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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rüstungsexporte nach Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien

Exporte militärisch oder zur Folter verwendbarer Ausrüstungen sowie in der Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit, erteilte Ausfuhranträge, Genehmigungen und tatsächliche Ausfuhren, Waffenarten, exportierende Unternehmen, Warenwert, Hermesbürgschaften, Endverbleibskontrollen, Werbung und Investitionen deutscher Rüstungsunternhemen, Ausstattungsmittel und Ausbildungsprogramme bzw. -hilfen für Militär-, Polizei- und Sicherheitskräfte, Auswirkungen, Lieferung in Spannungsgebiete etc.<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/11221.11.2017

Rüstungsexporte nach Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Jan Korte, Stefan Liebich, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Deutschland ist einer der größten Waffenexporteure weltweit: Nach den Ausfuhren von 2012 bis 2016 landet es laut dem Institut SIPRI auf Platz fünf (www.zeit.de/polititk/2017-02/sipri-studie-waffenexporte-usa-russland).

Trotzdem verweist die Bundesregierung in ihren Antworten auf Anfragen immer wieder darauf, dass sie eine restriktive Rüstungsexportpolitik verfolge, wobei Grundlagen die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern und der Vertrag über den Waffenhandel sind (Bundestagsdrucksachen 18/11212 und 18/13204). Profiteure sind unter anderem die Firmen ThyssenKrupp Marine Systems AG, Heckler & Koch und Rheinmetall Defence (Bundestagsdrucksache 18/13277).

Deutsche Rüstungsbetriebe beliefern Ägypten schon seit vielen Jahren mit Waffen und Rüstungstechnologie. Allein zwischen 2001 und 2015 bewilligte Deutschland den Verkauf von Kriegsgütern im Wert von über 403,3 Mio. Euro an den Wüstenstaat. Dabei handelte es sich laut der Datenbank der Campaign Against Arms Trade (CAAT) vor allem um Panzer und Fahrzeuge, elektrische Geräte, Technologie, Kriegsschiffe und Munition, aber auch um Sprengkörper und Kleinwaffen (http://aufschrei-waffenhandel.de/AEgypten.542.0.html).

Algerien lag im Jahr 2012 an dritter Stelle der Importeure deutscher Rüstungsgüter und 2013 ebenso wie 2016 auf Platz eins. Deutschland bewilligte nach Angaben der Datenbank der CAAT zwischen 2001 und 2015 Rüstungsexporte nach Algerien im Wert von fast 2 Mrd. Euro – vor allem für Fahrzeuge und Panzer, elektrische Geräte, Produktionsgeräte, Bildausrüstung, Technologie und Feuerleiteinrichtung, aber auch unter anderem Kriegsschiffe, Sprengkörper, chemische Stoffe, Fluggeräte, Munition und Kleinwaffen (http://aufschrei-waffenhandel. de/Algerien.282.0.html).

Im Jahr 2016 wurde eine Fregatte für die algerische Marine im Wert von 1,4 Mrd. Euro sowie ein U-Boot für die ägyptische Marine im Wert von 400 Mio. Euro genehmigt. Diese Ausfuhrgenehmigungen bedingen, dass Algerien und Ägypten neben Saudi-Arabien und den USA zu den vier wertmäßig bedeutendsten Bestimmungsländern von deutschen Rüstungsexporten zählen. Mit 846 Mio. Euro und 337 Mio. Euro entfallen auf Algerien und Ägypten die wertmäßig höchsten Ausfuhren im Jahr 2016 (Rüstungsexportbericht 2016).

Auch Marokko und Tunesien sind Empfänger deutscher Rüstungsexporte.

Gerade die vor dem Hintergrund der seit Jahrzehnten bestehenden politischen Spannungen zwischen den Nachbarländern Algerien und Marokko unter anderem wegen der durch Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara geben aus Sicht der Fragesteller Anlass, Rüstungslieferungen an eines der beiden Länder kritisch zu bewerten. „Lieferungen in die nordafrikanische Region könnten zu weiteren Unsicherheiten, Mißtrauen und damit zu Spannungen führen. Auch Marokko hat in der Vergangenheit aufgerüstet. Neben der Modernisierung der Luftwaffe durch Zukäufe von französischen und amerikanischen Kampfflugzeugen hat Marokko sich bezüglich eines U-Boots bei Russland erkundigt“ (www.maghreb-post. de/deutschland-liefert-zweite-fregatte-an-algerien-aus/).

Gleichzeitig wächst in diesen Ländern der Unmut über die stagnierende Wirtschaft und die hohe Arbeitslosigkeit, die wachsende Kluft zwischen Stadt und Land, über Radikalisierung und Bedrohung durch islamistische Gewalt, Korruption und Selbstbereicherung der politischen Klasse (www.fr.de/politik/ protesteder-maghreb-in-der-krise-a-1290046).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – (EG) Nr. 428/2009 – genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – (EG) Nr. 1236/2005 – aufgeführt werden, sind im Jahr 2017 nach Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien exportiert worden (bitte entsprechend den Ländern den Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände auflisten)?

2

Welcher Anteil der Ausfuhranträge der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Exporte nach Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien gehören in die Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit (vgl. Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009), und inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich darunter auch Software befindet, die zur Abhörung Oppositioneller eingesetzt werden kann?

3

Für wie viele

a) Revolver und halbautomatische Pistolen,

b) Gewehre und Karabiner,

c) Maschinenpistolen,

d) Sturmgewehre,

e) leichte Maschinengewehre,

f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer,

g) rückstoßfreie Gewehre,

h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme wurden 2017 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland nach Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien erteilt (bitte entsprechend den Ländern mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen/Herstellern und jeweiligem Warenwert auflisten)?

4

Wie viele Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Scharfschützengewehren hat die Bundesregierung 2017 für Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien erteilt (bitte entsprechend den Ländern die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen/Herstellern und jeweiligem Warenwert auflisten)?

5

Für wie viele „Landfahrzeuge“ im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung wurde 2017 eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland nach Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien bezogen auf

a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 der Ausfuhrliste erfassten Waffen,

b) gepanzerte Fahrzeuge,

c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge,

d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme erteilt (bitte entsprechend den Ländern mit Typ/Bezeichnung und exportierenden Unternehmen/Herstellern auflisten)?

6

In welchem Wert wurden 2017 Kriegswaffen nach Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend den Ländern mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen/Herstellern und dem jeweiligen Gesamtwert aufschlüsseln)?

7

Für den Export welcher Rüstungsgüter haben der Bundessicherheitsrat und der Vorbereitende Ausschuss aktuell im Jahr 2017 abschließende Genehmigungsentscheidungen bezogen auf Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien getroffen (bitte entsprechend den Ländern die Anzahl der Genehmigungen unter Angabe der Art des Exportgutes, der Anzahl, der Antragsteller und des Gesamtvolumens in Euro auflisten)?

8

Welche Sammelausfuhrgenehmigungen, die derzeit gültig sind, gibt es für Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien (bitte unter Angabe des Datums der Erteilung, des Endes und der Laufzeit, des Gesamtwertes, der Güterliste sowie der jeweiligen Inhaber der Sammelausfuhrgenehmigung)?

9

Welche Hermesbürgschaften für den Export von Gütern nach Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2012 übernommen (bitte unter Angabe des Datums der Indeckungnahme, der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens)?

10

Wie viele der in der Antwort zu Frage 9 aufgeführten Hermesbürgschaften betrafen Rüstungsgüter (bitte nach Jahr, Gut, Höhe der Bürgschaft und Antragsteller auflisten)?

11

Inwieweit gab es vor der am 9. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, mit der sog. Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt wurden, Kontrollen zur Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen, ob die von Deutschland an Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind?

Wenn ja, wann, in welchem Land und bezogen auf welche Rüstungsexporte?

Wenn nein, gab es keinerlei Zweifel an der Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen?

12

Inwieweit hat es im Zuge der am 9. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, mit der sog. Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt wurden, Überprüfungen gegeben, ob die von Deutschland an Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind?

13

Wie viele und welche Angehörige der Streitkräfte Ägyptens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens waren 2017 an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr beteiligt (bitte entsprechend den Ländern die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)?

14

Inwieweit gibt es für 2018 Planungen, Angehörige der Streitkräfte Ägyptens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens an Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst, an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr zu beteiligen (bitte entsprechend den Ländern die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)?

15

Inwieweit prüft die Bundesregierung, ob „während der laufenden Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“ vermitteltes Wissen oder zur Verfügung gestellte Technik in den Ländern Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien nicht bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt wurde bzw. wird (Bundestagsdrucksache 18/13091)?

16

Inwiefern wurden deutsche Beamte und Angestellte in Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien in den letzten fünf Jahren eingesetzt, um für deutsche Rüstungsgüter und Militärtechnologie zu werben und den Abschluss entsprechender Anschaffungsvereinbarungen durch die Regierungen der Staaten Ägypten, Marokko und Tunesien vorzubereiten (bitte entsprechend den Ländern unter Angabe des jeweiligen Datums von diesbezüglichen Dienstreisen der Beamten und Angestellten, ihrer Behörde oder ihres Ministeriums sowie ihrer Dienstbezeichnung beantworten)?

17

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob und wenn ja, welche ausgleichenden Investitionen (z. B. Verlagerung der Produktion nach Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien) deutsche Rüstungsunternehmen in den Staaten Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien zur Erlangung von Rüstungsaufträgen seit 2010 zugesagt haben (bitte entsprechend den Ländern die Unternehmen mit finanziellem Umfang und die Art der Investition auflisten)?

18

In welchem Umfang will die Bundesregierung Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien im Rahmen des polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramms (AAH-P) für die Jahre 2017 bis 2020 kostenlos Ausstattungsmittel bzw. Ausbildungshilfen gewähren (bitte jeweils pro Land differenzieren und Art der Mittel sowie Ausbildungen präzisieren), und inwiefern ist dabei beabsichtigt, diese Unterstützung von konkreten und messbaren Verbesserungen der Menschenrechtslage abhängig zu machen?

19

Wurden 2017 Ausbildungsmaßnahmen für Sicherheitskräfte Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien in Deutschland durch die Bundeswehr im Zusammenhang mit welchen privatwirtschaftlichen Exporten von Rüstungsgütern vorgenommen, und wenn ja, wie wurden die Kosten der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme zwischen der Bundesregierung, dem exportierenden Unternehmen und dem Empfängerland aufgeteilt (bitte unter Angabe der Dauer der Maßnahme, der Anzahl der beteiligten Ausbilder und der Höhe der Einzel- und Gesamtkosten beantworten)?

20

Inwieweit hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse über die Auswirkungen für deutsche Staatsangehörige in Ägypten und die Bedeutung des Gesetzes für die weitere Ausgestaltung der bilateralen Zusammenarbeit des höchst umstrittenen Gesetzes zur Arbeit von Nichtregierungsorganisationen, dessen Durchführungsbestimmungen innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes verabschiedet werden mussten (Bundestagsdrucksache 18/13091)?

21

Inwieweit ist der Bundesregierung der Bericht von Human Rights Watch bekannt, in dem Ägyptens Sicherheitskräften systematische Folter von politischen Gefangenen vorgeworfen wird – und das mit ausdrücklicher Billigung des Staatspräsidenten (www.heute.de/human-rights-watch-wirft-aegyptenin-einem-bericht-schwere-folter-politischer-haeftlinge-vor-47897370.html) –, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die bilaterale polizeiliche und militärische Zusammenarbeit?

22

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lieferung von U-Booten nach Ägypten angesichts der aktuellen Spannungen auf der Arabischen Halbinsel und der Parteinahme des ägyptischen Präsidenten Abd al-Fattah as-Sisi für Saudi-Arabien unverantwortlich (http://bundesdeutsche-zeitung.de/ headlines/economy-headlines/bundesregierung-genehmigt-in-katar- krisewaffenexporte-an-aegypten-und-saudi-arabien-964398)?

23

Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass von Deutschland bestimmte Ausbildungshilfe sowie an Marokko gelieferte militärische Ausrüstung nicht in der von Marokko völkerrechtswidrig besetzten Westsahara zur Anwendung gebracht wird?

Berlin, den 20. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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