Europäische Grenzschutzagentur
der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 1. Mai 2005 nahm die Europäische Grenzschutzagentur (Frontex) in Warschau ihre Arbeit auf.
Grundlage der Errichtung dieser wichtigen EU-Institution war die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtsblatt vom 25. November 2004, L349).
Über die Arbeit von Frontex liegen dem Deutschen Bundestag bislang nur unzureichende Informationen vor. So verfügt die Europäische Grenzschutzagentur z. B. immer noch über keine eigene Website. Auf der Sitzung des EU-Rates für Inneres und Justiz im April 2006 wurde das Arbeitsprogramm der Europäischen Grenzschutzagentur für 2005 und 2006 (EU-Ratsdokument 6941/06) zur Verschlusssache erklärt (vgl. EU-Ratsdokument 8629/06 vom 26. April 2006, S. 2).
Gerade die Institutionen und Behörden, die im Bereich der Sicherheit arbeiten, brauchen mehr Transparenz, sonst ist die erforderliche parlamentarische und öffentliche Kontrolle nicht möglich.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Personal
1. Wie viele Personen aus welchen Mitgliedstaaten arbeiten derzeit in der Europäischen Grenzschutzagentur (bitte aufschlüsseln nach EU-Personal und Abordnungen aus den Mitgliedstaaten), und wie soll sich die Personalstruktur von Frontex bis 2013 entwickeln?
2. a) Aus welchen Behörden haben die Mitgliedstaaten Verbindungsbeamte zur Europäischen Grenzschutzagentur entsandt?
b) Haben auch Beitritts- bzw. Kandidatenländer und/oder andere Drittstaaten Verbindungsbeamte zu Frontex entsandt; wenn ja, welche Länder haben Vertreterinnen/Vertreter welcher Behörden nach Warschau geschickt; wenn nein, für wann wird eine solche Entsendung beabsichtigt?
3. Wie viele Vertreter bzw. Vertreterinnen welcher deutschen Behörden sind derzeit zur Europäischen Grenzschutzagentur abgeordnet worden (Angabe mit Dienstgrad)?
II. Aufgaben
4. Welche Aufgaben haben die bei der Europäischen Grenzschutzagentur eingesetzten deutschen Verbindungsbeamten, und welche rechtlichen Grenzen sind ihnen hierbei gesetzt?
5. Wer übt die Kontrolle über diejenigen Expertinnen und Experten aus, die nach Artikel 8 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 von der Europäischen Grenzschutzagentur zur Unterstützung der zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates abgestellt werden?
6. a) Ist es zutreffend, dass die von Frontex entsandten Expertinnen und Experten bei einem Einsatz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 – im Rahmen des nationalen Rechts dieses Mitgliedstaates – auch exekutive Durchführungsbefugnisse wahrnehmen können?
Wenn ja, umfasst dies auch die etwaige Anwendung unmittelbaren Zwangs bzw. die Anwendung verdeckter Ermittlungsmethoden?
b) Welche exekutiven Durchführungsbefugnisse stehen den von Frontex entsandten Expertinnen und Experten bei einem etwaigen Einsatz in Drittstaaten zu?
7. Inwiefern genießen die von Frontex entsandten Expertinnen und Experten im Zuge ihres operativen Einsatzes in einem Mitgliedstaat straf- bzw. zivilrechtliche Immunität?
8. Werden bei der Europäischen Grenzschutzagentur auch eigene Datenbestände (z. B. Analysedateien) angelegt, und wenn ja, wie sehen die datenschutzrechtlichen Vorgaben und Kontrollmöglichkeiten aus?
9. Hat die Europäische Grenzschutzagentur Zugriff auch auf das SIS bzw. EURODAC, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen/Grenzen?
10. Soll die Europäische Grenzschutzagentur auch Zugriff auf das VIS haben, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen/Grenzen?
III. Haushalt
11. a) Wie groß waren die mit dem Aufbau der Europäischen Grenzschutzagentur verbundenen Kosten für die EU?
b) Inwiefern war die Bundesrepublik Deutschland an diesen Aufbaukosten beteiligt?
12. a) Wie sieht der Etat der Europäischen Grenzschutzagentur für die Jahre 2005 und 2006 aus (aufgeschlüsselt nach Kosten für die technische Ausrüstung, Ausgaben für Personal-, Verwaltungs-, Infrastruktur- und Betriebsaufwendungen sowie für operative Aufgaben)?
b) Inwiefern war/ist die Bundesrepublik Deutschland an diesen Kosten beteiligt (Angabe der Einzelpläne/Titelgruppen im Bundeshaushalt, in denen die Kosten ausgewiesen sind)?
13. a) Wie sehen die derzeitigen Pläne für den Etat der Europäischen Grenzschutzagentur für die Jahre 2007 bis 2013 aus (aufgeschlüsselt nach Kosten für die technische Ausrüstung, Ausgaben für Personal-, Verwaltungs-, Infrastruktur- und Betriebsaufwendungen sowie operative Ausgaben)?
b) Inwiefern wird sich die Bundesrepublik Deutschland an diesen Kosten voraussichtlich beteiligen?
14. Wie hoch war der deutsche Kostenbeitrag für Frontex im Sinne von Artikel 29 Abs. 1 Punkt 2 der Verordnung (EG) 2007/2004 im Jahr 2005 bzw. in 2006 und welche Beitragssummen erwartet die Bundesregierung für die Jahre 2007 bis 2013?
15. Hat die Bundesregierung in 2005/2006 zusätzliche, freiwillige Finanzbeiträge im Sinne von Artikel 29 Abs. 1 Punkt 4 der Verordnung (EG) 2007/2004 geleistet (wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Zweck) oder plant sie derartige Kostenbeiträge?
Wo sind diese Kostenbeiträge für Frontex im Bundeshaushalt eingestellt?
16. a) Welche finanziellen Auswirkungen würde der derzeit debattierte Europäische Außengrenzenfond bzw. der Rückkehrfond (KOM (2005) 123 vom 6. April 2005) für Frontex haben?
b) Was wird in diesem Zusammenhang mit dem sog. Notfall-Fond („Emergency-Funding“) beabsichtigt (vgl. EU-Ratsdokument 8969/06 vom 4. Mai 2006)?
Welche Rolle spielt hierbei Frontex und welche finanziellen Auswirkungen hat dieser Notfall-Fond für die Europäische Grenzschutzagentur?
c) Welche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erwartet die Bundesregierung im Hinblick auf den Außengrenzen-, Rückkehr- und Notfallfond in den Jahren 2007 bis 2013?
IV. Institutionelle Aspekte
17. Hat Frontex bereits Fachaußenstellen im Sinne von Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Kontrolle von Land-, Luft- bzw. Seegrenzen in einem Mitgliedstaat eingerichtet; wenn ja, in welchem Land wurde zu welchem Zweck eine solche Außenstelle mit wie vielen Bediensteten eingerichtet, und wenn nein, für wann rechnet die Bundesregierung mit der Einrichtung derartiger Fachaußenstellen?
18. a) Hat die EU bzw. haben die Mitgliedstaaten ihrerseits – dem Auftrag des sog. Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht entsprechend – „Teams aus nationalen Experten [gebildet], die nach einer ordnungsgemäßen Risikoanalyse durch die Grenzschutzagentur den darum ersuchenden Mitgliedstaaten schnelle technische und operative Hilfe leisten können“ (EU-Ratsdok. 16054/04 vom 13. Dezember 2004, S. 15); wenn nein, welche Schritte wurden diesbezüglich innerhalb der EU unternommen bzw. wie sieht der diesbezügliche Beratungsstand innerhalb der EU aus?
b) Hat die Bundesregierung ihrerseits bereits mit der Aufstellung eines solchen Teams deutscher Expertinnen und Experten begonnen?
Wenn ja, wie groß ist dieses Team, aus Vertreterinnen und Vertretern welcher Behörden wurde es zusammengesetzt, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Aufgabenstellung bzw. mit welchen Befugnissen wurde dieses deutsche Team eingerichtet?
18. Besteht innerhalb des Rates die „Fachinstanz Außengrenzen“ auch weiterhin?
19. Wenn Frage 22 mit Ja beantwortet wird,
- a) handelt es sich hierbei um ein formelles Gremium der Europäischen Union?
- b) Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich diese zusammen?
- c) Welche Aufgaben hat diese Instanz?
- d) Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)?
- e) Welche Berichte hat diese Instanz in den letzten zwei Jahren vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich?
- f) In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht diese Fachinstanz zur Europäischen Grenzschutzagentur?
20. a) In welcher Form ist das bis 2005 in Finnland angesiedelte „Risiko Analyse Zentrum der EU“ (RAC) in die Europäische Grenzschutzagentur eingliedert worden?
b) Wurde die Arbeit der RAC „Task Force Afrika“ fortgesetzt, und wenn ja, wurden in den Jahren 2005/2006 Risikoanalysen erstellt/dem Rat vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich?
21. In welcher Form wurde das bis 2005 in Österreich angesiedelte „Zentrum für die grenzpolizeiliche Ausbildung“ in die Europäische Grenzschutzagentur eingegliedert?
22. Wurde auch das in Deutschland beheimatete Zentrum für Landgrenzen in die Europäische Grenzschutzagentur eingegliedert; wenn ja, in welcher Form?
23. Wenn Frage 22 mit Nein beantwortet wird,
- a) warum nicht?
- b) In welcher Form besteht dann dieses Zentrum für Landgrenzen weiter?
- c) Handelt es sich hierbei um ein formelles Gremium der Europäischen Union?
- d) Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich dieses Zentrum zusammen?
- e) Welche Aufgaben hat es?
- f) Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)?
- g) Welche Berichte hat diese Instanz in den letzten zwei Jahren vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich?
- h) In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht dieses Zentrum für Landgrenzen zur Europäischen Grenzschutzagentur?
24. Wurde auch das sog. Eastern Sea Border Centre in die Europäische Grenzschutzagentur eingegliedert?
Wenn ja, in welcher Form?
25. Wenn Frage 24 mit Nein beantwortet wird,
- a) warum nicht?
- b) In welcher Form besteht das Eastern Sea Border Centre weiter?
- c) Handelt es sich hierbei um ein formelles Gremium der Europäischen Union?
- d) Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich dieses Centre zusammen?
- e) Welche Aufgaben hat es?
- f) Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)?
- g) Welche Berichte hat diese Instanz in den letzten zwei Jahren vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich?
- h) In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht das Eastern Sea Border Centre zur Europäischen Grenzschutzagentur?
26. Wurde auch das sog. Western Sea Border Centre in die Europäische Grenzschutzagentur eingegliedert; wenn ja, in welcher Form?
27. Wenn Frage 26 mit Nein beantwortet wird,
- a) warum nicht?
- b) In welcher Form besteht das Western Sea Border Centre weiter?
- c) Handelt es sich hierbei um ein formelles Gremium der Europäischen Union?
- d) Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich dieses Centre zusammen?
- e) Welche Aufgaben hat es?
- f) Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)?
- g) Welche Berichte hat diese Instanz in den letzten zwei Jahren vorgelegt und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich?
- h) In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht das Western Sea Border Centre zur Europäischen Grenzschutzagentur?
28. Wurde auch das sog. Air Border Centre in die Europäische Grenzschutzagentur eingegliedert; wenn ja, in welcher Form?
29. Wenn Frage 28 mit Nein beantwortet wird,
- a) warum nicht?
- b) In welcher Form besteht das Air Border Centre weiter?
- c) Handelt es sich hierbei ein formelles Gremium der Europäischen Union?
- d) Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich dieses Centre zusammen?
- e) Welche Aufgaben hat es?
- f) Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)?
- g) Welche Berichte hat diese Instanz in den letzten zwei Jahren vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich?
- h) In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht das Air Border Centre zur Europäischen Grenzschutzagentur?
30. a) Welche gemeinsamen Grenzschutz-Operationen haben die EU-Mitgliedstaaten in den Jahren 2005 und 2006 durchgeführt (wie zuvor „fer –IAS“, „TRITON“, „Baltic Seal“, „Baltic Rangers“, „Neptune“, „Judgement“, „Guanarteme“, „Rio“ sowie das in der Türkei angesiedelte „Projekt Deniz“)?
b) Inwiefern war die Europäische Grenzschutzagentur an der Planung, Durchführung und Auswertung dieser gemeinsamen Grenzschutzoperationen beteiligt?
c) Welche Berichte hierüber wurden dem Rat mit welchen Ergebnissen/ Vorschlägen vorgelegt?
31. Welche Rechte besitzt die Europäische Kommission und welche das Europäische Parlament, um auf die Arbeit der Europäischen Grenzschutzagentur Einfluss zu nehmen bzw. diese Agentur zu kontrollieren?
32. a) Wie sehen die institutionellen, organisatorischen und personellen Verbindungen der Europäischen Grenzschutzagentur mit EUROPOL aus (z. B. Austausch von Verbindungsbeamten, Zugriff auf die jeweiligen Datenbestände)?
b) Was soll die „operative Vereinbarung“ regeln, die Europol – einem geplanten Beschluss des Rates zufolge – bis Ende 2006 mit Frontex abschließen soll (vgl. EU-Ratsdok. 8234/06 vom 6. April 2006)?
33. Wie sehen die institutionellen, organisatorischen und personellen Verbindungen der Europäischen Grenzschutzagentur
- a) mit OLAF
- b) mit der Polizeiakademie CEPOL und
- c) mit dem EU-Lagezentrum SITCEN aus?
d) Für wann rechnet die Bundesregierung hier mit Kooperationsabkommen welchen Inhalts?
34. Welche Aufgaben werden für Frontex in den derzeit laufenden Beratungen über die sog. Architektur der Inneren Sicherheit der EU debattiert (vgl. EU-Ratsdok. 7039/2/06 vom 20. April 2006)?
35. Hat die EU – dem Auftrag des Haager Programms entsprechend – „im Zusammenwirken mit Europol und der Europäischen Grenzschutzagentur ein Netz aus nationalen Experten für Terrorismusprävention und -bekämpfung und für Grenzkontrollen [errichtet]“ (EU-Ratsdok. 16054/04 vom 13. Dezember 2004, S. 21); wenn nein, welche Schritte wurden diesbezüglich innerhalb der EU unternommen?
36. Wenn Frage 35 mit Ja beantwortet wird,
- a) welche Bezeichnung hat dieses Netz?
- b) Handelt es sich hierbei um ein formelles Gremium der Europäischen Union?
- c) Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich dieses Zentrum zusammen?
- d) Welche Aufgaben hat es?
- e) Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)?
- f) Welche Berichte hat dieses Gremium vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich?
- g) In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht dieses Zentrum für Landgrenzen zur Europäischen Grenzschutzagentur?
37. Hat Frontex – den Vorgaben des Haager Programms entsprechend – seit Mai 2005 an den halbjährlichen gemeinsamen Sitzungen der Vorsitzenden des Strategischen Ausschusses für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen und des Ausschusses „Artikel 36“ (CATS) und von Vertretern der Kommission, von Europol, Eurojust, der Task Force der Polizeichefs und des EU-Lagezentrums SITCEN teilgenommen (vgl. EU-Ratsdok. 16054/04 vom 13. Dezember 2004, S. 25); wenn nein, warum nicht?
38. Wenn Frage 37 mit Ja beantwortet wird,
- a) welche Inhalte/Positionen hat Frontex auf diesen Treffen vertreten und
- b) wurden über die Ergebnisse dieser Treffen Berichte angefertigt und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich?
39. Können der Europäischen Grenzschutzagentur auch Informationen der Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, und wenn ja, auf welchem Wege?
Ist eine – und sei es auch nur mittelbare – Verwendung von Informationen deutscher Nachrichtendienste durch die Europäische Grenzschutzagentur möglich, und wenn ja, wie?
40. Inwiefern kann die Europäische Grenzschutzagentur auf Informationen der Zollbehörden der Mitgliedstaaten zurückgreifen?
41. Wie sehen die organisatorischen Verbindungen der Europäischen Grenzschutzagentur mit dem Netz der sog. Immigration bzw. Airline Liasion Officers aus den EU-Mitgliedstaaten aus?
42. Welche Rechte bzw. Nutzungsmöglichkeiten hat die Europäische Grenzschutzagentur im Hinblick auf sog. sichere webgestützte Informations- und Koordinierungsnetz (ICONET) für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten (vgl. EU-Amtsblatt L 83 vom 1. April 2005)?
43. Mit welchen Behörden welcher Drittstaaten will Frontex gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zu welchem Zweck Arbeitsvereinbarungen abschließen?
44. Ist es Frontex auch möglich, Arbeitsvereinbarungen mit zwischenstaatlichen Institutionen (wie z. B. der IOM oder der NATO) abzuschließen, und wenn ja, für wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss derartiger Abkommen mit welcher zwischenstaatlichen Institution?
45. Inwiefern ist im Hinblick auf Koordinierung bzw. Organisation gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg eine genauere Abgrenzung der Zuständigkeiten von Frontex erforderlich (so die Schlussfolgerungen des Rates über eine bessere operative Zusammenarbeit bei gemeinsamen Rückkehrmaßnahmen auf dem Luftweg, in: EU-Ratsdok. 8246/06 vom 7. April 2006)?
Fragen46
Wie viele Personen aus welchen Mitgliedstaaten arbeiten derzeit in der Europäischen Grenzschutzagentur (bitte aufschlüsseln nach EU-Personal und Abordnungen aus den Mitgliedstaaten), und wie soll sich die Personalstruktur von Frontex bis 2013 entwickeln?
Aus welchen Behörden haben die Mitgliedstaaten Verbindungsbeamte zur Europäischen Grenzschutzagentur entsandt?
Haben auch Beitritts- bzw. Kandidatenländer und/oder andere Drittstaaten Verbindungsbeamte zu Frontex entsandt; wenn ja, welche Länder haben Vertreterinnen/Vertreter welcher Behörden nach Warschau geschickt; wenn nein, für wann wird eine solche Entsendung beabsichtigt?
Wie viele Vertreter bzw. Vertreterinnen welcher deutschen Behörden sind derzeit zur Europäischen Grenzschutzagentur abgeordnet worden (Angabe mit Dienstgrad)?
Welche Aufgaben haben die bei der Europäischen Grenzschutzagentur eingesetzten deutschen Verbindungsbeamten, und welche rechtlichen Grenzen sind ihnen hierbei gesetzt?
Wer übt die Kontrolle über diejenigen Expertinnen und Experten aus, die nach Artikel 8 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 von der Europäischen Grenzschutzagentur zur Unterstützung der zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates abgestellt werden?
Ist es zutreffend, dass die von Frontex entsandten Expertinnen und Experten bei einem Einsatz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 – im Rahmen des nationalen Rechts dieses Mitgliedstaates – auch exekutive Durchführungsbefugnisse wahrnehmen können?
Wenn ja, umfasst dies auch die etwaige Anwendung unmittelbaren Zwangs bzw. die Anwendung verdeckter Ermittlungsmethoden?
Welche exekutiven Durchführungsbefugnisse stehen den von Frontex entsandten Expertinnen und Experten bei einem etwaigen Einsatz in Drittstaaten zu?
Inwiefern genießen die von Frontex entsandten Expertinnen und Experten im Zuge ihres operativen Einsatzes in einem Mitgliedstaat straf- bzw. zivilrechtliche Immunität?
Werden bei der Europäischen Grenzschutzagentur auch eigene Datenbestände (z. B. Analysedateien) angelegt, und wenn ja, wie sehen die datenschutzrechtlichen Vorgaben und Kontrollmöglichkeiten aus?
Hat die Europäische Grenzschutzagentur Zugriff auch auf das SIS bzw. EURODAC, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen/Grenzen?
Soll die Europäische Grenzschutzagentur auch Zugriff auf das VIS haben, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen/Grenzen?
Wie groß waren die mit dem Aufbau der Europäischen Grenzschutzagentur verbundenen Kosten für die EU?
Inwiefern war die Bundesrepublik Deutschland an diesen Aufbaukosten beteiligt?
Wie sieht der Etat der Europäischen Grenzschutzagentur für die Jahre 2005 und 2006 aus (aufgeschlüsselt nach Kosten für die technische Ausrüstung, Ausgaben für Personal-, Verwaltungs-, Infrastruktur- und Betriebsaufwendungen sowie für operative Aufgaben)?
Inwiefern war/ist die Bundesrepublik Deutschland an diesen Kosten beteiligt (Angabe der Einzelpläne/Titelgruppen im Bundeshaushalt, in denen die Kosten ausgewiesen sind)?
Wie sehen die derzeitigen Pläne für den Etat der Europäischen Grenzschutzagentur für die Jahre 2007 bis 2013 aus (aufgeschlüsselt nach Kosten für die technische Ausrüstung, Ausgaben für Personal-, Verwaltungs-, Infrastruktur- und Betriebsaufwendungen sowie operative Ausgaben)?
Inwiefern wird sich die Bundesrepublik Deutschland an diesen Kosten voraussichtlich beteiligen?
Wie hoch war der deutsche Kostenbeitrag für Frontex im Sinne von Artikel 29 Abs. 1 Punkt 2 der Verordnung (EG) 2007/2004 im Jahr 2005 bzw. in 2006 und welche Beitragssummen erwartet die Bundesregierung für die Jahre 2007 bis 2013?
Hat die Bundesregierung in 2005/2006 zusätzliche, freiwillige Finanzbeiträge im Sinne von Artikel 29 Abs. 1 Punkt 4 der Verordnung (EG) 2007/2004 geleistet (wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Zweck) oder plant sie derartige Kostenbeiträge?
Wo sind diese Kostenbeiträge für Frontex im Bundeshaushalt eingestellt?
Welche finanziellen Auswirkungen würde der derzeit debattierte Europäische Außengrenzenfond bzw. der Rückkehrfond (KOM (2005) 123 vom 6. April 2005) für Frontex haben?
Was wird in diesem Zusammenhang mit dem sog. Notfall-Fond („Emergency-Funding“) beabsichtigt (vgl. EU-Ratsdokument 8969/06 vom 4. Mai 2006)?
Welche Rolle spielt hierbei Frontex und welche finanziellen Auswirkungen hat dieser Notfall-Fond für die Europäische Grenzschutzagentur?
Welche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erwartet die Bundesregierung im Hinblick auf den Außengrenzen-, Rückkehr- und Notfallfond in den Jahren 2007 bis 2013?
Hat Frontex bereits Fachaußenstellen im Sinne von Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Kontrolle von Land-, Luft- bzw. Seegrenzen in einem Mitgliedstaat eingerichtet; wenn ja, in welchem Land wurde zu welchem Zweck eine solche Außenstelle mit wie vielen Bediensteten eingerichtet, und wenn nein, für wann rechnet die Bundesregierung mit der Einrichtung derartiger Fachaußenstellen?
Hat die EU bzw. haben die Mitgliedstaaten ihrerseits – dem Auftrag des sog. Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht entsprechend – „Teams aus nationalen Experten [gebildet], die nach einer ordnungsgemäßen Risikoanalyse durch die Grenzschutzagentur den darum ersuchenden Mitgliedstaaten schnelle technische und operative Hilfe leisten können“ (EU-Ratsdok. 16054/04 vom 13. Dezember 2004, S. 15); wenn nein, welche Schritte wurden diesbezüglich innerhalb der EU unternommen bzw. wie sieht der diesbezügliche Beratungsstand innerhalb der EU aus?
Hat die Bundesregierung ihrerseits bereits mit der Aufstellung eines solchen Teams deutscher Expertinnen und Experten begonnen?
Wenn ja, wie groß ist dieses Team, aus Vertreterinnen und Vertretern welcher Behörden wurde es zusammengesetzt, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Aufgabenstellung bzw. mit welchen Befugnissen wurde dieses deutsche Team eingerichtet?
Besteht innerhalb des Rates die „Fachinstanz Außengrenzen“ auch weiterhin?
Wenn Frage 22 mit Ja beantwortet wird, handelt es sich hierbei um ein formelles Gremium der Europäischen Union? Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich diese zusammen? Welche Aufgaben hat diese Instanz? Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)? Welche Berichte hat diese Instanz in den letzten zwei Jahren vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich? In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht diese Fachinstanz zur Europäischen Grenzschutzagentur?
In welcher Form ist das bis 2005 in Finnland angesiedelte „Risiko Analyse Zentrum der EU“ (RAC) in die Europäische Grenzschutzagentur eingliedert worden?
Wurde die Arbeit der RAC „Task Force Afrika“ fortgesetzt, und wenn ja, wurden in den Jahren 2005/2006 Risikoanalysen erstellt/dem Rat vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich?
In welcher Form wurde das bis 2005 in Österreich angesiedelte „Zentrum für die grenzpolizeiliche Ausbildung“ in die Europäische Grenzschutzagentur eingegliedert?
Wurde auch das in Deutschland beheimatete Zentrum für Landgrenzen in die Europäische Grenzschutzagentur eingegliedert; wenn ja, in welcher Form?
Wenn Frage 22 mit Nein beantwortet wird, warum nicht? In welcher Form besteht dann dieses Zentrum für Landgrenzen weiter? Handelt es sich hierbei um ein formelles Gremium der Europäischen Union? Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich dieses Zentrum zusammen? Welche Aufgaben hat es? Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)? Welche Berichte hat diese Instanz in den letzten zwei Jahren vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich? In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht dieses Zentrum für Landgrenzen zur Europäischen Grenzschutzagentur?
Wurde auch das sog. Eastern Sea Border Centre in die Europäische Grenzschutzagentur eingegliedert?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn Frage 24 mit Nein beantwortet wird, warum nicht? In welcher Form besteht das Eastern Sea Border Centre weiter? Handelt es sich hierbei um ein formelles Gremium der Europäischen Union? Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich dieses Centre zusammen? Welche Aufgaben hat es? Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)? Welche Berichte hat diese Instanz in den letzten zwei Jahren vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich? In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht das Eastern Sea Border Centre zur Europäischen Grenzschutzagentur?
Wurde auch das sog. Western Sea Border Centre in die Europäische Grenzschutzagentur eingegliedert; wenn ja, in welcher Form?
Wenn Frage 26 mit Nein beantwortet wird, warum nicht? In welcher Form besteht das Western Sea Border Centre weiter? Handelt es sich hierbei um ein formelles Gremium der Europäischen Union? Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich dieses Centre zusammen? Welche Aufgaben hat es? Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)? Welche Berichte hat diese Instanz in den letzten zwei Jahren vorgelegt und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich? In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht das Western Sea Border Centre zur Europäischen Grenzschutzagentur?
Wurde auch das sog. Air Border Centre in die Europäische Grenzschutzagentur eingegliedert; wenn ja, in welcher Form?
Wenn Frage 28 mit Nein beantwortet wird, warum nicht? In welcher Form besteht das Air Border Centre weiter? Handelt es sich hierbei ein formelles Gremium der Europäischen Union? Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich dieses Centre zusammen? Welche Aufgaben hat es? Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)? Welche Berichte hat diese Instanz in den letzten zwei Jahren vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich? In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht das Air Border Centre zur Europäischen Grenzschutzagentur?
Welche gemeinsamen Grenzschutz-Operationen haben die EU-Mitgliedstaaten in den Jahren 2005 und 2006 durchgeführt (wie zuvor „fer –IAS“, „TRITON“, „Baltic Seal“, „Baltic Rangers“, „Neptune“, „Judgement“, „Guanarteme“, „Rio“ sowie das in der Türkei angesiedelte „Projekt Deniz“)?
Inwiefern war die Europäische Grenzschutzagentur an der Planung, Durchführung und Auswertung dieser gemeinsamen Grenzschutzoperationen beteiligt?
Welche Berichte hierüber wurden dem Rat mit welchen Ergebnissen/ Vorschlägen vorgelegt?
Welche Rechte besitzt die Europäische Kommission und welche das Europäische Parlament, um auf die Arbeit der Europäischen Grenzschutzagentur Einfluss zu nehmen bzw. diese Agentur zu kontrollieren?
Wie sehen die institutionellen, organisatorischen und personellen Verbindungen der Europäischen Grenzschutzagentur mit EUROPOL aus (z. B. Austausch von Verbindungsbeamten, Zugriff auf die jeweiligen Datenbestände)?
Was soll die „operative Vereinbarung“ regeln, die Europol – einem geplanten Beschluss des Rates zufolge – bis Ende 2006 mit Frontex abschließen soll (vgl. EU-Ratsdok. 8234/06 vom 6. April 2006)?
Wie sehen die institutionellen, organisatorischen und personellen Verbindungen der Europäischen Grenzschutzagentur
mit OLAF
mit der Polizeiakademie CEPOL und
mit dem EU-Lagezentrum SITCEN aus?
Für wann rechnet die Bundesregierung hier mit Kooperationsabkommen welchen Inhalts?
Welche Aufgaben werden für Frontex in den derzeit laufenden Beratungen über die sog. Architektur der Inneren Sicherheit der EU debattiert (vgl. EU-Ratsdok. 7039/2/06 vom 20. April 2006)?
Hat die EU – dem Auftrag des Haager Programms entsprechend – „im Zusammenwirken mit Europol und der Europäischen Grenzschutzagentur ein Netz aus nationalen Experten für Terrorismusprävention und -bekämpfung und für Grenzkontrollen [errichtet]“ (EU-Ratsdok. 16054/04 vom 13. Dezember 2004, S. 21); wenn nein, welche Schritte wurden diesbezüglich innerhalb der EU unternommen?
Wenn Frage 35 mit Ja beantwortet wird, welche Bezeichnung hat dieses Netz? Handelt es sich hierbei um ein formelles Gremium der Europäischen Union? Aus Vertretern welcher Behörden der EU bzw. der EU-Mitgliedstaaten setzt sich dieses Zentrum zusammen? Welche Aufgaben hat es? Wem gegenüber ist diese Institution rechenschaftspflichtig (Europäischem Parlament, EU-Kommission, Rat)? Welche Berichte hat dieses Gremium vorgelegt, und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich? In welchem institutionellen, personellen, aber auch operativen Verhältnis steht dieses Zentrum für Landgrenzen zur Europäischen Grenzschutzagentur?
Hat Frontex – den Vorgaben des Haager Programms entsprechend – seit Mai 2005 an den halbjährlichen gemeinsamen Sitzungen der Vorsitzenden des Strategischen Ausschusses für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen und des Ausschusses „Artikel 36“ (CATS) und von Vertretern der Kommission, von Europol, Eurojust, der Task Force der Polizeichefs und des EU-Lagezentrums SITCEN teilgenommen (vgl. EU-Ratsdok. 16054/04 vom 13. Dezember 2004, S. 25); wenn nein, warum nicht?
Wenn Frage 37 mit Ja beantwortet wird, welche Inhalte/Positionen hat Frontex auf diesen Treffen vertreten und wurden über die Ergebnisse dieser Treffen Berichte angefertigt und sind diese Berichte dem Parlament/der Öffentlichkeit zugänglich?
Können der Europäischen Grenzschutzagentur auch Informationen der Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, und wenn ja, auf welchem Wege?
Ist eine – und sei es auch nur mittelbare – Verwendung von Informationen deutscher Nachrichtendienste durch die Europäische Grenzschutzagentur möglich, und wenn ja, wie?
Inwiefern kann die Europäische Grenzschutzagentur auf Informationen der Zollbehörden der Mitgliedstaaten zurückgreifen?
Wie sehen die organisatorischen Verbindungen der Europäischen Grenzschutzagentur mit dem Netz der sog. Immigration bzw. Airline Liasion Officers aus den EU-Mitgliedstaaten aus?
Welche Rechte bzw. Nutzungsmöglichkeiten hat die Europäische Grenzschutzagentur im Hinblick auf sog. sichere webgestützte Informations- und Koordinierungsnetz (ICONET) für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten (vgl. EU-Amtsblatt L 83 vom 1. April 2005)?
Mit welchen Behörden welcher Drittstaaten will Frontex gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zu welchem Zweck Arbeitsvereinbarungen abschließen?
Ist es Frontex auch möglich, Arbeitsvereinbarungen mit zwischenstaatlichen Institutionen (wie z. B. der IOM oder der NATO) abzuschließen, und wenn ja, für wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss derartiger Abkommen mit welcher zwischenstaatlichen Institution?
Inwiefern ist im Hinblick auf Koordinierung bzw. Organisation gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg eine genauere Abgrenzung der Zuständigkeiten von Frontex erforderlich (so die Schlussfolgerungen des Rates über eine bessere operative Zusammenarbeit bei gemeinsamen Rückkehrmaßnahmen auf dem Luftweg, in: EU-Ratsdok. 8246/06 vom 7. April 2006)?