Stärkere Verankerung sozialer Rechte in der EU
der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Brigitte Pothmer, Jürgen Trittin, Rainder Steenblock, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Britta Haßelmann, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Markus Kurth, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Union verpflichtet sich in ihren Grundlagenverträgen auf soziale Ziele wie den sozialen Fortschritt und ein hohes Beschäftigungsniveau. Darüber hinaus betont sie die sozialen Grundrechte der Europäischen Sozialcharta und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer. Mit dem Vertrag von Lissabon und der Rechtsverbindlichkeit der Europäischen Grundrechtecharta werden auch die sozialen Grundrechte gestärkt. Zudem enthält der Vertrag von Lissabon eine soziale Querschnittsklausel und stärkt die Rechte der Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen bei der Gestaltung von Leistungen der Daseinsvorsorge unter Einschränkung der Binnenmarktsregeln.
Jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben jedoch gezeigt, dass die Balance zwischen den sozialen Grundrechten und den Binnenmarktfreiheiten unausgewogen ist. Das Urteil in der Rechtssache Rüffert gesteht allein allgemeinverbindlichen Tarifverträgen oder Mindestlöhnen zu, auch Mindestvoraussetzungen für die Beschäftigung von entsendeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu setzen. Dabei definiert die dem Urteil zugrunde liegende europäische Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie) explizit, dass die in ihr geregelten Voraussetzungen zur Feststellung von Mindeststandards günstigere Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht aushebeln.
Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Laval beinhaltet, dass die vier Binnenmarktfreiheiten gegenüber den sozialen Rechten aus den europäischen Verträgen abgewogen werden müssen. Der EuGH beantwortete diese Abwägung zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und setzte günstigere Regelungen außer Kraft.
Das Europäische Parlament hat am 22. Oktober 2008 den Initiativbericht zu den Herausforderungen für Tarifverträge in der EU (2008/2085(INI)) – auch Andersson-Bericht genannt – beschlossen, in dem es u. a. eine teilweise Überarbeitung der so genannten Entsenderichtlinie fordert. Dieser Bericht entstand als Reaktion auf die oben genannten Urteile des EuGH.
Drucksache 16/13568 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Konsequenzen sollten nach Einschätzung der Bundesregierung aus den oben genannten Urteilen des EuGH auf – nationaler, – europäischer und – kommunaler Ebene gezogen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer teilweisen Überarbeitung der so genannten Entsenderichtlinie, wie sie vom Europäischen Parlament am 22. Oktober 2008 im so genannten Andersson-Bericht gefordert wurde?
Setzt sich die Bundesregierung in den Gremien der Europäischen Union für eine teilweise Überarbeitung der so genannten Entsenderichtlinie ein, und wenn ja, mit welchem Ziel?
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung in Reaktion auf die genannten Urteile des EuGH und den so genannten Andersson-Bericht des Europäischen Parlament auf europäischer Ebene eingebracht oder unterstützt, die eine Verbesserung des Gleichgewichts zwischen den so genannten sozialen Grundrechten und den Binnenmarktsfreiheiten zum Ziel haben?
Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Position, dass die Entsenderichtlinie im Zuge einer Überarbeitung auf eine doppelte Rechtsgrundlage gestellt werden soll, so dass nicht nur wie bisher die Dienstleistungsfreizügigkeit als Rechtsgrundlage für die Entsenderichtlinie dient, sondern auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an den Leitlinien zur Umsetzung der Entsenderichtlinie, die das Europäische Parlament im Jahr 2006 in seiner Entschließung zur Anwendung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern (2006/2038(INI)) im Hinblick auf Kontrollmaßnahmen und Dokumentationspflichten dargelegt hat? Sieht die Bundesregierung – wie das Europäische Parlament (EP) – Änderungsbedarf an den Leitlinien, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer Erklärung des Europäischen Rates und nachfolgend einer gemeinsamen Vereinbarung von den Institutionen Europäisches Parlament, Europäische Kommission und Rat, in der sich diese auf eine soziale Fortschrittsklausel verpflichten sollen, wie es der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einem gemeinsamen Papier mit sowohl der SPD als auch mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert?
Setzt sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union und/oder im Europäischen Rat für die Verabschiedung einer sozialen Fortschrittsklausel, beispielsweise in Form eines rechtlich verbindlichen Protokolls, zum sozialen Fortschritt ein?
Wenn ja, welche Kriterien sollten aus Sicht der Bundesregierung in dieser Klausel enthalten sein, und in welcher Form soll sie in die Verträge integriert werden? Wenn nein, warum setzt sich die Bundesregierung nicht für die Verabschiedung einer solchen Klausel ein?
Wie bewertet die Bundesregierung den von dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) vorgelegten Vorschlag für ein Protokoll zum „Sozialen Fortschritt“?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erklärung des Europäischen Rates am 18. und 19. Juni 2009 zur europäischen Sozialpolitik, bzw. zu Arbeitnehmerrechten in der EU, die im Rahmen einer Zusage an Irland im Zuge des noch ausstehenden zweiten irischen Referendums über den Vertrag von Lissabon entstanden ist?
Inwiefern war die Bundesregierung an der Vorbereitung dieser Erklärung beteiligt?
Welche weiteren Schritte sollten nach Ansicht der Bundesregierung bezüglich dieser Erklärung vollzogen werden, bzw. soll die Erklärung nach Einschätzung der Bundesregierung in Zukunft mehr als eine bloße Absichtserklärung darstellen?
Welche Rolle spielt die Überarbeitung der Entsenderichtlinie für die Bundesregierung bei ihrer Sondierung eines Kandidaten/einer Kandidatin für den Posten des künftigen deutschen Mitgliedes der Europäischen Kommission?