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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zukunft der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab dem Jahr 2013

<span>Erkenntnisse zur geotechnischen Situation in ehemaligen Tagebauen und möglichen Gefährdungen des Untergrunds, Sanierungsaufwendungen, insbes. bei Gebäudegefährdungen durch steigendes Grundwasser, anfallende Kosten und Finanzierungsbeteiligung der Bundesregierung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.01.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/30617. 12. 2009

Zukunft der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab dem Jahr 2013

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Eva Bulling-Schröter, Diana Golze, Katja Kipping, Harald Koch, Jan Korte, Caren Lay, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bis zum Jahr 2012 gilt das zwischen der Bundesregierung und den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geschlossene Verwaltungsabkommen zur Finanzierung der Braunkohlesanierung. Nach Angaben der Bundesregierung aus dem Jahre 2008 sollen nach 2012 Aufwendungen von 300 bis 550 Mio. Euro zur Braunkohlesanierung notwendig sein (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 24. April 2008, Bundestagsdrucksache 16/8969). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13871) beziffert die Bundesregierung den Aufwand nach 2012 bis zum Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen auf insgesamt bis zu 1 Mrd. Euro. Dies ist nahezu eine Verdopplung gegenüber den Angaben aus 2008.

Offenbar haben sich durch mehrere Geländeeinbrüche und Erdrutsche in ehemaligen Tagebaugebieten, insbesondere den am 30. Januar 2009 bei Nachterstedt, neue Anforderungen an die Sanierung ergeben. Auch der mit der Sanierung einhergehende steigende Grundwasserspiegel hat erhebliche, bisher finanziell nicht abgedeckte Folgen in den Regionen, insbesondere für die Standsicherheit von Häusern und anderen Bauwerken. Schließlich zeigt sich immer mehr, dass eine nachhaltige dauerhafte Wiederherstellung der vom Braunkohleabbau betroffenen Regionen höhere und längerfristige Aufwendungen erfordert, vor allem zur Schaffung eines stabilen Wasserhaushaltes und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region, insbesondere der vom Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen in Arbeit befindlichen Lausitzer Seenregion. All dies wird gravierende Auswirkungen auf das noch auszuhandelnde Verwaltungsabkommen zwischen Bund und den betroffenen Bundesländern haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Was haben die infolge des Geländeeinbruchs in Nachterstedt im Jahr 2009 von der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) vorgenommenen Bewertungen über die geotechnische Situation in ehemaligen Tagebauen und mögliche größere Gefährdungen des Untergrunds ergeben?

2

Gibt es, fußend auf den jüngsten Geländeeinbrüchen und Erdrutschen, systematische Untersuchungen bereits sanierter Tagebauflächen und systematische Untersuchungen über Flächen oder Regionen, in denen entgegen früherer Annahmen mit Gefährdungen des Untergrundes zu rechnen ist?

Wenn ja, von wem, und wann ist mit Ergebnisse zu rechnen?

3

Wie groß sind die zusätzlichen Aufwendungen zur Braunkohlesanierung, die sich aus der vorgenommenen Neubewertung der geologischen Situation der ehemaligen Tagebaugebiete ergeben haben (bitte einzeln nach Sanierungsregionen aufschlüsseln)?

4

In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung nach den bisher vorliegenden Erfahrungen mit Schäden an Bauwerken durch aufsteigendes Grundwasser?

5

Welchen Umfang haben aus heutiger Sicht die noch verbleibenden Arbeiten in den Lausitzer und der mitteldeutschen Bergbauregionen nach dem Jahr 2012, bezogen auf Aufgaben nach dem geltenden Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung, aufgeschlüsselt nach

§ 2 (Maßnahmen zur Grundsanierung),

§ 3 (Maßnahmen zum Grundwasserwiederanstieg) sowie

§ 4 (Maßnahmen zur Standarderhöhung)?

6

Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der geschätzten Sanierungskosten von bis zu 550 Mio. Euro im Jahr 2008 auf bis zu 1 Mrd. Euro im Jahr 2009, die von Bund und Ländern gemeinsam aufzubringen sind?

7

Unterstützt die Bundesregierung Vorhaben, im Rahmen der §-3-Maßnahmen zur Fremdflutung der ehemaligen Tagebaue in der Lausitzer Region Wasser aus weiter entfernten Regionen, so aus der Elbe, über Fernleitungen heranzuführen?

8

Erkennt die Bundesregierung an, dass Gefährdungen, die sich aus dem unvermeidlichen Wiederanstieg des Grundwassers in den Bergbauregionen ergeben, eine direkte Folge des einstigen Bergbaubetriebs sind und der Bund auch langfristig bei der Regulierung des Wasserhaushaltes und der Beseitigung entsprechender Schäden in der Verantwortung steht?

9

Ist die Bundesregierung bereit, die bisher angewandte Kulanzregelung bei Hausgefährdungen durch wieder ansteigendes Grundwasser, für die im vierten Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung ein Finanzierungsrahmen von 262 Mio. Euro bereitgestellt werden, im ab 2013 geltenden Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung in einen Rechtsanspruch umzuwandeln?

10

In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, innerhalb der Maßnahmen zum Grundwasseranstieg notwendige Arbeiten zur Sanierung oder zum Schutz von Häusern und anderen Bauwerken, die durch ansteigendes Grundwasser geschädigt sind oder wo Schäden drohen, zu berücksichtigen und entsprechend zu finanzieren, wie dies z. B. beim Schloss Altdöbern der Fall war?

11

Wie hoch sind schätzungsweise die jährlichen Betriebskosten (Unterhaltung, Instandhaltung etc.) für die durch die LMBV bereits fertiggestellten bzw. noch fertigzustellenden infrastrukturellen Sanierungsprojekte in den Bergbauregionen wie Kanäle, Überleiter, Brückenbauwerke sowie die Kosten für die Gewässerpflege?

12

Wer trägt gegenwärtig diese Kosten für Unterhaltung, Instandsetzung und Pflege (bitte aufschlüsseln nach LMBV, Ländern, kommunalen Trägern und privaten Eignern)?

13

Ist die Bundesregierung bereit, sich langfristig an der Finanzierung von Unterhalt, Instandhaltung und u. U. Ausbau der besonderen Infrastruktur in den Bergbauregionen zu beteiligen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhaben des Landes Brandenburg und des Freistaats Sachsen, die Kanäle, Überleiter und sonstigen Regulierungsbauwerke im Lausitzer Seenland schiffbar zu gestalten und diese Schiffbarkeit bis in den Berliner Raum auszuweiten, und ist die Bundesregierung bereit, dieses Projekt, u. a. auch finanziell, zu unterstützen?

15

Unterstützt die Bundesregierung die Landesregierung Brandenburg in der Forderung, die LMBV nicht zu privatisieren (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD Brandenburg und DIE LINKE. Brandenburg für die 5. Wahlperiode des Brandenburger Landtages vom 5. November 2009), und sichert die Bundesregierung zu, dass die LMBV, solange ihr Bestehen notwendig ist, in öffentlicher Hand verbleibt?

16

In welchem Umfang wurde bereits Sanierungstechnologie der LMBV ans Ausland vergeben, und welche Erlöse wurden damit erzielt?

Berlin, den 17. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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