Gaspreiserhöhungen für Verbraucher
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Peter Hettlich, Undine Kurth (Quedlinburg), Christine Scheel, Hans Josef Fell, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Reinhard Loske und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Monaten steigen die Energiepreise signifikant an. Besonders dramatisch ist die Situation bei den Gaspreisen. Schon 2005 musste ein Durchschnittshaushalt für seine Gasrechnung ca. 400 Euro mehr ausgeben als noch 2004; in den letzten drei Jahren stieg die Gasrechnung um 66 Prozent an. Damit ist die Schmerzgrenze längst erreicht. Verbraucher mit niedrigen Einkommen leiden doppelt unter den gestiegenen Heizkosten, da sie keine Abhilfe gegen schlechter isolierte Wohnungen ergreifen können. Aber auch der Großteil der neu gebauten Wohnungen und Häuser ist vom Gas abhängig.
Ein Ende der Preisspirale ist nicht in Sicht, Energieexperten erwarten laut einer Umfrage des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung vom Februar 2006 weiter deutlich steigende Gaspreise. Die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis wird als ein wichtiger Faktor genannt.
Die Ursache für die stark gestiegenen Verbraucherpreise ist nicht nur in den gestiegenen Weltmarktpreisen für Öl und Gas zu suchen. Ein wesentlicher Faktor ist die starke Marktkonzentration bei der Gasbeschaffung und damit verbunden der fehlende Wettbewerb in Deutschland. Verschärft wird die Wettbewerbssituation durch verschuldete Kommunen, die ihre Energieversorgungen an die marktbestimmenden Unternehmen verkaufen. Im Vergleich werden in Deutschland sowohl für den Kleinverbraucher als auch für die Industrie die höchsten Gaspreise in Europa verlangt. Innerhalb Deutschlands sind Preisspreizungen von über 35 Prozent vorhanden.
Mangelnde Transparenz bei der Kalkulation der Endpreise tragen zu einem wachsenden Misstrauen in der Bevölkerung gegen weitere Preiserhöhungen durch die Gasversorger bei. Seit mehr als einem Jahr gibt es in Deutschland eine wachsende Bewegung, die sich gegen die Preiserhöhungen wehrt. Sie verweisen auf ihr Überprüfungsrecht im Paragraph 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und verweigern die Zahlung weiterer Preiserhöhungen, bevor nicht deren Billigkeit durch eine Offenlegung der Kalkulation vom Gasversorger nachgewiesen wird. Verschiedene Landesgerichte befassen sich gerade mit Sammelklagen genau zu diesem Thema.
Die Kläger und viele Verbraucherorganisationen beklagen die mangelhafte Verbraucherinformation und die fehlende Transparenz auf dem Gasmarkt. Eine Unterstützung ihrer Anliegen durch die Verbraucherpolitik der Bundesregierung ist bislang kaum erkennbar.
Als Teil der Daseinsversorgung ist die Preisgestaltung auf den Gasmärkten ein wichtiges Politikfeld, das nicht in den Hintergrund gedrängt werden darf. Die Politik ist gefragt, alle Instrumente zu benutzen, um überhöhte Gaspreise für den Endkunden zu verhindern und eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Versorgung mit Gas zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Wie haben sich die Haushaltsgaspreise in den letzten zwei Jahren entwickelt und entspricht diese Entwicklung dem Verlauf des Grenzübergangspreises (BAFA)?
Wie wirkt sich beim Gaspreis die Ölpreisbindung aus, und wie wird die Folgeentwicklung eingeschätzt?
Es gibt eine Anzahl verschiedener internationaler Ölpreisindizes. Welcher Ölpreis liegt der Gaspreisbindung zu Grunde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis, und hält sie die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis für wettbewerbskompatibel?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Preisbindung zu unterbinden?
Ab welchem Weltmarktpreis für Öl würde die Bundesregierung von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen bzw. sie unterstützen?
Können die bestehenden langfristigen Lieferverträge für Gas die Preise dämpfen?
Um wie viel Euro wird sich die jährliche Gasrechnung eines Durchschnittshaushalts ab 2007 durch die geplante Mehrwertsteuererhöhung von 3 Prozent voraussichtlich verteuern?
Welche volkswirtschaftliche Relevanz haben die Gaspreise, und wie wirken sie auf die Binnenkonjunktur?
Welche Auswirkungen haben die Gaspreiserhöhungen auf Privathaushalte, Klein- und mittelständische Unternehmen und die großindustriellen Abnehmer?
Wie wirkt sich die von den Netzbetreibern beantragte Teilung der Gaspreiskalkulation in einen Leistungs- und Arbeitspreis auf private Gaskunden aus?
Hält die Bundesregierung Preissenkungen durch das Ergreifen von wettbewerbsfördernden Maßnahmen für möglich, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Anteil an den Gaspreissteigerungen, der durch steigende Bezugspreise von importiertem Erdgas entsteht, und wie werden sich die Importpreise entwickeln?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch wettbewerbsfördernde Maßnahmen erzielte Preissenkungen durch mögliche Preissteigerungen bei den Importen überkompensiert werden, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie dagegen einleiten?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Gaspreissteigerungen für den Endverbraucher zu vermeiden bzw. zurückzunehmen?
Welche speziellen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die steigenden Energiepreise für finanziell schwache Bevölkerungskreise abzufedern, und ist beabsichtigt, die Bemessungsgrundlagen für staatliche Transferleistungen entsprechend anzupassen?
In welcher Weise beobachtet die Bundesregierung die Marktentwicklung bei den nicht genehmigungspflichtigen Kostenbestandteilen Vertrieb, Erzeugung und Beschaffung, und welche ordnungspolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Steuerung ergriffen?
Wie viele Genehmigungen zu Netzentgelten/Tarifen hat die Bundesnetzagentur mit welcher Begründung verweigert, und wie viele Missbrauchsverfahren in Bund und Ländern wurden mit welchem Ergebnis durchgeführt?
Wann plant die Bundesregierung die Einführung einer Preisgenehmigung bei Gas, wenn sich weiter kein Wettbewerb um Haushaltskunden auf dem Gasmakt entwickelt?
In welcher Weise wird die Bundesregierung die Kontrolle über Betrieb und Zugangsermöglichung von Dritten bei örtlichen und regionalen Gasspeicheranlagen durchführen?
Welches Regulierungskonzept wird von der Bundesregierung bei Gaspreisen verfolgt, und wie sehen die Vorteile gegenüber anderen internationalen Konzepten aus?
Sind Verbraucherverbände institutionell in der Regulierung eingebunden und in welcher Weise?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Verbraucherverbänden die Überwachung der Energiemärkte aus Verbrauchersicht auf gesetzlicher Grundlage zu übertragen, und wenn ja, wie wird die finanzielle Grundlage aussehen?
Sind die Energieversorgungsunternehmen in die Regulierung des Ferngasmarkts eingebunden, und wenn ja, in welcher Weise?
Wie viele der neu geschaffenen Stellen in der Bundesnetzagentur sind noch nicht besetzt bzw. werden
a) von ehemaligen Mitarbeitern der Energiewirtschaft besetzt,
b) mit ehemaligen Mandatsträgern und Regierungsmitgliedern besetzt,
c) mit Personen, die sich öffentlich gegen die Energiewirtschaft engagiert haben, besetzt?
Wie bewertet die Bundesregierung den wachsenden Widerstand in der Bevölkerung gegen die Gaspreiserhöhungen?
Gibt es Bestrebungen, das Widerspruchsrecht nach § 315 BGB in Bezug auf Gaspreiserhöhungen in irgendeiner Weise einzuschränken?
Welche auf dem Energiegipfel der Bundesregierung am 3. April 2006 gebildeten Arbeitsgruppen befasst sich mit den Preiserhöhungen bei Gas, und wie setzen sich Arbeitsgruppe und -programm zusammen?
In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung über die Förderung des vom BMELV unterstützten Projekts beim Bund der Energieverbraucher hinaus die Interessenszusammenschlüsse der Energieverbraucher und -konsumgenossenschaften in rechtlicher, finanzieller und tatsächlicher Weise?
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Novellierung der Rechtsverordnungen zur Gasversorgung eine grundsätzliche Änderung der Haftungsregeln für den Netzbetreiber vorzunehmen, und wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Übernahme kleinerer Energieversorgungsunternehmen durch wenige große Energiekonzerne gegengesteuert werden sollte, und welche Maßnahmen sind zu ergreifen?
Unterstützt die Bundesregierung Verbraucherzusammenschlüsse in kleinen Orten und von Unternehmenskooperationen unterhalb der De-Minimis-Grenze, die ihre Energieversorgung effizient und ökologisch sinnvoll in die eigene Hand nehmen, und wenn ja, an welchen Orten?
Auf welchen Ferngasleitungen herrscht Leitungswettbewerb, und gibt es in diesen Leitungen überhaupt freie Kapazitäten für neue Wettbewerber oder handelt es sich hier nur um potentielle Ausweichrouten?
Sieht die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde angesichts des Mengenverhältnisses zwischen Anbieter- und Nachfragervertretern gewahrt, und werden Protokolle und Tarifanträge veröffentlicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, einen staatlich geprüften, anbieterunabhängig erstellten Preisvergleich zu Gaspreisen für Verbraucher erstellen zu lassen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung eine übersichtliche Veröffentlichung der Eigentümerverhältnisse, Gewinn und Investitionstätigkeit der Gasversorger bekannt, und wie erfolgt die demokratische Kontrolle der Gasversorgung?
Wie viele Entry-Exit-Zonen sind in Deutschland auf der Ferngasebene vorgesehen, und sind durch das neue Entry-Exit-System niedrigere oder höhere Netzdurchleitungsgebühren zu erwarten?
Welche Effekte hat der vom Bundeskartellamt ausgehandelte Beistellungswettbewerb, insbesondere auf die Preise?
Hält die Bundesregierung den Prozess des „unbundling“ für erfolgreich abgeschlossen und ausreichend kontrolliert, und welche Sanktionen ergreift sie bei unerlaubter Informationsweitergabe innerhalb eines örtlichen Versorgungsunternehmens?
Wie wirken sich die bei der Bundesnetzagentur zur Genehmigung eingereichten, in den Verträgen der Netzbetreiber enthaltenen Bestimmungen über Mehr- und Minderabnahme auf die Möglichkeit des Wechsels von einem Energielieferanten zu einem anderen aus?
Werden Ferngasleitungen de facto steuerlich besser gestellt als lokale Netze, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung erwogen, damit für Gaskunden ein einfach zu bewältigender Anbieterwechsel über den Beistellungswettbewerb hinaus zum 1. Oktober 2006 möglich wird?
Welche Aufsichtsmaßnamen seitens der Aufsichtsbehörden wie Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur werden gegenüber den Netzbetreibern und Gasversorgungsunternehmen unternommen, um einen wirksamen Wettbewerb noch vor Beginn der nächsten Heizperiode zu ermöglichen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um kleine Gasversorger gegen die Diskriminierung und Zugangsbeschränkungen zu schützen, und wenn nein, warum nicht?