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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz von verdeckten Aufklärern und Ermittlern bei den Bundesbehörden der Polizei, beim Zoll und bei den Polizeien der Länder

Abgrenzung "verdeckter Aufklärer" (VA) von "nicht offen ermittelnder Polizeibeamter" (noeP), Führung verdeckter Aufklärer und Ermittler (VA/VE) durch BKA, BPol und Zoll: Rechtsgrundlage, Informationsaustausch, Auslandseinsatz, Einsatz ausländischer VA/VE, Zulässigkeit einsatzbedingter Straftaten, Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren in so genannten In-camera-Verfahren, Kontakt mit Berufsgeheimnisträgern, Ermittlungen im Zusammenhang der Führung von VA/VE, behördeninterne Kontrollinstanzen, Richtlinien zur Führung<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.11.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/6213.11.2017

Einsatz von verdeckten Aufklärern und Ermittlern bei den Bundesbehörden der Polizei, beim Zoll und bei den Polizeien der Länder

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Durch Recherchen und Veröffentlichungen von Betroffenen wurde zunächst im Herbst 2014 und in der Folgezeit auch durch Medienveröffentlichungen, parlamentarische Anfragen etc. bekannt, dass über mehrere Jahre hinweg eine Polizeibeamtin zum einen für das Landeskriminalamt (LKA) der Freien und Hansestadt Hamburg als Beobachterin für Lagebeurteilung und zeitweise gleichzeitig für Bundesbehörden als verdeckte Ermittlerin in der linken Szene eingesetzt worden war und sich dabei u. a. auch in die redaktionelle Arbeit des Radiosenders „Freies Sender Kombinat“ (FSK) einbrachte (vgl. www.taz.de/!5303212/). Dass die während der Einsatzzeit der verdeckt ermittelnden Polizeibeamtin gegen die Redaktion des Radiosenders ergriffenen strafprozessualen Zwangsmaßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme) rechtswidrig waren, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 festgestellt (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2010, 1 BvR 1739/04 und 1 BvR 2020/04), ohne dass die beteiligten Landes- oder Bundesbehörden, soweit für die Fragesteller ersichtlich, daraus Konsequenzen gezogen hätten.

Tatsächlich wurde in der Folgezeit auch der Einsatz weiterer legendiert eingesetzter Polizeibeamtinnen bekannt (www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-autonome-enttarnen-verdeckte-ermittlerin-der-polizei-a-1050149.html, www.mopo.de/hamburg/schon-der-dritte-fall---verdeckte-ermittlerin-in-der-rotenflora-enttarnt-24079316).

Schon vor einigen Jahren war bekannt geworden, dass ein britischer Beamter unter dem Pseudonym Mark Stone als verdeckter Ermittler über einen längeren Zeitraum hinweg in Deutschland eingesetzt war und dabei auch Straftaten begangen haben soll (www.faz.net/aktuell/politik/inland/verdeckter-ermittler-zierckebestaetigt-einsatz-eines-britischen-spitzels-1572348.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche Unterschiedene hinsichtlich gesetzlicher Voraussetzungen und Einsatzgrenzen bestehen zwischen „verdeckten Aufklärern“ (VA) und nichtöffentlich ermittelnden Polizeibeamten (NOEP)?

2

Führten oder führen das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei oder der Zoll „verdeckte Aufklärer“?

3

Sofern die Frage 2 mit ja beantwortet wird: Auf welcher Rechtsgrundlage führen das BKA, die Bundespolizei und der Zoll jeweils VA, und in welcher Anzahl führen bzw. führten das BKA, die Bundespolizei und der Zoll in den Jahren von 2000 bis 2017 jeweils VA?

4

Sind den Polizeibehörden und dem Zoll jeweils untereinander bekannt, welche VA durch die jeweils anderen Behörden geführt werden?

Wenn ja, auf welcher Grundlage und in welcher Form werden diese Informationen ausgetauscht?

Wenn nein, wie wird verhindert, dass VA für mehrere Behörden gleichzeitig agieren?

5

Wurden bzw. werden ggf. die in Frage 3 genannten VA auch im innereuropäischen Ausland sowie im außereuropäischen Ausland eingesetzt?

Wenn ja, durch welche Behörde, in welchem Land und zu welchem Zeitpunkt?

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von VA des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im innereuropäischen Ausland?

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von VA des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im außereuropäischen Ausland?

6

Wurden durch die in Frage 3 genannten Behörden auch VA eingesetzt, die Beamte eines Drittstaates waren?

Wenn ja, durch welche Bundesbehörde, aus welchen Drittstaaten waren diese Beamten, auf welcher Grundlage erfolgte der jeweilige Einsatz und zu welchen Zeitpunkten zwischen 2005 und 2017 wurden die VA eingesetzt?

7

Welche Straftaten dürfen VA des BKA, der Bundespolizei oder des Zolls mit Zusicherung von Straffreiheit begehen?

8

Existiert ein Katalog von Straftaten, die die VA des BKA, der Bundespolizei oder des Zolls mit Zusicherung der Straffreiheit begehen dürfen?

Und wenn ja, um welche Straftaten handelt es sich hierbei?

9

Gab oder gibt es gegen VA, die durch die in Frage 3 genannten Behörden geführt wurden oder werden, Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als VA?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchen Strafvorwurfs entsprechende Ermittlungsverfahren gegen VA des BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt und mit welchem Ergebnis (bitte nach Bundesländern und Jahren auflisten)?

10

Gab oder gibt es gegen VA, die durch die in Frage 3 genannten Behörden geführt wurden oder werden, Ermittlungsverfahren, die nicht im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als VA stehen?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchen Strafvorwurfs entsprechende Ermittlungsverfahren gegen VA des BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt und mit welchem Ergebnis (bitte nach Bundesländern und Jahren auflisten)?

11

Wurden gegen VA, die durch die in Frage 3 genannten Behörden geführt wurden, Gerichtsverfahren in so genannten In-camera-Verfahren geführt, oder wurden verbundene Verfahren, in denen VA angeklagt wurden, abgetrennt (bitte nach Bundesland, unter Angabe von Jahr, Strafvorwurf, zuständigem Gericht auflisten)?

12

In wie vielen Fällen haben VA, die durch die in Frage 3 genannten Behörden eingesetzt und geführt wurden, im Rahmen ihrer Einsätze unter ihrer Legende Kontakt mit Berufsgeheimnisträgerinnen aufgenommen (bitte nach führender Behörde, Anzahl der betroffenen Berufsgeheimnisträgerinnen und Jahr auflisten)?

13

Sind die betroffenen Berufsgeheimnisträgerinnen vom Einsatz eines VA benachrichtigt worden (bitte nach führender Behörde, Anzahl der Benachrichtigungen und Jahr auflisten)?

14

Aus welchen Gründen und durch wen wurde entschieden, dass eine Benachrichtigung der betroffenen Berufsgeheimnisträgerinnen unterbleibt (bitte nach führender Behörde, Anzahl der unterbliebenen Benachrichtigungen und Jahr auflisten)?

15

Gab oder gibt es gegen Beamte der in Frage 3 genannten Behörden disziplinarische oder strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Führung von VA?

Wenn ja, wann, mit welchem Vorwurf und welchem Ergebnis der Ermittlungen?

16

Sind der Bundesregierung Vorgänge bekannt, bei denen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Führung von VA durch Behörden der Polizei (auch Landespolizeien) und des Zolls unter Einbeziehung des BKA geführt wurden

(wenn ja, bitte unter Nennung des Jahres, Ortes und der Art der Straftat, beteiligten Polizeibehörde und des Ausgangs des Ermittlungsverfahrens angeben)?

17

Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Innenministerkonferenz und seiner Arbeitsebenen die Problematik der Führung von VA durch die Polizeien und den Zoll erörtert, wenn ja, wann, unter welcher Fragestellung, mit welchem Ergebnis?

18

Wie viele und welche behördeninterne Kontrollinstanzen existierten beim BKA, bei der Bundespolizei und beim Zoll für die VA-Führung?

19

Auf welcher Rechtsgrundlage führen das BKA, die Bundespolizei und der Zoll jeweils verdeckte Ermittler (VE), und in welcher Anzahl führen bzw. führten das BKA, die Bundespolizei und der Zoll in den Jahren von 2000 bis 2017 jeweils VE?

20

Sind den Polizeibehörden und dem Zoll jeweils untereinander bekannt, welche VE durch die jeweils anderen Behörden geführt werden?

Wenn ja, auf welcher Grundlage und in welcher Form werden diese Informationen ausgetauscht?

21

Wurden bzw. werden ggf. in Frage 19 genannte VE auch im innereuropäischen Ausland sowie im außereuropäischen Ausland eingesetzt?

Wenn ja, durch welche Behörde, in welchem Land und zu welchem Zeitpunkt?

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von VE des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im innereuropäischen Ausland?

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von VE des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im außereuropäischen Ausland?

22

Wurden durch die in Frage 1 genannten Behörden auch VE eingesetzt, die Beamte eines Drittstaates waren?

Wenn ja, durch welche Bundesbehörde, aus welchen Drittstaaten waren diese Beamten, auf welcher Grundlage erfolgte der jeweilige Einsatz und zu welchen Zeitpunkten zwischen 2005 und 2017 wurden die Vertrauenspersonen eingesetzt?

23

Welche Straftaten dürfen VE des BKA, der Bundespolizei oder des Zolls mit Zusicherung von Straffreiheit begehen?

24

Existiert ein Katalog von Straftaten, die die VE des BKA, der Bundespolizei oder des Zolls mit Zusicherung der Straffreiheit begehen dürfen?

Und wenn ja, um welche Straftaten handelt es sich hierbei?

25

Gab oder gibt es gegen VE, die durch die in Frage 19 genannten Behörden geführt wurden oder werden, Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als VE?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchen Strafvorwurfs entsprechende Ermittlungsverfahren gegen VE des BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Bundesländern und Jahren auflisten)?

26

Gab oder gibt es gegen VE, die durch die in Frage 19 genannten Behörden geführt wurden oder werden, Ermittlungsverfahren, die nicht im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als VE stehen?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchen Strafvorwurfs entsprechende Ermittlungsverfahren gegen Vertrauenspersonen des BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Bundesländern und Jahren auflisten)?

27

Wurden gegen VE, die durch die in Frage 19 genannten Behörden geführt wurden, Gerichtsverfahren in so genannten In-camera-Verfahren geführt, oder wurden verbundene Verfahren, in denen VE angeklagt wurden, abgetrennt (bitte nach Bundesland, unter Angabe von Jahr, Strafvorwurf, zuständigem Gericht auflisten)?

28

In wie vielen Fällen haben VE, die durch die in Frage 19 genannten Behörden eingesetzt und geführt wurden, im Rahmen ihrer Einsätze unter ihrer Legende Kontakt mit Berufsgeheimnisträgerinnen aufgenommen (bitte nach führender Behörde, Anzahl der betroffenen Berufsgeheimnisträgerinnen und Jahr auflisten)?

29

Sind die betroffenen Berufsgeheimnisträgerinnen vom Einsatz eines VE benachrichtigt worden (bitte nach führender Behörde, Anzahl der Benachrichtigungen und Jahr auflisten)?

30

Aus welchen Gründen und durch wen wurde entschieden, dass eine Benachrichtigung der betroffenen Berufsgeheimnisträgerinnen unterbleibt (bitte nach führender Behörde, Anzahl der unterbliebenen Benachrichtigungen und Jahr auflisten)?

31

Gab oder gibt es gegen Beamte der in Frage 19 genannten Behörden disziplinarische oder strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Führung von VE?

Wenn ja, wann, mit welchem Vorwurf und welchem Ergebnis der Ermittlungen?

32

Sind der Bundesregierung Vorgänge bekannt, bei denen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Führung von VE durch Behörden der Polizei (auch Landespolizeien) und des Zolls unter Einbeziehung des BKA geführt wurden

(wenn ja, bitte unter Nennung des Jahres, Ortes und der Art der Straftat, beteiligten Polizeibehörde und des Ausgangs des Ermittlungsverfahrens angeben)?

33

Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Innenministerkonferenz und seiner Arbeitsebenen die Problematik der Führung von VE durch die Polizeien und den Zoll erörtert, wenn ja, wann, unter welcher Fragestellung, mit welchem Ergebnis?

34

Wie viele und welche behördeninterne Kontrollinstanzen existierten beim BKA, bei der Bundespolizei und beim Zoll für die VE-Führung?

35

Hat es seit der Vorlage der Empfehlungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund in der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600) Veränderungen in den Richtlinien zur Führung von VA, VE und NOEP des BKA, der Bundespolizei und des Zolls gegeben?

Und wenn ja, welche Veränderungen hat es gegeben?

Berlin, den 9. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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