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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Realisierungswettbewerb für das Berliner Schloss - Humboldt-Forum

Auslobungs- und Ausschlusskriterien des Architektenwettbewerbs für das Berliner Schloss - Humboldtforum, Zweifel an der Teilnahmeberechtigung Francesco Stellas, Möglichkeit von Schadenersatzklagen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

31.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1379215. 07. 2009

Realisierungswettbewerb für das Berliner Schloss – Humboldt-Forum

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Katrin Göring-Eckardt, Peter Hettlich, Omid Nouripour, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Magazin „art. Das Kunstmagazin“ sowie das Magazin „Zitty“ berichten am 29. Juni 2009 über ihre Recherchen zum Architektenwettbewerb für das Berliner Schloss – Humboldt-Forum (Internationaler Realisierungswettbewerb „Berliner Schloss/Humboldt-Forum“) und äußerten darin Zweifel an der korrekten Durchführung des Wettbewerbs.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Von wem wurde der Internationale Realisierungswettbewerb „Berliner Schloss/Humboldt-Forum“ ausgelobt, und wer war an der Abfassung der Wettbewerbsbedingungen beteiligt?

2

Trifft es zu, dass der Landeswettbewerbsausschuss und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) sich gegen einen beschränkten und für einen offenen Wettbewerb ausgesprochen hatten, und wenn ja, warum wurde dieser Empfehlung nicht gefolgt?

3

Welche Bedingungen für die Teilnahme von Architektinnen und Architekten am Realisierungswettbewerb Berliner Schloss – Humboldt-Forum wurden definiert, und waren diese als Soll- oder als Mussbedingungen formuliert?

4

a) Trifft es insbesondere zu, dass es zu den Auslobungsbedingungen gehörte, dass sich eine/ein am Wettbewerb beteiligte Architektin/ beteiligender Architekt „im Schnitt mindestens 300 000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften“ und mehr als drei festangestellte Mitarbeiter beschäftigen musste?

4

b) Wenn ja, mussten beiden oder nur eines dieser Kriterien erfüllt sein?

4

c) Haben alle Teilnehmer des Wettbewerbs, einschließlich des späteren Wettbewerbssiegers, eine entsprechende schriftliche Erklärung über die Erfüllung dieser Vorgaben abgegeben, und wer war mit der Prüfung der Richtigkeit der Angaben beauftragt?

4

d) Welche Konsequenzen für die Teilnahme/Nichtteilnahme am Wettbewerb hatte es, wenn diese Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt waren?

5

a) Stimmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Informationen der Autoren von „art. Das Kunstmagazin“ und „Zitty“, dass der Wettbewerbssieger Francesco Stella seit einem Projekt in Padua von 2002 kein Projekt mehr gebaut und damals nur einen Mitarbeiter beschäftigt habe?

5

b) Wenn ja, warum wurde er trotzdem zum Wettbewerb zugelassen?

5

c) War seine Teilnahme vor diesem Hintergrund zulässig?

5

d) Wenn die Teilnahme nicht zulässig war, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung dann daraus?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Francesco Stella gegenüber dem Auslober des Architektenwettbewerbs unwahre Angaben gemacht hat, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie dann daraus?

7

a) Wie viele der zunächst 150 – international renommierten, mit Bauaufgaben kultureller Großprojekte im historischen Kontext vertrauten – Architektinnen und Architekten wurden wegen der Nichterfüllung der in Frage 4a genannten Kriterien nicht gebeten, eine Entwurfskonzept vorzulegen?

7

b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch nur einer oder einem dieser 150 Architektinnen und Architekten die Chance zur Einreichung eines Entwurfkonzepts genommen wurde, weil er/sie die formalen, in Frage 4a genannten Kriterien nicht erfüllte?

8

a) War der Bundesregierung bekannt, dass sich die Berliner Architektenkammer mit Zweifeln an der Teilnahmeberechtigung Francesco Stella beschäftigte, und erwog, gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf eine Überprüfung Francesco Stellas zu dringen?

8

b) Wenn ja, was hat sie nach Bekanntwerden dieser Information unternommen, bzw. warum hat sie ggf. nichts unternommen?

8

c) Was ergibt sich rechtlich aus der von Architekt Hans Kollhoff an das BBR gerichteten Rüge, und was hat die Bundesregierung hier ggf. schon veranlasst?

8

d) Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Schadensersatzklage, wie sie der Justiziar der Bundesarchitektenkammer, Thomas Maibaum, für möglich hält, und wenn ja, wer könnte ggf. klagen, und worauf könnte sich dann der Streitwert beziehen?

9

a) Kann die Bundesregierung der Wahrnehmung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 1. Juli 2009 (Das Berliner Schloss in Nöten) widersprechen, dass „bis in die höchsten Etagen, ein Klima der Angst [herrscht], wenn die Rede auf das Schloss kommt“?

9

b) Wie erklärt sich die Bundesregierung den Eindruck des Autors Niklas Maak in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 1. Juli 2009, dass Kritiker des Schlossvorhabens mit beruflichen Repressionen rechnen – „Als Reporter verzweifelt man: Vertreter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ziehen plötzlich bereits geführte kritische Interviews zurück, andere erklären, es laufe ‚nicht optimal‘, wollen aber keinesfalls namentlich zitiert werden (‚Das kostet mich den Kopf‘)“ –, und deshalb kritische Äußerungen zurückziehen?

Berlin, den 15. Juli 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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