Aufbau und Funktion der ZMZ-Kommandos der Bundeswehr
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Rahmen der so genannten Zivil-Militärischen Zusammenarbeit Inland (ZMZ/I) hat die Bundeswehr seit dem Jahr 2007 flächendeckend 441 Kommandos in sämtlichen Regierungsbezirken sowie Kreisen und kreisfreien Städten der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut. Die neue Militärstruktur wird damit begründet, die Arbeit ziviler Katastrophenschutzeinrichtungen zu unterstützen. Aus Sicht der Fragesteller ist bisher allerdings nicht dargelegt, inwiefern die ZMZ-Kommandos für diesen Zweck überhaupt notwendig sein sollten.
Vielmehr ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. geboten, auf den Zusammenhang von ZMZ-Kommandos und geplanten Inlandseinsätzen der Bundeswehr hinzuweisen. Die Einrichtung der ZMZ vollzieht sich vor dem Hintergrund von Regierungsforderungen, der Bundeswehr erweiterte Eingriffbefugnisse zu verleihen. So heißt es im „Programm Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes von 2009, es bedürfe „einer verfassungsrechtlichen Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizeien von Ländern und Bund im Wege der Amtshilfe mit militärischen Fähigkeiten und Mitteln“.
Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass rechtlich fragwürdige Einsätze unter der Bezeichnung „Amtshilfe“ auch ohne Verfassungsänderung durchgeführt werden; zu nennen ist hier insbesondere der Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel 2007, als Soldatinnen und Soldaten sowie militärisches Gerät zur Unterstützung polizeilicher Aufklärungsarbeit herangezogen worden sind.
Hier, wie auch beim ebenfalls von massiver Repression gegen Demonstrantinnen und Demonstranten gekennzeichneten NATO-Gipfel im Frühjahr 2009, waren auch ZMZ-Kommandos involviert. Auf der Homepage der Bundeswehr werden als Beispiele dafür, dass sich die ZMZ bewährt habe, unter anderem die Fußball-WM 2006 und der G8-Gipfel 2007 genannt – Ereignisse, die mit der Bewältigung von Naturkatastrophen nichts zu tun haben. Das zeigt, dass die Etablierung der neuen ZMZ-Strukturen nicht innenpolitisch neutral ist, sondern den Stellenwert des Exekutivorgans Bundeswehr verstärkt. Die ZMZ-Kommandos stellen eine institutionalisierte Form der innenpolitischen Tätigkeit der Bundeswehr dar, was der Absicht des verfassungsändernden Gesetzgebers entgegensteht, die Bundeswehr nur in absoluten Ausnahmefällen im Inland zu verwenden.
Die mit über 5 300 Dienstposten ausgeplanten ZMZ-Kommandos stellen eine in dieser Form neuartige Militärstruktur dar, deren Aufgabenspektrum keineswegs nur sinnvolle und innenpolitisch neutrale Tätigkeiten umfassen muss. Sie werden vielmehr bei den von der Regierung geforderten Exekutiveinsätzen der Bundeswehr zu notwendigen Instrumenten. So liegt es auf der Hand, dass, wenn die Bundeswehr im Inland schießt, sie zugleich die Unterstützung der zivilen Behörden, insbesondere Polizei, Feuerwehr und Sanitätspersonal sichern will. Hierbei können die ZMZ-Kräfte Dienste leisten.
Selbst Aussagen der Bundesregierung rücken die ZMZ in den Kontext der Kriegspolitik. So sei es „Aufgabe der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit, gemeinsam präventiv Gefahrenpotentiale zu identifizieren und Vorsorge zu treffen im Rahmen des Ansatzes der ‚Vernetzten Sicherheit‘“, heißt es in einer Rede des Stellvertreters des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 21. Mai 2008. Der Topos der „Vernetzten Sicherheit“ findet sich auch wiederholt im Weißbuch der Bundeswehr und liefert regelmäßig die Legitimation für den Kriegseinsatz in Afghanistan und die „Einsatzorientierung“ der Bundeswehr. Sofern die ZMZ hierfür „Vorsorge“ zu treffen hat, hat dies mit herkömmlichem zivilem Katastrophenschutz nichts zu tun.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie viele Dienstposten sind in den einzelnen Landeskommandos sowie im Standortkommando Berlin schwerpunktmäßig für Aufgaben in Zusammenhang mit der ZMZ eingerichtet, und wie viele hiervon sind derzeit besetzt (bitte pro Landeskommando/Standortkommando einzeln angeben)?
In welchen Bundesländern haben die Landesregierungen ähnlich wie in Baden-Württemberg Koordinierungsgremien geschaffen, die die ZMZ „begleiten“, und inwiefern sind in diesen Gremien auch Vertreter der Bundeswehr, ausländischer militärischer Stellen (wie in Baden-Württemberg US-amerikanische und französische Militärs), der Bundesagentur für Arbeit, der DB AG, der Telekom, der Post AG eingebunden (siehe Bundestagsdrucksache 14/531 des baden-württembergischen Landtages)?
In welchen weiteren Bundesländern wird die Einrichtung solcher Gremien vorbereitet oder geplant, und welche Behörden, Unternehmen sowie ausländischen Militärs sollen hieran beteiligt werden, und was ist die konkrete Aufgabe dieser Gremien?
Wie viele Bezirksverbindungskommandos (BVK) sind gegenwärtig eingerichtet, und wie viele der beabsichtigten zwölf Dienstposten sind jeweils besetzt (bitte pro BVK einzeln angeben und aufschlüsseln)?
Wie viele Kreisverbindungskommandos (KVK) sind gegenwärtig eingerichtet, und wie viele der beabsichtigten zwölf Dienstposten sind jeweils besetzt (bitte pro KVK einzeln angeben und aufschlüsseln)?
Wie viele weitere Dienstposten werden im Rahmen der ZMZ für noch zu gründende Einheiten (beispielsweise mobile ZMZ-Kommandos sowie ZMZ-Stützpunkte) noch ausgeplant werden (bitte pro ZMZ-Einheit getrennt darstellen und den Zeitplan angeben)?
Wer ist auf Ebene der BVK und KVK jeweils der Beauftragte der Bundeswehr für ZMZ (BeaBwZMZ) (bitte Namen und Dienstgrad angeben)?
a) Welche Auslandseinsätze haben die BeaBwZMZ bislang geleistet, wo, wie oft, und für wie lange (bitte einzeln für die jeweiligen BVK/KVK angeben)?
b) Über welche militärspezifische Ausbildung verfügen die BeaBwZMZ (bitte einzeln für die jeweiligen BVK/KVK angeben)?
c) Über welche Ausbildung an Schusswaffen oder Waffensystemen verfügen die BeaBwZMZ (bitte einzeln für die jeweiligen BVK/KVK angeben)?
Inwiefern werden die im Rahmen der KVK/BVK tätigen Reservisten zu Wehrübungen sowie zum Wehrdienst im Ausland einberufen?
Wie viele der im Rahmen der KVK/BVK tätigen Reservisten waren seit Januar 2007 im Ausland eingesetzt und wo (bitte nach Einsatzgebiet aufgliedern)?
Inwiefern sind regionale bzw. kommunale parlamentarische Gremien über die ZMZ-Strukturen unterrichtet worden?
Wurde den jeweiligen Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städte eine Mitentscheidung über die Benennung des BeaBwZMZ eingeräumt, und wenn ja, welche regionalen/kommunalen Gremien haben hiervon Gebrauch gemacht?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Schwierigkeiten bei der Besetzung der Dienstposten, und wie will sie diese lösen?
Welche Erfahrungen gibt es bislang mit der personellen Fluktuation bei den BVK/KVK?
Welches Interesse hat die Bundeswehr an der Etablierung der ZMZ-Strukturen angesichts der Tatsache, dass diese „verteidigungsfremden“ Aufgaben nachgehen?
Welcher Stellenwert kommt dabei dem Aspekt der Eigenwerbung bzw. Nachwuchsgewinnung zu, angesichts der Aussage des Stellvertreters des Generalinspekteurs, Vizeadmiral Wolfram Kühn (21. Mai 2008), das Militär solle „auch wieder ein Gesicht in Gegenden [erhalten], wo es kaum noch Verbände und Einheiten der Bundeswehr gibt“?
Aufgrund welcher konkret belegbaren Missstände im zivilen Katastrophenschutzwesen begründet die Bundesregierung ihre Annahme, die Einrichtung der ZMZ-Kommandos stelle eine notwendige Unterstützung für die Arbeit des Katastrophenschutzes dar?
Inwiefern hat die bisherige Tätigkeit der ZMZ-Kommandos konkrete Katastrophenschutzmaßnahmen in Regierungsbezirken und Kreisen/kreisfreien Städten ermöglicht, die vor Einrichtung der ZMZ-Kommandos nicht möglich gewesen wären (bitte ggf. Belege anführen)?
Welchen Überblick hat die Bundesregierung darüber, in welchem Maße die beteiligten zivilen Organisationen bzw. Institutionen des Katastrophenschutzes mit den BeaBwZMZ außerhalb konkreter Katastrophenschutztätigkeiten bzw. -übungen und Ausbildungen in Informationsbeziehungen getreten sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einbindung der BeaBwZMZ in die regionalen/lokalen Katastrophenschutzstäbe?
a) In welchen Regionen/Kommunen ist die Akzeptanz und Einbindung der ZMZ aus Sicht der Bundesregierung besonders gelungen, in welchen weniger (bitte die Einschätzung begründen)?
b) Welchen BVK/KVK verfügen über eigene Büros in den Katastrophenschutzstäben, und wo werden diese regelmäßig bzw. nur anlässlich von Übungen und Einsätzen belegt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Akzeptanz der ZMZ-Strukturen bei den zivilen Trägern des Katastrophenschutzes sowie bei den betroffenen Kommunen/Kreisen, und welche Aspekte der ZMZ stoßen ggf. auf Skepsis oder Ablehnung?
Wie oft und in welchen Regierungsbezirken sowie Kreisen und kreisfreien Städten sind seit Januar 2007 die zuständigen ZMZ-Kommandos zu Zusammenkünften der zivilen Katastrophenschutzstäbe bzw. zu Zusammenkünften von Trägern der zivilen Katastrophenschutzarbeit herangezogen (eingeladen) worden?
a) Was waren hierbei jeweils die Anlässe?
b) Inwiefern können Großereignisse (Staatsbesuche, Gipfel) sowie damit in Zusammenhang stehende Demonstrationen Anlässe für die Zusammenkunft der Katastrophenschutzstäbe sein, und wie häufig, wo und wann war dies bereits der Fall?
c) In welchen Kreisen bzw. kreisfreien Städten sowie Regierungsbezirken hat es seit Etablierung der ZMZ-Strukturen keine gemeinsamen Übungen ziviler Behörden und der Bundeswehr gegeben, und inwiefern ist dies auf eine prinzipielle Haltung der zivilen Behörden zurückzuführen, zivile Aufgaben nicht mit militärischen zu vermischen?
Werden die ZMZ-Kommandos nach Kenntnis der Bundesregierung „automatisch“, überwiegend oder nur in Einzelfällen zu Zusammenkünften der zivilen Katastrophenschutzeinrichtungen herangezogen, und welche regionalen Unterschiede gibt es bei dieser Praxis (bitte ggf. einzeln benennen)?
Wie viele Reservisten aus KVK/BVK haben bislang an Ausbildungen bzw. Lehrgängen/Kursen an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) teilgenommen, und welches waren die Ausbildungsinhalte?
Wie viele zivile Kräfte des Katastrophenschutzes aus welchen Organisationen haben seit Etablierung der ZMZ an Ausbildungen bzw. Lehrgängen/ Kursen an der AKNZ teilgenommen, und welches waren die Ausbildungsinhalte?
Wie viele Reservisten aus KVK/BVK haben bislang an Ausbildungen bzw. Lehrgängen/Kursen an der Feldjägerschule der Bundeswehr teilgenommen, und welches waren die Ausbildungsinhalte?
An welchen weiteren Ausbildungen, Lehrgängen und Kursen haben Reservisten aus KVK/BVK seit deren Einrichtung teilgenommen?
a) Und um wie viele handelt es sich dabei?
b) In welchen Ausbildungsstätten fanden diese statt?
Inwiefern gehören zur Vermittlung der rechtlichen Grundlagen für Amtshilfe und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr juristische Informationen über die Zusammenarbeit insbesondere mit der Polizei anlässlich von Demonstrationen, und welche juristischen Texte werden dabei herangezogen?
a) Inwiefern wird geprüft, ob die an den ZMZ-Kommandos beteiligten Reservisten, insbesondere deren Anführer, das Gebot der Trennung von Militär und Polizei verstanden und verinnerlicht haben?
b) Inwiefern wird den an den ZMZ-Kommandos beteiligten Reservisten, insbesondere deren Anführern, vermittelt, dass auch Formen der „mittelbar obrigkeitlichen Verwendung“ der Streitkräfte, wie sie von Jan-Peter Fiebig beschrieben werden (Der Einsatz der Bundeswehr im Innern, Berlin 2004, insbesondere S. 205 ff.), rechtswidrig sind?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, die ausschließen, dass die ZMZ-Strukturen zur Unterstützung polizeilicher Repressivmaßnahmen gegen Streikende und/oder Demonstrantinnen und Demonstranten herangezogen werden, um eine Wiederholung von Szenarien wie anlässlich des G8-Gipfels 2007 zu verhindern, und wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant oder bereits eingeleitet?
Inwiefern ist ausgeschlossen, dass beispielsweise Streiks im Transport-, Energie- oder Sanitätssektor oder bei der Müllabfuhr als Begründungen für ein Tätigwerden der ZMZ-Strukturen herangezogen werden können?
Welche Bedeutung haben die ZMZ-Strukturen aus Sicht der Bundesregierung nach einer Verfassungsänderung, die Repressiveinsätze der Bundeswehr auch außerhalb der bisherigen strengen verfassungsrechtlichen Regelungen erlaubt?
Inwiefern haben die beteiligten ZMZ-Reservisten Einblick in die kommunalen/regionalen Katastrophenschutzpläne und den Bereitschaftsstand und die Einsatz- und Leistungsfähigkeit der zivilen Kräfte des Katastrophenschutzes?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Beurteilung der bisherigen Katastrophenschutzarbeit der zivilen Behörden durch die neuen ZMZ-Kommandos?
Inwiefern wirken die beteiligten ZMZ-Reservisten auf Änderungen bei kommunalen/regionalen Katastrophenschutzplänen hin bzw. regen solche Änderungen an oder werden in Änderungen eingebunden?
Wo war dies bisher konkret der Fall?
Inwiefern überlagern bzw. unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung Risiko- und Gefahreneinschätzungen von militärischen und kommunalen Entscheidungsträgern?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass die ZMZ-Strukturen aufgrund ihrer Möglichkeit, auf den großen und hierarchischen Apparat der Bundeswehr zurückzugreifen, nicht „auf gleicher Augenhöhe“ mit dem zivilen Katastrophenschutz stehen, sondern der ZMZ die Tendenz innewohnt, den Schwerpunkt der Katastrophenschutztätigkeit in Richtung Bundeswehr zu verschieben und diese Entwicklung letztlich darauf hinausläuft, dass der Katastrophenschutz unter militärische Dominanz gerät bzw. typisch militärische Gefährdungseinschätzungen die Oberhand in der Katastrophenschutzplanung gewinnen?
Welche Bedeutung hat der Verband der Reservisten der deutschen Bundeswehr (VdRBw) für die Gewinnung von Reservistinnen und Reservisten für die ZMZ-Kommandos?
a) Wie viele der BeaBwZMZ sind Mitglieder des VdRBw?
b) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass wie in Erfurt (Die Tageszeitung, 20. Februar 2009) ein Anhänger bzw. gar Mitglied einer rechtsextremistischen Organisation als BeaBwZMZ fungiert (im Falle Erfurt der sog. Artgemeinschaft), und somit über die ZMZ-Tätigkeit Einblick in interne Angelegenheiten der Polizei erhält?
c) Welche Bedeutung kommt hierbei dem Umstand zu, dass der VdRbW sich explizit für Inlandseinsätze der Bundeswehr stark macht und die ZMZ als Teil solcher Repressiveinsätze versteht, wie sich in einer Resolution des VdRBW Baden-Württemberg ausdrückt, in der es nach der Forderung nach Inlandseinsätzen heißt: „Die Übernahme derartiger Aufgaben ist planerisch vorzusehen und die zivil-militärische Zusammenarbeit zu üben“?
d) Welche Bedeutung kommt hierbei dem Umstand zu, dass der VdRbW mit einer Vielzahl geschichtsrevisionistischer Traditionsvereine zusammenarbeitet?
e) Welche weiteren Kenntnisse hat Bundesregierung über Versuche von Rechtsextremisten, an den Strukturen der ZMZ zu partizipieren?
Welche Kosten sind bislang in Zusammenhang mit der ZMZ entstanden, und welche Kosten entstehen jährlich in Zusammenhang mit der ZMZ?
Wie verteilen sich diese Kosten auf das Streitkräfteunterstützungskommando, die Landeskommandos und die BVK/KVK?