsangehörigen im Jahr 2000 bzw. im Jahr 2008?
a) Wie kann die geringere Einbürgerungsneigung von EU-Angehörigen für den massiven Rückgang der Einbürgerungszahlen im Jahr 2008 verantwortlich sein, wie von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer behauptet (vgl. dpa vom 29. April 2009), wenn sich die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden EU-Angehörigen im Jahr 2008 nicht wesentlich verändert hat (Wiederholung der insoweit unbeantwortet gebliebenen schriftlichen Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 16/12923)?
b) Wie kann das seit dem Jahr 2000 teilweise geltende Geburtsrecht („ius soli“) für den massiven Rückgang der Einbürgerungszahlen im Jahr 2008 verantwortlich sein, wie von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer behauptet (vgl. dpa vom 29. April 2009), wenn sich trotz der Einführung von Elementen des Geburtsrechts im Jahr 2000 die Zahl der in Deutschland lebenden nicht-deutschen Staatsangehörigen überhaupt nicht verändert hat – insbesondere nicht zwischen den Jahren 2007 und 2008 –, und sich zudem deren durchschnittliche Aufenthaltsdauer eher verlängert haben dürfte, so dass sich die Zahl der Einbürgerungsberechtigten aus diesem Grunde nicht verringert haben dürfte (Wiederholung der insoweit unbeantwortet gebliebenen schriftlichen Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 16/12923)?
c) Wie können „die seit Jahren rückläufigen Einbürgerungszahlen bei türkischen Migranten“ für den massiven Rückgang der Einbürgerungszahlen im Jahr 2008 verantwortlich sein, wie von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer behauptet (vgl. Antwort auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 16/12923), wenn der Rückgang der Einbürgerungsquote bei türkischen Staatsangehörigen z. B. im Jahr 2007 in etwa dem allgemeinen Rückgang entsprach (neun bzw. zehn Prozent)?
d) Wie begründet Staatsministerin Dr. Maria Böhmer ihre Auffassung, dass die Gesetzesverschärfungen im August 2007 für den Rückgang nicht verantwortlich seien und die Bundesregierung „auf dem richtigen Weg“ sei (siehe Vorbemerkung), wenn sich aus der Antwort zu den Fragen 2a bis 2c ergeben sollte, dass die dort genannten Faktoren den drastischen Rückgang der Einbürgerungszahlen im Jahr 2008 nicht hauptursächlich erklären können?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung von Beraterinnen und Beratern von Einbürgerungswilligen, dass die neuen Sprachanforderungen für den Rückgang der Einbürgerungszahlen (mit)verantwortlich sind, die darin die Haupterklärung für den Rückgang sehen (vgl. z. B. Süddeutsche Zeitung vom 29. April 2009, bitte begründen)?
Vertritt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer nach wie vor die Auffassung, die sie im Bundestag vor gut einem Jahr vertreten hat, wonach sich die Einbürgerungszahlen „seit 2000 nach anfänglichem Rückgang auf hohem Niveau stabilisiert“ hätten (Plenarprotokoll 16/144 vom 20. Februar 2008; bitte begründen)?
Sind angesichts der aktuellen Einbürgerungszahlen nach Auffassung der Staatsministerin Erleichterungen des Einbürgerungsrechts erforderlich, um die Zahl der Einbürgerungen zu steigern, oder wird sich die Bundesregierung darauf beschränken, nach den im Jahr 2007 erfolgten Gesetzesverschärfungen für mehr Einbürgerungen zu werben (bitte begründen)?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 2007 zum StAG gezogen (abgesehen von der inzwischen in Kraft getretenen Rücknahmeregelung), bei der die Sachverständigen
– einstimmig die Aufgabe der Optionspflicht,
– mehrheitlich eine Lockerung oder Aufgabe des Prinzips der Vermeidung der Mehrstaatigkeit,
– mehrheitlich weitere Einbürgerungserleichterungen,
– mehrheitlich eine Sonderregelung für vorwiegend türkische Staatsangehörige nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit infolge des Wegfalls der so genannten Inlandsklausel forderten?
Welche Schlussfolgerungen zieht Staatsministerin Dr. Maria Böhmer – unabhängig von den hohen Bestehensquoten bei Einbürgerungstests – aus dem Plädoyer des Bundesverwaltungsrichters und Sachverständigen Prof. Dr. Uwe Berlit für eine Streichung der Neuregelung zur Prüfung von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung, da diese mit „integrationsschädlichen Abschreckungseffekten“ und der „Wahrscheinlichkeit sozialer Selektion“ verbunden sei (Ausschussdrucksache 16(4)311E, S. 8)?
Welche Schlussfolgerungen zieht Staatsministerin Dr. Maria Böhmer aus der generellen Einschätzung des Bundesverwaltungsrichters und Sachverständigen Prof. Dr. Uwe Berlit, wonach „gegenüber den sukzessiven, teils überzogenen Verschärfungen der letzten Jahre“ im Staatsangehörigkeitsrecht „ein Umdenken angezeigt“ sei (Plenarprotokoll Nr. 16/54, S. 9)?
Hält die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auch angesichts des massiven Rückgangs der Einbürgerungszahlen an ihrer am 22. Februar 2008 im Deutschen Bundestag geäußerten Einschätzung fest (Plenarprotokoll 16/146, S. 15440): „Das Jahr 2008 wird das Jahr der Integration in Deutschland sein“, und wenn ja, wie ist dies damit vereinbar, dass auch nach Ansicht der Staatsministerin „Integration“ „gleichberechtigte Teilhabe“ bedeutet (ebd., S. 15439) und eine solche gleichberechtigte Teilhabe Migrantinnen und Migranten erst nach einer Einbürgerung gegeben ist – deren Voraussetzungen aber erschwert wurden?
Hält die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem kommunalen Wahlrecht für Drittstaatenangehörige mit dem Argument fest, die Betroffenen könnten ja durch die Einbürgerung das volle Wahlrecht erhalten, und wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung angesichts der zunehmend erschwerten Voraussetzungen für Einbürgerungen seit dem Jahr 2000 und dem daraus resultierenden kontinuierlichen und aktuell drastischen Rückgang der Einbürgerungszahlen?
Wie soll nach Auffassung der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer die aus Demokratiegründen gebotene Kongruenz zwischen Wahlberechtigten und „Herrschaftsunterworfenen“ hergestellt werden, wenn Drittstaatenangehörigen das kommunale Wahlrecht verweigert wird und zugleich die Einbürgerungszahlen zurückgehen?
In welcher Weise sieht die Bundesregierung den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts in ihren gesetzlichen und anderen Maßnahmen der letzten Jahre berücksichtigt, wonach auf die veränderte Zusammensetzung der Bevölkerung in Deutschland mit entsprechenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen reagiert werden müsse, um der „demokratischen Idee“ zu entsprechen und „eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen“ (2 BvF 2/89 und 6/89 vom 31. Oktober 1990)?
Warum hält die Bundesregierung „Einbürgerungsfeiern“ und „Werbekampagnen“ für geeignete Mittel, um den von ihr gezielt geschaffenen erschwerten Einbürgerungsvoraussetzungen und damit dem bewusst von ihr verursachten Rückgang der Einbürgerungszahlen infolge von Gesetzesverschärfungen entgegenzuwirken, angesichts der aktuellen Erfahrungen, wonach es auch in Bundesländern mit Einbürgerungskampagnen (etwa in Berlin) zu einem Rückgang der Einbürgerungszahlen im Jahr 2008 gekommen ist?
Haben tatsächlich die Migrantenorganisationen auf einem Treffen mit Staatsministerin Dr. Maria Böhmer am 11. Mai 2009 gesagt, „es war noch nie so viel Integration in Deutschland“, wie von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer im Interview mit dem „ARD-Morgenmagazin“ am Tag darauf behauptet, oder war es nicht vielmehr die Staatsministerin selbst, die eine solche Einschätzung gegenüber den Migrantenorganisationen abgegeben hat?
Welchen positiven Wert misst die Bundesregierung dem Umstand bei, wenn mit Migrantinnen und Migranten und deren Organisationen zwar „geredet“ wird, zugleich aber deren Forderungen – etwa nach doppelter Staatsangehörigkeit, kommunalem Wahlrecht, Rücknahme der Einschränkungen des Ehegattennachzugs – ignoriert werden?
Inwieweit ist die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer der Auffassung, dass über das Amt der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration im Wesentlichen die Politik der Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit und den Migrantinnen und Migranten oder die Anliegen und Interessen der Migrantinnen und Migranten gegenüber der Bundesregierung und Öffentlichkeit vertreten werden soll?
Was unternimmt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, um innerhalb ihrer eigenen Fraktion für ein Integrationsverständnis zu werben, das dem der Bundesregierung entspricht, wenn z. B. der Abgeordnete Stephan Mayer (Altötting) für die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag erklärt, dass Einbürgerungen erst am Ende einer „erfolgreichen Integration“ stehen dürften, so dass es „hoher Hürden“ bei der Einbürgerungen bedürfe (vgl. Plenarprotokoll 16/120, S. 12543 f.), während die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer und der Parlamentarische Staatssekretär Peter Altmaier wortgleich – und damit offenkundig abgestimmt – für die Bundesregierung erklären, dass die Einbürgerung „ein entscheidender Schritt oder Abschnitt“, jedoch nicht notwendigerweise das Ende einer „gelungenen Integration“ sei und „Integration“ auch über die Einbürgerung hinaus noch andauern könne (vgl. Bundestagsdrucksache 16/12601, S. 7 und Plenarprotokoll 16/221, S. 24290)?
Wie viele Einbürgerungstests hat es seit Einführung gegeben, und wie viele Einbürgerungen erfolgten ohne vorherigen Einbürgerungstest (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?