[Deutscher Bundestag Drucksache 16/13842
16. Wahlperiode 24. 07. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn),
Krista Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/13755 –
Wirksamkeit der zweiten Programmphase des Hochschulpakts
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 4. Juni 2009 haben Bund und Länder die Fortsetzung der drei
Wissenschaftspakte – Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Pakt für Forschung und
Innovation – beschlossen. Dafür sollen voraussichtlich 18 Mrd. Euro
bereitgestellt werden. Im Vereinbarungsentwurf zur zweiten Programmphase des
Hochschulpakts wollen Bund und Länder vorbehaltlich der Mittelbereitstellung
durch ihre gesetzgebenden Körperschaften den Ausbau der
Studienplatzkapazitäten vorantreiben. Der Bund stellt für den geplanten Kapazitätsausbau laut
Vereinbarung 3,217 Mrd. Euro bereit.
Ob das Geld für die Wissenschaftspakte tatsächlich in dieser Höhe fließt, ist
Medienberichten zufolge unklar bzw. zweifelhaft. Laut der Tageszeitung „DER
TAGESSPIEGEL“ vom 15. Juni 2009 („Im 18-Milliarden-Paket für die
Wissenschaft steckt altes Geld“) hätten Bund und Länder Doppelbuchungen
vorgenommen und so „ein bisschen gemogelt“.
Bilanz zur ersten Programmphase des Hochschulpakts
1. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus der ersten Programmphase des
Hochschulpaktes 2020 auf der Basis der bisher vorliegenden Zahlen?
Laut Vorbericht des Statistischen Bundesamts haben im Studienjahr 2008 rund
386 500 Erstsemester ein Studium in Deutschland aufgenommen, das sind etwa
30 000 mehr als 2005. Der Zuwachs von über 37 000 Studienanfängerinnen und
-anfängern in den Jahren 2007 und 2008 liegt damit über den Voraussagen, die
der Vereinbarung zur ersten Programmphase des Hochschulpakts zugrunde
lagen. Der Erfolg des Hochschulpakts 2020 schlägt sich auch in der
Studienanfängerquote nieder, also dem Anteil der Studienanfängerinnen und -anfänger
an der gleichaltrigen Bevölkerung. Für das Studienjahr 2008 liegt die Quote bei
39,3 Prozent und hat damit einen Rekordstand erreicht. Diese positive
Entwicklung ist in allen Ländern zu beobachten. Überall hat sich die Zahl der Studien- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
21. Juli 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/13842 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeanfänger gegenüber dem Vergleichsjahr 2005 erhöht, wenn auch mit
unterschiedlicher Dynamik.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die westdeutschen
Flächenländer nur 37 272 zusätzliche Studienanfänger/Studienanfängerinnen
aufgenommen haben, was gegenüber der Verpflichtung aus der ersten
Programmphase einen Erfüllungsgrad von 47 Prozent des Planungssolls
bedeutet, während die ostdeutschen Flächenländer zusammen 10 000 zusätzliche
Studienanfängerinnen/Studienanfänger aufgenommen haben, und die
Stadtstaaten trotz schon zuvor hoher Ausbildungsquoten und keinerlei
Aufwuchsverpflichtungen zusätzlich zirka 10 700 jungen Menschen ein Studium
ermöglicht haben (Quelle: Zwei Jahre Hochschulpakt 2020 (1. Phase) – eine
Halbzeitbilanz. CHE Arbeitspapier Nr. 118, April 2009, S. 94 f.)?
Ziel der Bundesregierung ist es, ein bedarfsgerechtes Studienangebot in
Deutschland zu erreichen. Entscheidend ist, dass jeder Studieninteressierte, der
für ein Studium geeignet ist und ein solches beginnen möchte, auch eine
Studienmöglichkeit in Deutschland erhält.
Die Verteilung der Studienanfängerinnen und -anfänger auf unterschiedliche
Studienorte ist abhängig von verschieden Faktoren, u. a. von der ganz
individuellen Studienentscheidung der jungen Menschen.
3. Mit welcher Zahl von zusätzlichen Studienanfängerinnen/Studienanfänger
rechnet die Bundesregierung bis zum Ablauf der ersten Programmphase des
Hochschulpakts?
Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020, erste
Programmphase, ist ein Zuwachs von 91 370 zusätzlichen Studienanfängerinnen
und -anfängern gegenüber dem Jahr 2005 entsprechend der
Kultusministerkonferenz (KMK)-Prognose des Jahres 2005. Entsprechend der
Verwaltungsvereinbarung werden Mehrleistungen der Länder bei der Verrechnung und
Fortschreibung der Vereinbarung berücksichtigt, wenn die Gesamtzahl der zusätzlichen
Studienanfänger von 91 370 überschritten wird.
4. Wie viel Geld zum Ausbau von Studienanfängerplätzen aus der ersten Phase
des Hochschulpaktes ist bisher tatsächlich abgeflossen bzw. ausgegeben
worden?
Wie in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den
Hochschulpakt 2020 vom 20. August 2007 festgelegt, erhalten die Länder
vereinbarte Vorauszahlungen entsprechend der Aufwuchsplanungen unter
Berücksichtigung der Pauschalen. Für den Ausbau von Studienmöglichkeiten sind in
der ersten Phase des Hochschulpaktes bisher 260,2 Mio. Euro verausgabt, die
sich wie folgt auf die verschiedenen Jahre verteilen:
2007: 35,2 Mio. Euro;
2008: 102,6 Mio. Euro;
2009: bewilligt sind 176,6 Mio. Euro, abgeflossen sind davon bereits 122,4 Mio.
2009: Euro.
In den Jahren 2007 und 2008 entsprach die bewilligte Summe jeweils dem
tatsächlichen Mittelabfluss.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/138425. Wie viel Geld aus der ersten Phase des Hochschulpaktes ist zum Ausbau von
Studienanfängerplätzen nach 2010 veranschlagt?
Basierend auf der KMK-Prognose des Jahres 2005 erhalten die Länder für die
Jahre 2007 bis 2010 Vorauszahlungen in Höhe von 566 Mio. Euro. Für die
Ausfinanzierung dieser Studienmöglichkeiten stellt die Bundesregierung für die
Jahre 2011 bis 2013 weitere 440 Mio. Euro bereit.
6. Unter welchen konkreten Bedingungen fließen Mittel aus der ersten
Programmphase des Hochschulpaktes an den Bund zurück?
7. Wann entscheidet der Bund über die etwaige Rückforderung von nicht
ausgegebenen Mitteln an die Bundesländer?
Die Höhe der Bundesmittel richtet sich letztlich nach den tatsächlich erreichten
Studienanfängerzahlen. Entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung werden
Ansprüche aus Mehr- und Minderleistungen der Länder aus der ersten
Programmphase jahresgerecht mit den Ansprüchen aus der Abrechnung der zweiten
Programmphase in den Jahren 2011 bis 2013 verrechnet. Eine Verrechnung ist
frühestens im Herbst 2011 möglich, wenn das Statistische Bundesamt die
endgültigen Zahlen für das Studienjahr 2010 veröffentlicht.
Vereinbarung zur zweiten Programmphase des Hochschulpakts
8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die zweite Phase
des Hochschulpakts daraus, dass laut Hochschulkompass der
Hochschulrektorenkonferenz von 8 927 grundständigen Studiengängen nur 3 874 ohne
Zulassungsbeschränkung waren (Abfrage vom 19. Juni 2009, 16.53 Uhr;
http://www.hochschulkompass.de/kompass/xml/index_stud.htm)?
9. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus in der Vereinbarung
über die zweite Phase des Hochschulpaktes gezogen?
Zulassungsbeschränkungen dürfen nur festgesetzt werden, wenn zu erwarten ist,
dass die verfügbare Zahl an Studienplätzen nicht zur Zulassung aller
Studieninteressenten ausreichen wird. Die Berechnung der verfügbaren Studienplätze
richtet sich nach den jeweiligen Kapazitätsregelungen der Länder.
Entscheidende Parameter für die Kapazitätsberechnung sind (auf Basis der hierzu
ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) die personellen,
räumlichen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten in dem jeweiligen
Studiengang, wichtigste Faktoren sind faktisch sonach das Personal, dessen
Lehrverpflichtung und der Lehraufwand. Insgesamt bewertet die
Bundesregierung die Zahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge an deutschen
Hochschulen als zu hoch.
Um den Anteil an Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung zu erhöhen,
wollen Bund und Länder mit dem Hochschulpakt 2020 ein bedarfsgerechtes
Studienangebot schaffen. Die Ausbauplanungen orientieren sich an den zu
erwartenden zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfängern für die Jahre
2011 bis 2015.
Durch die veränderten Modalitäten bei der Vorauszahlung und Abrechnung, die
im Vergleich zur ersten Programmphase des Hochschulpakts künftig zeitnah
erfolgen, können die Finanzströme zielgerichteter gesteuert und besser an den
tatsächlichen Bedarf der Länder angepasst werden.
Drucksache 16/13842 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode10. Aufgrund welcher Hinweise hält die Bundesregierung die Berechnungen
der Kultusministerkonferenz für realistisch, dass während der zweiten
Programmphase vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 mit 275 420
zusätzlichen Studienanfängerinnen/Studienanfänger zu rechnen ist?
Das Verfahren der Kultusministerkonferenz zur Vorausberechnung der
Studienanfängerzahlen wird seit vielen Jahren erfolgreich angewandt und wird den
bildungspolitischen Anforderungen – trotz aller Unsicherheiten, mit denen
Prognosen stets behaftet sind – gerecht.
11. Wie ist die Tatsache in die KMK-Prognose einbezogen, dass ein immer
höherer Anteil jedes Altersjahrgangs die Hochschulreife erwirbt?
Die Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen, die den Verhandlungen zum
Hochschulpakt II zugrunde lag, basiert auf der „Vorausberechnung der Schüler-
und Absolventenzahlen 2005 bis 2020“ (Dokumentation Nr. 182 der
Kultusministerkonferenz von Mai 2007). Darin wird vom tatsächlichen
Übergangsverhalten in die jeweiligen Schularten zum Zeitpunkt der Berechnung ausgegangen.
Änderungen im Verhalten, die sich bis zum letzten Ist-Jahr feststellen lassen,
werden in der Vorausberechnung berücksichtigt. Des Weiteren werden die
Auswirkungen der Verkürzung der Schulzeit von 13 auf zwölf Jahre bis zum Abitur
in den betreffenden Ländern bei gleichbleibendem Bildungsverhalten
einbezogen.
Der steigende Anteil eines Altersjahrgangs, der die Hochschulreife erwirbt, ist
insoweit einbezogen, als er sich im aktuellen Übergangsverhalten an die
jeweiligen Schularten bereits niedergeschlagen hat.
12. Inwiefern rechnet die Bundesregierung damit, dass Studieninteressierte,
die aufgrund von Kapazitätsengpässen der letzten Jahre kein Studium
aufgenommen haben, sich während der zweiten Programmphase des
Hochschulpakts um einen Studienplatz bewerben werden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Studienberechtigte in
den letzten Jahren aufgrund von Kapazitätsengpässen auf ein Studium verzichtet
haben. Amtliche Statistiken zum bisherigen Übergangsverhalten von
Hochschulberechtigten ins Studium zeigen, dass in der Vergangenheit zwischen dem
Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung und dem Zeitpunkt des
Studienbeginns oftmals vier oder mehr Jahre lagen. So haben nach aktuellem Stand
(aktueller Rand: 2007) 10,2 Prozent der Hochschulzugangsberechtigten des
Abschlussjahrgangs 1995 erst vier oder mehr Jahre nach Erwerb der
Hochschulzugangsberechtigung ein Studium aufgenommen. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass auch in Zukunft ein gewisser Anteil der
Hochschulzugangsberechtigten ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht unmittelbar nach Erhalt
der Hochschulreife, sondern zu einem späteren Zeitpunkt einlösen wird und dass
in der zweiten Programmphase des Hochschulpakts auch Studieninteressierte
aus früheren Schulabschlussjahrgängen ein Studium aufnehmen werden.
13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Bedarf an
Studienplätzen ein, der durch den Rückgang des Angebotes an dualen
Ausbildungsplätzen im Jahr 2009 entstehen wird?
Die Bundesregierung rechnet zurzeit aufgrund der aktuellen Prognosen mit
einer Lücke von rund 20 000 Plätzen. Diese kann jedoch mit bestehenden bzw.
bereits vereinbarten Maßnahmen geschlossen werden. Es existieren eine Reihe
erprobter und gut bewährter Instrumente, z. B. außerbetriebliche Ausbildung,
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13842Ausbildungsbonus oder das Strukturprogramm JOBSTARTER, die bei Bedarf
insgesamt intensiviert und auf bestimmte Gruppen von Jugendlichen
ausgeweitet werden können. Insofern geht die Bundesregierung davon aus, dass zum
Ende des Vermittlungszeitraums ein adäquates Ausbildungsangebot zur
Verfügung steht und somit keine nennenswerten „Kompensationstendenzen“
zwischen den Sektoren des Bildungsgesamtsystems zu erwarten sind. Eine
abschließende Bewertung des Ausbildungsmarkts in 2009 kann erst erfolgen, wenn das
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Ergebnisse seiner Erhebung über
die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum 30. September vorlegt.
14. Mit wie vielen beruflich qualifizierten zusätzlichen Studienanfängerinnen/
Studienanfänger ohne Abitur oder Fachhochschulreife rechnet die
Bundesregierung, denen es aufgrund des Beschluss der Kultusministerkonferenz
vom 6. März 2009 bundesweit erleichtert werden soll, ein Studium
aufzunehmen?
Falls der Bundesregierung diese Daten nicht vorliegen sollten, hält sie eine
länderübergreifende Statistik für notwendig, um den zusätzlichen Bedarf
an Studienplätzen für beruflich Qualifizierte ohne Abitur oder
Fachhochschulreife schnellstmöglich zu ermitteln, und wenn ja, wie wird sie sich für
die Erstellung dieser Statistik einsetzen?
Der Bundesregierung liegen bislang keine Daten zu den quantitativen
Auswirkungen des Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 6. März 2009
über den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische
Hochschulzugangsberechtigung vor. In der von der KMK periodisch erstellten
Vorausberechnung der Studienanfänger sind auch Personen einbezogen, die ihre
Studienberechtigung über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und
Tätigkeiten erlangt haben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die KMK
bei künftigen Vorausberechnungen der Studienanfängerzahlen auch die
Auswirkungen des Beschlusses vom 6. März 2009 berücksichtigen wird, sobald
prognostisch verwertbare Daten dazu vorhanden sind.
Daten über den Anteil beruflich Qualifizierter an den Studienanfängern werden
im Übrigen regelmäßig vom Statistischen Bundesamt bereit gestellt. Von daher
sieht die Bundesregierung keinen Bedarf für eine zusätzliche
länderübergreifende Statistik.
15. Wie schätzt die Bundesregierung Prognosen ein, die mit deutlich mehr
zusätzlichen Studienanfängerinnen/Studienanfänger rechnen als von der
KMK prognostiziert?
Die im Rahmen der Verhandlungen zur zweiten Phase des Hochschulpakts 2020
verwendete Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen der KMK stellt nach
heutigem Kenntnisstand eine gute Grundlage für die Abschätzung der künftigen
Entwicklung der Studienanfängerzahlen dar. Prognosen, die von einer deutlich
höheren Quote des Übergangs Studienberechtigter in die Hochschulen ausgehen
als in der KMK-Vorausberechnung angenommen wurde, schätzt die
Bundesregierung auch im Lichte der tatsächlichen Übergangsquoten als wenig
wahrscheinlich ein.
16. Wie kommt es, dass anders als in der ersten Phase des Hochschulpaktes in
der zweiten Programmphase keine Zielzahlen mehr festgelegt werden, wie
viele Plätze ein einzelnes Land schaffen soll?
Für die zweite Programmphase des Hochschulpakts 2020 ist die Zielmarke von
275 420 zusätzlichen Studienanfängern festgelegt worden. Entscheidendes
Drucksache 16/13842 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeKriterium für den Hochschulpakt bleibt, ein der Nachfrage insgesamt
entsprechendes Angebot an Studienchancen in Deutschland sicherzustellen.
Wie bereits für die erste Phase des Pakts gilt auch für die Fortschreibung, dass
Mittel an die Länder fließen, die zusätzliche Angebote schaffen. Darüber hinaus
gibt es Sonderregelungen für Stadtstaaten und neue Länder.
Da eine Verteilung der Studienanfänger auf die Länder über einen Zeitraum von
fünf Jahren letztlich nicht exakt vorhergesagt werden kann, wurde in der zweiten
Programmphase auf konkrete Zielzahlen für die Länder verzichtet. Die neuen
und vor allem zeitnahen Vorauszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten der
zweiten Programmphase unterstützen das Anliegen einer an die tatsächliche
Entwicklung angepassten, bedarfsgerechten Mittelzuweisung.
17. Welchen Institutionen werden die Länderberichte über die Durchführung
der zweiten Programmphase des Hochschulpakts vorgelegt, und wird der
vollständige Bericht gleichzeitig auch dem Deutschen Bundestag und den
Länderparlamenten zur Kenntnis gegeben?
Die Länder berichten jeweils zum 31. Oktober eines Jahres über die
Durchführung des Programms. Das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) fasst diese Berichte jährlich zu einem Gesamtbericht zusammen. Die
Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag diesen GWK-Bericht zeitnah
vorlegen.
Finanzierung der zweiten Programmphase
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Protokollnotiz vom Bundesminister
der Finanzen, Peer Steinbrück, nach der laut Medienberichten bei der
Fortsetzung der Programme von 2011 an „insbesondere die weitere
Einnahmesituation des Bundes“ zu berücksichtigen sei (Quelle: dpa-Dossier
Kulturpolitik Nr. 24/2009, Seite 3), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, mit der Aussage der
Protokollnotiz sei verbunden, dass eine schlechtere Einnahmesituation des Bundes
– zum Beispiel durch Steuermindereinnahmen – dazu führe, dass die Mittel
für den Hochschulpakt II nicht bereitgestellt werden, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den Ländern auf dem
Qualifizierungsgipfel in Dresden im Oktober 2008 darauf verständigt, den Hochschulpakt
bedarfsgerecht fortzuführen. Sie hat in der Finanzplanung bis 2013 Vorsorge für
den Hochschulpakt getroffen. Wie bei vergleichbaren Bund-Länder-
Vereinbarungen gilt der Parlamentsvorbehalt.
20. Woran haben Bund und Länder sich bei der Festlegung der Höhe der
Kosten eines Studienplatzes orientiert, wenn offensichtlich erneut nicht der
OECD-Mittelwert von ca. 10 600 Euro im Jahr als Orientierungswert
zugrunde gelegt wurde?
21. Wie stellen Bund und Länder durch ihren Kostenansatz sicher, dass bei den
zusätzlichen Studienplätzen auch kostenintensivere Fächergruppen oder
auch betreuungsintensivere Bachelor- und Masterstudiengänge
berücksichtigt werden können?
Bund und Länder halten einen Durchschnittswert pro zusätzlichen
Studienanfänger von 26 000 Euro für angemessen. Dieser Durchschnittswert berücksich-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13842tigt, dass es erhebliche Kostenunterschiede zwischen einzelnen Studiengängen
gibt. In diesem Betrag, der gegenüber der ersten Programmphase um 4 000 Euro
erhöht wurde, ist auch ein Zuschlag für die Verbesserung der Qualität von
Studium und Lehre enthalten. Dadurch wird auch künftig ein qualitativ
hochwertiges Studium ermöglicht.
22. Wie stellt die Bundesregierung in diesem Ansatz sicher, dass ihre
Ankündigung der Stärkung der MINT-Fächer durch den Hochschulpakt II
realisiert werden kann?
Die Bundesregierung stellt den Ländern pro zusätzlichen Studienanfänger, der
gegenüber 2005 bundesweit verzeichnet wird, insgesamt 13 000 Euro zur
Verfügung. Die Gesamtfinanzierung stellen die Länder entsprechend ihrer
Zuständigkeit für die Grundfinanzierung der Hochschulen sicher. Bei der Verwendung
der Bundesmittel setzen die Länder Schwerpunkte. Sie haben sich für die zweite
Programmphase dazu verpflichtet, den Anteil der Studienanfängerinnen und -
anfänger in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und
Technik zu steigern. Über ihre Maßnahmen und deren Auswirkungen werden die
Länder jährlich berichten.
23. Wie könnte nach Auffassung der Bundesregierung ein gerechter und
wirkungsvoller Verteilmechanismus von Hochschulpaktmitteln aussehen,
in dem Bund und Länder den Finanzierungsbedarf so bemessen, dass es
einen Ausgleich für die über- oder unterproportionale Ausbildungsleistung
des jeweiligen Landes gibt?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das erfolgsorientierte Modell des
Hochschulpakts 2020 die Bundesmittel gerecht und wirkungsvoll verteilt.
24. Unter welchen Bedingungen fließen Mittel aus der zweiten
Programmphase des Hochschulpaktes an den Bund zurück?
Vorauszahlung und Verrechnung von Ansprüchen des Bundes und der Länder
erfolgen während der zweiten Programmphase des Hochschulpakts zeitnah.
Darüber hinaus werden gegebenenfalls entstehende Erstattungsansprüche des
Bundes aus den Jahren 2011 bis 2015 ab 2016 mit den Ansprüchen der Länder
für die Ausfinanzierung der zweiten Programmphase verrechnet und in die
Fortschreibung des Programms ab 2016 einbezogen.
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