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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Österreichischer Straßenverkehrsbeitrag (G-SIG: 00001616)

Höhe der aus dem österreichischen Straßenverkehrsbeitrag entstehenden jährlichen Kosten für die deutschen Transportunternehmen; Auswirkungen auf die deutsche Exportwirtschaft besonders auf den Agrarexport nach Italien; Finanzhilfen der EG für besonders bedeutsame Straßenprojekte (Straßen mit hohem Transportaufkommen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

26.07.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/197606.07.78

Österreichischer Straßenverkehrsbeitrag

der Abgeordneten Dr. Jobst, Dr. Dollinger, Lemmrich, Röhner, Straßmeir, Kunz (Berlin), Dr. Warnke, Dr. Kunz (Weiden), Kiechle, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Straßenverkehrsbeitrag für Lastkraftwagen wird in Österreich mit Wirkung vom 1. Juli 1978 der Güterverkehr auf der Straße mit einer Abgabe von 0,25 öS je Tonne und Kilometer belastet. Die damit verbundene Frachtkostenerhöhung, die vor allem auch den deutschen Agrarexport nach Italien betrifft, führt zu einer erheblichen Verteuerung der deutschen Exporte nach Österreich und des Transits deutscher Waren durch Österreich.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist das österreichische Straßenverkehrsbeitragsgesetz mit den deutsch-österreichischen Abkommen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs zu vereinbaren?

2

Sieht das Gesetz in allen Punkten eine Gleichbehandlung in- und ausländischer Transportunternehmen vor?

3

Wie hoch sind die aus dem österreichischen Straßenverkehrsbeitrag resultierenden zusätzlichen jährlichen Belastungen für die deutschen Exporteure und Transportunternehmen? Um wieviel Prozent erhöhen sich dadurch die durchschnittlichen Frachtkosten je Tonne und Kilometer?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die deutsche Exportwirtschaft im allgemeinen und auf den deutschen Agrarexport nach Italien im besonderen?

5

Hat die Bundesregierung auf bilateralem Weg gegen die Erhebung des Verkehrsbeitrags interveniert?

6

Ist die Bundesregierung bereit, in besonders betroffenen Bereichen, wie zum Beispiel beim Agrarexport nach Italien, die sich aus dem Verkehrsbeitrag ergebenden zusätzlichen Belastungen durch Bereitstellung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt auszugleichen?

7

Hat die Bundesregierung in Brüssel darauf hingewirkt, daß die EG-Kommission gegen die Erhebung des Verkehrsbeitrags interveniert?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, daß die Erhebung eines Straßenverkehrsbeitrags in Österreich Signalwirkung auf andere Länder ausübt?

9

Hat die Bundesregierung Initiativen ergriffen im Hinblick auf eine gesamteuropäische Lösung der Finanzierungsprobleme, die sich bei Straßen mit hohem Transitabkommen ergeben?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, Finanzhilfen der Europäischen Gemeinschaft für besonders bedeutsame Straßenprojekte zu gewähren, auch wenn diese in Drittländern liegen?

Bonn, den 6. Juli 1978

Dr. Jobst Dr. Dollinger Lemmrich Röhner Straßmeir Kunz (Berlin) Dr. Warnke Dr. Kunz (Weiden) Kiechle Niegel Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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