Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/13821
16. Wahlperiode 22. 07. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Michael Kauch,
Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/13714 –
Energiepolitik der Bundesregierung – Bilanz und Versäumnisse
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Energieversorgung in Deutschland befindet sich in einer Phase des
Umbruchs. In den nächsten beiden Jahrzehnten werden eine Vielzahl von
Großkraftwerken ihre vorgesehene Betriebsdauer erreicht haben und sind durch
neue Anlagen zu ersetzen. Gleichzeitig erfordern Klimaschutz und
Energieversorgungssicherheit den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Bau
hocheffizienter Kohle- und Gaskraftwerke. Erheblicher Ersatz- und
Neubaubedarf besteht auch in der Leitungsinfrastruktur. Auch hier sind für die
Nutzung der Offshore-Windenergie wichtige Leitungsprojekte vielfach in Verzug.
Daher ist die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung daraufhin zu
untersuchen, ob sie die richtigen Weichenstellungen getroffen hat, um die
Energieversorgung der Zukunft versorgungssicher, klimafreundlich und bezahlbar
zu machen.
In der Stromversorgung der Zukunft wird sich die Erzeugungsstruktur der
Stromversorgung anders als in der durch Großkraftwerke geprägten
Vergangenheit erheblich vielfältiger darstellen. Neben kohle- und gasgefeuerten
Großkraftwerken werden kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie eine
Vielzahl von Windkraft-, Wasserkraft-, Biomasse- und Photovoltaikanlagen
gemeinsam Strom zur Verfügung stellen. Auf der Erzeugungsseite stellt sich die
Herausforderung, immer stärker anwachsende Anteile von stark fluktuierenden
und dezentralen Energiequellen durch intelligente Stromnetze und marktfähige
Lösungen in den Strommarkt zu integrieren. Der Beitrag der Kohle
insbesondere der heimischen Braunkohle zu einem versorgungssicheren Energiemix
kann langfristig nur durch den Einsatz sauberer Kohletechnologien erhalten
werden. Auf der Nachfrageseite erfordert eine nachhaltige Energieversorgung
das wirtschaftliche Ausschöpfen aller Effizienzpotenziale in Unternehmen,
durch hocheffiziente Produkte und energiesparendes Verhalten.
Die Bundesregierung ist ihrer energiepolitischen Kernaufgabe, den
rechtlichen Rahmen für die aufgezeigten Weichenstellungen in der
Energieversorgung zu schaffen, nur unzureichend nachgekommen. Ein Konzept für die
intelligente Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem und den
Energiemarkt fehlt. Ein deutschlandweiter Regelenergiemarkt ist ebenso wie Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
20. Juli 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/13821 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeeine deutschlandweite Netzgesellschaft immer noch nicht installiert. Im
Bereich der Energieeffizienz hat Deutschland anders als elf Mitgliedstaaten die
EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen noch
nicht umgesetzt und droht das darin vorgesehene Einsparungsziel von neun
Prozent des Energieverbrauchs bis 2017 zu verfehlen.
Gleichzeitig gefährden im internationalen Vergleich hohe Energiepreise, die
anhaltende Planungsunsicherheit im Kraftwerksbau und die Finanzkrise das
Überleben der energieintensiven Industrien in Deutschland. Nach einer Studie
von der Unternehmensberatung A.T. Kearney ist beim Strompreis mittelfristig
mit einem Anstieg von mindestens 50 Prozent zu rechnen, da der Bau neuer,
effizienter Kraftwerke in Deutschland nicht schnell genug vorankommt und
voraussichtlich stattdessen alte und ineffiziente Kraftwerke mit hohem Bedarf
an teuren CO2-Zertifikaten länger betrieben werden müssen.
Im Koalitionsvertrag von 2005 haben CDU, CSU und SPD angekündigt: „Den
Oligopolen im deutschen Strom- und Gasmarkt soll unter anderem durch eine
Intensivierung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs entgegengewirkt
werden. Dazu ist auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Transitkapazitäten sowie
für den deutschen Gasmarkt auf den Aufbau von Flüssig-Erdgasstrukturen
hinzuwirken.“ Zwar ist auf den Strom- und Gasmärkten eine gewisse Belebung im
Endkundengeschäft zu verzeichnen, die jedoch an den Oligopolstrukturen in
der Energieerzeugung bisher nichts geändert hat. Weiterhin ist es den
Endverbrauchern nicht möglich, sich für Biogas zu entscheiden, da die
Biogaseinspeisung ins Gasnetz durch die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beschränkt wurde.
Grenzüberschreitende Energielieferungen wurden ebenfalls nicht in einem
wettbewerbswirksamen Umfang ausgebaut. Statt dem geforderten Aufbau von
Flüssiggasstrukturen hat das Unternehmen E.ON AG seine Beteiligung an einem Flüssiggas-
Importterminal im Ausland (Rotterdam) bekannt gegeben. Maßnahmen zur
Verbesserung der Wettbewerbsstruktur gingen allein von der EU-Kommission
aus. Nach Auffassung der EU-Kommission verstößt Deutschland gegen das
sog. 2. Binnenmarktpaket aus dem Jahr 2003, da u. a. verbraucherschützende
EU-Vorschriften und für den diskriminierungsfreien Netzzugang wichtige
Regeln aus den EU-Richtlinien immer noch nicht umgesetzt wurden. Die EU-
Kommission hat daher am 25. Juni 2009 ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland eingeleitet.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Eine sichere, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energieversorgung ist
Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg Europas im Zeitalter der
Globalisierung. Die Energieversorgung steht dabei vor großen
Herausforderungen: die Endlichkeit fossiler Energieträger bei weltweit wachsender Nachfrage,
im langfristigen Trend steigende Preise für Öl und Gas, Instabilitäten in
wichtigen Weltregionen und die Auswirkungen des Klimawandels. Angesichts dieser
Herausforderungen hat die Bundesregierung zahlreiche energiepolitische
Vorhaben auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene angestoßen und
umgesetzt. Der Europäische Rat hat auf dem Frühjahrsgipfel am 8./9. März 2007
unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft einen energiepolitischen Aktionsplan
für die Jahre 2007 bis 2009 beschlossen, mit dem Ziel, den Wettbewerb zu
intensivieren, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, die Energieeffizienz und die
erneuerbaren Energien auszubauen und neue technologische Lösungen zu
fördern. National wurden neben dem wichtigen „Integrierten Energie- und
Klimaprogramm“ (IEKP) und der zukünftigen Beendigung des subventionierten
Steinkohlebergbaus eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen erfolgreich umgesetzt,
beispielsweise zur Verbesserung des Wettbewerbs bei Strom und Gas, zum
weiteren Ausbau der Energieberatung sowie die erfolgreichen Exportinitiativen
Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/138211. Von welcher Entwicklung des Stromverbrauchs in Deutschland geht die
Bundesregierung derzeit aus, auf welchen Daten beruhen diese Prognosen,
und welche Auswirkungen haben die Stromverbrauch-Entwicklung und
die Erreichung der von der Bundesregierung beschlossenen Klimaziele?
Der Bundesregierung liegt eine Vielzahl von Prognosen und Szenarien über die
Entwicklung des Stromverbrauchs in Deutschland vor. In Abhängigkeit von
den jeweils getroffenen Annahmen zur Entwicklung des
Wirtschaftswachstums, der Anzahl der privaten Haushalte, der Steigerung der Energieeffizienz,
der in den Haushalten verwendeten elektrischen Geräte und anderer
Determinanten ergeben sich unterschiedliche Erwartungen. So zeigt beispielsweise das
für die EU-Kommission für Deutschland gerechnete Basisszenario bis 2020
einen steigenden Stromverbrauch. Dagegen geht eine Studie von EWI/PROG-
NOS, die die aktuelle Finanzkrise berücksichtigt, bis 2020 von einem
sinkenden Stromverbrauch aus. Entsprechend unterschiedlich sind die Erwartungen
hinsichtlich der damit verbundenen Emissionsentwicklung und der Erreichung
von Klimazielen.
2. Wie hat sich der Energieverbrauch in Deutschland und in der deutschen
Wirtschaft ab 2005 bis heute entwickelt (Auflistung pro Jahr)?
Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. (AGEB) weist dazu folgende
Angaben aus:
* noch keine Daten verfügbar
3. Wie will die Bundesregierung die Einhaltung des von der EU verbindlich
vorgegebenen Ziels einer Effizienzsteigerung bis Ende 2016 um neun
Prozent angesichts der Tatsache sicherstellen, dass sich die Koalition der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bisher nicht auf einen gesetzlichen
Rahmen für die Umsetzung der Energiedienstleistungs-Richtlinie (EDL-
Richtlinie) einigen konnte?
Die hier angesprochene EU-Richtlinie über Endenergie und
Energiedienstleistungen (2006/32/EG) gibt den Mitgliedstaaten kein verbindliches Ziel vor,
sondern orientiert sie auf einen Richtwert, der die Senkung des
Endenergieverbrauchs um neun Prozent innerhalb von neun Jahren gegenüber einer
fünfjährigen Basisperiode – basierend auf einem Szenario ohne gezielte
Energieeinsparmaßnahmen – beinhaltet. Wie in der Richtlinie vorgesehen, wird diese
in Deutschland sowohl durch die entsprechende Ausgestaltung des rechtlichen
Rahmens als auch durch anderweitige Maßnahmen, wie z. B.
Förderprogramme, umgesetzt.
Die dazu von der Bundesregierung vorgesehenen und bereits auf Grundlage der
Kabinettbeschlüsse vom 5. Dezember 2007 und vom 18. Juni 2008
durchgeführten Maßnahmen sind im nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan und im
IEKP aufgelistet.
Energieverbrauch in Deutschland
(in Petajoule)
2005 2006 2007 2008
Primärenergieverbrauch 14 465 14 756 13 844 14 003
davon Endenergieverbrauch 8 920 9 149 8 585 —*
davon Sektor Industrie 2 424 2 471 2 444 —*
davon Sektor Gewerbe,
Handel, Dienstleistungen (GHD) 1 341 1 461 1 340 —*
Drucksache 16/13821 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWesentliche Schritte zur rechtlichen Umsetzung der Richtlinie:
● Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur Öffnung des Messwesens bei
Strom und Gas für Wettbewerb: Vollständige Öffnung sowohl des Einbaus
als auch der Ablesung von Strom- und Gaszählern für Wettbewerb unter
Beachtung der eichrechtlichen Rahmenbedingungen. Mit einer am 23. Oktober
2008 in Kraft getretenen Rechtsverordnung wurden die
Rahmenbedingungen konkretisiert.
● Novelle des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung:
Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubauten und an
größere Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent. In
einer zweiten Stufe (angestrebt: 2012) werden die Effizienzanforderungen
nochmals bis zur gleichen Größenordnung angehoben. Die Gesetzesnovelle
ist am 2. April 2009 in Kraft getreten, die geänderte
Energieeinsparverordnung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.
● Novelle der Verordnung über Heizkostenabrechnung: Durch Erhöhung des
verbrauchsabhängigen Anteils der Heizkostenabrechnung bei
Mietwohnungen wird die Motivation der Nutzer zur Energieeinsparung gestärkt und
durch entsprechende Ausnahme von der Verbrauchserfassungspflicht ein
Anreiz zur Erreichung des sog. Passivhausstandards gesetzt. Die Novelle ist
am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
● Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): bis 2020 Verdopplung des Anteils von
Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 Prozent der jährlichen
Gesamtstromerzeugung in Deutschland durch Novellierung des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes, ferner durch die bestehende KWK-Selbstverpflichtung
der Wirtschaft. Die Novelle ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
● Allgemeine Verwaltungsvorschrift/Leitlinien zur Beschaffung
energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen: der diesbezügliche Beschluss der
Bundesregierung dient der praktischen Verwirklichung der Vorbildfunktion
der öffentlichen Hand (entsprechend Artikel 5 der EDL-Richtlinie) bei
Beschaffungen auf Bundesebene. Die im Januar 2008 in Kraft getretene
Verwaltungsvorschrift ist von allen öffentlichen Auftraggebern dieser Ebene
anzuwenden und setzt dort Artikel 5 der EDL-Richtlinie um. Länder und
Kommunen sind um Prüfung gebeten, ob sie die Bundesregelung übernehmen.
Hinzu kommen die Energieeinspareffekte auf Grundlage umfangreicher
Förderprogramme und sonstiger Maßnahmen, wie z. B. die Förderprogramme zur
energetischen Sanierung von Gebäuden und sozialer Infrastruktur, das
Förderprogramm „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“, die ausgebauten
Förderprogramme zur Energieberatung privater Verbraucher sowie die Maßnahmen
der Klimaschutzinitiative.
4. Warum wird die von der dena betriebene Online-Projektbörse, die Anbieter
und Nachfrager von Energieeffizienzmaßnahmen und -projekten
miteinander in Kontakt bringen soll, bisher nur unzureichend von Unternehmen
genutzt?
Die Projektbörse wird nach einer Testphase seit April dieses Jahres aktiv
beworben. Erfahrungsgemäß benötigt ein solches Angebot bis zu zwei Jahre, um über
Netzwerkeffekte Bekanntheit und somit Nachfrage und Wirkung zu erzielen.
5. Wie viele und welche Projekte – unterteilt in Energieberatungen und
Investitionen für Energieeinsparmaßnahmen – wurden seit Einführung des
Förderprogramms „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ am 21. Februar
2008 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13821Seit Ende Februar 2008 wurden 5 341 Energieberatungen in kleinen und
mittleren Unternehmen gefördert, darunter 4 346 Initialberatungen und 995
Detailberatungen. Insgesamt beläuft sich die Zahl der im Rahmen des Sonderfonds
finanzierten Projekte auf 890, darunter 223 Projekte im Bereich Haus- und
Energietechnik, 218 im Bereich Neubau, 155 im Bereich Maschinenpark und
123 bei der Gebäudehülle.
6. Welche marktkonformen Instrumente und Handlungsoptionen bestehen
nach Auffassung der Bundesregierung, um Investitionen von Unternehmen
in Maßnahmen zur Steigerung von Energieeffizienz anzuregen und zu
fördern?
Die Bundesregierung betrachtet in erster Linie die Ausgestaltung geeigneter
rechtlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen für funktionsfähige Märkte
im Energiebereich als wichtiges Instrument. Soweit die Märkte aufgrund von
Hemmnissen, wie z. B. Informationsdefiziten oder strukturellen Hindernissen,
keine oder nicht ausreichende Signale zu Energieeffizienzinvestitionen
vermitteln, können auch darauf zugeschnittene rechtliche Maßnahmen oder
Förderprogramme geeignete Handlungsoptionen sein. Siehe darüber hinaus auch
Antwort zu Frage 3.
7. Befürwortet die Bundesregierung die steuerliche Begünstigung von
Maßnahmen, die der Steigerung der Energieeffizienz in der Produktion dienen,
und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, steuerliche Begünstigungen für
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Produktion in dieser
Legislaturperiode einzuführen. Generelle subventionspolitische Leitlinie der
Bundesregierung ist es, Finanzhilfen Steuervergünstigungen vorzuziehen, u. a. weil
Finanzhilfen besser kontrolliert werden können.
8. Sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen im
Bereich des Energie-Contractings nach Auffassung der Bundesregierung
ausreichend, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Wärme-Contracting kann in vielen Fällen ein sinnvolles Instrument zur
Einsparung von Energie und Kosten sein. In der Praxis wird dieses Instrument
daher erfolgreich genutzt. Auch im Mietwohnungsbereich ist Wärme-
Contracting zunehmend interessant und wird bereits eingesetzt. Eine Erweiterung der
Contracting-Möglichkeiten erscheint perspektivisch als grundsätzlich sinnvoll.
Allerdings muss eine gesetzliche Regelung zur Erweiterung dieser
Möglichkeiten ein ausgewogenes Verhältnis der Interessen aller Beteiligten – Vermieter,
Mieter und Contracting-Wirtschaft – widerspiegeln.
9. Nach Artikel 4 Absatz 2 der EDL-Richtlinie ist Deutschland – wie jeder
EU-Mitgliedstaat – verpflichtet ein Zwischenziel für das dritte Jahr des
Anwendungszeitraums der EDL-Richtlinie, d. h. für 2010 zu benennen,
und wie hoch ist dieses Ziel, und wo steht Deutschland bei dessen
Erfüllung gegenwärtig?
Im Rahmen des Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans, der gemäß der
EDL-Richtlinie im November 2007 vorgelegt wurde, wird das Zwischenziel
der Endenergieeinsparung auf 510 Petajoule beziffert. Daten bezüglich des
aktuellen Stands der Zielerreichung liegen derzeit noch nicht vor.
Drucksache 16/13821 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode10. Welche Anreize hat die Bundesregierung bisher im rechtlichen Rahmen
sowie bei Forschungs- und Entwicklungsausgaben gesetzt, um die
Erzeugung von Strom aus schwankungsanfälligen Quellen (Wind, Sonne)
stärker regelfähig bzw. grundlastfähig zu machen?
In dem am 9. Mai 2008 vorgelegten Bericht des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) „Verbesserung der
Systemintegration der Erneuerbaren Energien im Strombereich“ wurde gezeigt, welche
Maßnahmen die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt bereits ergriffen hatte,
um die Systemintegration erneuerbarer Energien voran zu bringen. Der Bericht,
der auf einen Auftrag im Rahmen der Diskussion zu dem Ende 2007
vorgelegten Erneuerbare Energien Gesetz-Erfahrungsberichts der Bundesregierung
zurückgeht (Bundestagsdrucksache 16/7119, Kapitel 12.10), enthielt ferner einen
Überblick über weitere Herausforderungen und Optionen.
Diese hat die Bundesregierung seitdem aktiv weiter umgesetzt. Die zum
1. Januar 2009 in Kraft getretene Neufassung des Erneuerbare Energien
Gesetzes (EEG) enthält eine Reihe weiterer Regelungen und
Verordnungsermächtigungen zur Verbesserung der System- und Marktintegration. Hierzu zählen
die inzwischen bereits in Kraft getretene Verordnung zur Weiterentwicklung
des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) und die Verordnung
zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (SDLWindV), zu deren
wissenschaftlicher Fundierung eine Reihe von Forschungsvorhaben dienten
und dienen.
Das BMWi bereitet zurzeit ein Förderkonzept „Netze für die Stromversorgung
der Zukunft“ vor. Mit dieser Maßnahme sollen Konzepte und Komponenten für
neue Netzstrukturen unter Berücksichtigung der Einspeisung fluktuierender
Energien entwickelt werden. Die Nutzung von modernen Informations- und
Kommunikationstechnologien für die nachhaltige Stromversorgung wurde
bereits in den Modellregionen zu dem in Kooperation mit dem BMU
durchgeführten Förderschwerpunkt „E- Energy“ aufgegriffen. Im Rahmen des
Konjunkturpakets II sind Mittel für die „Förderung angewandter Forschung im
Bereich Mobilität“ vorgesehen. Hieraus werden Maßnahmen unter dem Thema
„Elektrizitätswirtschaftliche Schlüsselelemente der Elektromobilität: Speicher,
Netze, Integration“ verstärkt (bzgl. Forschung und Entwicklung [FuE] bei
Speichertechnologien siehe Antwort zu Frage 34).
Im Bereich der FuE hat das BMU im Jahr 2008 einen neuen
Förderschwerpunkt „Optimierung der Energieversorgungssysteme“ geschaffen. Die
Forschungsförderung des BMU in diesem Bereich zielt darauf ab, ein flexibles,
zukunftsfähiges Energiesystem mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien zu
schaffen. Schwerpunkte der Förderung sind beispielsweise virtuelle
Kraftwerke, Lastmanagement, die verstärkte Integration und Weiterentwicklung von
Speichertechnologien zur Integration fluktuierender erneuerbarer Energien, die
Erbringung von Systemdienstleistungen durch erneuerbare Energien, die
Nutzung von Elektromobilität zur Integration fluktuierender erneuerbarer Energien
und die intelligente Verknüpfung von Erzeugern und Verbrauchern zur
optimalen Einbindung fluktuierender erneuerbarer Energien. Im Bereich
„Optimierung der Energieversorgungssysteme“ hat das BMU im Jahr 2008 28 neue
Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 30 Mio. Euro bewilligt.
Auch die Systemintegration mittels sog. Marktprämien sowie durch Anreize zu
Entwicklung und Einsatz von sog. Kombikraftwerken und Speichern wurde in
FuE-Vorhaben wissenschaftlich untersucht. Die sich hierbei stellenden
komplexen Fragen, gerade auch bzgl. des Zusammenspiels einzelner Instrumente,
konnten zum Teil noch nicht abschließend geklärt werden und werden weiter
bearbeitet.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13821Diesem Zweck dient unter anderem auch die jüngste Förderbekanntmachung
des BMU vom Februar 2009, die die „Integration von konventionellen und
erneuerbaren Energien im Hinblick auf zunehmend hohe Anteile der
erneuerbaren Energien“ zu einem der Schwerpunkte der kurz- und mittelfristigen
Querschnittsforschung des BMU erklärt.
11. Welche Anstrengungen unternehmen das Auswärtige Amt (AA), das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) und das BMWi (jeweils einzeln), um perspektivisch
grundlastfähigen Solarstrom aus Nordafrika importieren zu können?
Die Erzeugung von Solarstrom – aber auch von Windstrom – in Nordafrika und
der Import dieses Stroms stellen perspektivisch interessante Optionen dar.
Bisher ist es allerdings nicht möglich, größere Strommengen aus Afrika nach
Deutschland zu importieren, da es an den dafür erforderlichen
Leitungskapazitäten fehlt. Szenarien des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR)
im Auftrag des BMU gehen davon aus, dass bei entsprechenden Investitionen
in Leitungskapazitäten im Jahr 2030 rund drei Prozent und im Jahr 2050 rund
16 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms in solarthermischen
Kraftwerken in Südeuropa oder Nordafrika erzeugt und importiert werden könnten.
Die Bundesregierung treibt daher die Entwicklung der solarthermischen
Technologie mit Blick auch auf die Möglichkeit von Stromimporten aus Nordafrika
aktiv voran:
● Allein in den letzten vier Jahren hat das BMU fast 25 Mio. Euro in die
Weiterentwicklung solarthermischer Kraftwerkstechnologie investiert.
Zusammen mit Spanien ist Deutschland Technologieführer.
● Auch im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative fördert das
BMU Projekte zu solarthermischen Kraftwerken.
● Grundlagen der Diskussion zu Solarstromimporten aus der Wüste bilden
drei vom BMU geförderte Studien des DLR.
● Gemeinsam mit Frankreich war Deutschland von Beginn an die treibende
Kraft bei der Entwicklung des Solarplans im Rahmen der Union für das
Mittelmeer. Im Vordergrund stehen auch hier solarthermische Kraftwerke.
● Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie für
erneuerbare Energien prüft das BMU, wie die in der Richtlinie geschaffenen
Optionen für flexible Kooperationsinstrumente zur Zielerreichung genutzt werden
können, um den Import von Solarstrom aus Nordafrika zu unterstützen.
● Das Auswärtige Amt (AA) wird ein Projekt zur regionalen Zusammenarbeit
im Bereich der Solarenergie in Nordafrika fördern.
● Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde auf Initiative der
deutschen EU-Präsidentschaft die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF)
geschaffen. Die aus Mitteln des AA kofinanzierte NIF unterstützt den Bau
solarthermischer Kraftwerke in Ägypten und Tunesien.
● Das BMWi begrüßt und begleitet die Planungen bzw. Initiativen von
Unternehmen, die Machbarkeit von solaren Kraftwerken und Windenergieanlagen
in den Wüsten Nordafrikas konkret untersuchen zu wollen. Wenn sich
namhafte Unternehmen der Energie- und Technologiebranchen hierfür einsetzen,
verbessert dies die Realisierungschancen ganz erheblich.
● Die Übertragung großer Strommengen von Nordafrika in die
Verbrauchszentren der EU ist eine große technologische Herausforderung. Das BMWi
hat im Rahmen der Energieforschung der Bundesregierung einen neuen
Förderschwerpunkt „Stromnetze der Zukunft“ geschaffen, der sich u. a. mit der
Drucksache 16/13821 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeÜbertragung großer Strommengen über große Entfernungen und mit der
Weiterentwicklung der Supraleitungstechnik beschäftigt.
● Das BMWi wird sich im Rahmen seiner Zuständigkeit für Netz- und
Regulierungsfragen für geeignete regulatorische Bedingungen auf nationaler,
EU- und internationaler Ebene für einen marktgetriebenen und effizienten
Aufbau und Betrieb einer etwaigen transkontinentalen Leitungsinfrastruktur
einsetzen.
12. Warum wurden Anreize wie die so genannte Marktprämie und Anreize
für Kombikraftwerke nicht eingeführt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
13. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, um der immer stärker
sinkenden Akzeptanz von Bürgern, neue Energieerzeugungsanlagen,
Freileitungen oder die Erprobung neuer Technologien in der eigenen
Nachbarschaft zu dulden, entgegenzuwirken und um den Energiestandort
Deutschland langfristig zu sichern?
14. Sieht die Bundesregierung in diesem ablehnenden Verhalten einen
Ausdruck mangelnden Wissens, der die Notwendigkeit anzeigt, mehr in die
Bildung zu investieren, um Menschen ein breiteres Wissen über
fundamentale Zusammenhänge in Klima- und Energiefragen zu verschaffen?
Frage 13 und Frage 14 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge die Widerstände, die Bauvorhaben
im Energiebereich weithin entgegen gebracht werden.
Um diesen Widerständen zu begegnen und die Akzeptanz für neue
Erzeugungsanlagen oder Netze zu erhöhen, muss die Energiepolitik für die Menschen vor
allem verständlich und nachvollziehbar sein, müssen sowohl die langfristigen
politischen Ziele der Energieversorgung als auch das Fundament des
energiepolitischen Handelns vermittelt und begründet werden. Dabei müssen auch die
außerordentlich komplexen Zusammenhänge zwischen Klima- und
Energiepolitik verständlich dargestellt werden.
Um Widerständen zu begegnen und die Akzeptanz für neue Erzeugungsanlagen
oder Netze zu erhöhen, engagiert sich die Bundesregierung aktiv im
Meinungsbildungsprozess. Insbesondere bei der Erprobung neuer Technologien wird die
Bundesregierung auch weiterhin prüfen, wie die Akzeptanz durch eine
sachgerechte Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens verbessert werden kann.
Allerdings ist es nicht allein Aufgabe der Bundesregierung, sich um die
Meinungsbildung zu bemühen. Daran wirken insbesondere Unternehmen,
Verbraucherschutz- und Umweltverbände, sowie die Parteien und Medien mit.
Zum Teil verkennen Widerstände gegen Neubauvorhaben ökologische Vorzüge
der Projekte und energiewirtschaftliche Zusammenhänge. Erkennbar wird, dass
die Vermittlung von Wissen über Energiewirtschaft und -politik in dem Maße
an Bedeutung gewinnt, wie die technischen Entwicklungen dynamischer und
die Energieinfrastrukturen komplexer werden. Diese Wissensvermittlung
erschöpft sich allerdings nicht in Aus- und Weiterbildungsangeboten
(beispielsweise bieten die Bundesministerien unterschiedliche Informationsangebote,
insbesondere im Internet, an). Einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung für
energiewirtschaftliche Zusammenhänge leisten vielmehr auch erste Schritte zu
mehr Transparenz bei Stromabrechnung und -messung sowie die persönlichen
Erfahrungen durch Preisentwicklungen oder im Einzelfall auch
Versorgungsstörungen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/1382115. Welche kurzfristigen und längerfristigen Folgen sind durch das Fehlen
eines CCS-Gesetzes (CCS – Carbon Capture and Storage) unter anderem
für den Einsatz deutscher Braunkohle im Energiemix zu erwarten?
Die EU-Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von
Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der
Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/
2006 vom 23. April 2009 ist am 25. Juni 2009 in Kraft getreten. Sie ist von den
Mitgliedstaaten bis zum 25. Juni 2011 in nationales Recht umzusetzen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der europäische Rechtsrahmen
national auf der Grundlage der in dieser Legislaturperiode geleisteten
Vorarbeiten zu einem Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter
Speicherung von Kohlendioxid in der nächsten Legislaturperiode zügig
umgesetzt werden sollte. Kurzfristige Auswirkungen auf den Einsatz deutscher
Braunkohle im Energiemix sind nicht zu erwarten.
16. Wie steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der „Leipziger
Volkszeitung“ am 20. Juni 2009 zitierten Äußerung des
Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich (CDU): „Die deutsche
Braunkohleindustrie braucht für die Erprobung der CCS-Technologie
einen sicheren Rechtsrahmen. Würde das Gesetzgebungsverfahren weiter
verzögert werden, droht die Gefahr, dass Deutschland hier seine
Technologieführerschaft verliert. Als Hochtechnologieland sollten wir die
Chancen und Risiken dieser Technologie unvoreingenommen erproben
und dann auf dieser Basis entscheiden“ dazu, dass das CCS-Gesetz nicht
mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, und welches
sind die Gründe dafür?
Die Abscheidung und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen
geologischen Gesteinsschichten wird global möglicherweise einen wichtigen
Beitrag dazu leisten können, insbesondere den durch die Nutzung fossiler
Energieträger bedingten Ausstoß von Kohlendioxid aus Energieerzeugungsanlagen und
anderen Industrieanlagen in die Atmosphäre zu vermindern. Die Entwicklung,
Erprobung und Anwendung der CCS-Technologien sind wichtige
Voraussetzungen für eine zukünftige Nutzung der Braunkohle, die das Klima weniger
belastet. Das Bundeskabinett hatte deshalb am 1. April 2009 den Entwurf eines
Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter
Speicherung von Kohlendioxid beschlossen. Im Laufe der parlamentarischen
Beratungen wurde entschieden, die Beratung des Gesetzes zu verschieben. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
17. Hält die Bundesregierung die Ängste und Sorgen von Bürgern in
denjenigen Regionen, die potenzielle Lagerstätten für die Speicherung des
Kohlendioxids in tiefen geologischen Schichten haben, für berechtigt?
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bürger sehr ernst. Die EU-
Richtlinie sowie der von der Bundesregierung am 1. April 2009 vorgeschlagene
CCS-Rechtsrahmen sollen durch hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards
sicher stellen, dass der Schutz des Menschen und der Umwelt bei der
Erprobung der neuen CCS-Technologien langfristig gewährleistet ist. Die CCS-
Technologie befindet sich derzeit noch in der Forschungsphase. Eine kommerzielle
großtechnische Anwendung der CCS-Technologien wird erst dann erfolgen
können, wenn die sichere und umweltverträgliche Machbarkeit mit Hilfe des
geplanten EU-Demonstrationsprogramms nachgewiesen sein wird.
Drucksache 16/13821 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode18. Wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch die gegenwärtig
in Bau befindlichen 25 Kraftwerke eine Änderung an der
Oligopolstruktur in der Stromerzeugung ergeben?
Die Bundesregierung begrüßt den Bau von neuen, effizienten Kraftwerken
unabhängig davon, ob diese Investitionsvorhaben von deutschen oder
ausländischen Investoren durchgeführt werden. Übersichten zu
Kraftwerksneubauvorhaben zeigen, dass eine Vielzahl von unterschiedlichen Unternehmen Projekte
realisieren. Einschätzungen hinsichtlich einer daraus resultierenden
Veränderung der Marktstruktur im Einzelfall sind nicht Aufgabe der Bundesregierung.
19. Welche konkreten Kraftwerksprojekte auf der Grundlage von Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK) sind der Bundesregierung bekannt, die sich im
Bau oder unmittelbar vor Baubeginn befinden und von der Förderung aus
dem KWK-Gesetz profitieren werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Angaben vor. KWK-
Anlagen können erst dann von der Förderung aus dem KWK-Gesetz profitieren,
wenn sie dauerhaft in Betrieb genommen wurden und KWK-Strom erzeugen.
20. Um welchen Anteil wird die von diesen Anlagen erzeugte Strommenge in
Umsetzung der Meseberg-Beschlüsse den gesamten Anteil Strom aus
KWK-Anlagen erhöhen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
21. In welchem Umfang hat sich die Nachfrage nach Nah- oder Fernwärme
in Deutschland im Verhältnis zu dem Wärmeerzeugungsangebot aus
KWK-Anlagen in den Jahren 2005 bis 2009 gesteigert?
Welche Tendenzen sind absehbar?
Nach Angaben der AGFW (Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und
KWK e. V.) hat sich die Wärmenetzeinspeisung wie folgt entwickelt:
Wärmenetzeinspeisung (in TJ) Gesamt davon aus KWK
2005 311 226 226 084
2006 310 866 224 433
2007 299 469 223 576
22. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
Finanzkrise auf den Neubau von Kohle- und Gaskraftwerken sowie den
Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass sich die Finanzkrise
substanziell auf den Kraftwerksausbau und den Ausbau erneuerbarer Energien
auswirkt.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass sich als Folge der
Finanzkrise die Kosten für Fremdkapital verteuern und dadurch der
längere Betrieb alter, klimaschädlicher Kraftwerke zu erwarten ist?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass sich für die
Energieversorgungsunternehmen die Fremdkapitalkosten krisenbedingt in einer solchen Wei-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/13821se erhöhen, dass sie erforderliche Investitionen verschieben. Denn es ist zu
berücksichtigen, dass ein Großteil der investierenden Erzeugungsunternehmen
über relativ große, finanzielle Reserven verfügt, und daher noch immer zu
verhältnismäßig guten Fremdkapitalkonditionen gelangt.
24. Welche Auswirkungen sind für die Errichtung der Windenergieparks
erkennbar?
Ist die Fremdfinanzierung von solchen Projekten noch gesichert?
Bei der Windenergie muss zwischen Projekten an Land und auf See
differenziert werden. Windenergieprojekte an Land haben bisher nur geringe
Finanzierungsprobleme, da für diesen Bereich das Risiko durch die Banken aufgrund
langjähriger Erfahrungen sowie der Rahmenbedingungen durch das
Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) als gering bewertet wird und der
Finanzierungsbedarf in der Regel von den jeweiligen Hausbanken gedeckt werden kann. Im
KfW-Sonderprogramm Projektfinanzierungen können auch für den Bereich der
erneuerbaren Energien Anträge mit einem Volumen von in der Regel bis zu
50 Mio. Euro (Liquidität und Haftungsfreistellungen) gestellt werden.
Finanzierungsschwierigkeiten treten hier gegebenenfalls nur bei einzelnen
Großprojekten auf.
Große Offshore-Windparks haben dagegen zurzeit Probleme bei der
Fremdfinanzierung. Für die Finanzierung von Offshore-Windparks steht zwar
grundsätzlich das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm II
mit einem Kreditbetrag von in der Regel 200 Mio. Euro pro Projekt zur
Verfügung. Über diese Grenze hinaus können im Einzelfall insbesondere auch
Windenergie-Offshore-Projekte wegen ihres außerordentlich hohen
Finanzierungsbedarfs das Programm grundsätzlich nutzen. Dennoch ist zurzeit eine
Gesamtfinanzierung von ca. 1,5 Mrd. Euro für einen Offshore-Windpark mit einer
Standardgröße von 80 Anlagen bei einem Eigenkapitalanteil von ca. 25 Prozent
nur schwer darstellbar.
25. Welche Bedeutung soll der Braunkohle im Energiemix der Zukunft
(2020) zukommen?
Braunkohle ist in der Bundesrepublik Deutschland derzeit neben Teilen der
Wasserkraft der einzige heimische, nicht subventionierte und
wettbewerbsfähige Energierohstoff. Sie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur
Energieversorgungssicherheit und wird dementsprechend auch 2020 noch eine
wichtige Rolle im Energiemix spielen.
26. In welchem prozentualen Umfang wäre im Vergleich zum heutigen Stand
die Energieerzeugung der Zukunft im Jahr 2020 von staatlicher
Förderung (EEG, KWKG) abhängig, wenn die Zielvorgaben des Integrierten
Energie- und Klimaprogramms erreicht werden würde?
Im Jahr 2007 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien an der
Bruttostromerzeugung rund 14 Prozent, davon wurden rund 77 Prozent nach EEG vergütet.
Das EEG sieht bis 2020 einen Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien an
der Stromversorgung auf mindestens 30 Prozent vor. Abhängig insbesondere
von der weiteren Entwicklung der Börsenstrompreise einerseits sowie der
EEG-Vergütungen andererseits dürfte bis 2020 bereits für einen deutlich
niedrigeren Anteil des erneuerbar erzeugten Stroms die EEG-Vergütung in Anspruch
genommen werden. Stattdessen dürfte der Anteil direkt vermarkteten Stroms
steigen.
Drucksache 16/13821 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDer Anteil des KWK-Stroms an der Bruttostromerzeugung betrug im Jahr 2008
rund 12,5 Prozent. Das KWK-Gesetz sieht bis 2020 eine Verdopplung auf
25 Prozent vor.
Über den Umfang der staatlichen Förderung im Jahr 2020 insgesamt kann
aufgrund der unbekannten Marktentwicklung keine verlässliche Auskunft gegeben
werden.
27. Von welchen Investitionskosten geht die Bundesregierung aktuell aus,
damit die IEKP-Ziele bis 2020 erreicht werden können, und wie hoch
schätzt die Bundesregierung die Investitionskosten im Fall der
Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke?
Mit dem IEKP hat die Bundesregierung wichtige Weichen für eine
hochmoderne, sichere und klimaverträgliche Energieversorgung in Deutschland
gestellt. Zugleich hat sie Maßnahmen für einen ehrgeizigen, intelligenten und
effizienten Klimaschutz festgelegt. Ob die Maßnahmen des IEKP hinsichtlich
der Zielerreichung in den jeweiligen Bereichen zu befriedigenden Ergebnissen
führen und welche zusätzlichen Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden
müssen, wird im Rahmen des beabsichtigten Monitoring-Prozesses regelmäßig
überprüft. Laut Beschluss des Bundeskabinetts vom 5. Dezember 2007 werden
die an der Umsetzung des IEKP beteiligten Ressorts im November 2010 einen
Bericht vorlegen, der die Wirkungen des IEKP darstellt.
28. Hält die Bundesregierung Annahmen des Bundesverbandes Erneuerbarer
Energien für realistisch, der für 2030 von einem Anteil der erneuerbaren
Energien von 47 Prozent an der Stromversorgung ausgeht?
Eine derartige Annahme des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) ist
der Bundesregierung nicht bekannt. In seiner Anfang 2009 vorgelegten
Publikation (Stromversorgung 2020 – Wege in eine moderne Energiewirtschaft) hält
der BEE einen Anteil der erneuerbaren Energien (EE) von 47 Prozent bereits
im Jahr 2020 für möglich. Ziel der Bundesregierung ist ein EE-Anteil von
mindestens 30 Prozent bis 2020. Aktuelle Studien, z. B. die aktuelle EE-Leitstudie
2008 des BMU, zeigen, dass unter gegenwärtigen Rahmenbedingungen auch
höhere Anteile möglich sind, abhängig insbesondere auch davon, in welchem
Maße die Effizienzziele der Bundesregierung erreicht werden und die Netz-
und Speicherkapazitäten höhere Anteile zulassen.
29. Welche Folgen für die Zusammensetzung des deutschen Kraftwerksparks
wären bezüglich der Energieträger und hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit
von Gas- und Kohlekraftwerken zu erwarten, wenn die Anteile
schwankungsanfälliger Stromerzeugung (Wind und Sonne) ab 2020 auf 35
Prozent und mehr ansteigen würden?
Mit der vorgesehenen Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bei gleich
bleibendem Strombedarf dürfte eine Verminderung des Einsatzes der
konventionellen Kraftwerke einhergehen. Gleichzeitig stellt die
Schwankungsanfälligkeit der Stromerzeugung aus Wind und Sonne erhöhte Anforderungen an die
Flexibilität und Regelfähigkeit des konventionellen Kraftwerkparks. Über die
zukünftige Wirtschaftlichkeit von Gas- und Kohlekraftwerken unter den
gegebenen Bedingungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/1382130. Ist nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
„Systementscheidung“ für oder gegen den künftigen Einsatz so genannter
Grundlastkraftwerke zu treffen?
Aus Sicht der Bundesregierung obliegen Entscheidungen zum Bau und Einsatz
von Kraftwerken den jeweiligen Investoren und sind unter den konkreten
Marktbedingungen zu treffen.
31. Wären Gaswerke in der Lage längere Zeit (z. B. über zwei Wochen) in
windschwachen Zeiten die notwendige Grundlast bereitzustellen?
Der Betrieb von Gaskraftwerken ist aus technischer Sicht auch über längere
Zeiträume möglich. Welche Arten von Kraftwerken in windschwachen Zeiten
verstärkt zum Einsatz kommen, hängt in erster Linie von Angebot und
Nachfrage ab.
32. In welchem Umfang und welche Art von Kraftwerken sind zur
Bereitstellung von Reserveleistung erforderlich, wenn schwankungsanfällige
Stromerzeugung (a) einen Anteil von 30 Prozent (b) einen Anteil von
40 Prozent an der Nettostromerzeugung stellt, falls die Nutzung von
Stromspeichertechnologien bis dahin nicht in nennenswerten Umfang zur
Verfügung steht?
In Deutschland werden zurzeit etwa sieben GW positiver Regelleistung und fünf
GW negativer Regelleistung vorgehalten. Zum Umfang der Regelleistung bei
einem höheren Anteil schwankungsanfälliger Energieerzeugung (z. B. 30 Prozent,
40 Prozent) liegen der Bundesregierung keine Prognosen vor. Die dena-I-Studie
(2005) kam zu dem Ergebnis, dass bei einer angenommenen installierten
Windenergieleistung im Jahr 2015 von etwa 36 GW rund 6,2 GW zusätzliche positive
Regelleistung und 4,7 GW zusätzliche negative Regelleistung vorgehalten
werden müssen. Die Bereitstellung der Regel- und Reserveleistung kann aus dem
in der Studie entwickelten Kraftwerkspark und seiner Betriebsweise gedeckt
werden.
Zur Erzeugung dieser zusätzlichen Regelleistung kommen unterschiedliche
Arten von Kraftwerken infrage. Die Bundesregierung verfolgt bei der Auswahl
der Erzeuger einen marktwirtschaftlichen Ansatz. Die
Übertragungsnetzbetreiber schreiben die benötigte Regelenergie aus und wählen aus den Angeboten
den günstigsten Erzeuger. Eine Voraussetzung zur Beteiligung am
Regelenergiemarkt ist die so genannte Präqualifikation, d. h. die Erfüllung bestimmter
Mindestanforderungen wie z. B. eine Mindest-
Leistungsänderungsgeschwindigkeit und eine zeitliche Mindestverfügbarkeit.
Neben dem Kraftwerkseinsatz können durch weitere Maßnahmen erhebliche
Einsparpotentiale im Bereich Regel- und Reserveleistung, auch unabhängig
von der Nutzung der Windenergie erschlossen werden. Unter anderem hiermit
setzt sich der Teil II der dena-Netzstudie auseinander. Im Fokus stehen neben
der Verbesserung der Prognosegüte und der verbesserten Kooperation der
Übertragungsnetzbetreiber, das industrielle und private Lastmanagement, die
Bereitstellung von Regel- und Reserveleistung durch Windenergie und andere
erneuerbare Energienanlagen sowie der Einsatz von Speichertechnologien.
33. Hält die Bundesregierung eine ausschließliche Bereitstellung von
Reserveleistung durch Gaskraftwerke, wie sie vom Sachverständigenrat für
Umweltfragen befürwortet wird, mit dem Ziel langfristiger
Versorgungssicherheit mit § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vereinbar?
Drucksache 16/13821 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAus Sicht der Bundesregierung obliegen Entscheidungen zum Bau und Einsatz
von Regelleistungskraftwerken den jeweiligen Investoren und sind unter den
konkreten Marktbedingungen zu treffen.
34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, bzw. wird
die Bundesregierung ergreifen, um die Forschung und Entwicklung von
Energiespeichern zu beschleunigen, und wie ist Deutschland bzw. Europa
international hinsichtlich der Speicherforschung positioniert (Auflistung
vergleichender Daten zu Investitionen, staatlichen Fördersummen etc.)?
Im Rahmen des 5. Energieforschungsprogramms hat das BMWi im Jahr 2008
das Förderkonzept „Stromspeicher“ vorgestellt. Wesentliche Motivation war
der zu erwartende zunehmende Bedarf elektrischer Speicher in den Netzen bei
verstärktem Einsatz fluktuierender erneuerbarer Energien. Zwischenzeitlich
wurde ein größeres Verbundprojekt mit elf Partnern aus Wirtschaft und
Wissenschaft zur Entwicklung der Lithium-Ionen-Batterie gestartet. Zurzeit werden
weitere Projekte zu anderen Speichertechnologien z. B. zur
Luftdruckspeicherung vorbereitet. Insgesamt stehen für diese Maßnahmen sieben bis acht Mio.
Euro pro Jahr zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Jahr 2007
die Innovationsallianz „Lithium Ionen Batterie LIB 2015“ mit einem
Industriekonsortium geschlossen. In den nächsten vier Jahren werden 360 Mio. Euro für
FuE mit einem Beitrag des BMBF in Höhe von 60 Mio. Euro an der Lithium
Ionen Batterie investiert. Entwickelt werden mobile Energiespeicher für
Fahrzeuge mit Hybridantrieb bzw. für vollständig elektrisch angetriebene Fahrzeuge.
Es werden erhebliche Synergieeffekte zu den stationären Anwendungen erwartet.
Das BMU fördert FuE zur Weiterentwicklung von thermischen Energiespeichern
im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Solarthermie“.
Die Weiterentwicklung und Integration von elektrischen Energiespeichern wird
innerhalb des Förderschwerpunktes „Optimierung der Energieversorgung“
gefördert. Dies beinhaltet neben stationären Speichern auch die Nutzung der Batterien
von Elektrofahrzeugen zur Integration fluktuierender erneuerbarer Energien.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II, sind 500 Mio. Euro für die „Förderung
angewandter Forschung im Bereich Mobilität“ vorgesehen. Aus diesen Mitteln
werden zurzeit weitere Projekte zu FuE von neuen Speichertechnologien vorbereitet.
Mit diesen Maßnahmen hat Deutschland eine gute Ausgangsposition.
Verlässliche Zahlen zu Fördermittel in anderen Ländern können aufgrund
unterschiedlicher Zuordnungen und der Verkopplung mit anderen Maßnahmen nicht
ermittelt werden. In Japan wurde ein erstes Demonstrationsprojekt mit Natrium
Schwefel Batterien im Stromnetz gestartet.
35. Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Tatsache, dass fast
zwei Jahrzehnte nach Wiederherstellung der deutschen Einheit die
Einwohner im Osten Deutschlands immer noch signifikant höhere
Strompreise zahlen als in den alten Bundesländern?
Da eine Vielzahl von Stromanbietern ihren Strom deutschlandweit anbieten und
damit die Möglichkeit zum Stromanbieterwechsel grundsätzlich vorhanden ist,
dürfte ein höheres Strompreisniveau im Osten Deutschlands vor allem auf
Unterschiede bei den – seit 2005 der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz
unterliegenden – Netzentgelten zurückzuführen sein. Diese werden durch die
Bundesnetzagentur und die Regulierungsbehörden der Länder genehmigt. Sie
berücksichtigen territorial bedingte Unterschiede wie z. B. Abnehmerdichte.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/1382136. Wie ist in den laufenden Arbeiten der EU-Arbeitsgruppen zur
Bestimmung der „exposed industries“ sichergestellt, dass die energieintensive
Industrie in Deutschland vor wettbewerbsverzerrenden Belastungen
durch CO2-Zertifikatskosten geschützt wird und dabei
Kuppelproduktionen und energieintensive Teil-Industrien sachgerecht abgegrenzt werden?
Die quantitative und qualitative Analyse der Sektoren und Teilsektoren wird
von der Europäischen Kommission durchgeführt und erfolgt auf der Basis
europaweiter Daten zur CO2-Kosten- und Handelsintensität. Dies stellt eine
Gleichbehandlung der energieintensiven Industrien in der EU sicher. Der
Analyse werden die relevanten Daten – direkte CO2-Kosten, indirekte CO2-Kosten,
Bruttowertschöpfung und Handelsintensität – auf der 4-stelligen NACE-Code-
Ebene zugrunde gelegt. Vor allem bei sehr heterogenen NACE-4-Sektoren
erfolgt eine weiter gehende Analyse auf Produktebene (PRODCOM 6-steller
oder 8-steller-Ebene), um darüber hinaus Produktgruppen zu identifizieren, die
die relevanten quantitativen und qualitativen Kriterien erfüllen. Diese
disaggregierte Analyse stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine sachgerechte
Abgrenzung der Sektoren und Teilsektoren sicher.
37. Wie will die Bundesregierung bis 2013 die Wettbewerbsfähigkeit der
energieintensiven Industrien erhalten?
38. Plant die Bundesregierung die Möglichkeit zur Förderung
energieintensiver Unternehmen über die kostenlose Vergabe von Emissionsrechten
hinaus zu nutzen, und aus welchen Haushaltstiteln soll dies
gegebenenfalls erfolgen?
Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung will die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven
Industrien durch eine geeignete Gestaltung der Rahmenbedingungen langfristig
erhalten. Dazu gehört die derzeitige kostenlose Vergabe von
Emissionshandelszertifikaten. Die Bundesregierung wird gegebenenfalls auch andere und
ergänzende Maßnahmen prüfen.
39. Hat die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag vereinbart („Deshalb
werden wir bei der Umsetzung der EU-Energiesteuer-Richtlinie
Möglichkeiten zur Entlastung ausschöpfen.“) die genannten
Entlastungsmöglichkeiten für die Wirtschaft ausgeschöpft, und welche Entlastungen sind
dies?
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes zu stärken, wurden auf Grundlage von Artikel 2 Absatz 4 der
Energiesteuerrichtlinie bestimmte energieintensive Prozesse energie- und
stromsteuerlich begünstigt. Die Prozesse sind im Einzelnen in § 51 des
Energiesteuergesetzes und § 9a des Stromsteuergesetzes aufgeführt.
40. In welchem Maß hat sich der Wettbewerb auf den Strom- und
Gasmärkten in den Bereichen Erzeugung, Erstabnehmer und Endkunden in den
Jahren 2005 bis 2009 intensiviert (Auflistung von Zahlen und Fakten zu
den vier Bereichen, nach Jahren aufgeführt)?
Daten können in der gewünschten Aufgliederung nicht geliefert werden.
Strom: Der Anteil der vier großen Energieversorger an der 2007 insgesamt in
Deutschland installierten Kraftwerkskapazität beträgt nach Angaben des
BDEW 61 Prozent. In 2005 haben nach BDEW-Angaben 2,7 Millionen Haus-
Drucksache 16/13821 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodehalte ihren Stromanbieter gewechselt; 2009 stieg die Zahl der Anbieterwechsel
auf 7,6 Millonen Haushalte.
Nach Angaben aus der Industrie haben diese Unternehmen in den Jahren 2005
(Gesamterzeugung 568 TWh) und 2007 (Gesamterzeugung 597 TWh) folgende
Anteile an der Stromerzeugung:
Zum Gassektor (BDEW-Angaben):
Abgabe an Industrie
Abgabe an Stromversorger
Abgabe an Haushalte, Handel, Landwirtschaft und Fernwärme
Unternehmen 2005 2007
Angaben in Prozent
RWE 32 30
E.ON 23 21
EnBW 10 12
Vattenfall 14 25
2005 2006 2007
E.ON Ruhrgas AG 15,4 Prozent 14,6 Prozent 15,6 Prozent
WINGAS GmbH 10,9 Prozent 12,0 Prozent 13,2 Prozent
VNG Verbundnetz AG 7,1 Prozent 6,0 Prozent 6,3 Prozent
RWE Energy 3,7 Prozent 4,0 Prozent 3,8 Prozent
E.ON Avacon AG 2,9 Prozent – –
EWE Energy Ortsgas AG – 2,8 Prozent 3,0 Prozent
Gesamtabgabe an Industrie
in Mrd. kWh 392,9 393,7 374,1
2005 2006 2007
E.ON 12,9 Prozent 13,8 Prozent 13,7 Prozent
WINGAS – – 13,5 Prozent
RWE Rhein-Ruhr AG 11,1 Prozent 12,3 Prozent 9,6 Prozent
Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG 10,3 Prozent 10,1 Prozent 9,1 Prozent
RheinEnergie AG 9,9 Prozent 9,1 Prozent 7,8 Prozent
Stadtwerke München 7,2 Prozent 5,6 Prozent –
Gesamtabgabe an Stromversorger
in Mrd. kWh 75,1 74,9 82,1
2005 2006 2007
EWE AG 4,9 Prozent 4,9 Prozent 4,8 Prozent
E.ON Hanse AG 3,9 Prozent 4,0 Prozent 3,9 Prozent
GASAG Berlin 3,6 Prozent 2,6 Prozent 2,5 Prozent
RWE Westfalen-Weser-Ems AG 2,4 Prozent 2,3 Prozent 2,9 Prozent
E.ON Avacon AG 1,9 Prozent – –
VNG – 2,1 Prozent 1,9 Prozent
Gesamtabgabe an Haushalte,
Handel, Landwirtschaft und
Fernwärme in Mrd. kWh 491,2 479,6 459,6
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/1382141. Hat dies zu einer Veränderung der Marktanteile der drei bzw. fünf
größten Energieversorger geführt (Auflistung der jeweiligen Marktanteile aus
den Jahren 2005 und 2009)?
Die Marktanteile der vier größten Energieversorger in Deutschland an der
Stromabgabe an Letztverbraucher haben sich nach Angaben des BDEW wie
folgt entwickelt:
* erstmalige Vollkonsolidierung der Stadtwerke Düsseldorf
Ergänzende Information zum Gassektor:
Die Wechselquote im Endkundenbereich ist von einem Prozent im Jahr 2007
auf acht Prozent im März 2009 angestiegen bezogen auf Haushalte mit eigenem
Gaszähler und direktem Vertragsverhältnis mit dem Gasversorger.
42. In welchem Umfang haben sich die Nettostromimporte aus den
Nachbarländern Deutschlands im Verlauf der Jahre 2005 bis 2009 verändert
(Auflistung der Zahlen nach Jahren)?
Entwicklung der Stromimporte Mrd. kWh
Quelle: BDEW
43. Aus welchen Gründen – außer von Verzögerungen der Genehmigungs-
und Planungsverfahren – ist der Kapazitätsausbau von Kuppelstellen bei
Strom und die Verknüpfung der Gasmärkte mit den Nachbarländern
Deutschlands nicht vorangekommen?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass der Kapazitätsausbau von
Kuppelstellen und die Verknüpfung der Gasmärkte nicht vorangekommen ist.
Sie verweist insoweit auf ihre Antwort zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP betreffend Strompreiserhöhungen als Folge von
Wettbewerbsdefiziten (Bundestagsdrucksache 16/12342).
Allerdings hält die Bundesregierung weitere Maßnahmen für erforderlich,
damit größere Austauschkapazitäten für mehr Wettbewerb auf den deutschen
Strommärkten sorgen. Der Ausbau zwischenstaatlicher Leitungskapazitäten ist
ein häufig schwieriges technisches Vorhaben. Zum Beispiel genügt oft der
punktuelle Ausbau der Stromnetze an den Grenzen nicht. Vielmehr müssen oft
die bisher getrennten Netzstrukturen in größerem Umfang aufeinander
abgestimmt werden, weil z. B. ehemalige Randlagen des Stromnetzes, die
entsprechend wenig ausgebaut sind, stärker ins Zentrum der Stromflüsse rücken
und daher sukzessive verstärkt werden müssen.
Bei der Verknüpfung der Gasmärkte bereiten derzeit teilweise noch
vertragliche Engpässe (Nachfrage nach verbindlicher Kapazität für einen bestimmten
Zeitpunkt übersteigt die technische Kapazität) Schwierigkeiten. Die Schritte zu
deren Beseitigung sind eingeleitet.
Unternehmen 2004 2005 2006 2007
Angaben in Prozent
RWE 17,5 16,7 15,1 15,5*
E.ON 16,3 16,9 15,7 15,7*
EnBW 11,5 10,9 12,2 15,1*
Vattenfall 5,3 4,2 3,7 3,6*
2005 2006 2007 2008
Stromimport 53,4 46,1 44,3 40,2
Drucksache 16/13821 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode44. Aus welchen Gründen ist nach Ansicht der Bundesregierung der
Importstrom nicht in signifikantem Ausmaß auf den deutschen Strommärkten
wettbewerbswirksam geworden?
Die Stromimporte nach Deutschland in 2008 machen 6,5 Prozent des
Gesamtstromverbrauchs aus. Trotzdem darf die Relevanz dieser Mengen für
Wettbewerb und Preisbildung nicht übersehen werden. Denn auch wenn die
Gesamtmenge gering ist, kann es vorkommen, dass im Großhandel in Einzelstunden
Importmengen den Preis setzen, und so gegebenenfalls teurere
Erzeugungsmengen aus dem Inland verdrängen. Die schon bisher bestehende
wettbewerbliche Relevanz der Importmengen ändert aber nichts daran, dass weitere
Anstrengungen unternommen werden müssen, um den internationalen
Stromaustausch und damit den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu fördern.
45. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob Importeure von
Strom aus Nachbarländern Deutschlands Händler waren, die nicht E.ON,
RWE, Vattenfall oder EnBW zuzurechnen sind?
Wenn ja, wie hoch war ihr Importvolumen in den Jahren 2005 bis 2009,
aufgelistet pro Jahr?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
46. Welche Chancen sieht die Bundesregierung in der Elektromobilität zur
Nutzung und Speicherung von Strom aus fluktuierenden Quellen?
Die Bundesregierung sieht große Chancen, angesichts deutlich und
kontinuierlich steigender Strommengen aus fluktuierenden Quellen die Effizienz und
Stabilität des Stromnetzes auch durch eine Verbreitung der Elektromobilität
verbessern zu können. In Verbindung mit erneuerbaren Energien könnte die
Elektromobilität, wie im IEKP dargelegt, einen bedeutenden Beitrag zur
Umsetzung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten.
Zur Realisierung dieser Chancen sind allerdings noch erhebliche Vorarbeiten zu
leisten. Sowohl im Bereich der Speichertechnologien selbst, als auch im
Bereich der Netzintegration und der Verknüpfung von Speicher und Netzen durch
Informations- und Kommunikationstechnologien gilt es, Potentiale zu
ermitteln, wesentliche Entwicklungsschritte zu erforschen und Lücken zu schließen.
Die Bundesregierung reagiert darauf mit umfangreichen Förderprogrammen.
So wurden mit dem Konjunkturpaket II 500 Mio. Euro für die angewandte
Forschung zur Verfügung gestellt, die im Wesentlichen dem gesamten Thema
Elektromobilität zugute kommt. Damit werden Forschungsthemen entlang der
gesamten Wertschöpfungskette vorangetrieben: von der Batterieentwicklung
(LIB 2015) über neue Antriebstechnologien (Verkehrsforschung) und
intelligente Infrastruktur (IKT-Forschung) bis hin zur Netzintegration von
Elektrofahrzeugen (Energieforschung). Diese Maßnahmen werden durch
Begleituntersuchungen und Feldversuche flankiert.
47. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen einer aktuellen Studie
der Fachhochschule Gelsenkirchen, nach der seit Marktöffnung die
Strompreise privater Haushalte im Zeitraum 1998 bis 2007 lediglich um
fünf Prozent gesunken sind, während die Gewinne in der Strombranche in
der gleichen Zeit u. a. als Folge hoher Marktkonzentration um 118
Prozent gestiegen seien?
Die Ergebnisse externer Studien werden von der Bundesregierung weder
bewertet, noch gibt sie dazu eine Stellungnahme ab.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/1382148. Welche Vorwürfe erhebt die EU-Kommission in ihrem
Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Deutschland wegen teilweiser
Nichtumsetzung des 2. Binnenmarktpakets im Einzelnen, und wie stellt sich die
Bundesregierung zu diesen Vorwürfen?
Die EU-Kommission hat am 25. Juni 2009 Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland eingeleitet betreffend die Anwendung der EU-Verordnungen zu
Strom und Gas sowie einzelner Verbraucherschutzregeln der EU-Strom- und
Gasrichtlinie (sämtliche Rechtsakte sind Teil des Zweiten Energie-
Binnenmarktpakets aus dem Jahr 2003).
Überwiegend handelt es sich um Vorwürfe, die den Vollzug der
Binnenmarktregeln durch die Bundesnetzagentur betreffen. Das BMWi wird daher die
Stichhaltigkeit der Vorwürfe zum Vollzug der Strom- und Gas-Verordnungen mit der
Bundesnetzagentur erörtern und dann innerhalb der vorgegebenen Frist von
zwei Monaten gegenüber der EU-Kommission Stellung nehmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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