[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
22. Dezember 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/323
19. Wahlperiode 27.12.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Lorenz Gösta Beutin,
Christine Buchholz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/162 –
Ansprengversuche und Beschuss der Fregatte Karlsruhe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juli 2017 wurde bekannt, dass die Bundeswehr im Rahmen der
Wehrforschung im ersten Halbjahr 2018 im Sperrgebiet Schönhagen bei Damp/Ostsee
Ansprengversuche und einen Beschuss der ausgedienten Fregatte Karlsruhe
plant (Kieler Nachrichten vom 22. Juli 2017). Bei Ansprengversuchen werden
Sprengladungen unterschiedlicher Größenordnungen in der Nähe der Bordwand
gezündet, um anhand von Messungen Aussagen über die Schockresistenz von
Schiffen in Abhängigkeit der Ladungsgröße treffen zu können.
Durch die bei Sprengungen auftretenden Schockwellen sind Meerestiere stark
gefährdet. Durch abrupte Scherkräfte in Geweben kommt es zum Zerreißen von
Lungen, Schwimmblasen, Darmwänden sowie zum Verschieben von
Gehörknöchelchen. Darüber hinaus sind schwere Blutungen in Gehirn oder Ohren
sowie Fettembolien, ausgelöst durch abrupte Blutdrucksteigerung durch äußere
Einwirkung, dokumentiert (Koschinski, Sven, Marine Technology Society
Journal Volume 45, Number 6, 2011). Insbesondere Meeressäugetiere, Fische
und schwimmende oder tauchende Seevögel sind in Abhängigkeit von der
Ladungsgröße bis in mehrere Kilometer Entfernung einem erheblichen
Verletzungs- oder Tötungsrisko ausgesetzt. Viele dieser Arten genießen jedoch einen
besonderen Schutz gemäß Fauna-Flora-Habitat- oder Vogelschutzrichtline der
Europäischen Union. Darüber hinaus fordert die EG-Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen,
damit die europäischen Meeresgewässer bis zum Jahr 2020 einen guten
Umweltzustand erreichen. Der Deskriptor 11 sagt aus: „Die Einleitung von Energie,
einschließlich Unterwasserlärm, bewegt sich in einem Rahmen, der sich nicht
nachteilig auf die Meeresumwelt auswirkt“ (vgl. Anhang 1 der EG-
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie – Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt). Deutschland
hat entsprechend ein Umweltziel für die Ostsee festgeschrieben, um die
Meeresorganismen vor anthropogenen Energieeinträgen zu bewahren (www.
meeresschutz.info/msrl.html).
1. In welchem genauen Zeitraum sind jeweils die Ansprengversuche an der
ausgemusterten Fregatte Karlsruhe bzw. die Beschüsse aus der Luft und
Beschüsse unter Wasser geplant?
Die Versuche sind im zweiten Quartal 2018 und ab Spätsommer 2018 (ggf. bis
Januar 2019) geplant. Eine genaue Terminierung ergibt sich nach den jeweils
vorliegenden Erkenntnissen von Schon- und Schutzzeiten (vgl. Antwort zu Frage 2)
und wird entsprechend ausgeplant.
Ein Beschuss unter Wasser ist nicht geplant.
2. In welchen Zeiträumen kommen nach Kenntnis der Bundesregierung im
Seegebiet bei Schönhagen Meeressäugetiere, geschützte Seevogelarten oder
geschützte Fischarten vor?
In welchem Zeitraum haben hier kommerziell genutzte Fischarten sensible
Zeiten (z. B. Laichzeit, inklusive Vorlaicheransammlungen)?
Grundsätzlich kann das Vorkommen von Meeressäugetieren, geschützten
Seevogelarten oder geschützten Fischarten im vorliegenden Gebiet nicht
ausgeschlossen werden. Der Schweinswal kommt zum Beispiel ganzjährig im Gebiet vor und
hat seine störungssensiblen Zeiten in der westlichen Ostsee vom 1. Juni bis
30. September. Die Vorkommen aller nach Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und
Vogelschutzrichtlinie geschützten Meeressäugetiere, Seevogelarten und Fischarten,
sind dem „Nationalen Bericht nach Artikel 17 FFH-Richtlinie in Deutschland
2013“ (
www.bfn.de/themen/natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-
bericht.html) und dem nationalen Vogelschutzbericht 2013 (
www.bfn.de/
themen/natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-vogelschutzbericht/2013.html)
zu entnehmen.
Im Küstenmeer sind die Länder für den Vollzug von Naturschutzaufgaben
zuständig.
3. Welche Minderungsmaßnahmen sind genau geplant, um während der
Versuche nachteilige Auswirkungen auf die unter Frage 2 aufgeführten
Artengruppen zu vermeiden?
Neben Beachtung der Schon- und Schutzzeiten sind folgende
Minderungsmaßnahmen vorgesehen:
Beobachtung des Seegebietes,
optische und akustische Aufklärungen sowie
Vergrämungsmaßnahmen.
4. Ist eine gezielte Nachsuche auf verletzte oder getötete Meeressäugetiere
vorgesehen?
In welcher Form ist das für die Untersuchung von Totfunden von
Meeressäugetieren zuständige Institut für Terrestrische und Aquatische
Wildtierforschung (Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover) eingebunden?
Nach einer Sprengung wird das Versuchsgebiet abgesucht. Bei dem Totfund
eines Meeressäugetiers wird die Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und
Marinewaffen der Bundeswehr, Maritime Technologie und Forschung
(Wehrtechnische Dienststelle/WTD 71) das für Meeressäugetiere zuständige Institut für
Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung in Büsum informieren.
5. Wie viele Sprengladungen mit welchen Ladungsgewichten sollen bei den
Ansprengversuchen eingesetzt werden, und mit welchem Sprengstoff (bitte
bei Angaben zur Ladungsgröße als TNT-Äquivalent angeben)?
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
Die Einstufung erfolgt, da die dort angeführten Daten in Verbindung mit den
späteren Ergebnissen der Versuche Schlüsse auf die Verwundbarkeit der
Kampfschiffe ermöglichen können und ihre Veröffentlichung somit nachteilig für die
Bundesrepublik Deutschland wäre.
6. Mit welchen Geschossen soll die Fregatte beschossen werden (bitte Zahl und
Kaliber sowie Hinweis, ob aus der Luft oder unter Wasser, angeben)?
Wie ist der Kenntnisstand bezüglich einer Schockwellenausbildung im
Wasser durch Munitionskörper, die zum Beschuss verwendet werden?
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.*
Zur Begründung der Einstufung wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Die Beschussversuche werden so angelegt, dass kein Projektil ins Wasser
geschossen wird. Die Effekte der Stoßwellenausbreitung im Wasser sind bekannt,
hier jedoch nicht relevant.
7. Welche Zahl und welche Arten panzerbrechender Munition kommen zum
Einsatz?
Werden uranhaltige Projektile verwendet?
Es werden keine uranhaltigen Projektile verwendet. Auf die „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.* Zur Begründung der
Einstufung wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. Welche Firmen sind an der Erprobung/Wehrforschung am Projekt EX
Karlsruhe beteiligt?
An dem Projekt sind im Hinblick auf Messung und Simulation das Unternehmen
Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) sowie die Niederländische
Organisation für Angewandte Naturwissenschaftliche Forschung
(niederländisch: Nederlandse Organisatie voor toegepast-natuurwetenschappelijk
onderzoek – TNO) beteiligt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
9. Wie ist sichergestellt, dass mögliche Umweltschäden durch die Bundeswehr
bzw. die beteiligten Firmen vermieden werden?
Wie wird die Grundsatzweisung für den Umweltschutz der Bundeswehr
sichergestellt?
Welches Ergebnis hatte die Umweltverträglichkeitsprüfung
a) in Bezug auf die Auswirkungen der Schockwellen,
b) in Bezug auf die durch die Munition in die Meeresumwelt und die
Nahrungskette eingetragenen Schadstoffe?
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Zusammenhang.
Das Schiff wird auf die jeweiligen Versuche vorbereitet (u. a. Entsorgung von
Gefahrstoffen, Verschließen sämtlicher Außenhautdurchbrüche). Daneben
werden Sprengungen nur in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Zeiträumen
vorgenommen und die in der Antwort zu Frage 3 angegebenen Maßnahmen
durchgeführt.
Da die Minimierung der Auswirkungen von Sprengungen bei der Festlegung der
Zeiträume, in denen Sprengungen zulässig sind, sichergestellt wurde, werden für
die Sprengungen im einzelnen keine Untersuchungen hinsichtlich der Fragen 9a
und 9b durchgeführt.
10. Wie wird sichergestellt, dass die Schutz- und Erhaltungsziele der dem
Sperrgebiet Schönhagen naheliegenden Natura 2000-Schutzgebiete (DE 1423-
394 und DE 1326-301) sowie die zwischen beiden Schutzgebieten
befindliche Uferschwalbenkolonie nicht beeinträchtigt werden und dem geltenden
Verschlechterungsverbot Rechnung getragen wird?
Alle Maßnahmen sind auf das Sperrgebiet beschränkt. Eine Prüfung aller
Maßnahmen auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete ist nach
§ 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vor ihrer Zulassung oder
Durchführung verpflichtend, wenn sie geeignet sind, das Gebiet erheblich zu
beeinträchtigen.
11. Welche staatlichen und privaten Institutionen der Umweltüberwachung sind
eingebunden?
Wie ist die Haftung im Falle eines Umweltschadens geregelt?
Die öffentlich-rechtliche Aufsicht der Bundeswehr (Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – BAIUDBw) ist beteiligt.
Im Falle eines Schadens haftet die Bundesrepublik Deutschland.
12. Ist ein öffentlicher Dialogprozess über die möglichen Auswirkungen des
Vorhabens und ihre Vermeidung in die Wege geleitet?
Welche Institutionen sind beteiligt?
Im Falle eines nicht öffentlichen Dialogs, welche Behörden wurden von der
Planung unterrichtet, und welche Behörden wurden in die Planung
einbezogen?
Von der Planung des Vorhabens, dass zur Verbesserung des Schutzes von
Personal und Ausrüstung der Bundeswehr durchgeführt wird, sind die öffentlich-
rechtliche Aufsicht (BAIUDBw), das Marinekommando, das Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit
WTD 71 sowie verschiedene Wasser- und Schifffahrtsämter unterrichtet.
13. Welche weiteren Kampagnen von Ansprengversuchen hat die Bundeswehr
in den vergangenen sechs Jahren durchgeführt, und in welchen Gebieten
(bitte auch Gebiete in anderen NATO-Ländern nennen)?
In welchen Zeiträumen sind für welche Gebiete zukünftig weitere
Ansprengversuche geplant?
Die Bundeswehr hat 2011 in Norwegen die Ansprengung einer Fregatte nördlich
von Stavanger messtechnisch unterstützt.
Im Sperrgebiet Schönhagen hat die Bundeswehr in den letzten sechs Jahren
folgende Kampagnen durchgeführt:
2011 Ansprengung ex Uboot U25
2012/2013 Vergleichssprengung Torpedogefechtskopf
2014 Sprengung für Splash Spotting
2015 Ansprengung Polyurethan Small Waterplane Area Twin Hull (PU Swath)
2016 Ansprengung Mehrzweckboot klein, Ansprengung Uboot U212,
Vergleichssprengung Torpedogefechtskopf.
Zukünftig sind im Sperrgebiet Schönhagen geplant:
2017 Gasblasenversuche t (bis 15. Dezember), aufgrund von schlechtem
Wetter bislang aber nicht durchgeführt
2018 – 2019 Ansprengung ex Fregatte F122
Ansprengung Fregatte F125
weitere Gasblasenversuche.
14. Welche finanziellen oder ggf. anderweitigen Kompensationen sind für
wirtschaftlich Betroffene (etwa Fischer, Tourismus) vorgesehen?
Es werden keine wirtschaftlichen Schäden erwartet.
15. In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis wurde vorab geprüft, ob die
Auswertung von Ansprengversuchen verbündeter Partner ebenfalls
Antworten resp. verwertbare Ergebnisse auf die Fragestellungen der geplanten
Versuchskampagne an der „Karlsruhe“ liefern könnten?
Durch regelmäßige Kontakte und regelmäßigen Informationsaustausch mit
verbündeten Partnern ist bekannt, dass keine vergleichbaren Versuche durchgeführt
wurden.
16. Welche Anstrengungen werden unternommen, um z. B. durch numerische
Modellierung und Simulationsrechnungen in Zukunft auf Ansprengversuche
verzichten zu können?
Die Bundeswehr investiert erhebliche Mittel zur Entwicklung von Simulationen,
um die Anzahl der erforderlichen Ansprengversuche zu minimieren. Die
Ansprengung der Fregatte Karlsruhe dient der Validierung der Simulationsdaten.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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