Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/4415
21.07.80
Sachgebiet 8050
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Broll, Spranger, Regenspurger, Dr. Miltner,
Volmer, Dr. Langguth, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Frau Karwatzki, Pfeifer
und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/4233 -
Probleme des Wechselschichtdienstes im öffentlichen Dienst
Der Bundesminister des Innern — D I 2 — 211 321/37 — hat mit
Schreiben vom 17. Juli 1980 die Kleine Anfrage wie folgt
beantwortet:
Die Bundesregierung mißt dem Problem des Schichtdienstes im
öffentlichen Dienst große Bedeutung im Zusammenhang mit
ihren Bemühungen um eine humanere Gestaltung des
Arbeitslebens bei. Hierauf hat der Bundesminister des Innern
wiederholt, u. a. auf der Zentralen Beamtentagung des Deutschen
Gewerkschaftsbundes in Bonn am 10. März 1980 (vgl. Bulletin
Nr. 28 vom 14. März 1980 S. 232, 234) und in der Fragestunde
des Deutschen Bundestages am 7. März 1980, 14. Mai 1980 und
27. Juni 1980 (Stenographischer Bericht — 8. Wahlperiode —
S. 16539, 17469, 18513) hingewiesen und erklärt, daß die
Bundesregierung um eine baldige Milderung der mit dem
Wechselschichtdienst verbundenen gesundheitlichen und sozialen
Belastungen bemüht sei. In ihrer Antwort auf die Große Anfrage
der Fraktionen der SPD und FDP zur Humanisierung des
Arbeitslebens vom 21. März 1980 (Drucksache 8/3844) hat die
Bundesregierung die Probleme des Wechselschichtdienstes in
der öffentlichen Verwaltung als einen Schwerpunkt ihrer
Bemühungen bezeichnet.
Die folgenden Antworten auf die Einzelfragen müssen sich auf
die Gegebenheiten im öffentlichen Dienst des Bundes
beschränken. Zahlenmaterial aus dem öffentlichen Dienst der
Länder und Gemeinden konnte in der zur Verfügung stehenden
Zeit nicht beschafft werden. '
Die Zahlenangaben der Bundesressorts beruhen zum Teil auf
Schätzungen, weil nicht in allen Bereichen detailliertes
Zahlenmaterial vorhanden ist. Mit dieser Einschränkung beantworte
ich die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt:
1. Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Beamte,
Angestellte, Arbeiter) sind nach Kenntnis der Bundesregierung
regelmäßig im Schichtdienst eingesetzt?
Nach dem Ergebnis einer Umfrage bei den obersten
Bundesbehörden sind rd. 308 000 der etwa 1,325 Mio Angehörigen des
öffentlichen Dienstes des Bundes (Beamte, Angestellte,
Arbeiter) regelmäßig im Schichtdienst eingesetzt.
2. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen sind bei
— der Polizei,
— der Berufsfeuerwehr,
— dem städtischen Reinigungsdienst,
— dem Justizvollzug,
— dem Gesundheitswesen,
— der Deutschen Bundesbahn,
— der Deutschen Bundespost,
— der Bundeswehr,
— dem Deutschen Wetterdienst
beschäftigt?
Von den in der Antwort zu Frage 1 genannten rd. 308 000
Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes sind
— rd. 3 900 im Polizeivollzugsdienst (Bundesgrenzschutz,
Bundeskriminalamt, Hausinspektion der
Verwaltung des Deutschen Bundestages),
— rd. 160 000 bei der Deutschen Bundesbahn,
— rd. 89 000 bei der Deutschen Bundespost,
— rd. 30 250 bei der Bundeswehr (nur ziviles Personal),
— rd. 1 000 beim Deutschen Wetterdienst
beschäftigt. Die übrigen in der Frage genannten Verwaltungs
-
zweige sind dem Landes- oder Kommunalbereich zugeordnet.
3. Wie viele der in Frage 1 genannten Beschäftigten leisten
— nur Nachtarbeit (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr),
— nur Sonn- und Feiertagsarbeit,
— Wechselschichtarbeit?
Nur Nachtarbeit (22.00 bis 06.00 Uhr) leisten von den in der
Antwort zu Frage 1 genannten Beschäftigten rd. 11 000.
Nur Wochenend- und Feiertagsarbeit leisten von den in der
Antwort zu Frage 1 genannten Beschäftigten – jedoch ohne die
Angehörigen der Deutschen Bundespost, bei der hierzu kein
Zahlenmaterial vorhanden ist – 79.
Wechselschichtarbeit leisten von den in der Antwort zu Frage 1
genannten Beschäftigten rd. 250 000.
4. Welche arbeitsmedizinischen Gutachten über die Belastungen
durch Schichtarbeit liegen bereits vor bzw. sind wann zu
erwarten?
Folgende arbeitsmedizinische Gutachten liegen vor:
— „Arbeitsphysiologisches Gutachten zur Frage einer
optimalen Gestaltung des Schichtdienstes bei der Polizei" im
Auftrag des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen
(Dezember 1976)
— Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik
Deutschland" (nicht auf den öffentlichen Dienst beschränkt)
im Auftrag des Bundesministers für Arbeit und
Sozialordnung erstellt und von ihm herausgegeben (Oktober
1978) .
Bis zum 30. April 1981 wird ein weiteres arbeitsmedizinisches
Gutachten erwartet:
Untersuchung von Prof. Dr. Rutenfranz u. a. über die
Probleme des Wechselschichtdienstes bei den Polizeien und
Berufsfeuerwehren (in Auftrag gegeben vom Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen auf Veranlassung der
Innenministerkonferenz) .
Außerdem liegen folgende Untersuchungen und Berichte vor:
— Studie der GdP „Polizei im Wechselschichtdienst" (Februar
1976)
— Untersuchung der Kommission des AfA-Landesvorstandes
der SPD/Nordrhein-Westfalen „Problem und Folgen der
Schichtarbeit" (September 1978)
— Forschungsbericht „Schichtarbeit und Berufsverlauf bei
Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen" erstellt von der
Forschungsgruppe Arbeit und Gesundheit im Auftrag der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung
(Februar 1979)
— Problemanalyse einer vom Bundesminister für das Post-
und Fernmeldewesen eingesetzten Arbeitsgruppe
„Schichtarbeit bei der Deutschen Bundespost" (Oktober 1979).
Im Laufe dieses Jahres ist mit der Veröffentlichung
folgender weiterer Untersuchungen der Forschungsgruppe Arbeit und
Gesundheit zu rechnen:
— „Neue Wege der Planung des Arbeitszyklus von
Schichtarbeitern
— „Schichtarbeit im öffentlichen Dienst - Probleme und
Maßnahmeempfehlungen"
— „Entwicklung und sozialpolitische. Bewertung von
Schichtplanmodellen bei vollkontinuierlicher Schichtarbeit"
— „Soziologische und arbeitsmedizinische Probleme der
Schichtarbeit in Betrieben mit kontinuierlicher Arbeitsweise
bei Einführung der 40-Stunden-Woche"
— „Statistik der Schichtarbeit".
S. Zu welchen Ergebnissen kommen die vorliegenden Gutachten?
Die vorliegenden Gutachten und Untersuchungen stimmen im
wesentlichen darin überein, daß Schichtdienst während der
Nachtzeit mit Gefährdungen bzw. Belastungen im
gesundheitlichen, familiären und sozialen Bereich verbunden ist.
Zu den gesundheitlichen Gefährdungen wird u. a. ausgeführt:
Nachtdienst zwingt zu Arbeit entgegen der natürlichen 24-
Stunden-Rhythmik der Körperfunktionen, eine Anpassung
durch Gewöhnung tritt auch bei längeren Nachtarbeitsperioden
nicht ein, andauernde Nachtarbeit verschleißt die
Arbeitskraft, eine ausreichende Regeneration durch Schlaf am Tage ist
wegen mannigfaltiger Störungen nicht möglich, die Einnahme
von Hauptmahlzeiten während der Nacht beeinträchtigt die
Funktion des Verdauungstraktes. Als typische Krankheiten
werden insbesondere genannt: Magen-Darm-Erkrankungen,
vegetative Störungen, Krankheiten der Kreislauforgane,
Schlafstörungen.
Nach der Problemanalyse der Schichtarbeit bei der Deutschen
Bundespost hat eine Befragung des betroffenen Personals
gezeigt, daß der Krankenstand bei Schichtdienstleistenden
geringfügig höher als bei Normaldienstleistenden ist.
Die Kontakte im familiären Bereich werden durch die
Schwierigkeit beeinträchtigt, gemeinsame Vorhaben zu koordinieren.
Das gilt schon für die Mahlzeiten, besonders aber für die
Freizeitgestaltung. Belastet werden nicht nur die Schichtdienst
-
leistenden selbst, sondern auch ihre Angehörigen. Schicht
dienstleistende sind weitgehend von der Teilnahme an
kulturellen Veranstaltungen (Theater, Konzerte, Ausstellungen) am
Fernsehprogramm und an sportlichen Veranstaltungen
ausgeschlossen. Das gleiche gilt für das Vereinswesen insgesamt.
Während die Gutachten die Belastungen durch
Nachtschichtarbeit hervorheben, sehen sie keine besonderen
Beeinträchtigungen durch Schichtarbeit am Tage (Früh- und Spätschicht).
Gesundheitliche Probleme ergeben sich hier nicht. Geringfügige
Koordinierungsschwierigkeiten können allerdings im
familiären, sozialen und kulturellen Bereich auftreten. Umgekehrt
können solche Schichten aber auch Vorteile (mehr Freizeit am
Tage) bieten.
Der Aussagewert der vorliegenden Gutachten ist
unterschiedlich. Eines der Gutachten betont ausdrücklich, es erhebe nicht
den Anspruch auf Vollständigkeit und Endgültigkeit, es stelle
eine Zwischenbilanz dar, die darin enthaltenen Empfehlungen
sollten als Diskussionsgrundlage dienen. Eine andere
Untersuchung liegt lediglich in einer Rohfassung vor, die noch der
Überarbeitung bedarf. Sie beruht auf Befragungen aktiver und
im Ruhestand befindlicher Beamter und müßte noch durch
ergänzende wissenschaftliche Arbeiten objektiviert werden.
6. Welche Maßnahmen im einzelnen hat die Bundesregierung zur
Verbesserung der Situation der im Schichtdienst Beschäftigten
unternommen?
Obwohl noch nicht alle in Auftrag gegebenen
Forschungsprojekte abgeschlossen sind und Ergebnisse erst zum Teil
vorliegen, sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Lösung
der mit dem Schichtdienst verbundenen Probleme nicht bis zur
abschließenden Auswertung aller Gutachten zurückgestellt
werden. Die Bundesregierung hat daher in Übereinstimmung
mit den übrigen öffentlichen Arbeitgebern in der kürzlich
abgeschlossenen Lohnrunde 1980 mit den Gewerkschaften
vereinbart, in den anstehenden Manteltarifverhandlungen für den
öffentlichen Dienst auch über die Arbeitsbedingungen im
Schichtdienst zu verhandeln. Die Tarifverhandlungen sind
inzwischen aufgenommen worden und sollen zügig fortgesetzt
werden. Da die Probleme des Schichtdienstes Beamte und
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in gleicher Weise
berühren, werden parallel zu den Verhandlungen im Tarifsektor
entsprechende Regelungen für den Beamtenbereich vorbereitet.
Auch hier ist eine Abstimmung zwischen den Dienstherren
(Bund, Länder, Gemeinden) Voraussetzung für ein einheitliches
Vorgehen.
7. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Belastungen
der bei der Schichtarbeit Beschäftigten durch einen zeitlichen
Ausgleich zu mindern, indem
a) ein Arbeitszeitzuschlag für Nacht- sowie Sonn- und
Feiertagsdienst gewährt wird und wenn ja, bis zu welchem Vom-
Hundert-Satz hält die Bundesregierung die Anrechnung für
möglich;
b) ein früherer Zeitpunkt für den Beginn des Nachtdienstes
(etwa 20.00 Uhr) gewählt wird;
c) Zusatzurlaub gewährt wird und wenn ja, bis zu wieviel
Arbeitstagen im Jahr?
8. Kann für die besonderen Erschwernisse der Schichtdienst
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leistenden ein finanzieller Ausgleich dadurch geschaffen
werden, daß die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten erhöht
wird und wenn ja, bis zu welcher Höhe?
Die einschlägige Literatur befaßt sich mit zahlreichen
Möglichkeiten, die Belastungen durch Schichtdienst zu mildern. Die
vorliegenden arbeitsmedizinischen Gutachten stellen in erster
Linie arbeitsorganisatorische Maßnahmen (z. B. Schichtfolge,
Pausenregelung nach der Arbeitszeitordnung) zur Diskussion,
ohne sich dabei eindeutig auf bestimmte Lösungen festzulegen.
Die Frage, welche Maßnahmen außer organisatorischen am
besten geeignet sind, die mit Schichtarbeit verbundenen
Erschwernisse auszugleichen, wird zur Zeit innerhalb der
Verwaltungen und mit den zuständigen Gewerkschaften erörtert
und geprüft (siehe oben zu Frage 6). Dem Ergebnis dieser
Prüfungen soll hier nicht vorgegriffen werden. Nach Auffassung
der Bundesregierung könnten finanzielle Maßnahmen (z. B. eine
Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten) weder
gesundheitliche Gefährdungen bannen noch die
Beeinträchtigung familiärer und sozialer Kontakte verringern. Eine
Verbesserung der finanziellen Leistungen könnte den Betroffenen
eher einen Anreiz zur Vernachlässigung gesundheitlicher und
familiärer Rücksichten bieten. Der Vorzug sollte daher solchen
Maßnahmen gegeben werden, die den im Wechselschichtdienst
zur Nachtzeit Beschäftigten mehr Freizeit ermöglichen. Hierfür
kämen zusätzliche Freischichten oder ein zusätzlicher Urlaub
in Betracht. Vor allem eine Urlaubsverlängerung wäre
geeignet, neben einer Regeneration der körperlichen und
geistigen Kräfte die während der Arbeitszeit reduzierten familiären
und sozialen Kontakte zu festigen.
9. Kann eine Entlastung auch dadurch erreicht werden, daß
a) Wechselschichtdienst nur über einen gewissen Zeitraum und
bis zu einem bestimmten Lebensalter geleistet wird und
b) die Möglichkeit vorzeitiger Zurruhesetzung gegeben wird,
wenn über einen längeren Zeitraum hinaus überwiegend
Schichtarbeit geleistet wird?
10. Kann durch organisatorische oder andere begleitende
Maßnahmen eine Verminderung der Belastung erzielt werden,
indem beispielsweise
a) dem im Schichtdienst Beschäftigten auf Antrag eine andere
zumutbare Tätigkeit übertragen wird, wenn er wegen seines
Lebensalters oder des Gesundheitszustandes den
Anforderungen der Schichtarbeit nicht mehr gewachsen ist;
b) den im Schichtdienst Beschäftigten häufigere Pausen
bewilligt werden;
c) regelmäßig eine fachärztliche Untersuchung der in
Schichtarbeit tätigen Kräfte gewährleistet wird;
d) Heil- und Vorsorgekuren für Schichtarbeitleistende gewährt
werden;
e) zur Schaffung ruhigerer Wohnungen finanzielle Hilfen für
Lärmschutzmaßnahmen bewilligt werden;
f) durch Umschulungsmaßnahmen die Aufnahme einer anderen
Tätigkeit ermöglicht wird?
11. Welche weiteren Maßnahmen sind nach Auffassung der
Bundesregierung erforderlich, um die Belastungen bei der
Schichtarbeit zu verringern?
Maßnahmen zum Abbau gesundheitlicher Gefährdungen und
zur Milderung von Beeinträchtigungen im familiären und
sozialen Bereich müssen, wenn sie wirksam sein sollen, schon
während der Dienstzeit einsetzen. Die Festsetzung vorgezogener
Altersgrenzen oder die Beschränkung des Einsatzes im
Wechselschichtdienst auf einen bestimmten Zeitraum können einmal
eingetretene Schäden nicht beseitigen und Beeinträchtigungen
nicht mindern.
Andererseits ist es selbstverständlich, daß die Gesundheit und
Leistungsfähigkeit der im Wechselschichtdienst eingesetzten
Beschäftigten einer intensiven ärztlichen Kontrolle und
Betreuung unterworfen wird. Sobald sich dabei die Nichteignung
für diese Art der Dienstleistung herausstellt, muß der
Beschäftigte in einen anderen Bereich umgesetzt, bei völliger
Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzt werden. In diesem
Zusammenhang ist auch auf den zur Zeit in Vorbereitung
befindlichen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung
dienstrechtlicher Vorschriften (vgl. Antwort auf die Frage des
Abgeordneten Würtz, Stenographischer Bericht — 8. Wahlperiode —
S. 18489) hinzuweisen, der u. a. Maßnahmen zur beruflichen
Rehabilitation (Umsetzung, Ausbildung für eine andere
Laufbahn) von Beamten zur Vermeidung ihrer vorzeitigen Ver
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setzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vorsieht.
Häufigere Pausen während der Nachtschicht könnten der
Regeneration dienlich sein. Sie werden aber, wenn sie nicht
auf die Arbeitszeit angerechnet werden und so eine
Verlängerung der Dauer der Anwesenheit am Arbeitsplatz bewirken,
von den Betroffenen überwiegend nicht gewünscht. Würden die
Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet, so läge darin eine
zusätzliche Verkürzung der Arbeitszeit mit erheblichen
finanziellen Auswirkungen.
Die Möglichkeit finanzieller Hilfen für Lärmschutzmaßnahmen
in Wohnungen der im Nachtdienst eingesetzten Beschäftigten
bedarf eingehender Prüfung auch im Hinblick auf die
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
12. Welche Rechtsvorschriften des Bundes müssen erlassen,
geändert oder ergänzt werden, um die in den Fragen 7 bis 11
aufgeführten notwendigen Maßnahmen auszuführen, und welche
finanziellen Auswirkungen wären dadurch zu erwarten?
Arbeitsorganisatorische Maßnahmen wären ohne Änderungen
von Rechtsvorschriften möglich. Arbeitszeit- oder
urlaubsrechtliche Maßnahmen würden dagegen eine Änderung der
Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten und der
Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und
Richter im Bundesdienst und der entsprechenden
tarifrechtlichen Regelungen notwendig machen.
Über die finanziellen Auswirkungen von Maßnahmen zur
Milderung mit dem Schichtdienst verbundener Belastungen lassen
sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine annähernd
sicheren Aussagen machen. Soweit arbeitszeit- oder
urlaubsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, kann nur eine grobe
Schätzung vorgenommen werden. Danach würde je ein Tag
zusätzlicher Urlaub für die rd. 250 000 in Wechselschichtarbeit
(mit Nachtschichten) tätigen Angehörigen des öffentlichen
Dienstes des Bundes (einschließlich Bahn und Post) etwa 53 Mio
DM jährlich kosten. Ein sogenannter Arbeitszeitzuschlag (der
im Ergebnis eine Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit
bewirkt) von je 10 v. H. für diesen Personenkreis würde
Mehraufwendungen in Höhe von etwa 140 Mio DM jährlich zur
Folge haben.
13. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bis zu welchem
Zeitpunkt ergreifen?
Hierzu wird auf die Antwort auf Frage 6 verwiesen.]