Umsetzungsversäumnisse beim Schulobstprogramm
der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Derzeit sind in den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bis einschließlich 2006 = EU 25) geschätzte 22 Millionen Kinder übergewichtig und davon wiederum 5,1 Millionen Kinder fettleibig. Ein erhöhter Konsum von Obst und Gemüse spielt bei der Bekämpfung der Fettleibigkeit eine wichtige Rolle, da so die Energiedichte der Nahrung gesenkt wird. Auch sind Obst und Gemüse wichtige Faktoren bei der Vorbeugung gegen Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Krebs und Diabetes. Im November 2008 einigte sich der Rat der EU- Landwirtschaftsminister auf ein europaweites Programm für die Abgabe von Obst und Gemüse an Schulkinder. Zur Finanzierung teilen sich EU und Mitgliedstaaten die Kosten.
Durchführungsbestimmungen sehen vor, umfassend Daten zu den beteiligten Akteuren und zur Wirksamkeit des Programms zu erfassen. Die EU-Beihilfen müssen beantragt und deren Verwendung belegt werden. Dazu wurde in Deutschland das Schulobstgesetz erlassen. Die Länder sind für die Durchführung und die Sicherstellung der Kofinanzierung zuständig. Die hohen Kostenanteile und der Bürokratieaufwand führen jedoch in den meisten Bundesländern zu einer Ablehnung der kostenlosen Obstverteilung an Schülerinnen und Schüler. Nach jetzigem Kenntnisstand werden nur acht Bundesländer daran teilnehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die einzelnen Bundesländer zu einer aktiven Beteiligung am Schulobstprogramm zu bewegen?
Wie viele Kinder werden nach jetzigem Kenntnisstand im kommenden Jahr (2010) an dem Schulobstprogramm teilnehmen, und wie hoch ist der prozentuale Anteil an den schulpflichtigen Minderjährigen (jeweils nach Schularten und insgesamt)?
Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedlichen Entscheidungskriterien der Länder, welche Kinder bzw. Schulen an dem Programm teilnehmen, auf welcher fachlichen Grundlage sollen die teilnehmenden Kindergruppen ausgewählt werden, und inwieweit ist eine Bevorzugung bestimmter Kindergruppen oder Schularten gerechtfertigt?
Wie wird sichergestellt, dass im Rahmen des Schulobstprogramms nur unbelastete und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel ausgereicht werden?
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass der von den Ländern zu tragende Finanzierungsbeitrag teilweise von den Eltern oder gemeinnützigen Einrichtungen finanziert wird?
Inwieweit hält die Bundesregierung a) die Kritik der Bundesländer und b) die Sorgen der durchführenden Schulträger für begründet, der Durchführungsaufwand sei unangemessen hoch, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den bürokratischen Aufwand zu mindern?
Unter welchen Bedingungen erwägt die Bundesregierung eine Fortführung des Schulobstprogramms, und ist sie künftig bereit, Bundesmittel dafür zur Verfügung zu stellen?