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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget

Bewilligung, Ablehnung, Fristen und Verfahrensdauer bei Beantragung der Leistungsform Persönliches Budget, Forderung nach bundeseinheitlichem Bedarfsfeststellungsverfahren, Verwaltungskostenzuschuss für Leistungsträger, Personaleinsatz und -schulung speziell für das Persönliche Budget

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.01.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/34518. 12. 2009

Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Katrin Kunert, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf die Leistungsform Persönliches Budget besteht seit dem 1. Januar 2008 ein verbindlicher Rechtsanspruch. Mit dieser Leistungsform können Menschen mit Behinderung auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren. Fast zwei Jahre nach Einführung dieses Rechtsanspruchs gibt es noch immer ganz erhebliche Umsetzungsdefizite in der Praxis. Zwar ist die Nachfrage von Menschen mit Behinderungen gestiegen, die Antrags- und Bewilligungsverfahren gehen aber häufig nur schleppend voran. Von Betroffenen wird auch über Informationsdefizite bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern berichtet. Der Aufgabenbereich ist allerdings komplex: Gesetzliche Regelungen zum Persönlichen Budget finden sich im Neunten Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX (§§ 17, 102, 159), SGB III (§ 103), SGB V (§§ 2, 11), SGB VI (§ 13), SGB VII (§ 26), SGB VIII (§ 35a i. V. m. § 57 SGB XII), SGB XI (§§ 28, 35a), SGB XII (§§ 57, 61), im Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (§ 7) sowie in der Budgetverordnung. Zusätzlich kompliziert wird die Angelegenheit durch rund 60 sehr unterschiedliche Verfahren der Hilfebedarfsermittlung (Bedarfsfeststellungsverfahren) in den Ländern und Kommunen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hat sich die Umsetzung des Persönlichen Budgets seit 1. Januar 2008 entwickelt? Wie viele Anträge wurden bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach den Bundesländern)?

2

Welche Gründe gab es für Ablehnungen?

3

Gibt es für die Ausführung des Persönlichen Budgets entwickelte Handlungsempfehlungen für die Träger der Sozialhilfe und für die Integrationsämter?

4

Laut Budgetverordnung geben die bei einem Antragsverfahren beteiligten Leistungsträger innerhalb von zwei Wochen ihre Stellungnahmen ab, anschließend folgen ein Bedarfsfeststellungsverfahren und dann der Abschluss einer Zielvereinbarung. Innerhalb welcher Frist muss über einen Antrag auf ein Persönliches Budget entschieden worden sein, gerechnet ab Antragseingang, vor dem Hintergrund, dass laut Budgetverordnung die bei einem Antragsverfahren beteiligten Leistungsträger innerhalb von zwei Wochen ihre Stellungnahmen abgeben und anschließend eine Bedarfsfeststellung und dann der Abschluss einer Zielvereinbarung erfolgen?

5

Was können Betroffene konkret unternehmen, wenn die Verfahrensdauer unverhältnismäßig lange Zeit beansprucht?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass bei der Feststellung des Bedarfs regional und bei den unterschiedlichen Leistungsträgern unterschiedlich verfahren wird? Welche Unterschiede im Bedarfsfeststellungsverfahren sind der Bundesregierung bekannt?

7

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass unterschiedliche Bedarfsfeststellungsverfahren zu unterschiedlichen Bescheiden (Bewilligungen/ Ablehnungen) bei gleichem Hilfebedarf führen können? Wenn nein, warum hält die Bundesregierung das für ausgeschlossen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung verschiedener Verbände nach einem bundeseinheitlichen Bedarfsfeststellungsverfahren, und wird sie diesbezüglich tätig werden? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht?

9

Gibt es immer noch einen Verwaltungskostenzuschuss für Leistungsträger, die ein Persönliches Budget bewilligen und dokumentieren? In welcher Verordnung sind die konkreten Bedingungen hierzu festgeschrieben, und wo ist diese einsehbar?

10

Wie genau setzen die Leistungsträger diesen Verwaltungskostenzuschuss ein? Gibt es hierzu eine Dokumentationspflicht?

11

Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, im Antrags- und Bewilligungsverfahren Personal einzusetzen, das speziell in Bezug auf das Persönliche Budget geschult ist? Wenn ja, wie stellt sie das sicher? Wenn nein, warum sieht sie die Notwendigkeit nicht?

12

Inwieweit wurden die Gemeinsamen Servicestellen zur Beantragung eines Persönlichen Budgets bemüht, und wie sind die Erfahrungen? Gibt es Schulungen für das Personal in diesen Servicestellen speziell für das Persönliche Budget?

Berlin, den 18. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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