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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Steuerliche Belastung von Ehen und Familien (G-SIG: 16010570)

Einkommensverhältnisse von Familien, Besteuerung, Existenzminimum, Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung, Umfang familienpolitischer Leistungen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

18.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/145910. 05. 2006

Steuerliche Belastung von Ehen und Familien

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, Dr. Herbert Schui, Sabine Zimmermann, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Situation von Menschen mit Kindern in der Bundesrepublik Deutschland sowie die von Kindern und Jugendlichen rückt aktuell verstärkt in den Vordergrund der öffentlichen Diskussionen. In den Mittelpunkt möglicher Förderinstrumente werden dabei insbesondere die Schaffung von Anreizen der Erhöhung der Geburtenzahlen gerückt. So soll beispielsweise das beabsichtigte Elterngeld insbesondere gut ausgebildeten und verdienenden Frauen die Entscheidung für Kinder erleichtern.

Weit wichtiger als Anreizmaßnahmen zur Erhöhung der Geburtenrate ist es jedoch, Kindern unabhängig vom Einkommen der Eltern gleiche Entwicklungschancen einzuräumen, so z. B. durch den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung, öffentlich geförderter Freizeitangebote und der Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen für die Eltern. Darüber hinaus ist ein Ausgleich der vielfältigen finanziellen Mehrbelastungen und Einkommensnachteile von Menschen mit Kindern von Bedeutung. Hierzu existieren verschiedene steuerliche Regelungen und direkte Zahlungen. Allerdings fördert nur ein geringer Teil dieser Regelungen tatsächlich das Zusammenleben mit Kindern. Zahlreiche steuerliche Entlastungen knüpfen – auch nach der Reform des Familienlastenausgleichs durch die damalige rot-grüne Bundesregierung in den vergangenen Jahren – statt an die Existenz von Kindern an den Bestand der Ehe an.

Darüber hinaus stellen verschiedene Politikerinnen und Politiker finanzielle Leistungen für Menschen mit Kindern regelmäßig zur Disposition bzw. unter einen Finanzierungsvorbehalt. So durfte z. B. die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung die öffentliche Hand mit nicht mehr als 460 Mio. Euro jährlich belasten. Demgegenüber kostet die Ausweitung der degressiven AfA rund 2,4 Mrd. Euro pro Jahr. Weiterhin soll der Ausbau familienpolitischer Leistungen regelmäßig durch die Familien selbst beglichen werden, während die weitere steuerliche Entlastung von Unternehmen als Nettoentlastung beabsichtigt ist. Jüngstes Beispiel hierfür waren die Vorschläge des Bundesministers der Finanzen, Peer Steinbrück, einen Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung durch die Kürzung des Kindergeldes gegenzufinanzieren.

Drucksache 16/1459 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Haushalte mit einem, zwei und mehr Kindern verfügen nach den aktuell vorhandenen Daten über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1 000 Euro, 1 000 Euro bis 1 500 Euro, 1 500 Euro bis 2 000 Euro, 2 000 Euro bis 2 500 Euro, 2 500 Euro bis 3 500 Euro, 3 500 Euro bis 5 000 Euro, 5 000 Euro bis 15 000 Euro sowie mehr als 15 000 Euro (Angaben bitte gesondert für Haushalte von Alleinerziehenden und Paaren)?

2

Wie hoch sind in den jeweiligen in Frage 1 aufgeführten Einkommensgruppen nach aktuell vorhandenen Daten der Aufwand bzw. die Ausgaben je Kind (Aufgliederung der Gruppen entsprechend Frage 1)?

3

Wie viele Steuerpflichtige ohne Kinder zahlen aktuell Einkommensteuer, und wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen ohne Kinder?

4

Wie viele Steuerpflichtige mit einem, zwei und mehr Kindern zahlen aktuell Einkommensteuer, und wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen in der entsprechenden Gruppe (Angaben bitte getrennt nach Alleinerziehenden und Paaren)?

5

Wie viele Lohn- und Einkommensteuerpflichtige erhalten aktuell einen oder mehrere Kinderfreibeträge, und wie viele Steuerpflichtige erhalten einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Angaben bitte entsprechend der jeweiligen Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik)?

6

Wie wirken sich aktuell Kindergeld bzw. Kinder- und Betreuungsfreibetrag auf die Höhe des verfügbaren Einkommens der Steuerpflichtigen aus (Angaben bitte entsprechend der jeweiligen Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik gesondert für verheiratete und unverheiratete Steuerpflichtige)?

7

Ab welchem Einkommen ist aktuell die Steuererstattung aufgrund des Kinder- und Betreuungsfreibetrags höher als das Kindergeld, und wie hoch ist die Anzahl sowie der Anteil der Familien, die eine höhere steuerliche Entlastung aufgrund der Freibeträge erhalten (alle Angaben bitte getrennt nach verheirateten und unverheirateten Steuerpflichtigen)?

8

Warum werden Kinder- und Betreuungsfreibetrag nicht bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt?

9

Wie hoch ist aktuell bei einem Einkommen von jährlich 10 000 Euro bis 65 650 Euro (in Stufen von 1 500 Euro) für Steuerpflichtige, die nach der Grund- bzw. nach der Splittingtabelle versteuert werden, der Förderanteil im Kindergeld, und welcher Anteil des Kindergeldes entfällt jeweils auf die Steuerfreiheit des Existenzminimums, wenn

a) als Existenzminimum ein Betrag in Höhe des Kinderfreibetrages und

b) als Existenzminimum ein Betrag in Höhe des Kinder- und Betreuungsfreibetrages unterstellt wird?

10

Wie hoch ist das durchschnittliche sächliche Existenzminimum von Kindern bis zu 14 und mehr als 14 Jahren?

11

Wie hoch wäre – ungeachtet inhaltlicher Einwände der Bundesregierung – der Finanzbedarf, wenn für alle Kinder ein Kindergeld in Höhe des sächlichen Existenzminimums gezahlt würde?

12

Wie viele Kinder leben schätzungsweise in Haushalten mit einem Einkommen der Eltern bis zu 15 300 Euro?

13

Wie hoch wäre der Finanzbedarf, wenn Eltern mit einem Haushaltseinkommen von jährlich bis zu 15 300 Euro ein Kindergeld in Höhe des sächlichen Existenzminimums gezahlt werden würde?

14

Welche steuerlichen Mehreinnahmen würden sich aktuell – ungeachtet verfassungsrechtlicher Einwände der Bundesregierung – ergeben, wenn Ehegatten nach der Grundtabelle besteuert würden?

15

Welche steuerlichen Mehreinnahmen würden sich aktuell – ungeachtet verfassungsrechtlicher Einwände der Bundesregierung – ergeben, wenn der Splittingtarif durch den Abzug von Unterhaltsleistungen bis zur Höhe des Grundfreibetrages beim höher verdienenden Ehegatten und deren Hinzurechnung beim geringer verdienenden Ehegatten (modifiziertes Realsplitting) ersetzt würde?

16

Welche steuerlichen Mehreinnahmen würden sich – ungeachtet verfassungsrechtlicher Einwände der Bundesregierung – aktuell ergeben, wenn der Splittingtarif durch eine Regelung, die nur die Übertragung des nicht durch eigenes Einkommen ausgenutzten Grundfreibetrages ermöglicht, ersetzt werden würde?

17

Wie wirken sich die in den Fragen 14 bis 16 genannten Regelungen auf die steuerliche Belastung von Ehepaaren mit einem jeweiligen jährlichen Haushaltseinkommen in Höhe von 25 000 Euro, 35 000 Euro, 45 000 Euro, 60 000 Euro, 75 000 Euro, 100 000 Euro und 150 000 Euro, zu dem beide Partner im Verhältnis 100:0, 80:20, 70:30, 50:50 beitragen, aus?

18

Wie wirken sich die in den Fragen 14 bis 16 genannten Regelungen auf die steuerliche Belastung von Ehepaaren mit einem jeweiligen jährlichen Haushaltseinkommen in Höhe von 25 000 Euro, 35 000 Euro, 45 000 Euro, 60 000 Euro, 75 000 Euro, 100 000 Euro und 150 000 Euro, zu dem beide Partner im Verhältnis 100:0, 80:20, 70:30, 50:50 beitragen, aus, wenn der Grundfreibetrag auf 8 500 Euro, 9 000 Euro, 9 500 Euro sowie 10 000 Euro erhöht würde?

19

Welche steuerlichen Mehreinnahmen würden sich aktuell ergeben, wenn statt einer automatischen Verdoppelung nachstehender Frei- und Abzugsbeträge ihre Gewährung entsprechend der individuellen Einkommen und Aufwendungen des jeweiligen Steuerpflichtigen erfolgen würde:

a) Werbungskostenpauschbetrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen,

b) Sonderausgabenpauschale,

c) Vorsorgepauschale,

d) Grenzen für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen,

e) Sparerfreibetrag?

20

Wie hoch ist aktuell die steuerliche Gesamtbelastung

a) eines kinderlosen Ehepaars,

b) eines Ehepaars mit Kind,

c) einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft,

d) Unverheirateter bzw. Alleinerziehender mit einem Kind,

e) eines Paars gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz, zu dessen Haushalt ein gegenüber einem Partner unterhaltsberechtigtes Kind gehört,

mit einem jeweiligen jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 25 000 Euro, 35 000 Euro, 45 000 Euro, 60 000 Euro, 75 000 Euro, 100 000 Euro und 150 000 Euro, zu dem beide Partner im Verhältnis 100:0, 80:20, 70:30, 50:50 beitragen?

21

Wie haben sich bei einem jährlichen Haushaltseinkommen in Höhe von 25 000 Euro, 35 000 Euro, 45 000 Euro, 60 000 Euro, 75 000 Euro, 100 000 Euro und 150 000 Euro die Änderungen des Einkommensteuertarifs und weiterer familienbezogener steuerlicher Regelungen seit 1998 bis 2005 auf das verfügbare Haushaltseinkommen von Alleinerziehenden mit einem, zwei und mehr Kindern sowie auf das verfügbare Haushaltseinkommen eines Ehepaars ohne und mit einem, zwei und mehr Kindern ausgewirkt (Angaben für Ehepaare unter der Annahme, dass beide Partner im Verhältnis 100:0, 80:20, 70:30, 50:50 zum Haushaltseinkommen beitragen)?

22

Welche Steuerbelastung tritt aktuell für eine Erbschaft von 50 000 Euro, 150 000 Euro, 250 000 Euro, 500 000 Euro sowie 1 000 000 Euro bei dem überlebenden Ehegatten/der Ehegattin, bei(m) Partner/der Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie einer eingetragenen Lebensgemeinschaft ein?

23

Wie hoch ist das auf der Grundlage des Sozialhilferechts für 2006 ermittelte durchschnittliche Existenzminimum?

24

Wie hoch ist das sich aus der Summe von Kinder- und Betreuungsfreibetrag für 2006 ergebene einkommensteuerliche Existenzminimum?

25

Welche Änderungen der in den Fragen 23 und 24 genannten Existenzminima ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung für die Jahre 2007 und 2008?

26

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich die Anhebung des Regelsteuersatzes bei der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte auf die Höhe der in den Fragen 23 und 24 genannten Existenzminima auswirken muss, wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?

27

Wie hat sich das finanzielle Volumen der familienpolitischen Leistungen, an denen der Bund finanziell beteiligt ist, insgesamt sowie bezogen auf die einzelnen Maßnahmen seit 1998 bis aktuell entwickelt?

Berlin, den 10. Mai 2006

Dr. Barbara Höll Dr. Axel Troost Werner Dreibus Ulla Lötzer Dr. Herbert Schui Sabine Zimmermann Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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