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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Krebserregende Stoffe in Kinderspielzeugen

Maßnahmen der Bundesregierung gegen mit krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastetes Spielzeug, Verbraucheraufklärung, Nachbesserung der EU-Spielzeugrichtlinie

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

06.01.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/32118. 12. 2009

Krebserregende Stoffe in Kinderspielzeugen

der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Kontrolleure weisen immer wieder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Spielzeugen nach. Die Zuschlagsstoffe der kunststoffverarbeitenden Industrie werden bei der Verarbeitung von Gummi und elastischen Kunststoffen eingesetzt und sind krebserregend. PAK wurden bereits in den 80er-Jahren von der amerikanischen Bundesumweltbehörde EPA als gesundheitsgefährdend eingestuft. Zu einem Verzicht auf die Schadstoffe kam es von Seiten der Industrie bisher nicht. Das macht laufende behördliche Kontrollen unverzichtbar. Insbesondere vor Weihnachten werden aufgrund zusätzlicher Kontrollen besonders viele PAK-belastete Spielzeuge gemeldet. Im Dezember 2007 führte das zu herstellerseitigen Rückrufaktionen.

Um die gesundheitliche Gefährdung zu mindern, erließ die Europäische Union in diesem Jahr auf der Grundlage des Chemikalienrechts eine Spielzeugrichtlinie, die PAK-Grenzwerte festlegt (RL 2009/48/EG). Die Vorschriften gelten jedoch erst ab Mitte 2011.

Mit Stellungnahme vom 14. Oktober 2009 warnte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erneut vor den krebserregenden Stoffen und stellte fest, dass die neue EU-Spielzeugrichtlinie nicht geeignet ist, Kinder vor PAK- belastetem Spielzeug zu schützen. Aufgrund des intensiven Umgangs mit Kunststoffprodukten beim Spielen wird die Unbedenklichkeitsschwelle um das 300- Fache überschritten. Vor dem Hintergrund der Zunahme von Kinderkrebs empfiehlt das BfR, in Spielzeugen analog zum Lebensmittelrecht generell einen PAK-Anteil unter der Nachweisgrenze nach ALARA (as low as reasonably achievable) vorzuschreiben. Erst nach dem öffentlichen Bekanntwerden neuer Fälle belasteten Spielzeugs Anfang Dezember 2009 erklärte die zuständige Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, man wolle sich für eine Nachbesserung der Grenzwerte bestimmter chemischer Stoffe bei der EU-Spielzeugrichtlinie einsetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Teilt die Bundesregierung die Bewertung des BfR, wonach die derzeit gültigen PAK-Werte die Gesundheit von Kindern nicht ausreichend schützen, und dass krebserregende Stoffe analog zum Lebensmittelrecht in Spielzeugen generell nicht nachweisbar sein sollten?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Fachleuten, dass zwischen Schadstoffen in Kunststoffprodukten und einer steigenden Rate von Kinderkrebs ein Zusammenhang bestehen kann, und was hat sie diesbezüglich bisher zur Erkenntnissicherung veranlasst, um den gesundheitlichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu verbessern?

3

Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, dass in Deutschland ab sofort keine Kinderspielzeuge in die Hände der Verbraucherinnen und Verbraucher gelangen, die einen nachweisbaren PAK-Gehalt nach dem ALARA-Prinzip aufweisen?

4

Wie wird die Bundesregierung unabhängig von Länderverantwortlichkeiten von sich aus tätig, um eine mögliche Gesundheitsgefahr bei Kindern durch PAK jetzt und noch vor Mitte 2011 zu mindern?

5

Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell und hindernisfrei, also auch kurzfristig und kostenfrei, über belastete Kinderspielzeuge informieren?

6

Wird die Bundesregierung künftig Informationen über Hersteller, Importeure und Handelsketten veröffentlichen, die Kinderspielzeuge in den Verkehr bringen, welche krebserregende Stoffe nach dem ALARA-Prinzip beinhalten, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

7

Welche Untersuchungsergebnisse zu PAK in Verbrauchsprodukten sind der Bundesregierung für den Zeitraum seit dem 1. Januar 2008 bekannt, durch welche Institutionen wurden die Untersuchungen durchgeführt, und wie lauten die Befunde (bitte aufschlüsseln nach Datum, Produktbezeichnung, PAK-Wert, Hersteller und Beschaffungsstelle bzw. Händler)?

8

Welche weiteren Untersuchungen zu PAK-belasteten Produkten wurden bisher auf Bundes- und auf Länderebene nach Kenntnis der Bundesregierung veranlasst, und wann ist hierbei mit Ergebnissen zu rechnen?

9

Wann genau beschloss die Bundesregierung, die Zustimmung Deutschlands zur der neuen EU-Spielzeugrichtlinie insbesondere wegen der unzureichenden Grenzwerte zu verweigern?

10

Welche Veränderungen bzw. Grenzwertverschärfungen wird die Bundesregierung für die EU-Spielzeugrichtlinie im Detail fordern, und spricht sie sich dabei für eine Regelung nach dem ALARA-Prinzip aus?

Berlin, den 17. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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