Honorare freiberuflich tätiger Hebammen
der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit über 20 Jahren wird darüber diskutiert, die Gebühren für Hebammen statt auf dem Verordnungsweg durch die Selbstverwaltung festzulegen.
Als Voraussetzung für eine Entlassung in die Selbstverwaltung wurde den Hebammen beim Erlass der Gebührenverordnung von 1997 und im Vorfeld der 2004 in Kraft getretenen Gebührenverordnung von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit (2004 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung) in Aussicht gestellt, dass der Einkommensrückstand freiberuflicher Hebammen gegenüber angestellten Hebammen und anderen vergleichbaren Freiberuflern aufgeholt werden solle.
Ab 2000 fanden zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und Hebammenverbänden Gespräche statt, um eine strukturelle und finanzielle Anpassung der Gebührenverordnung für Hebammen vorzunehmen.
Ergebnis war ein Entwurf, der in drei Stufen (2004, 2005 und 2006) umgesetzt werden sollte. Darin waren strukturelle Änderungen sowie eine Erhöhung der Honorare um insgesamt 18,9 Prozent vorgesehen. Für dieses dreistufige Verfahren fand sich jedoch keine politische Mehrheit.
Ende 2003 wurde verabredet, die erste geplante Stufe als eigenständige Gebührenverordnung zu verabschieden. Diese trat 2004 in Kraft und enthielt wenige strukturelle Änderungen sowie eine Erhöhung der Hebammenhonorare um 6,5 Prozent.
Anhängt an das Zweite Fallpauschalenänderungsgesetz wurde Ende 2004 die Überführung der Vergütungsfestsetzung für freiberufliche Hebammen in das Vertragssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Januar 2007 beschlossen. Parallel dazu wurde im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine weitere Stufe der Anpassung der Hebammengebührenverordnung vorbereitet, diese ist bisher jedoch noch nicht in Kraft getreten.
Inzwischen verhandeln die Hebammenverbände mit den Kassen direkt über die ab 2007 gültigen Honorare. Die Hebammenverbände gehen davon aus, dass ein Vertragsabschluss mit den Krankenkassen sich sehr stark an der bestehenden Hebammengebührenverordnung orientiert. Befürchtet wird deshalb, dass notwendige strukturelle Veränderungen unterbleiben und ein im Vergleich zu anderen freiberuflich im Gesundheitswesen Tätigen akzeptables Einkommensniveau der freiberuflichen Hebammen nicht erreicht werden kann.
Der Anspruch auf eine Betreuung durch Hebammen ist nicht im SGB V, sondern immer noch in der Reichsversicherungsordnung festgelegt. Bei der Definition des leistungsrechtlichen Betreuungsumfangs durch Hebammen ist in der Vergangenheit hilfsweise auf die vom Gesetzgeber erlassene Hebammengebührenverordnung zurückgegriffen worden. Die Hebammenverbände berichten, dass es schon jetzt vermehrt zu Klagen der Krankenkassen komme, die den Umfang des Anspruchs der Versicherten auf Hebammenhilfe bestreiten. Gefordert wird neben der Übernahme der Regelungen der Reichsversicherungsordnung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Konkretisierung der Hebammenhilfe durch den Gesetzgeber.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Warum wurde nach dem Regierungswechsel keine Anpassung der Hebammengebührenverordnung vorgenommen?
Ist im Laufe des Jahres 2006 mit einer Anpassung der Hebammengebührenverordnung zu rechnen?
Welche strukturellen Veränderungen waren von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung für die 2005 und 2006 vorgesehene zweite und dritte Stufe der Anpassung der Hebammengebührenverordnung vorgesehen?
Welche strukturellen Veränderungen hält die Bundesregierung aktuell für erforderlich?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Vergütung der Leistungen der freiberuflichen Hebammen (die Versorgung mit Hebammenhilfe) sicherzustellen, für den Fall, dass Verträge gemäß § 134a SGB V zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Berufsverbänden der Hebammen bis zum 30. November 2006 mit Wirkung zum 1. Januar 2007 nicht zustande kommen?
Plant die Bundesregierung, die in der Reichsversicherungsordnung enthaltenen Regelungen der Hebammenhilfe in das SGB V zu übernehmen?
Falls ja, wann ist mit einem Vorschlag der Bundesregierung zu rechnen?
Falls nein, wieso sieht die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Hebammenverbände, dass mit der Ablösung der Hebammengebührenverordnung eine gesetzliche Konkretisierung des Anspruchs der Versicherten auf Leistungen, die freiberufliche Hebammen erbringen, notwendig ist?
Falls ja, bei welchen Punkten sieht die Bundesregierung einen Bedarf der Festlegung?
Falls nein, wie begründet die Bundesregierung dies?
Sind der Bundesregierung Daten bekannt, die belegen, dass durch die Einführung der Diagnosis Related Groups (DRGs) bei Krankenhäusern mit Geburtsabteilung ein Trend zu verzeichnen ist, statt mit angestellten Hebammen mit freiberuflichen Beleghebammen zu arbeiten?
Trifft es zu, dass Daten der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) einen Anstieg der durch externe Hebammen in Krankenhäusern durchgeführten Geburten belegen?
Falls ja, welche Auswirkungen hat dies auf das Ausgabevolumen der gesetzlichen Krankenversicherungen für Hebammenleistungen?