Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/2461
11.01.79
Sachgebiet 7133
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Zimmermann, Erhard
(Bad Schwalbach), Röhner, Dr. Wittmann (München), Spranger, Dr. Bötsch, Gerlach
(Obernau), Krey, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Dr. Miltner, Regenspurger,
Kiechle, Volmer, Hartmann, Broll, Helmrich, Neuhaus, Dr. von Wartenberg, Berger
(Herne) und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 8/2225 —
Waffenrecht und Waffendiebstähle
Der Bundesminister des Innern — IS 5 - 681 000 / 4 — hat mit
Schreiben vom 8. Januar 1979 die o. a. Kleine Anfrage namens
der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung zu I.
1. Waffendiebstähle werden von der Polizei erst seit dem
1. Juli 1972 erfaßt. Zu diesem Zeitpunkt wurde der
kriminalpolizeiliche Sondermeldedienst „Waffen- und
Sprengstoffkriminalität" eingeführt. Er umfaßt neben den
Sicherstellungen aus illegaler Herstellung, illegalem Handel und
Schmuggel sowie aus illegalem/legalem Besitz die Diebstähle von
Waffen und Munition.
Für den terroristischen Bereich stehen der Bundesregierung
besondere Unterlagen zur Verfügung.
Soweit in der folgenden Antwort Zahlen angegeben werden,
beruhen sie auf den genannten Unterlagen. Soweit die
Fragen unter Abschnitt I sich auf die letzten zehn Jahre
beziehen, können sie also nicht vollständig beantwortet werden.
2. Im Interesse der Sichtbarmachung von etwaigen
Entwicklungslinien hat sich die Bundesregierung nicht darauf .
beschränkt, die globalen Zahlen für den ganzen überblickbaren
Zeitraum anzugeben, sondern die Zahlen nach Jahren
aufgegliedert.
3. a) Bei der Bewertung der nachstehend mitgeteilten
Waffendiebstähle ist der sehr unterschiedliche Gefährlichkeits
-
grad der einzelnen Waffenarten zu berücksichtigen. Die
Zusammenstellung enthält auch Schreckschuß-, Reizstoff-,
Signal-, Luft- und Federdruckwaffen, die relativ
ungefährlich sind und frei erworben werden können.
b) Seit dem 1. Juli 1972 sind insgesamt 19 508 Waffen
gestohlen worden, davon entfallen 13 166 auf den privaten,
4307 auf den gewerblichen und 2035 auf den militärisch/
behördlichen Bereich.
Nach Jahren aufgeschlüsselt beläuft sich die Zahl der
Waffendiebstähle auf
— 2244 im 2. Halbjahr 1972,
— 3759 im Jahre 1973,
— 3490 im Jahre 1974,
— 4273 im Jahre 1975,
— 3145 im Jahre 1976,
— 2307 im Jahre 1977,
— 1045 im 1. Halbjahr 1978.
Die Differenz zwischen der oben angegebenen
Gesamtzahl der Waffendiebstähle und der Summe der in der
Tabelle angegebenen Zahlen der Waffendiebstähle pro
Jahr erklärt sich daraus, daß in dem Waffenmeldedienst
ursprünglich auch bestimmte Waffenteile erfaßt wurden,
die in der Gesamtzahl von 19 508 nicht enthalten sind.
4. Das Gesetz zur Änderung des Waffenrechts vom 31. Mai
1978 (BGBl. I S. 641) hat mich ermächtigt, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über
die Aufbewahrung von Schußwaffen und Munition zu
erlassen. Ich beabsichtige, von dieser Ermächtigung Gebrauch
zu machen, um den zahlreichen Waffendiebstählen
entgegenzuwirken und die Waffenbesitzer zu sorgfältigerer
Aufbewahrung anzuhalten. Auf eine möglichst einfache und für
die Waffenbesitzer praktikable Regelung werde ich dabei
besonders achten. Der Innenausschuß des Deutschen
Bundestages ist in seiner Sitzung am 29. November 1978 bereits in
diesem Sinne unterrichtet worden.
Wegen der nicht unerheblichen Zahl von Waffendiebstählen
im militärischen und behördlichen Bereich werde ich erneut
an die zuständigen Stellen mit der Bitte herantreten, die
bestehenden Sicherheitsvorschriften und deren Überwachung
auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
I.
1. Wie viele Waffen welcher Art und welche Mengen von Munition
wurden in den letzten zehn Jahren aus Beständen
a) der Bundeswehr, der Stationierungsstreitkräfte, des
Bundesgrenzschutzes, des Bundeskriminalamtes, der Polizei der
Länder oder sonstiger öffentlicher Dienststellen,
b) von Herstellern oder Händlern,
c) privater Besitzer, darunter insbesondere von
Jagdscheininhabern,
entwendet oder kamen sonst dort abhanden?
a) Bundeswehr ab 1. Juli 1972 bis 30. Juni 1978
1972 '1973 1974 1975 1976 1977 1978 Gesamt
Maschinenpistolen 21 21 14 11 7 15 3 92
Maschinengewehre 14 7 1 2 - 1 - 25
Voll- und halbautomatische
Gewehre 57 31 46 34 29 23 9 229
Pistolen und Revolver 123 192 65 47 117 64 9 617
KK-Pistolen und Revolver - 1 - - - 1 - 2
Sonstige Waffen *) 24 63 45 40 39 32 10 253
1220
Munition
Pistolen- und Revolvermunition 41 074
Gewehr- und Jagdmunition 67 203
KK-Munition 10 382
Signalmunition 5 242
Übungs- und Platzmunition 9 980
Gesamt 133 881
Stationierungsstreitkräfte ab 1. Juli 1972 bis 30. Juni 1978
1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 Gesamt
Maschinenpistolen 19 24 7 11 9 3 11 84
Maschinengewehre - 2 - 1 4 2 - 9
Voll- und halbautomatische
Gewehre 6 35 20 17 26 16 8 128
Pistolen und Revolver 10 96 38 17 16 21 10 208
KK-Pistolen und Revolver - 7 2 2 - 1 - 12
Jagdwaffen . - 9 - - 12 - - 21
Sonstige Waffen *) - 3 1 1 - 1 5 11
473
Munition
Pistolen- und Revolvermunition 133 775
Gewehr- und Jagdmunition 147 888
KK-Munition 72 486
Signalmunition 13
Gesamt 254 162
*) Gas-, Schreckschuß- und Reizstoffwaffen, Signalwaffen, Luft- und
Federdruckwaffen usw.
Drucksache 8/2461 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode
Bundesgrenzschutz ab 1. Juli 1972 bis 30. Juni 1978
1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 Gesamt
Maschinenpistolen 1 4 2 1 — — — 8
Voll- und halbautomatische
Gewehre — — — — — — 2 2
Pistolen und Revolver 8 10 35 2 5 6 — 66
Sonstige Waffen *) — 2 1 1 — 3 — 7
83
Munition .
Pistolen- und Revolvermunition 1 424
Gewehr- und Jagdmunition 114
KK-Munition 32
Signalmunition 33
Übungs- und Platzmunition 44
Gesamt 1 647
Polizeibehörden ab 1. Juli 1972 bis 30. Juni 1978
1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 Gesamt
Maschinenpistolen — — 2 2 2 6 2 14
Pistolen und Revolver 14 55 39 46 33 38 10 235
KK-Pistolen und Revolver — 1 — — — 1 — 2
Gewehre — 3 — 1 — — — 4
Sonstige Waffen *) — — — 2 — 1 1 4
259
Munition
Pistolen- und Revolvermunition 2 945
Gewehr- und Jagdmunition 60
Gesamt 3 005
b) Hersteller und Händler ab 1. Juli 1972 bis 30. Juni 1978
1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 Gesamt
Maschinenpistolen 1 — — — — — — 1
Voll- und halbautomatische
Gewehre 2 10 — — — — 4 16
Pistolen und Revolver 235 153 57 253 355 122 87 1 262
KK-Pistolen und Revolver 35 43 113 49 76 89 14 419
KK-Gewehre, Karabiner 82 86 22 43 55 39 19 346
Jagdwaffen 82 65 84 187 164 61 42 685
Sonstige Waffen *) 124 223 174 637 209 167 44 1 578
4 307
*) Gas-, Schreckschuß- und Reizstoffwaffen, Signalwaffen, Luft- und
Federdruckwaffen usw.
Munition
Pistolen- und Revolvermunition 58 706
Gewehr- und Jagdmunition 48 763
KK-Munition 238 590
Signalmunition 271
Übungs- und Platzmunition 61 890
Gas- und Reizstoffmunition 7 990
Luftgewehrmunition 39 500
Gesamt 455 710
c) Privater Bereich ab 1. Juli 1972 bis 30. Juni 1978 .
1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 Gesamt
Maschinenpistolen 4 4 2 2 2 3 - 17
Maschinengewehre - - - 3 1 1 - 5
Voll-und halbautomatische .
Gewehre 24 92 7 5 4 .6 2 140
Pistolen und Revolver 380 683 . 586 617 513 450 208 3 437
KK-Pistolen und Revolver 102 181 164 149 112 97 47 852
KK-Gewehre, Karabiner 235 359 482 546 323 264 82 2 291
Jagdwaffen 305 457 522 545 305 267 112 2 513
Sonstige Waffen * 150 394 906 877 706 482 296 3 911
13 166
Munition
Pistolen- und Revolvermunition 58 702.
Gewehr- und Jagdmunition 96 740
KK-Munition 523 363
Signalmunition 860
Übungs- und Platzmunition 14 132
Gas- und Reizstoffmunition 882
Luftgewehrmunition 450 208
Gesamt 1 144 887
*) Gas-, Schreckschuß- und Reizstoffwaffen, Signalwaffen, Luft- und
Federdruckwaffen usw.
Angaben über Diebstähle bei Jagdscheininhabern können nicht
gemacht werden, da sie im Meldedienst nicht erfaßt sind.
2. In wie vielen der in Frage 1 erfragten Fälle, nach Gruppen
geordnet, konnte festgestellt werden, daß Fahrlässigkeit der
Besitzer oder ihrer Organe für die Entwendung oder das
Abhandenkommen mitursächlich war?
Angaben hierüber können nicht gemacht werden, da im Melde
-
dienst derartige Erkenntnisse nicht erfaßt werden.
Drucksache 812461 Deutscher Bundestag —8. Wahlperiode
3. Welche Waffen wurden in den letzten zehn Jahren
a) im terroristischen Bereit,
b) im sonstigen Bereich der Schwerkriminalität
sichergestellt?.
a) Im terroristischen Bereich:
Faustfeuerwaffen 124
Langfeuerwaffen 42
Maschinenpistolen . 9
Maschinengewehre 1
(es handelt sich hierbei um eine gefundene Waffe
aus dem 2. Weltkrieg)
Splitterhandgranaten 52
Flächenabschavorrichtung 1
b) Im sonstigen Bereich der Schwerkriminalität:
Mord, Raubmord 443
versuchter Mord, Raubmord 562
Totschlag 160
versuchter Totschlag 827
Erpressung und Nötigung 606
Notzucht 70
Körperverletzung 2 376
bei schwerem Diebstahl mitgeführt 760
Geiselnahme 17
Raub, räuberische Erpressung 956
Gesamt 6 777
4. Wie viele und welche sichergestellten Waffen stammen aus Be
-
ständen
a) der Bundeswehr oder der Stationierungsstreitkräfte,
b) der Polizei,
c) von Herstellern oder Händlern,
d) privater Besitzer, darunter insbesondere von Jagdschein
inhabern?
Bei der Sicherstellung von Waffen wird nicht in Meldebereiche
unterteilt.
Im terroristischen Bereich sichergestellte Waffen können wie
folgt nach Herkunftsbeständen aufgeschlüsselt werden:
a) Bundeswehr und Stationierungsstreitkräfte
Faustfeuerwaffen 1
Langfeuerwaffen 5
Maschinenpistolen 1
Splitterhandgranaten 75
(insgesamt abhanden gekommen, davon 52 sichergestellt)
b) Polizei
Faustfeuerwaffen 1
c) Hersteller und Händler
Faustfeuerwaffen S 70
Langfeuerwaffen 2
Maschinenpistolen 1
d) Private Besitzer
keine
II.
5. Wie viele Verwaltungsstreitverfahren wegen der Versagung
waffenrechtlicher Ausnähmezulassungen nach § 37 Abs. 3 des
Waffengesetzes durch das Bundeskriminalamt sind derzeit
anhängig?
Wie viele solcher Rechtsstreitigkeiten sind rechtskräftig
abgeschlossen, wie viele davon zugunsten der Antragsteller?
In wie vielen
a) abgeschlossenen,
b) anhängigen
Streitverfahren hat das Bundeskriminalamt
a) erfolgreich,
b) erfolglos
welche Rechtsmittel eingelegt?
Nach welchen Maßstäben und auf wessen Anordnung legt das
Bundeskriminalamt Rechtsmittel in solchen Streitverfahren ein?
a) Anhängige Verwaltungsstreitverfahren wegen § 37
Abs. 3 WaffG 62
b) Rechtskräftig abgeschlossene Rechtsstreite, 31
davon zugunsten der Antragsteller 3
c) Abgeschlossene Streitverfahren, in denen das
Bundeskriminalamt Rechtsmittel eingelegt hat
erfolgreich 3
erfolglos 0 .
d) Das Bundeskriminalamt hat in 18 anhängigen Fällen
Berufung und in drei Fällen Revision eingelegt. Die Frage, in
wieviel anhängigen Verfahren das Bundeskriminalamt
erfolgreich Rechtsmittel eingelegt hat, kann vor Abschluß dieser
Verfahren nicht beantwortet werden.
e) Das Bundeskriminalamt legt insbesondere in solchen Fällen
Rechtsmittel ein, in denen einer Ausnahme von dem
grundsätzlichen Verbot bestimmter besonders gefährlicher Waffen
nach § 37 WaffG nach seiner Auffassung öffentliche
Interessen entgegenstehen. Maßstab für die Prüfung dieser Frage
ist neben Wortlaut Und Zweck des § 37 Abs. 3 WaffG
insbesondere Nr. 37.3 der mit Zustimmung des Bundesrates
erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Waffengesetz (WaffVwV). In Fällen grundsätzlicher Bedeutung ist
dem Bundesminister des Innern vor Einlegung des
Rechtsmittels berichtet worden.
6. Trifft es zu, daß waffentechnische Sachverständige des
Bundeskriminalamtes in Strafverfahren erfolgreich abgelehnt wurden,
weil die Unrichtigkeit ihrer Gutachten nachgewiesen werden
konnte, insbesondere weil sie bei abgeänderten Waffen die
Abänderung mit anderen als den üblichen Werkzeugen
vorgenommen hatten, ohne dies offenzulegen?
Wenn ja, wie oft war das der Fall, und wel che Maßnahmen hat
der Bundesinnenminister ergriffen, um für die Zukunft solchen
unrichtigen Gutachten vorzubeugen?
Nein.]