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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Der Kolonialkonflikt um die Westsahara und anhaltende Menschenrechtsverletzungen

<span>Völkerrechtlicher Status der von Marokko annektierten Westsahara, Ausweisung der saharauischen Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haidar durch Marokko, Maßnahmen zur Einflussnahme auf die Konfliktparteien, problematische Kooperation der EU mit Marokko bei der Bekämpfung illegaler Migration, u. a. durch Polizeiwaffenexport und Ausbildung marokkanischer Gendarmerie, mögliche Sanktionen, völkerrechtlich fragwürdige Wirtschaftsbeziehungen, Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.01.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/31818. 12. 2009

Der Kolonialkonflikt um die Westsahara und anhaltende Menschenrechtsverletzungen

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Inge Höger, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 13. November 2009 wurde der saharauischen Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haidar am Flughafen von El Aaiún, Hauptstadt der Westsahara, die Einreise in die besetzten Gebiete der Westsahara verweigert. Sie hatte es abgelehnt, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass sie marokkanische Staatsbürgerin sei. Aminatou Haidar kehrte aus den USA zurück, wo sie einen Menschenrechtspreis in Empfang genommen hatte. Ihr wurde der Reisepass abgenommen und sie musste gegen ihren Willen ein Flugzeug zu den Kanarischen Inseln besteigen. Dort wurde ihr von den spanischen Behörden zugesichert, dass sie den nächsten Flug zurück in ihre Heimat nehmen könne, wo ihre beiden Kinder auf sie warteten. Daraufhin erklärte sie sich bereit, das Flugzeug zu verlassen. Nachdem sie spanischen Boden betreten hatte, wurde ihr jedoch von den spanischen Behörden der Rückflug in die besetzten Gebiete der Westsahara verweigert, da sie keinen Pass besäße. Dies ist umso erstaunlicher, als ihr ohne Pass die Einreise ermöglicht wurde.

Seit dem 14. November 2009 befindet sich Aminatou Haidar auf dem Flughafen von Lanzarote im Hungerstreik, um auf ihre Situation und die Menschenrechtsverletzungen in den besetzen Gebieten ihres Heimatlandes aufmerksam zu machen. Laut Augenzeugenberichten ist ihr Gesundheitszustand inzwischen bedenklich.

Dies ist ein neuer eklatanter Fall einer Menschenrechtsverletzung, der nach der Verhaftung von sieben saharauischen Menschenrechtsaktivisten am 8. Oktober 2009 deutlich macht, dass die marokkanische Regierung keinerlei Anstalten mehr macht, ihre Haltung zur Menschenrechtsfrage in den besetzten Gebieten der Westsahara zu verschleiern. Die marokkanischen Behörden begehen aber seit Beginn des Einmarsches und der Besetzung der Westsahara im Oktober 1975, unmittelbar nachdem der Internationale Gerichtshof die marokkanischen Ansprüche zurückgewiesen hatte, schwere Menschenrechtsverletzungen. Mit dem Einmarsch begann auch die Flucht der Saharauis ins algerische Exil. Die Versorgungslage dort ist aber prekär. Zwar zog Spanien am 28. Februar 1976 aus dem Gebiet ab, übertrug aber entgegen den Forderungen der Vereinten Nationen, die Dekolonisation einzuleiten, die Hoheit an Marokko. Seit 1979 hält das Königreich Marokko große Teile der Demokratischen Arabischen Republik Sahara besetzt, die im Februar 1976 von der Frente Polisario ausgerufen wurde. Zwischenzeitlich hatten über 80 Staaten die Demokratische Arabische Republik Sahara anerkannt, die im Gegensatz zu Marokko auch Gründungsmitglied der Afrikanischen Union (AU) ist. Marokko hat die von ihm effektiv besetzten Gebiete durch einen verminten Wall (eine 5 Meter hohe Mauer mit einer Länge von mehr als 2 600 Kilometern) vom östlichen Drittel, das die Polisario ebenso wie die Flüchtlingslager in Algerien kontrolliert, abgegrenzt. Marokko beansprucht auch weiterhin das gesamte Gebiet.

Seit 1991 blockiert Marokko die Bemühungen der UNO für ein freies und faires Referendum über die Zukunft der Westsahara und widerspricht damit u. a. der Resolution 1754 (2007) des UN-Sicherheitsrates, die ein Referendum über den Status der Westsahara vorsieht und zu dessen Durchführung seit 1991 die UN-Mission MINURSO vor Ort ist.

In den von Marokko besetzten Gebieten findet ein intensiver Abbau von Rohstoffen – insbesondere Phosphat – statt. Marokko ist weltweit größter Exporteur von Phosphat, das teilweise in der Westsahara abgebaut wird, und Phosphorsäure. Weitere vermutete Rohstoffvorkommen – u. a. von Uran – sind noch nicht erschlossen. Vor den Küsten der Westsahara werden Erdölreserven vermutet, europäische Fischfangflotten sind dort bereits an der Ausbeutung der Fischgründe beteiligt, was weiter zur Verarmung der Bevölkerung beiträgt.

Abgesehen von den vermuteten und vorhandenen Rohstoffvorkommen sind die Regionen Sahara und Westafrika in den letzten Jahren auch wegen Piraterie, vermeintlicher Aktivitäten der al Qaida, wegen illegalen Handels mit Waffen, Drogen und Zigaretten sowie insbesondere als Herkunfts- und Transitregionen für Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge in den sicherheitspolitischen Fokus der USA und auch der EU gerückt. Während hinsichtlich einer politischen Lösung des Westsaharakonfliktes von der internationalen Gemeinschaft wenig Engagement ausgeht, drohen die zunehmende Frustration in den Flüchtlingslagern und die Ausbildung und Ausrüstung marokkanischer und westafrikanischer Sicherheitskräfte die Situation zu eskalieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie bewertet die Bundesregierung die nach wie vor bestehende völkerrechtswidrige Annexion der Westsahara durch Marokko bzw. den gegenwärtigen völkerrechtlichen Status der Westsahara?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand hinsichtlich der vom UNO-Sicherheitsrat geforderten Durchführung eines Referendums, in dem die saharauische Bevölkerung auf der Basis des Rechts auf Selbstbestimmung über ihre Unabhängigkeit von oder Integration in Marokko entscheidet? Worin sieht die Bundesregierung die Hauptursachen des Scheiterns der MINURSO?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Autonomievorschlag der marokkanischen Regierung die Durchführung des vom UNO-Sicherheitsrat geforderten Referendums blockiert, da er eine Entscheidung über Unabhängigkeit oder Integration der Westsahara vorwegnimmt und damit eine Vorbedingung schafft, die eindeutig den Vorgaben des UNO-Sicherheitsrates widerspricht?

4

Hat die Bundesregierung vor, die Demokratische Arabische Republik Sahara als souveränen Staat anzuerkennen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

5

Wie viele und welche Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union erkennen die Demokratische Arabische Republik Sahara, die Mitglied der AU ist, an?

6

Wie viele und welche Staaten erkennen über die AU hinaus die Demokratische Arabische Republik Sahara an?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen EU-Mitgliedstaaten in den nationalen bzw. regionalen Parlamenten interfraktionelle Zusammenschlüsse (Parlamentariergruppen, Freundeskreise o. Ä.) mit einem besonderen Interesse an den Beziehungen zur Westsahara bestehen, analog bzw. ähnlich der Westsaharagruppe im britischen Parlament (bitte nach Möglichkeit auflisten)?

8

Auf welche Quellen stützt sich die Aussage des Auswärtigen Amts in dessen Sachstandsbericht vom Dezember 2009 zum Thema Westsahara, nach der der marokkanische Pass der saharauischen Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haidar „anscheinend auf eigenen Wunsch bei den marokkanischen Behörden“ verblieb, obwohl in der Presse fast ausschließlich die Version verbreitet wird, dass Aminatou Haidar der Pass abgenommen wurde (z. B. DER TAGESSPIEGEL vom 3. Dezember 2009)?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Vorsitzende der AU-Kommission, Jean Ping, die Ausweisung der saharauischen Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haidar verurteilt und wie der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, angesichts wachsender Spannungen zwischen den Konfliktparteien in der Westsahara seine Besorgnis ausgedrückt hat (vgl. http://allafrica.com/stories/200912060001.html)?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über konkrete Aktivitäten seitens der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft hinsichtlich der Lösung des Konflikts mit den marokkanischen Behörden bezogen auf die Ausweisung der saharauischen Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haidar?

11

Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um ihren Einfluss auf die marokkanische Regierung in der Frage der Lösung des Konflikts bezogen auf die Ausweisung der saharauischen Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haidar geltend zu machen?

12

Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Ausweisung von Aminatou Haidar eine verschärfte Repression durch die marokkanischen Behörden, die König Mohammed VI. von Marokko insofern vorgezeichnet hat, indem er propagiert „Entweder man ist Marokkaner oder man ist Verräter“ und die „Feinde des Vaterlandes“ verdienten die Staatsbürgerschaft nicht (Die Presse, 14. Dezember 2009)?

13

Inwieweit wird sich die Bundesregierung in Anbetracht der wachsenden Beziehungen zwischen der EU und Marokko dafür einsetzen, den fortgeschrittenen Status (advanced status) der Beziehungen zwischen der EU und Marokko so lange auszusetzen, bis Marokko die politische Verfolgung der Saharauis einstellt und all jene Personen freilässt, die wegen des Versuchs, ihre bürgerlichen und politischen Grundrechte wahrzunehmen, willkürlich verhaftet wurden sowie bis zu dem Zeitpunkt, bis Marokko die Umsetzung der vom UNO-Sicherheitsrat geforderten Durchführung eines Referendums gewährleistet?

14

Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um „ihren Einfluß auf beide Konfliktparteien, insbesondere auf das Königreich Marokko, geltend zu machen, um die eingetretenen Verzögerungen im Friedensprozeß überwinden zu können“, wie der Deutsche Bundestag dies in dem am 16. Juni 1999 angenommenen Antrag gefordert hat und in dem sich der Deutsche Bundestag zum UN-Friedensplan und zum darin geforderten Referendum bekannt hat (Bundestagsdrucksache 14/1151)?

15

Kontrolliert die Bundesregierung den Export von weniger letalen Waffen wie Schildern, Schlagstöcken, CS- und Pfeffersprays, Wasserwerfern, Gummigeschossen und Elektroschockgeräten nach Marokko, mit denen die marokkanischen Streitkräfte – v. a. Polizei- und Gendarmeriekräfte – ausgerüstet werden, da diese für zahlreich dokumentierte Menschenrechtsverletzungen in den marokkanisch besetzten Gebieten verantwortlich gemacht werden? Wenn ja, welche der genannten Güter wurden in welchem Umfang in den letzten zehn Jahren nach Marokko exportiert? Wenn nein, warum nicht?

16

Setzt sich die Bundesregierung innerhalb der UNO für ein Waffenembargo und weitere Sanktionen gegen Marokko ein, bis der Westsaharakonflikt beigelegt wurde, oder erwägt sie solche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

17

Von welchen Programmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur besseren Steuerung und Kontrolle der Migration aus Afrika, in deren Rahmen marokkanische Sicherheitskräfte unterstützt, ausgerüstet oder ausgebildet werden, hat die Bundesregierung Kenntnis? Wie wird sichergestellt, dass dieser Transfer von Marokko nicht auch bei der Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen Besatzung der Westsahara genutzt wird?

18

Waren deutsche Vertreter an der technischen Mission zu illegaler Migration der EU-Kommission im Oktober 2005 in Marokko und an der euro-afrikanischen Ministerialkonferenz zu den Themen „Migration“ und „Entwicklung“ im Juli 2006, in deren Folge die EU der marokkanischen Regierung Gelder zur Verbesserung der Kapazitäten im Grenzschutz zur Verfügung stellte, beteiligt? Haben die deutschen Vertreter hierbei die Menschenrechtslage in der Westsahara thematisiert? Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation Deutschlands, der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit marokkanischen Behörden beim „Kampf gegen die illegale Migration“ vor dem Hintergrund des Westsaharakonflikts?

19

Waren oder sind marokkanische Militärs – beispielsweise im Rahmen des Lehrgangs internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI) – an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr beteiligt? Wenn ja, welche Angehörige der marokkanischen Streitkräfte waren an welchen Ausbildungsprogrammen beteiligt, und wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund des Westsaharakonfliktes?

20

Wurden am Center of Excellence for Stability Police Units (CoESPU), das im Rahmen des Aktionsplans „Expanding Global Capability in Peace Support Operations“ – mit Zustimmung der Bundesregierung (2004) als Mitglied der G8 auf dem Gipfel von Sea Island – in Italien aufgebaut und mit der Ausbildung von Gendarmeriekräften in Drittstaaten beauftragt wurde, auch marokkanische Sicherheitskräfte ausgebildet? Welche Rolle spielen Menschenrechte nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Ausbildung am CoESPU? Ist der Bundesregierung bekannt, ob es im Rahmen des CoESPU zu Besuchen und zum Austausch der Carabinieri bei/mit marokkanischen Gendarmeriekräften kam? Befürwortet die Bundesregierung eine Beteiligung der Gendarmerie Royale Marocaine an der European Gendarmerie Force (EUROGENDFOR)? Wie bewertet sie die Tatsache, dass marokkanische Gendarmeriekräfte an Übungen der EUROGENDFOR beteiligt wurden?

21

Wie bewertet es die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Westsaharakonfliktes, dass Marokko 2008 im Europäischen Nachbarschaftsprogramm ein sog. advanced status zugesprochen, 224 Mio. Euro zur Verfügung und weitere 682 Mio. Euro im Zeitraum 2007 bis 2010 in Aussicht gestellt wurden? Wird sich die Bundesregierung dafür stark machen, dass künftige Zuwendungen aus dem Europäischen Nachbarschaftsprogramm von einer Lösung des Westsaharakonfliktes abhängig gemacht werden?

22

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des UNO-Untergeneralsekretärs und Rechtsberaters im Büro für Rechtsfragen von März 1994 bis März 2004, Hans Corell, die er 2002 äußerte, wonach eine zukünftige Erforschung und Ausbeutung entgegen dem Willen und den Interessen der Bevölkerung der Westsahara, die internationale Rechtsprinzipien verletzen würde, wie sie im Umgang mit mineralischen Rohstoffen für nicht selbst regierte Territorien festgelegt sind (vgl. Letter dated 29 January 2002 from the Under-Secretary-General for Legal Affairs, the Legal Counsel, addressed to the President of the Security Council, S/2002/161)? Wenn ja, wie hat die Bundesregierung bisher dafür gesorgt und wie wird sie in Zukunft dafür sorgen, dass vor vertraglichen Abkommen, die auch die Westsahara betreffen, der Wille und die Interessen der Bevölkerung dieses nicht selbst regierten Territoriums maßgebend sind?

23

Teilt die Bundesregierung auch die Ansicht, dass die Ausplünderung der natürlichen Ressourcen der Westsahara im krassen Widerspruch zu geltendem internationalen Recht steht, wie dies in besonderer Weise durch die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen (z. B. 62/120 und 63/111) sowie auch jeweils in Artikel 1 sowohl der Internationalen Übereinkunft über bürgerliche und politische Rechte als auch der Internationalen Übereinkunft über wirtschaftliche Entwicklung, soziale und kulturelle Rechte festgeschrieben ist, die beide vom Königreich Marokko ratifiziert wurden?

24

Wird die Bundesregierung im Europäischen Rat auf eine Neuauflage des EU-Marokko-Fischereiabkommens drängen, in dem von einer Fremdnutzung der saharauischen Küsten abgesehen wird? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterstützung beim Ausbau der Nutzung von Windenergie in Marokko durch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig eine der größten Windkraftanlagen in der besetzten Stadt El Aaiún entsteht? Sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Unternehmen hieran beteiligt?

26

Hat die Bundesregierung die Bemühungen der Chemischen Fabrik Budenheim KG, die an der größten Fabrik zur Aufbereitung von Phosphat in Jorf Lasfar über das gemeinsame Joint Venture Emaphos (Euro-Maroc Phosphore) zusammen mit der marokkanischen Monopolgesellschaft Office Chérifien des Phosphates (OCP) und dem belgischen Unternehmen Prayon-Rupel beteiligt ist, um eine Kooperation mit der marokkanischen Monopolgesellschaft beim Abbau der Phosphatvorkommen in Westsahara unterstützt? Wenn ja, in welcher Form?

27

Hat die Bundesregierung die Chemische Fabrik Budenheim KG darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung an der Ausbeutung von Rohstoffen aus der Westsahra völkerrechtswidrig oder völkerrechtlich zumindest umstritten ist? Wenn nein, warum nicht?

28

Ist die Bundesregierung den Hinweisen nachgegangen, wonach Schiffe deutscher Reedereien am Abtransport von Phosphor/Phosphorsäure aus den besetzten Gebieten beteiligt sind oder waren? Wenn nein, warum nicht?

29

Würde aus Sicht der Bundesregierung eine Beteiligung von ihr unterstützter deutscher Unternehmen an Aktivitäten in der Westsahara den Status des Gebietes präjudizieren und den Eindruck vermitteln, es gäbe durch diese die Zusammenarbeit eine Änderung in der Haltung der EU zum Westsaharakonflikt? Wenn nein, warum nicht?

30

Wird die Bundesregierung im Rahmen des so genannten Stockholmer Programms und der darin avisierten „Bemühungen im Hinblick auf eine verstärkte Zusammenarbeit, u. a. den raschen Abschluss von Rückübernahmeabkommen“ insbesondere auch mit Marokko darauf einwirken, dass der Wille und die Interessen der Bevölkerung der Westsahara als nicht selbst regiertes Territoriums maßgebend sind?

31

Geht die Bundesregierung davon aus, dass lediglich Einzelfälle Anlass zur Sorge hinsichtlich der Menschenrechtslage in der Westsahra bereiten (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13557, Antwort zu Frage 1), oder handelt es sich um systematische Menschenrechtsverletzungen?

32

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Marokko trotz Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sich weigert, den Ausweis, den der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) ausstellt, für gültig zu erklären und denen, die in seinem Besitz sind, die Rechte, die damit verbunden sind, zu geben, besonders den Aufenthalt, die Arbeit, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und die Bewegungsfreiheit betreffend?

33

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die marokkanischen Behörden vielfach weigern, den vom UNHCR anerkannten Flüchtlingen Aufenthaltsgenehmigungen auszustellen, wodurch diesen der Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Bildungssystem, zur Gesundheitsversorgung und zu anderen öffentlichen Einrichtungen versperrt ist?

34

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass darüber hinaus immer wieder auch anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber/Asylbewerberinnen festgenommen und an die algerische Grenze nach Oujda sowie in die Westsahara verfrachtet werden, weil die marokkanischen Sicherheitskräfte die vom UNHCR ausgestellten Papiere nicht anerkennen?

35

Inwieweit fordert die Bundesregierung Konsequenzen für die Zusammenarbeit der EU mit Marokko, bezogen auf Maßnahmen zur Verhinderung der so genannten illegalen Migration und zur Sicherung der EU-Außengrenzen, da es systematisch sowohl Verletzungen von Menschenrechten in der Westsahara als auch seitens der marokkanischen Behörden gegenüber Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten gibt?

36

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass insgesamt 250 der ca. 600 (im Juni 2008 noch 830) in Marokko vom UNHCR anerkannten Flüchtlinge einen Antrag auf ein Resettlement beim UNHCR eingereicht und Briefe an verschiedene Botschaften geschrieben haben, und sind entsprechende Anträge bzw. Schreiben seitens des UNHCR oder von Betroffenen auch an die deutsche Botschaft gegangen? Wenn ja, wie viele, und mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 17. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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