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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Wirksamkeit der zweiten Programmphase des Hochschulpakts

<span>Bilanz der ersten und Vereinbarung zur zweiten Programmphase; Zahl zusätzlicher Studienanfänger bzw. Studienplätze, Finanzierungsfragen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

24.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1375506. 07. 2009

Wirksamkeit der zweiten Programmphase des Hochschulpakts

der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 4. Juni 2009 haben Bund und Länder die Fortsetzung der drei Wissenschaftspakte – Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Pakt für Forschung und Innovation – beschlossen. Dafür sollen voraussichtlich 18 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Im Vereinbarungsentwurf zur zweiten Programmphase des Hochschulpakts wollen Bund und Länder vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften den Ausbau der Studienplatzkapazitäten vorantreiben. Der Bund stellt für den geplanten Kapazitätsausbau laut Vereinbarung 3,217 Mrd. Euro bereit.

Ob das Geld für die Wissenschaftspakte tatsächlich in dieser Höhe fließt, ist Medienberichten zufolge unklar bzw. zweifelhaft. Laut der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 15. Juni 2009 („Im 18-Milliarden-Paket für die Wissenschaft steckt altes Geld“) hätten Bund und Länder Doppelbuchungen vorgenommen und so „ein bisschen gemogelt“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Bilanz zur ersten Programmphase des Hochschulpakts

Fragen24

1

Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus der ersten Programmphase des Hochschulpaktes 2020 auf der Basis der bisher vorliegenden Zahlen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die westdeutschen Flächenländer nur 37 272 zusätzliche Studienanfänger/Studienanfängerinnen aufgenommen haben, was gegenüber der Verpflichtung aus der ersten Programmphase einen Erfüllungsgrad von 47 Prozent des Planungssolls bedeutet, während die ostdeutschen Flächenländer zusammen 10 000 zusätzliche Studienanfängerinnen/Studienanfänger aufgenommen haben, und die Stadtstaaten trotz schon zuvor hoher Ausbildungsquoten und keinerlei Aufwuchsverpflichtungen zusätzlich zirka 10 700 jungen Menschen ein Studium ermöglicht haben (Quelle: Zwei Jahre Hochschulpakt 2020 (1. Phase) – eine Halbzeitbilanz. CHE Arbeitspapier Nr. 118, April 2009, S. 94 f.)?

3

Mit welcher Zahl von zusätzlichen Studienanfängerinnen/Studienanfänger rechnet die Bundesregierung bis zum Ablauf der ersten Programmphase des Hochschulpakts?

4

Wie viel Geld zum Ausbau von Studienanfängerplätzen aus der ersten Phase des Hochschulpaktes ist bisher tatsächlich abgeflossen bzw. ausgegeben worden?

5

Wie viel Geld aus der ersten Phase des Hochschulpaktes ist zum Ausbau von Studienanfängerplätzen nach 2010 veranschlagt?

6

Unter welchen konkreten Bedingungen fließen Mittel aus der ersten Programmphase des Hochschulpaktes an den Bund zurück?

7

Wann entscheidet der Bund über die etwaige Rückforderung von nicht ausgegebenen Mitteln an die Bundesländer?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die zweite Phase des Hochschulpakts daraus, dass laut Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz von 8 927 grundständigen Studiengängen nur 3 874 ohne Zulassungsbeschränkung waren (Abfrage vom 19. Juni 2009, 16.53 Uhr; http://www.hochschulkompass.de/kompass/xml/index_stud.htm)?

9

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus in der Vereinbarung über die zweite Phase des Hochschulpaktes gezogen?

10

Aufgrund welcher Hinweise hält die Bundesregierung die Berechnungen der Kultusministerkonferenz für realistisch, dass während der zweiten Programmphase vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 mit 275 420 zusätzlichen Studienanfängerinnen/Studienanfänger zu rechnen ist?

11

Wie ist die Tatsache in die KMK-Prognose einbezogen, dass ein immer höherer Anteil jedes Altersjahrgangs die Hochschulreife erwirbt?

12

Inwiefern rechnet die Bundesregierung damit, dass Studieninteressierte, die aufgrund von Kapazitätsengpässen der letzten Jahre kein Studium aufgenommen haben, sich während der zweiten Programmphase des Hochschulpakts um einen Studienplatz bewerben werden?

13

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Bedarf an Studienplätzen ein, der durch den Rückgang des Angebotes an dualen Ausbildungsplätzen im Jahr 2009 entstehen wird?

14

Mit wie vielen beruflich qualifizierten zusätzlichen Studienanfängerinnen/ Studienanfänger ohne Abitur oder Fachhochschulreife rechnet die Bundesregierung, denen es aufgrund des Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 bundesweit erleichtert werden soll, ein Studium aufzunehmen?

Falls der Bundesregierung diese Daten nicht vorliegen sollten, hält sie eine länderübergreifende Statistik für notwendig, um den zusätzlichen Bedarf an Studienplätzen für beruflich Qualifizierte ohne Abitur oder Fachhochschulreife schnellstmöglich zu ermitteln, und wenn ja, wie wird sie sich für die Erstellung dieser Statistik einsetzen?

15

Wie schätzt die Bundesregierung Prognosen ein, die mit deutlich mehr zusätzlichen Studienanfängerinnen/Studienanfänger rechnen als von der KMK prognostiziert?

16

Wie kommt es, dass anders als in der ersten Phase des Hochschulpaktes in der zweiten Programmphase keine Zielzahlen mehr festgelegt werden, wie viele Plätze ein einzelnes Land schaffen soll?

17

Welchen Institutionen werden die Länderberichte über die Durchführung der zweiten Programmphase des Hochschulpakts vorgelegt, und wird der vollständige Bericht gleichzeitig auch dem Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten zur Kenntnis gegeben?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Protokollnotiz vom Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, nach der laut Medienberichten bei der Fortsetzung der Programme von 2011 an „insbesondere die weitere Einnahmesituation des Bundes“ zu berücksichtigen sei (Quelle: dpa-Dossier Kulturpolitik Nr. 24/2009, Seite 3), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, mit der Aussage der Protokollnotiz sei verbunden, dass eine schlechtere Einnahmesituation des Bundes – zum Beispiel durch Steuermindereinnahmen – dazu führe, dass die Mittel für den Hochschulpakt II nicht bereitgestellt werden, und wenn nein, warum nicht?

20

Woran haben Bund und Länder sich bei der Festlegung der Höhe der Kosten eines Studienplatzes orientiert, wenn offensichtlich erneut nicht der OECD-Mittelwert von ca. 10 600 Euro im Jahr als Orientierungswert zugrunde gelegt wurde?

21

Wie stellen Bund und Länder durch ihren Kostenansatz sicher, dass bei den zusätzlichen Studienplätzen auch kostenintensivere Fächergruppen oder auch betreuungsintensivere Bachelor- und Masterstudiengänge berücksichtigt werden können?

22

Wie stellt die Bundesregierung in diesem Ansatz sicher, dass ihre Ankündigung der Stärkung der MINT-Fächer durch den Hochschulpakt II realisiert werden kann?

23

Wie könnte nach Auffassung der Bundesregierung ein gerechter und wirkungsvoller Verteilmechanismus von Hochschulpaktmitteln aussehen, in dem Bund und Länder den Finanzierungsbedarf so bemessen, dass es einen Ausgleich für die über- oder unterproportionale Ausbildungsleistung des jeweiligen Landes gibt?

24

Unter welchen Bedingungen fließen Mittel aus der zweiten Programmphase des Hochschulpaktes an den Bund zurück?

Berlin, den 6. Juli 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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