Lobbyismus und Drehtür-Effekt beim Ostsee-Pipeline-Projekt Nord Stream
der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Immer wieder geraten Pipeline-Projekte für die fossile, aus Sicht der Fragesteller klimaschädliche Energieversorgung Deutschlands und Europas aus Russland oder Zentralasien in die Negativschlagzeilen. Für Kritik wegen mangelnder Transparenz und möglicher undemokratischer Einflussnahme sorgte zuletzt der „Südliche Gaskorridor“ von Aserbaidschan nach Europa, bei der nach Presseberichten eine gewählte deutsche Politikerin (CDU) gegen Bezahlung Lobbyarbeit für fremde Regierungen und Beratungsunternehmen leistete, ein handfester Interessenkonflikt zwischen öffentlichem und privatem Interesse (vgl. www.fr.de/wirtschaft/gastwirtschaft/gastwirtschaft-mehr-transparenz-fuer-lobbys-a-1374598).
Besonders die Berufung von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in den Aufsichtsrat der Tochterfirma Nord Stream 2 AG des russischen staatlichen Energiekonzerns Gazprom, sein Posten als Verwaltungsratschef beim staatlichen russischen Ölkonzern Rosneft (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article169185673/Warum-Rosneft-fuer-Putin-lebenswichtig-ist.html) sowie seine entlohnte Beraterfunktion im zeitlich direkten Anschluss an die politische Durchsetzung des Erdgaspipeline-Projekts Nord Stream 1 kurz vor Ende seiner Regierungszeit sind hochgradig umstritten (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article207771/Gazprom-Job-250-000-Euro-Jahresgehalt-fuer-Gerhard-Schroeder.html).
Auch der Wechsel von Marion Scheller, Leiterin des Referats IIB6 (Energie- und Klimafonds) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Ende des Jahres 2016 zur Gazprom-Tochter Nord Stream 2 als Cheflobbyistin ist wegen möglicher Interessenskonflikte fragwürdig, zumal Marion Scheller die Ehefrau des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Kay Scheller (CDU) ist (www.welt.de/politik/deutschland/article158636618/Karrieresprung-aus-Berliner-Ministerium-zu-Gazprom.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern (Vor- und Nachname, Position im Unternehmen) der Firmen Nord Stream 2, Gazprom, Wintershall, Uniper, OMV, Shell und Engie hat sich die Bundesregierung von Januar 2015 bis Oktober 2017 wann und wo getroffen?
Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Vor- und Nachname, Position in der Bundesregierung, Position seit wann, vorherige Position) waren bei den in der Antwort zu Frage 1 genannten Terminen anwesend?
Wie lange dauerten die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Treffen, und was war der Anlass (Abendessen, Empfang, Konferenz etc.) des jeweiligen Gesprächs?
Welche Themen wurden bei den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Treffen besprochen?
Gibt es Gesprächsprotokolle, Aufzeichnungen, Dokumente zu den in der Antwort zu Frage 1 genannten Treffen? Wenn nein, warum nicht?
Wo sind die in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Informationen über die Treffen archiviert, für welche Personenkreise sind diese Informationen zugänglich, und auf welcher Rechtslage gründen Archivierung und Aktenzugang?
Welche und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus welchen Abteilungen, die zuvor in Bundesministerien gearbeitet haben, sind laut Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2015 und Oktober 2017 in Unternehmen gewechselt, die an Nord Stream 1 und 2 beteiligt sind?
Welche und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus welchen an Nord Stream 1 und 2 beteiligten Unternehmen sind laut Kenntnis der Bundesregierung von Januar 2015 bis Oktober 2017 in Bundesministerien beschäftigt oder beschäftigt gewesen?
Wie bewertet die Bundesregierung das in Frage 7 und 8 aufgeführte Wechseln von Regierungspersonal in die Privatwirtschaft und vice versa vor dem Hintergrund möglicher Interessenskonflikte?
Was gedenkt die Bundesregierung gegen das Phänomen des sog. Drehtür-Effekts, also das Überwechseln eines hohen Regierungsbeamten in die Privatwirtschaft, zu unternehmen, welche Gesetzesvorhaben sind hier geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung das Pipeline-Projekt Nord Stream 1 und 2, sowohl energie- und klimapolitisch vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens als auch außenpolitisch vor dem Hintergrund des Spannungsfeldes zwischen Energieversorgungssicherheit sowie der deutschen und EU-Russlandpolitik?
Welche Rolle nimmt die Nutzung von Erdgas für das Gelingen der Energiewende aus Sicht der Bundesregierung ein?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zum beantragten Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission für Nord Stream 2, und wie wird sich Deutschland im Falle einer Abstimmung im Ministerrat positionieren (bitte begründen)?