Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/13761
16. Wahlperiode 07. 07. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ute Koczy,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/13550 –
Die Lage in Birma/Myanmar ein Jahr nach Zyklon Nargis
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Zyklon Nargis hat am 2./3. Mai 2008 verheerende Schäden vor allem in
Birma/Myanmar hinterlassen. Die Zahl der Toten wird auf mindestens 138 000
geschätzt, 2,4 Millionen Menschen wurden obdachlos. Die internationale
Gemeinschaft bot rasche Unterstützung an, doch die Militärjunta verweigerte fast
drei Wochen lang den Einlass internationaler Hilfskräfte ins Land. Nach
großem internationalen Druck und dem Besuch des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen (VN) Ban Ki Moon gewährte die Regierung beschränkten Zugang,
wobei jedes einzelne Projekt strengster Kontrolle und Überprüfung ausgesetzt
war. Bis heute wird internationalen Hilfsorganisationen der Zugang nur zu
bestimmten Teilen des Irrawaddy-Deltas gewährt. Expertinnen und Experten
schätzen, dass Birma/Myanmar noch mehrere Jahre auf internationale Hilfe
angewiesen sein wird.
Ausländische Journalistinnen und Journalisten erhalten selten Visa, und nicht
zuvor geprüftes Bildmaterial aus Birma/Myanmar auszuführen ist strengstens
untersagt. Auf der Rangliste der Pressefreiheit 2008, erstellt von der
Organisation Reporter ohne Grenzen, liegt Birma/Myanmar auf dem 170. von 173
Plätzen, nach Kuba und der Volksrepublik China. Fast alle, die mit ausländischen
Reporterinnen und Reportern gesprochen hatte, sitzen heute im Gefängnis. Bis
heute fahndet die Militärregierung nach jeder und jedem, die oder der Bilder
von den Schäden des Zyklons oder der gewaltsamen Niederschlagung des
Mönch-Aufstands im September 2008 ins Netz gestellt oder ins Ausland
geschafft hatte. 21 Menschen, die ohne Erlaubnis der Militärjunta auf eigene
Faust die betroffene Bevölkerung unterstützt oder Hilfe und Spenden
organisiert hatten, sitzen in Haft.
Seit der Machtergreifung der Militärjunta 1962 werden Oppositionelle,
Kritikerinnen und Kritiker und ethnische Gruppen verfolgt. Es gab und gibt schwere
Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Zwangsarbeit, Vertreibungen und
Rekrutierung von Kindersoldaten, wie jüngst im April 2009 ein VN-Bericht
darstellte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Juli 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/13761 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeSeit 1990 sitzt die Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin Daw
Aung San Suu Kyii mit kurzer Unterbrechung im Hausarrest. Seit 13 Jahren ist
ihr der Kontakt zur Außenwelt strengstens untersagt, und außer zu ihrem Arzt
hat sie keinen Außenkontakt. Eine der wenigen Ausnahmen war das Treffen
mit dem VN-Sonderbotschafter Ibrahim Gambari im Februar 2009. Ibrahim
Gambari hat seit seiner Ernennung 2006 zum Sonderbotschafter Birmas/
Myanmars jedoch keine nennenswerten Ergebnissen in seinen bisher sechs
Besuchen erreicht, ebenso nicht der von der EU ernannte Sonderberater für
Birma/Myanmar Piero Fassino. Zurzeit wird Daw Aung San Suu Kyii wieder
der Prozess gemacht, nachdem ein US-Amerikaner Anfang Mai 2009 zu ihrem
Haus vorgedrungen war. Das Militärregime sieht darin einen willkommenen
Anlass, sie von den Wahlen im kommenden Jahr sperren zu lassen, weil sie
angeblich gegen den Hausarrest verstoßen habe.
Die jahrzehntelange Vertreibung und Verfolgung ethnischer Minderheiten
führte zu ungelösten Flüchtlingsproblemen in den Grenzgebieten. Eine Gruppe
sind die vorwiegend christlichen Karen, die im thailändischen Grenzgebiet seit
Mitte der 1980er-Jahre den Großteil der 250 000 Flüchtlinge ausmachen. Die
thailändische Regierung verweigert ihnen das Verlassen der schlecht
ausgestatteten Camps und somit auch Berufs- und Bildungsmöglichkeiten.
Wahrscheinlich halten sich in Thailand selbst etwa eine Million birmesischer Flüchtlinge
illegal auf. 2006 signalisierten einige westliche Länder Aufnahmebereitschaft,
und bisher haben z. B. die USA 14 000 dieser Flüchtlinge aufgenommen.
Insgesamt wurden auf diesem Wege bis Januar 2009 43 000 birmesische
Flüchtlinge in den USA, Neuseeland, Australien, Kanada, Irland, Norwegen,
Dänemark, Finnland, Schweden, den Niederlanden und Großbritannien
aufgenommen. Eine andere verfolgte ethnische Minderheit sind die vorwiegend
muslimischen Rohingyas, die in Birma/Myanmar nicht als solche anerkannt
sind, wobei die birmesische Regierung ihnen auch die Staatsbürgerschaft
verweigert. Die Hälfte ihrer wahrscheinlich eine Million zählenden Volksgruppe
ist auf Flüchtlingslager in Bangladesch (hier mindestens 100 000), Indien,
Thailand und Indonesien verteilt und wurde jüngst bei dem ASEAN-Gipfel in
Bali zum ersten Mal als Thema angesprochen. Denn Anfang 2009 hatten
thailändische Militärs mehrere Boote und Schiffe mit geschätzten 1 000
Rohingyas-Flüchtlingen in ihren Grenzgewässern aufgegriffen und ohne Verpflegung
oder Wasser ins offene Meer ausgesetzt.
Die EU-Ratspräsidentschaft und die Vereinten Nationen haben die Verhaftung
Aung San Suu Kyiis scharf verurteilt. Mehrere Gemeinsame Stellungnahmen
wurden seit 1996 von der EU verfasst (2006/318/GASP) und seit April 2004
mit Sanktionen verschärft. Erst im April 2009 wurden die Sanktionen neuerlich
verlängert, und sie beinhalten Reisebeschränkungen für Mitglieder der
Militärjunta und Handelsbarrieren (z. B. Hölzer, Edelsteine, Mineralien). Zurzeit ist
man sich innerhalb der EU über die weitere Vorgehensweise uneinig. Während
EU-Außenbeauftragter Javier Solana die Sanktionen als Reaktion auf die
Verhaftung und den neuen Prozess gegen Suu Kyii Mitte Mai 2009 ausweiten
wollte, stellte Schwedens Außenminister Carl Bildt diese Mittel in Frage.
Sinnvollen politischen und wirtschaftlichen Druck und Einfluss könnten nur die
asiatischen Staaten wie die Volksrepublik China oder Indien ausüben. Das
Regime Birmas/Myanmars zeigt sich bisher von den Sanktionen wenig
beeindruckt, erlaubte allerdings ausgewählten Mitgliedern des ausländischen
Diplomatenkorps den Zugang zu dem Prozess gegen Aung San Suu Kyii.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der
Hilfsleistungen deutscher Organisationen in Birma/Myanmar nach dem Zyklon
Nargis?
a) Inwieweit werden diese fortgesetzt?
Die Bundesregierung hat die internationale humanitäre Hilfsaktion für die
Opfer des Zyklons Nargis als eine der Ersten massiv unterstützt. Aus Mitteln
der Bundesregierung wurden fünf deutsche Hilfsflüge organisiert, die humani-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13761tären Hilfsmaßnahmen deutscher Hilfsorganisationen unterstützt sowie der
VN-Nothilfeaufruf (Flash Appeal) bedient. Die humanitären Maßnahmen
wurden 2008 abgeschlossen. Die Bundesregierung beteiligt sich an dem
Wiederaufbau der zerstörten Gebiete im Irrawaddy-Delta. Aus Mitteln der
entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe wurden und werden im laufenden
Haushaltsjahr Wiederaufbaumaßnahmen, insbesondere die Wiederherstellung
von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur durch deutsche
Hilfsorganisationen (Deutsche Welthungerhilfe und Malteser International) gefördert; darüber
hinaus wird das Welternährungsprogramm unterstützt.
b) Welche Probleme gab es bei der Koordinierung der deutschen
Hilfsleistungen mit denen anderer Geber?
Probleme bei der Koordinierung der deutschen Hilfsleistungen mit denen
anderer Geber sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Die von der Bundesregierung nach dem Zyklon Nargis unterstützten
Organisationen der humanitären Hilfe und der entwicklungsorientierten Not- und
Übergangshilfe haben sich aktiv in die Koordinierungsstrukturen vor Ort (cluster
meetings) eingebracht. Zur Koordinierung auf nationaler Ebene wurde in
Myanmar als besondere Konstruktion die „Tripartite Core Group“ geschaffen.
Sie besteht aus Vertretern der VN, der ASEAN und der Regierung von
Myanmar und wird ihre Arbeit bis Mitte 2010 fortsetzen. Zur Unterstützung der vor
Ort tätigen deutschen Hilfsorganisationen wurde die Deutsche Botschaft in
Rangun für zwei Monate um einen externen Mitarbeiter verstärkt.
Im EU-Rahmen wurde die humanitäre Situation in Myanmar sowohl in
mehreren Sitzungen des Humanitarian Aid Committee (HAC) als auch bei der
Ratsarbeitsgruppe für humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe (COHAFA) erörtert.
c) Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige humanitäre Lage im
Irrawaddy-Gebiet ein, auch fern vom Delta?
Die vom Zyklon Nargis betroffenen Gebiete des Irrawaddy-Delta benötigen
weiterhin Hilfe, vor allem der Süden, auch wenn sich die derzeitige humanitäre
Lage dort überwiegend nicht mehr wesentlich von der anderer sehr armer
Gebiete in Myanmar unterscheidet, etwa der Lage im nördlichen Rakhine-Staat.
Die nationalen und internationalen Unterstützungsleistungen in den von Nargis
betroffenen Gebieten werden von den VN koordiniert. Der „Post-Nargis
Response and Preparedness Plan – PONREPP“ der VN sieht nach dem
Abschluss der Nothilfephase Maßnahmen für den Wiederaufbau und die
Krisenversorgung vor, die 2012 abgeschlossen sein sollen.
2. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Flüchtlinge in den
Grenzgebieten Birmas/Myanmars ein, insbesondere der Karen und Rohingyas in
Thailand und Bangladesch?
Die Bundesregierung beobachtet, ebenso wie ihre EU-Partner, die Lage von
Minderheiten in Myanmar sorgfältig. Besonders die Situation von Flüchtlingen
in der Grenzregion oder die Verweigerung von Bürgerrechten im Falle der
Rohingya wird als besorgniserregend bewertet und gegenüber den Autoritäten
in Myanmar deutlich beklagt. Die Bundesregierung hat eine Resolution der
Generalversammlung der VN vom Januar 2009, die sich mit der
Menschenrechtslage in Myanmar beschäftigt und eine Verbesserung der Lage von Minderheiten
fordert, unterstützt.
Drucksache 16/13761 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Lage der Flüchtlinge außerhalb Myanmars hängt wesentlich von den
konkreten Bedingungen in ihren jeweiligen Zufluchtsländern ab. Die
grenzüberschreitende Flucht von Karen wird immer wieder durch die bereits Jahrzehnte
anhaltenden Kämpfe zwischen Regierungstruppen und den nach
Selbständigkeit strebenden bewaffneten Karen-Gruppierungen in den Gebieten an der
Grenze zwischen Myanmar und Thailand ausgelöst. Die Flucht von Rohingya
aus Myanmar, insbesondere nach Bangladesch, aber auch in andere Staaten der
Region, ist dagegen Folge massiver Diskriminierung, vor allem im Hinblick
auf den rechtlichen Status der Rohingya in Myanmar. Daneben gibt es weitere
größere grenzüberschreitende Flüchtlingsbewegungen (wie z. B. von
Angehörigen der Chin nach Indien) und auch eine umfangreiche Anzahl
Binnenvertriebener in Myanmar (Schätzungen reichen von Hunderttausenden bis zu zwei
Millionen).
3. Wieso wurden keine birmesischen Flüchtlinge aus dem Grenzgebiet
Thailands in Deutschland aufgenommen, nachdem viele andere europäische
Staaten Flüchtlinge aufgenommen haben?
Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, Karen-Flüchtlinge
aufzunehmen, so wie es die EU-Länder Irland, Finnland oder Dänemark bereits
getan haben, und wenn nein, warum nicht?
Es gab keine entsprechenden Anfragen. Deutschland trifft überdies nicht wie
einige EU-Mitgliedstaaten eine Vorab-Festlegung, jährlich einer bestimmten
Anzahl von Personen eine humanitäre Aufnahme zu ermöglichen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der EU-Sanktionen
gegenüber Birma/Myanmar, auch vor dem Hintergrund, dass diese nach wie vor
kein Verbot von Investitionen in Birmas/Myanmars große Gas- und
Ölfelder für Konzerne aus der EU bedeuten und der französische Konzern
Total S.A. als größter Investor aus der EU im Zeitraum von 1992 bis 2004
etwa 1 Mrd. Euro in Birma/Myanmar investiert hat, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus für die Zukunft?
Die Bundesregierung teilt mit ihren EU-Partnern die Überzeugung, dass die
gezielten Maßnahmen der EU gegenüber der myanmarischen Regierung zum
gegenwärtigen Zeitpunkt beibehalten werden sollten. Allerdings gibt es bisher
keine Anhaltspunkte, dass die Maßnahmen, auch nach fast zwanzig Jahren,
eine grundlegende Änderung der Politik des Regimes erreichen konnten. Jede
Verschärfung der bisherigen Maßnahmen, z. B. um solche der in der Frage
genannten Art, müsste deshalb vorab sorgfältig darauf überprüft werden, ob sie
im Hinblick auf dieses Ziel Wirksamkeit verspricht und ob nachteilige
Konsequenzen für die leidgeprüfte Bevölkerung Myanmars ausgeschlossen werden
können.
5. Welche Länder unterstützen das Regime in Birma/Myanmar, und wie
spricht die Bundesregierung ihnen gegenüber die Lage in Birma/Myanmar
an?
Myanmar unterhält mit seinen geographischen Nachbarn in der Region
naturgemäß engere Beziehungen, so mit den politisch und wirtschaftlich besonders
wichtigen China und Indien, aber auch mit seinen ASEAN-Partnern. Dazu
kommen intensivere politisch oder wirtschaftlich geprägte Beziehungen mit
einzelnen weiteren Partnern, wie z. B. Russland. Die Beziehungen des
Militärregimes mit Nordkorea haben sich seit 2008 besonders intensiviert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13761Für die Bundesregierung und ihre EU-Partner ist die Lage in Myanmar
beständiger Gesprächspunkt bei den ASEM-Treffen (zuletzt im Mai 2009 in Hanoi),
EU-ASEAN-Treffen (zuletzt in Phnom Penh im Mai 2009) sowie bei
bilateralen Begegnungen mit den genannten Staaten auf politischer wie auch auf
Arbeitsebene.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem des Opiumanbaus in Birma/
Myanmar?
Die myanmarische Regierung hat seit den neunziger Jahren bedeutende
Anstrengungen zur Bekämpfung des Opiumanbaus unternommen, die zu einer
drastischen Reduzierung der Anbauflächen und zu einem wirksamen
Anbaustopp in vielen ehemaligen Anbaugebieten führten. Ziel der Regierung ist es,
den gesamten Opiumanbau bis zum Jahr 2014 zu stoppen. Allerdings hat die
Opiumproduktion in Myanmar in den letzten zwei Jahren wieder zugenommen.
Fast der gesamte Anstieg im Jahr 2008 von drei Prozent gegenüber dem
Vorjahr ist nach den Erkenntnissen des Büros der VN für Suchtstoff- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC) auf die Ausweitung der Produktion im
entlegenen Kayah-Staat an der Grenze zu Thailand zurückzuführen. Heute steht
Myanmar (nach Afghanistan) mit einer Anbaufläche von rund 28 000 ha
weltweit an zweiter Stelle der Opiumproduzenten. Für die betreffenden
Produzenten in Myanmar ist der Anbau von Opium die wichtigste Einnahmequelle und
Bestandteil ihrer Überlebenssicherung bei ansonsten geringen alternativen
Einkommensquellen. Die Wirksamkeit der Drogenpolitik der myanmarischen
Regierung wird dadurch erschwert, dass die noch unter Anbau stehenden
Gebiete zum großen Teil nicht unter der Kontrolle der Regierungstruppen, sondern
bewaffneter Bewegungen der ethnischen Minderheiten stehen. Die
Bundesregierung unterstützt die Reduzierung des Opiumanbaus durch Programme der
alternativen Einkommensförderung und durch humanitäre Hilfsmaßnahmen für
die betroffene Bevölkerung.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluss von ASEAN auf die
Entwicklung in Birma/Myanmar?
ASEAN und seine Mitgliedstaaten haben durch die ASEAN-Mitgliedschaft
Myanmars und durch ihre geographische Nachbarschaft besonders intensive
Kontakte mit Myanmar. Sie lehnen Sanktionen ab, räumen aber auch ein, dass
ihre Politik des Engagements bisher nicht erfolgreich war. Die Haltung von
ASEAN gegenüber Myanmar war in der Vergangenheit vom Prinzip der
Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten geprägt. In
den vergangenen Jahren haben die ASEAN-Vorsitze (Singapur, derzeit
Thailand), aber auch einzelne ASEAN-Mitgliedstaaten zunehmend deutlichere
Kritik an der aktuellen Entwicklung in Myanmar geübt. Für die Bundesregierung
und die EU ist der Einfluss von ASEAN, aber auch Indiens und vor allem
Chinas von politischer Bedeutung für Myanmar. Angesichts der Neigung des
Militärrates in Myanmar zur Selbstisolierung sollte er aber auch nicht überschätzt
werden.
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