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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gesetzgebung im Bereich Logopädie und Sprachtherapie (G-SIG: 16010654)

Daten zum Beruf des Logopäden, Umsetzung und Weiterentwicklung der Gesetzgebung im Bereich Logopädie, europäischer Vergleich, Etablierung der Ausbildung von Logopäden an Hochschulen <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

06.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/157519. 05. 2006

Gesetzgebung im Bereich Logopädie und Sprachtherapie

der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Dr. Thea Dückert, Markus Kurth, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Gesetzlich Krankenversicherte haben gemäß § 32 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) einen Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Zu diesen gehört unter anderem auch die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Die größte Gruppe der Leistungserbringer bilden dabei die Logopäden mit ca. 12 000 Berufsangehörigen. Daneben sind im Bereich Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie tätig die staatlich anerkannten Sprachtherapeuten, die staatlich geprüften Atem-, Sprech-, und Stimmlehrer (Schule Schlaffhorst-Andersen, Niedersachsen) mit ca. 400 Berufsangehörigen sowie die Sprachheilpädagogen, Klinischen Linguisten, Patholinguisten und Klinischen Sprechwissenschaftler mit ca. 3 000 Berufsangehörigen.

Die genannten Berufsgruppen können bei den entsprechenden Zulassungsstellen der gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 124 SGB V die Zulassung beantragen, um sodann an der ambulanten Versorgung teilzunehmen. Auf Erteilung der Zulassung besteht Anspruch, sofern die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 SGB V erfüllt sind.

Neben dieser rechtlichen Gleichbehandlung sind die Ausbildungswege der genannten Berufsgruppen höchst unterschiedlich geregelt. So ist das Berufsbild der Logopädie in einem eigenständigen „Gesetz über den Beruf des Logopäden“ vom 7. Mai 1980 (nachfolgend Logopädengesetz genannt) geregelt. Das Logopädengesetz beinhaltet u. a. die Regelungen zur Zulassung als Logopädin/ Logopäde sowie die Zuordnung der Berufsausbildung an Fachschulen für Logopädie. Der theoretische und praktische Prüfungsumfang wurde auf Basis des Logopädengesetzes per Rechtsverordnung (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden) erlassen. Dem Logopädengesetz wurde bei seiner Verabschiedung ein Entschließungsantrag beigegefügt, nach dem mit dem Gesetz keine „Entwicklung eingeleitet werden soll, die die den Logopäden verwandten Berufsgruppen aus dem Gesamtbereich der Therapie von Stimm-, Sprach- und Hörstörungen verdrängt“ (Bundestagsdrucksache 8/2185 vom 12. Oktober 1978, S. 3).

Hingegen erfolgt die Ausbildung der anderen Berufsgruppen an Hoch- bzw. Fachhochschulen. Die Prüfungsinhalte richten sich nach den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Gesetzliche Regelungen zum Führen der Berufsbezeichnung gibt es nicht.

Die Ausbildungs- und Berufslandschaft in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie stellt sich somit in Deutschland im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten sehr uneinheitlich dar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

a) Wie hat sich die Zahl ausgebildeter Logopädinnen und Logopäden nach dem Logopädengesetz seit Inkrafttreten des Gesetzes bis heute entwickelt, und wie schätzt die Bundesregierung diese Zahlen ein?

2

b) Ist dabei aus Sicht der Bundesregierung in der Zeit von 1980 bis heute ein signifikantes Ansteigen bzw. Absinken zu beobachten, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

3

Wie stellt sich in der Ausbildung nach dem Logopädengesetz zum einen das Geschlechterverhältnis, zum anderen das Durchschnittsalter der Absolventinnen und Absolventen dar?

4

Wie viele der Absolventinnen und Absolventen der Logopädie nach dem Logopädengesetz verfügen vor Ausbildungsbeginn über eine Hochschulzugangsberechtigung?

5

Wie hoch sind die durchschnittlichen Schulkosten, die Auszubildende aufzubringen haben, die nach dem Logopädengesetz an Fachschulen ausgebildet werden?

6

Sieht die Bundesregierung die in der Vorbemerkung zitierte Forderung des mit dem Logopädengesetz beschlossenen Entschließungsantrags erfüllt oder nicht, und wie begründet die Bundesregierung dies?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, insbesondere unter Berücksichtigung verbraucherschutzpolitischer Aspekte, zur Vereinheitlichung eines Berufsprofils im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie in Deutschland, und wie begründet die Bundesregierung dies?

8

Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung gegenüber den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Entwicklung von Fachhochschulen von 1990 bzw. 2002, in denen ein „größerer Bedarf an berufspraktisch ausgerichteten Studienangeboten […] wie Logopädie […]“ konstatiert wird („Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen“, Bundesratsdrucksache 5102/02, S. 95), und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die Resolution des Deutschen Bundesverbands der akademischen Sprachtherapeuten (dbs) und des Deutschen Bundesverbands für Logopädie (dbl), unterzeichnet von zahlreichen Lehrenden an Universitäten, Fachhochschulen und Fachschulen, vom Oktober 2005 ein, in der gefordert wird, das bestehende Berufsgesetz durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz Sprachtherapie/Logopädie abzulösen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

10

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Berufsgruppe der Logopäden mit ihrer nichtakademischen Ausbildung vom nationalen und internationalen Entwicklungs- und Erkenntnisfortschritt in wichtigen Grundlagenfächern wie z. B. der Neurowissenschaften, Neuropsychologie oder der Linguistik abgeschnitten wird?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung dieser Gefahr vorgebeugt werden?

11

Ist nach Einschätzung der Bundesregierung das geltende Logopädengesetz ausreichend, um zukünftige Berufsangehörige auf die steigenden Anforderungen des Gesundheitswesens, insbesondere hinsichtlich des Nachweises der Effizienz ihrer Leistungen, vorzubereiten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

12

Sieht die Bundesregierung für Menschen, die nach dem Logopädengesetz ausgebildet wurden, Möglichkeiten zur Anerkennung von Ausbildungsteilen bei der akademischen Weiterqualifizierung?

Wenn ja, welche Möglichkeiten sind dies, und wie begründet die Bundesregierung dies?

Wenn nein, warum nicht?

13

In welcher Weise entspricht das Logopädengesetz aus Sicht der Bundesregierung den europäischen Standards in Ausbildung und Lehre, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

14

In welcher Weise entspricht nach Einschätzung der Bundesregierung das Berufsgesetz den Anforderungen eines interdisziplinären Berufs, wie sie in einer Übereinkunft von 21 EU-Mitgliedstaaten vom „Comité Permanent de Liaison des Orthophonistes/Logopedes de l’Union Européenne“ (CPLOL) in einem Europäischen Berufsprofil (Professional Profile of the Speech and Language Therapist) formuliert worden sind, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

15

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklung in den anderen EU-Mitgliedstaaten die Notwendigkeit der Etablierung der Ausbildung von Logopäden an Hochschulen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, auch unter Berücksichtigung der Frage Nr. 4 (s. o.)?

Berlin, den 19. Mai 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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