Verbesserung der Luftreinhaltung (G-SIG: 09001652)
Neufassung des Teils III (Emissionsbegrenzung) der TA Luft, Lösung des Problems des "Sauren Regens", Verabschiedung der Großfeuerungsanlagenverordnung, Fortschreibung des bestehenden Sanierungsprogramms für Altanlagen, Ersatz von Kohlekraftwerken durch Kernkraftwerke und Erfüllung des sogenannten Jahrhundertvertrags zwischen Kohlebergbau und Elektrizitätswirtschaft, gesundheitliche Schäden beim Menschen durch hohe SO 2 - Konzentrationen, Kosten-Nutzen-Relation und Arbeitsplatzeffekte von Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Initiativen zur internationalen Harmonisierung, Sicherstellung des Vollzugs der Genfer Luftreinhaltekonvention, Verschärfung der Schadstoffgrenzwerte für PKw in der EG
der Abgeordneten Liedtke, Brandt (Grolsheim), Schäfer (Offenburg), Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Curdt, Duve, Jansen, Kiehm, Lambinus, Lennartz, Müller (Schweinfurt), Reuter, Dr. Schmidt (Gellersen), Schmi tt (Wiesbaden), Dr. Schwenk (Stade), Stahl (Kempen), Tietjen, Wimmer (Neuötting) und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP enthält zu Fragen des Umweltschutzes lediglich einen Satz, der sich auf die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft bezieht. Weder die Regierungserklärung des Bundeskanzlers noch die Ausführungen der zuständigen Bundesminister in der Aussprache über die Regierungserklärung haben Aufschluß über die umweltpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung gebracht. Diese „umweltpolitische Sprachlosigkeit" hat in der Öffentlichkeit starke Besorgnis über die weitere Entwicklung ausgelöst.
Der Bürger hat einen Anspruch darauf zu erfahren, ob die weit in die 80er Jahre reichenden Beschlüsse der sozial/liberalen Bundesregierung vom 1. September 1982 zur Fortentwicklung der Umweltpolitik von der jetzigen Bundesregierung übernommen werden, oder ob auch hier eine „Wende" geplant ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
1
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für vordringlich, um eine Verbesserung der Luftbelastungssituation zu erreichen?
Welche Schadstoffe sind dabei besonders problematisch?
Welche Lösungen werden angestrebt?
2
Wann wird die Bundesregierung die angekündigte Neufassung des Teils III (Emissionsbegrenzung) der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vorlegen?
Welche Regelungen sind darin im einzelnen vorgesehen?
3
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das durch SO 2 und Stickoxide verursachte Problem des „Sauren Regens" zu lösen?
4
Wann und mit welchem Inhalt wird die Bundesregierung die Großfeuerungsanlagenverordnung verabschieden?
Wird sie die vom sozial/liberalen Bundeskabinett am 1. September 1982 verabschiedeten Eckwerte übernehmen?
5
Ist die Bundesregierung bereit, umgehend das bestehende Sanierungsprogramm für Altanlagen fortzuschreiben?
Werden die Beschlüsse des sozial/liberalen Bundeskabinetts zu diesem Punkt vollinhaltlich übernommen?
Welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?
Welche Übergangsfristen sind geplant?
6
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge zum Ersatz von Kohlekraftwerken durch Kernkraftwerke, und beabsichtigt sie in diesem Zusammenhang an der Erfüllung des sog. Jahrhundertvertrags zwischen Kohlebergbau und Elektrizitätswirtschaft festzuhalten?
7
Hat die Bundesregierung Untersuchungen in Auftrag gegeben, ob und ggf. inwieweit hohe SO 2 -Konzentrationen direkte gesundheitliche Schäden beim Menschen hervorrufen können?
8
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kosten-Nutzen-Relation und die Arbeitsplatzeffekte der von der sozial/liberalen Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung?
9
Welche Initiativen wird die Bundesregierung bei den Organen der EG, OECD und ECE ergreifen, um den in der Bundesrepublik Deutschland derzeit geltenden und künftigen Emissionsgrenzwerten für stationäre Anlagen und Qualitätsanforderungen für Produkte, insbesondere für Brennstoffe, in internationaler Harmonisierung Geltung zu verschaffen?
10
Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Vollzug der Genfer Luftreinhaltekonvention der ECE von 1979 sicherzustellen, um insbesondere auch die osteuropäischen Staaten einzubinden?
11
Wird die Bundesregierung im Rahmen der EG weiter darauf drängen, die zuverlässigen Schadstoffgrenzwerte für Personenkraftwagen auf der Grundlage des Memorandums der Bundesregierung vom Juni 1981 drastisch zu verschärfen?
Ist die Bundesregierung ggf. bereit, im Falle des Scheiterns EG-einheitlicher Vorschriften, im nationalen Alleingang die Werte zu verschärfen?
Deutscher BundestagDrucksache 9/234715.12.82
Antwort der Bundesregierung
Verbesserung der Luftreinhaltung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Liedtke, Brandt (Grolsheim .), Schäfer (Offenburg), Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Curdt, Duve, Jansen, Kiehm, Lambinus, Lennartz, Müller (Schweinfurt), Reuter, Dr. Schmidt (Gellersen), Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schwenk (Stade), Stahl (Kempen), Tietjen, Wimmer (Neuötting) und der Fraktion der SPD
Der Bundesminister des Innern — U I 8 — 98/1 — hat mit Schreiben vom 14. Dezember 1982 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung hält den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für eine der wichtigsten politischen Aufgaben, die engagiert wahrzunehmen die Verantwortung gegenüber der jetzigen und kommenden Generation gebietet.
Ziel ist es, für die Bürger spürbare Fortschritte im Umweltschutz zu erreichen.
Zwischen Ökonomie und Ökologie sieht die Bundesregierung keinen Gegensatz. Sie hält vielmehr Umweltschutz auch für ein Gebot ökonomischer Vernunft, da die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für die wirtschaftliche Zukunft unverzichtbar ist.
Umweltbelastungen und -gefährdungen sind objektiv vorhandene Probleme, die sachgerechter Lösungen bedürfen. Umweltpolitik kann und darf kein Feld parteipolitischer Auseinandersetzungen sein. Der Bundeskanzler hat bereits in der Regierungserklärung darauf hingewiesen, daß die bisherigen Erfolge in der Umweltpolitik auf dem Zusammenwirken aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien beruhen. Diese Zusammenarbeit — auch zwischen Bund und Ländern — wird die Bundesregierung noch verstärken.
Die Bundesregierung setzt in der Umweltpolitik auf sachgerechte Problemlösungen und auf gezielte, am Vorsorgegrundsatz orientierte Fortentwicklung. Dabei berücksichtigt sie vorliegende Vorarbeiten. Das gilt auch für die am 1. September 1982 von der damaligen Bundesregierung gefaßten Beschlüsse zur Umweltpolitik.
Mit der Verabschiedung der Novelle zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) am 8. Dezember 1982 hat sie einen wichtigen Schritt zur Fortentwicklung der Umweltpolitik getan. Das gilt auch für die konzentrierte Arbeit zur Vorbereitung einer Großfeuerungsanlagen-Verordnung. Mit der Verordnung wird sie einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, das Problem der Waldschäden in den Griff zu bekommen.
Weitere wichtige Schritte bei der Fortentwicklung der Umweltpolitik sind auch die eingeleiteten Initiativen zur Reduzierung des Abfallaufkommens, zur Verminderung der Lärmbelastung, zur Aufnahme von Gesprächen über grenzüberschreitende Umweltprobleme usw.
Die Bundesregierung hat Grundzüge und Zukunftsperspektiven ihrer Umweltpolitik in vielfältiger Weise öffentlich deutlich gemacht. Ihr umweltpolitisches Engagement und ihre klaren Aussagen zum Umweltschutz haben in der Öffentlichkeit starke Beachtung und breite Zustimmung gefunden.
1. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für vordringlich, um eine Verbesserung der Luftbelastungssituation zu erreichen?
Welche Schadstoffe sind dabei besonders problematisch? Welche Lösungen werden angestrebt?
Die Bundesregierung mißt der weiteren Verringerung der Schadstoffbelastung der Luft hohe Priorität bei.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Emissionen und Immissionen aller bedeutenden Schadstoffe, insbesondere die von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden, Schwermetallen und kanzerogenen Stoffen, vermindert werden.
Hierzu dienen
— die inzwischen von der Bundesregierung beschlossene Novelle zur TA Luft
— die Überarbeitung des Teils 3 der TA Luft
— die als Referentenentwurf vorliegende Verordnung über Großfeuerungsanlagen
— die Verschärfung der EG-Abgaswerte für Kraftfahrzeuge
— die Erarbeitung einer EG-Grundsatzrichtlinie "Luftreinhaltung"
— das ECE-Übereinkommen über weiträumige Luftverunreinigung
— die Bemühungen der Bundesregierung, dem Grundsatz der Bekämpfung der Emissionen an der Quelle international zum Durchbruch zu verhelfen.
Mit der Verabschiedung der Novelle zur TA Luft ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Luftbelastungssituation getan worden.
Die Novelle sieht u. a. eine Verstärkung des Schutzes der menschlichen Gesundheit vor, insbesondere durch
— Einführung neuer Immissionswerte für Blei und Cadmium
— Herabsetzung des Immissionswertes für Stickstoffdioxid
— scharfe Begrenzung der Emissionen krebserzeugender Stoffe nach dem neuesten Stand der Technik
— zuverlässigere Erfassung der tatsächlichen Schadstoffbelastungen.
Der Schutz besonders empfindlicher Tiere und Pflanzen wird verbessert durch Senkung des Immissionswertes für Fluorwasserstoff und Einführung eines Prüfverfahrens.
Lebens- und Futtermittel werden vor der Kontamination durch Blei, Cadmium und Thallium wirksamer geschützt. Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens sind ggf. auch vorhandene Bodenbelastungen zu berücksichtigen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Abwägung bei erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen wird konkretisiert.
Ferner enthält die Novelle besondere Vorsorgevorschriften für unbelastete Gebiete sowie eine Sanierungsklausel für belastete Gebiete.
Wegen der weiteren vorgesehenen Maßnahmen wird auf die Antworten zu den folgenden Fragen verwiesen.
Fragen und Antworten10
2
Wann wird die Bundesregierung die angekündigte Neufassung des Teils III (Emissionsbegrenzung) der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vorlegen? Welche Regelungen sind darin im einzelnen vorgesehen?
In einer zweiten Novelle zur TA Luft werden die Vorschriften über die Begrenzung der Emissionen (insbesondere Teil 3) an den inzwischen fortentwickelten Stand der Technik angepaßt. Die Vorarbeiten für diese Novelle sind angelaufen. Es ist vorgesehen, noch im Jahre 1983 einen Vorentwurf mit Anforderungen an die wichtigsten, umweltrelevanten Anlagenarten zu erarbeiten.
3
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das durch SO 2 und Stickoxide verursachte Problem des „Sauren Regens" zu lösen?
Die Emissionen von Schwefeldioxid und Stickoxiden sollen weiter herabgesetzt werden (vgl. die Antworten zu den Fragen 4, 5 und 11). Zur Klärung noch offener Wirkungsfragen hat die Bundesregierung ein Forschungsprogramm ausgearbeitet. Da ein erheblicher Teil der Schwefeldepositionen im Bundesgebiet aus dem Ausland stammt, verfolgt die Bundesregierung ergänzende Aktivitäten im internationalen Rahmen (vgl. die Antworten zu den Fragen 9 und 10).
4
Wann und mit welchem Inhalt wird die Bundesregierung die Großfeuerungsanlagenverordnung verabschieden? Wird sie die vom sozialliberalen Bundeskabinett am 1. September 1982 verabschiedeten Eckwerte übernehmen?
5. Ist die Bundesregierung bereit, umgehend das bestehende Sanierungsprogramm für Altanlagen fortzuschreiben? Werden die Beschlüsse des sozialliberalen Bundeskabinetts zu diesem Punkt vollinhaltlich übernommen? Welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? Welche Übergangsfristen sind geplant?
5
Ist die Bundesregierung bereit, umgehend das bestehende Sanierungsprogramm für Altanlagen fortzuschreiben? Werden die Beschlüsse des sozialliberalen Bundeskabinetts zu diesem Punkt vollinhaltlich übernommen? Welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? Welche Übergangsfristen sind geplant?
Der Bundesminister des Innern hat im Oktober 1982 den Referentenentwurf der Verordnung über Großfeuerungsanlagen den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme zugeleitet. Wesentlicher Inhalt dieses Entwurfs ist: 1. Der Anwendungsbereich umfaßt Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW (feste, flüssige Brennstoffe) bzw. 100 MW (gasförmige Brennstoffe). 2. Die Emissionen der wichtigsten Schadstoffe werden durch strenge Anforderungen nach dem Stand der Technik begrenzt; bei Schwefeldioxid z. B. werden die Emissionen von Großanlagen in der Regel auf 400 mg/m 3 begrenzt. 3. Da das Hauptemissonspotential bei bestehenden Anlagen liegt, werden Altanlagen in die Regelung einbezogen. Sie sind nach bestimmten Übergangsfristen stillzulegen oder umzurüsten. Die nach § 51 BImSchG vorgesehene Anhörung hat am 29. und 30. November 1982 stattgefunden. Die im Rahmen der Anhörung vorgebrachten Stellungnahmen werden z. Z. ausgewertet. Im Anschluß daran wird die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die endgültige Fassung des Verordnungsentwurfs einschließlich der Übergangsfristen erfolgen. Die Bundesregierung wird sich nachhaltig für eine Verabschiedung noch im Frühjahr 1983 einsetzen.
6
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge zum Ersatz von Kohlekraftwerken durch Kernkraftwerke, und beabsichtigt sie, in diesem Zusammenhang an der Erfüllung des sog. Jahrhundertvertrags zwischen Kohlebergbau und Elektrizitätswirtschaft festzuhalten?
Die Bundesregierung hat mehrfach, zuletzt im Rahmen des Kohlegesprächs vom 3. Dezember 1982, beim Bundesminister für Wirtschaft erklärt, daß sie am Vorrang der deutschen Steinkohle in der Stromerzeugung und in diesem Zusammenhang an der Erfüllung des sog. Jahrhundertvertrages zwischen Kohlebergbau und Elektrizitätswirtschaft festhält. Sie geht davon aus, daß die Beteiligten die für den steigenden Kohleeinsatz notwendigen Kraftwerkskapazitäten in eigener Verantwortung zeitgerecht errichten werden. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, daß die kommende Verordnung über Großfeuerungsanlagen die Erfüllung dieses Vertrages nicht gefährdet. Neben Kohlekraftwerken müssen auch Kernkraftwerke zugebaut werden, um den Bedarf an kostengünstigem Grundlaststrom zu decken. Die Versorgung mit ausreichender und sicherer Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen ist, wie in der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 ausgeführt, Voraussetzung dafür, daß unser Land ein attraktiver Standort für zukunftsorientierte Industrien und krisenfeste Arbeitsplätze bleibt.
7
Hat die Bundesregierung Untersuchungen in Auftrag gegeben, ob und ggf. inwieweit hohe SO 2 -Konzentrationen direkte gesundheitliche Schäden beim Menschen hervorrufen können?
Die Möglichkeit einer akuten Beeinträchtigung der Gesundheit durch hohe SO 2-Konzentrationen im Zusammenwirken mit erhöhten Konzentrationen anderer Luftschadstoffe ist auf der Anhörung über die medizinischen, biologischen und ökologischen. Grundlagen zur Bewertung schädlicher Luftverunreinigungen vom 20. bis 24. Februar 1978 in Berlin von mehreren Sachverständigen herausgestellt worden.
Das Umweltbundesamt und das Bundesgesundheitsamt haben 1980 mit der Vorbereitung von Studien begonnen, bei denen bei gesunden, belasteten und sensiblen Personen in Berlin die Auswirkung von Episoden mit hoher Luftverunreinigung auf die Gesundheit untersucht werden soll. Die ersten Pilotuntersuchungen hierzu werden im Winterhalbjahr 1982/1983 vorgenommen.
8
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kosten-Nutzen-Relation und die Arbeitsplatzeffekte der von der sozialliberalen Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung?
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß sich die Luftreinhaltepolitik in den vergangenen Jahren auf der Grundlage weitgehend einvernehmlicher Lösungen der im Bundestag vertretenen politischen Parteien sowie der seit den 50er Jahren geschaffenen Vorschriften vollzogen hat.
Sie wird die von ihr auf den Weg gebrachten Luftreinhaltemaßnahmen unter besonderer Beachtung des Vorsorgegrundsatzes als Gebot ökonomischer Vernunft weiterverfolgen. Präzise Angaben zu dem Nutzen und den Kosten von Luftreinhaltemaßnahmen können nicht gemacht werden, da diese monetär in aller Regel nicht bewertbar sind. Bisherige Untersuchungen über die Arbeitsplatzeffekte des Umweltschutzes zeigen, daß die Umweltpolitik im Ergebnis zur Stabilisierung des Beschäftigungsstandes beiträgt.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Maßnahmen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung insgesamt eine positive Herausforderung für die Innovationskräfte der Marktwirtschaft darstellen.
9
Welche Initiativen wird die Bundesregierung bei den Organen der EG, OECD und ECE ergreifen, um den in der Bundesrepublik Deutschland derzeit geltenden und künftigen Emissionsgrenzwerten für stationäre Anlagen und Qualitätsanforderungen für Produkte, insbesondere für Brennstoffe, in internationaler Harmonisierung Geltung zu verschaffen?
Auf deutsche Anregung hat die EG-Kommission den Vorentwurf einer Grundsatzrichtlinie Luftreinhaltung erarbeitet. Auf Drängen der Bundesregierung ist dieser Entwurf bereits im November dieses Jahres Gegenstand einer ersten Expertensitzung in Brüssel gewesen. In dieser Sitzung ging es vor allem um folgende Fragen: — Genehmigungserfordernis für potentielle luftverunreinigende Anlagen, — materielle Anforderung zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und zur Vorsorge nach dem Stand der Technik, — Aufstellung von Luftreinhalteplänen in Belastungsgebieten. Weitere Expertensitzungen sollen im Dezember 1982 und im Januar 1983 stattfinden. Danach kann davon ausgegangen werden, daß ein Richtlinienvorschlag der Kommission voraussichtlich noch während der deutschen Präsidentschaft in der ersten Hälfte des nächsten Jahres dem Rat zugeleitet werden wird.
Die Anwendung dieser Grundsatzrichtlinie in allen EG-Mitgliedstaaten wird einen wichtigen Beitrag der Gemeinschaft zur Durchführung der Genfer Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung leisten.
Bei der OECD ist auf deutschen Vorschlag hin eine Arbeitsgruppe mit der Untersuchung der Frage beauftragt worden, welche Möglichkeiten im Bereich der OECD bestehen, um wirkungsvolle Emissionsnormen – insbesondere für Schwefeldioxid – international festzulegen. Auch diese Arbeiten werden von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt.
10
Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Vollzug der Genfer Luftreinhaltekonvention der ECE von 1979 sicherzustellen, um insbesondere auch die osteuropäischen Staaten einzubinden?
Die Genfer ECE-Konvention über den grenzüberschreitenden und weiträumigen Transport von Luftverunreinigungen wird voraussichtlich noch im ersten Quartal 1983 in Kraft treten. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Ratifizierungsurkunde zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bereits im Sommer 1982 bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Die erste Sitzung des Exekutivausschusses, der die Durchführung der Konvention überwachen soll, wird voraussichtlich im Sommer 1983 bei der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) der Vereinten Nationen in Genf stattfinden. Die Bundesregierung wird darauf drängen, daß die Bestimmungen der Konvention, insbesondere was die Einhaltung des Standes der Technik bei der Emissionsminderung angeht, durchgeführt werden. Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet im übrigen bereits jetzt im Rahmen einer vorläufigen Abmachung zur Durchführung der Konvention mit. Für das Programm zur Überwachung des Transportes von Luftverunreinigungen (EMEP) werden Messungen und Rechnungen durch das Umweltbundesamt durchgeführt, deutsche Experten arbeiten in Arbeitsgruppen an Fragen der Wirkung von Luftverunreinigungen und des Standes der Technik mit.
Außerdem sind die Fragen der grenzüberschreitenden Luftverunreinigungen zwischen der CSSR und der Bundesrepublik Deutschland Gegenstand der Erörterung der Grenzbevollmächtigten beider Staaten. Bei der letzten Sitzung am 23./24. November dieses Jahres fand eine intensive Diskussion dieses Problems auf Expertenebene statt, die demnächst weiter fortgesetzt werden soll.
Expertengespräche mit der DDR über Fragen der Rauchgasentschwefelung werden in Kürze aufgenommen.
11
Wird die Bundesregierung im Rahmen der EG weiter darauf drängen, die zuverlässigen Schadstoffgrenzwerte für Personenkraftwagen auf der Grundlage des Memorandums der Bundesregierung vom Juni 1981 drastisch zu verschärfen? Ist die Bundesregierung ggf. bereit, im Falle des Scheiterns EG-einheitlicher Vorschriften im nationalen Alleingang die Werte zu verschärfen?
Die Bundesregierung wird darauf drängen, die zulässigen Schadstoffgrenzwerte für Personenkraftwagen weiter nachhaltig herabzusetzen. Die EG-Kommission hat zur Behandlung des hierzu gemachten deutschen Vorschlags eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zum 30. Juni 1983 berichten soll. Dieser Bericht soll die EG-Kommission in die Lage versetzen, ihre Entscheidung über einen Richtlinienvorschlag zur weiteren Herabsetzung der Schadstoffgrenzwerte für Personenkraftwagen zu treffen.
Die Bundesregierung bezieht die Frage eines nationalen Alleingangs nicht in ihre Überlegungen ein, da sie davon ausgeht, daß die Verhandlungen in Brüssel erfolgreich verlaufen werden.