[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Dezember 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/349
19. Wahlperiode 22.12.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Michel Brandt,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/173 –
Lage von Flüchtlingen in der Türkei und Syrien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 29. November 2015 vereinbarten die Regierungschefs der Europäischen
Union (EU) mit der Türkei einen gemeinsamen Aktionsplan zum Umgang mit
Flüchtlingen. Die Türkei erhält stufenweise 6 Mrd. Euro von der EU, um ihre
Grenzen effektiver zu kontrollieren und eine Weiterreise von Flüchtlingen nach
Europa zu verhindern, andererseits sollten die bereits im Land lebenden
mittlerweile über 2,9 Millionen syrischen Flüchtlinge besser unterstützt werden. Das
EU-Türkei-Abkommen beinhaltet fernerhin eine Intensivierung der EU-
Beitrittsverhandlungen. Während die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das EU-
Türkei-Abkommen als Vorbild für weitere Abkommen mit Ländern wie Libyen
betrachtet (
www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/angela-merkel-
tuerkeiabkommen-als-vorbild-fuer-libyen-a-1330224), sprechen Kritikerinnen und
Kritiker wie die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl von einem „Deal auf
Kosten der Menschenrechte“, bei dem die EU ihre selbsterklärten
demokratischen und menschenrechtlichen Standards hintanstelle. Der türkische Präsident
Recep Tayyip Erdoğan werde für seine „Türsteherdienste“ nicht nur finanziell
fürstlich entlohnt. Die Abschottung der europäischen Außengrenzen sei zudem
mit dem Stillschweigen der EU zu Menschenrechtsverletzungen durch den
innenpolitisch zunehmend autoritär agierenden türkischen Präsidenten erkauft
(
www.proasyl.de/de/news/detail/news/-7e87ae7da7/). So monieren
Menschenrechtsorganisationen immer wieder die schlechte Lebenssituation von
Flüchtlingen in der Türkei (
www.amnesty.org/en/documents/eur44/3825/2016/en/).
In diesem Zusammenhang stellen sich den Fragestellern eine Vielzahl von
Fragen bezüglich des angestrebten Modellcharakters des EU-Türkei-Abkommens
für weitere Abkommen, z. B. mit den Maghrebstaaten oder auch Libyen.
1. Inwiefern und auf Grundlage welcher Kriterien sieht die Bundesregierung
das EU-Türkei-Abkommen als ein Vorbild für Abkommen mit anderen
Ländern wie Libyen an (
www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/angela-
merkeltuerkei-abkommen-als-vorbild-fuer-libyen-a-1330224)?
a) Welche konkreten Vorbereitungen oder Vorüberlegungen gibt es zu
ähnlichen Abkommen mit welchen anderen Ländern?
b) Welche Vorbereitungen oder konkrete Schritte gibt es bezüglich der
Umsetzung eines ähnlichen Abkommens mit Libyen?
Die Fragen 1, 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist generell bestrebt, migrationspolitische Vereinbarungen
mit Herkunfts- und Transitstaaten in der näheren und weiteren Nachbarschaft
Europas zu treffen. Die Ausgestaltung solcher Vereinbarungen ist
einzelfallabhängig. Seitens der Bundesregierung gibt es gegenwärtig keine Vorbereitungen oder
Vorüberlegungen zu einer Übertragung der EU-Türkei-Erklärung auf andere
Länder. Dies gilt insbesondere für Libyen, da die politischen und rechtlichen
Voraussetzungen für eine derartige Vereinbarung dort nicht gegeben sind.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherheitslage für in
der Türkei aufhältige Schutzsuchende aus Drittstaaten, und hat sich diese in
den letzten Jahren verändert?
Aus Sicht der Bundesregierung sind Schutzsuchende aus Drittstaaten in der
Türkei grundsätzlich sicher. Die Türkei hat in den letzten Jahren ihre Maßnahmen
zum Schutz und zur Versorgung von Schutzsuchenden aus Drittstaaten,
insbesondere im Zusammenhang mit dem Zustrom syrischer Flüchtlinge, kontinuierlich
ausgebaut. In diesem Zusammenhang hat die türkische Regierung zudem die
rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Schutzstatus von Flüchtlingen
fortentwickelt. Auch die Unterstützungsleistungen der Vereinten Nationen im
Rahmen des „Regional Refugee and Resilience Plan“ und der Europäischen Union
im Kontext der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität tragen zu einer wesentlichen
Verbesserung der Lage von Schutzsuchenden bei. In den Gesprächen der
Bundesregierung mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR),
Nichtregierungsorganisationen und der türkischen Regierung zur Lage von
Flüchtlingen in der Türkei werden insbesondere Fortschritte bei der Registrierung und der
Versorgungssicherheit konstatiert.
3. Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
in der Türkei auf (bitte nach Herkunftsländern und Regionen in der Türkei
aufschlüsseln), und welchen Aufenthaltsstatus und welche Rechte haben
diese jeweils?
Nach Angaben der türkischen Regierung gibt es gegenwärtig 3 359 915 (Stand:
30. November 2017) registrierte syrische Flüchtlinge und 331 487 (Stand:
30. September 2017) registrierte nicht-syrische Flüchtlinge und Migranten in der
Türkei. Bei der letzteren Gruppe handelt es sich mehrheitlich um irakische,
afghanische und iranische Staatsangehörige. Angaben zur Verteilung der syrischen
und nichtsyrischen Flüchtlinge auf die türkischen Provinzen werden regelmäßig
vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen veröffentlicht und können
auf der Webseite
https://data2.unhcr.org/es/documents/details/60807 (syrische
Staatsangehörige, Stand: 2. November 2017) beziehungsweise
https://data2.
unhcr.org/en/documents/details/60805 (nichtsyrische Staatsangehörige, Stand:
30. Oktober 2017) abgerufen werden. Zur weiteren Beantwortung wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11568 vom 15. März 2017 verwiesen.
4. Wie viele Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Flüchtlingslagern in der Türkei versorgt (bitte nach Herkunftsländern
aufschlüsseln), wie viele sind obdachlos oder nur notdürftig untergebracht?
Derzeit sind nahezu 235 000 Personen in von den türkischen Behörden
eingerichteten Flüchtlingslagern untergebracht. Hierzu zählen 227 974 syrische und 6 953
irakische Staatsangehörige (Stand: 4. Dezember 2017). Der weitaus größte Teil
der sich in der Türkei aufhaltenden Flüchtlinge lebt außerhalb von
Flüchtlingslagern im städtischen und ländlichen Raum, wobei die Qualität der Unterkünfte
sehr unterschiedlich ist. Detaillierte Zahlen liegen der Bundesregierung hierzu
nicht vor.
5. Wie viele und welche staatlichen Flüchtlingslager in welchen Orten in der
Türkei sind der Bundesregierung bekannt (bitte soweit möglich Anzahl und
Zusammensetzung der Geflüchteten darlegen)?
Nach Angaben der türkischen Behörden existieren gegenwärtig 21
Flüchtlingslager in der Türkei (Stand: 4. Dezember 2017). Einzelheiten sind der nachfolgenden
Tabelle zu entnehmen.
Provinz Lager Staatsangehörigkeit
der Bewohner
Bewohner
Hatay Altinözü Syrisch 8.288
Yayladagi Syrisch 3.667
Apaydin Syrisch 5.048
Guvecci Syrisch 811
Gaziantep Islahiye Syrisch 6.220
Karkamis Syrisch 5.436
Nizip 1 Syrisch 8.926
Nizip 2 Syrisch 3.869
Sanliurfa Ceylanpinar Syrisch 19.754
Akcakale Syrisch 24.337
Harran Syrisch 11.383
Suruc Syrisch 24.112
Kilis Oncupinar Syrisch 12.150
Elbeyli Syrisch 14.352
Mardin Midyat Syrisch 2.503
Irakisch 1.614
Kahramanmaras Merkez Syrisch 17.243
Irakisch 5.339
Osmaniye Cevdetiye Syrisch 14.204
Düzici Syrisch 1.038
Adiyaman Merkez Syrisch 8.947
Adana Saricam Syrisch 26.180
Malatya Beydagi Syrisch 9.479
Syrer gesamt 227.947
Iraker gesamt 6.953
Gesamt
234.900
6. Wie viele Flüchtlinge wurden im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens
bisher zurückgeschoben (bitte nach Monaten auflisten), und was hat die
Bundesregierung getan, um das Schicksal dieser Geflüchteten, insbesondere
hinsichtlich der Garantie ihrer Rechte als Flüchtlinge, nachzuverfolgen?
Bisher sind unter der EU-Türkei-Erklärung 1 474 Personen von Griechenland in
die Türkei zurückgekehrt (Stand: 11. Dezember 2017). Unter
https://ec.europa.
eu/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/press-material_
en lässt sich der aktuelle Stand monatsweise abrufen. Die Europäische
Kommission wurde von den türkischen Behörden über den Status der zurückgeführten
Personen informiert, worüber sie zuletzt im siebten Fortschrittsbericht zur
Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung vom 6. September 2017 berichtet. Darüber
hinaus steht die Bundesregierung in einem kontinuierlichen Austausch mit
Vertretern türkischer Behörden, internationaler Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen, um sich über die Lage der Flüchtlinge in der Türkei zu informieren,
auch durch Besuche von Einrichtungen vor Ort.
7. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu
Flüchtlingen aus der Türkei nach Deutschland sind zum Stichtag 31. Oktober
2017 anhängig?
Die Zahl der in Bearbeitung befindlichen Anträge auf Familiennachzug ist im
Rahmen der Systemvorgaben für Visaanträge nicht systematisiert erfasst.
8. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit zur Terminvergabe zur
Visumserteilung an deutschen Konsulaten und Botschaften in der Türkei,
konkret auch für den Familiennachzug zu Flüchtlingen?
Es wird kein Durchschnitt der Wartezeiten auf einen Termin zur Beantragung
eines Visums erfasst. Gegenwärtig erhalten Antragsteller in Izmir und Istanbul
für den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen in der Regel etwa einen
Monat nach der Terminanfrage ihren Termin. In Ankara werden nur Anträge
irakischer Antragsteller bearbeitet. Dort beträgt die Wartezeit auf einen Termin derzeit
acht Monate wegen unvermittelt aufgetretener personeller Engpässe, um deren
Lösung das Auswärtige Amt bemüht ist. Die angegebenen Wartezeiten stellen
eine Momentaufnahme dar, die Wartezeit im Einzelfall kann aufgrund der
Nichtwahrnehmung von Terminen und Kapazitätsveränderungen davon abweichen.
9. Welche Probleme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für syrische
oder irakische Flüchtlinge, einen Termin zur Vorsprache bei einer deutschen
Visastelle einzuhalten, etwa weil ihnen die Einreise in die Türkei verwehrt
wird, in welchem Umfang kommt dies in etwa vor, und was hat die
Bundesregierung diesbezüglich mit welchem Erfolg bislang unternommen (bitte
darlegen)?
Syrische und irakische Staatsangehörige unterliegen für die Einreise in die Türkei
der Visumpflicht. Wie viele Visa die Türkei an syrische und irakische
Staatsangehörige erteilt oder wie viele Anträge abgelehnt werden, ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Sofern ein syrischer Antragsteller in Istanbul oder Izmir einen
Termin gebucht hat und nicht rechtzeitig einreisen kann, erhält er bei Vorlage der
Terminbuchungsbestätigung einen Sondertermin innerhalb von zwei Wochen.
10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Aufschlüsselung der
Ausgaben der Türkei für die Versorgung und Unterbringung von
Flüchtlingen sowie zur Sicherung ihrer Grenzen, und welche der Posten werden mit
deutschen bzw. EU-Mitteln finanziert (bitte die Posten so detailliert wie
möglich aufschlüsseln)?
Die türkische Regierung hat eigenen Angaben zufolge seit Beginn der Flucht aus
Syrien insgesamt 30 Mrd. US-Dollar ausgegeben. Eine Aufschlüsselung ihrer
Gesamtausgaben und der verschiedenen Sachbereiche hat die türkische Regierung
bislang nicht veröffentlicht.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten stellen im Rahmen der EU-
Türkei-Flüchtlingsfazilität 3 Mrd. Euro zur Unterstützung von Flüchtlingen und der
sie aufnehmenden Gemeinden bereit. Die Europäische Kommission hat zur
Umsetzung der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität gemeinsam mit der Türkei und
internationalen Organisationen eine Bedarfsanalyse zur Versorgung von Flüchtlingen
und Unterstützung aufnehmender Kommunen in der Türkei erstellt. Entsprechend
der in dieser abgestimmten Bedarfsanalyse definierten Bereiche werden die
Mittel im Rahmen der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität verausgabt und kommen damit
konkreten Programmen und Projekten zugute. Die Europäische Kommission
stellt auf der Webseite
https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/
near/files/facility_table.pdf eine aktuelle Übersicht über diese Projekte und die
Mittelverausgabung zur Verfügung (Stand: 11. Dezember 2017). Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 17 und 30 verwiesen.
11. Welche baulichen und technischen Anlagen verwendet nach Kenntnis der
Bundesregierung die Türkei zum Schutz der Grenzen, und inwiefern waren
europäische und insbesondere deutsche Behörden, Institutionen oder Firmen
an deren Bau, Finanzierung oder Planung beratend oder aktiv beteiligt?
Die Türkei hat an weiten Teilen der Grenze zu Syrien eine befestigte, mehrere
Meter hohe Grenzmauer errichtet. Der Termin für die Fertigstellung der
Baumaßnahmen wurde mehrfach verschoben, zuletzt auf Januar 2018. Nach Angaben der
türkischen Regierung ist als Teil der Sicherungsmaßnahmen der Betrieb von
technischen Mitteln, beispielsweise von Überwachungskameras und akustischen
Sensoren, vorgesehen. Offiziellen Verlautbarungen zufolge hat die türkische
Regierung im Sommer 2017 die Errichtung ähnlicher Grenzanlagen an einem
Teilabschnitt der Grenze zum Iran begonnen und Planungen für eine Befestigung von
Teilen der Grenze zum Irak eingeleitet. Zur weiteren Beantwortung wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 11 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11568 vom 15. März 2017
verwiesen.
12. Inwieweit beteiligt sich nach Erkenntnis der Bundesregierung die türkische
Sicherheitsdienstleistungsfirma Sadat A. S. personell, technisch oder
beratend am Grenzschutz oder dem Schutz von Flüchtlingslagern (
www.sadat.
com.tr/tr/)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
13. Welche generellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten
der Firma Sadat A. S. in Hinsicht auf ihre Beteiligung an Kämpfen in den
kurdischen Provinzen der Türkei und in Syrien (
www.kurdistan-report.de/index.
php/archiv/2016/45-kr-185-mai-juni-2016/419-die-strategie-der-
kleinenschritte)?
Die Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen.
Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im
Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2
BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten
betreffend solcher Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der
dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung
führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes
erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen
als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“
eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt.1
14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Aufträge der Firma Sadat
A. S. in Deutschland oder für deutsche Behörden (
www.kurdistan-report.
de/index.php/archiv/2016/45-kr-185-mai-juni-2016/419-die-strategie-
derkleinen-schritte)?
15. Haben Bundesbehörden Kontakte zum Unternehmen Sadat A. S., und wenn
ja, inwiefern?
Die Fragen 14 und 15 werden zusammengefasst beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
16. Wie viele Menschen sind beim Grenzübertritt von Syrien in die Türkei nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 und im ersten Halbjahr 2017
getötet oder verletzt worden?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen, über die Medienberichterstattung und
Berichte von Menschenrechtsorganisationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
17. Auf welche Schwierigkeiten, die die Bundesregierung im Zusammenhang
mit der Unterbringung von Flüchtlingen in der Türkei thematisiert habe,
bezieht sich diese bei ihrer Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache
18/11568, und wie hat sich die Lage seither in den Flüchtlingslagern nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (vgl.
www.amnesty.de/2016/6/3/
tuerkei-ungenuegender-schutz-fuer-fluechtlinge)?
Schutz und Versorgung von inzwischen rund 3,3 Millionen registrierten syrischen
Flüchtlingen bleiben weiterhin eine große Herausforderung. Die Türkei wird
dabei weiterhin durch internationale Hilfsorganisationen, die Europäische Union
und ihre Mitgliedstaaten sowie türkische und internationale
Nichtregierungsorganisationen unterstützt. Die Bundesregierung thematisiert in diesem
Zusammenhang insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Bildung,
regulären Beschäftigungsmöglichkeiten und Gesundheitsversorgung. Angaben des
Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen zufolge hat die Türkei ihre
Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Situation in den Flüchtlingslagern
fortgesetzt. Durch den Ausbau fester Unterkünfte wird nach Kenntnis der
Bundesregierung nunmehr in zwölf der insgesamt 21 Flüchtlingslager eine Unterbringung in
Wohncontainern gewährleistet. Der Anteil der in Flüchtlingslagern befindlichen
Personen ist rückläufig und beträgt gegenwärtig rund 7 Prozent.
Die Bundesregierung leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Verbesserung der
Lage von Flüchtlingen in der Türkei. Diese Mittel werden zusätzlich zur
deutschen Beteiligung an der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität bereitgestellt. Wichtigste
Partner waren das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen und das
Welternährungsprogramm sowie verschiedene Nichtregierungsorganisationen. Für das
Jahr 2017 hat die Bundesregierung bislang rund 100 Mio. Euro für Projekte mit
Fokus auf Bildung, Ausbildung und Beschäftigung zur Verfügung gestellt.
Hierdurch werden beispielsweise 12 000 syrische Lehrer für ein komplettes Schuljahr
1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
angestellt. Sie sichern den Schulunterricht für rund 260 000 syrische Kinder.
Durch Angebote in Gemeindezentren (Multi-Service Centern) erhalten rund
40 000 Syrer und Türken rechtliche Beratung, medizinische Erstuntersuchung,
Sprach- oder Computerkurse und ein vielfältiges Freizeitangebot, das
Gelegenheiten für einen engeren Austausch zwischen beiden Gruppen bietet.
Grundsätzlich stehen die Maßnahmen in der Regel immer auch der türkischen Bevölkerung
in den Aufnahmegemeinden offen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung seit Jahresbeginn rund 35 Mio. Euro für
Maßnahmen der humanitären Hilfe in der Türkei zur Verfügung gestellt. Der
Schwerpunkt lag dabei auf Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung
besonders vulnerabler Flüchtlinge mit Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern.
18. Hat die Bundesregierung mittlerweile, über die aus NGO-Berichten
bezogenen Kenntnisse hinaus (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache
18/11568), Erkenntnisse über aus Griechenland in die Türkei
zurückgeschobene Flüchtlinge, die von der Türkei vor Abschluss ihres Asylverfahrens in
ihre Herkunftsländer bzw. Drittstaaten abgeschoben worden sind, eingeholt,
und inwiefern hält die Bundesregierung ein solches Verfahren für
problematisch, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 23 verwiesen. Darüber hinaus liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
19. Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EU oder die
Bundesregierung für den Erhalt von Informationen über den Verbleib von
aus Griechenland in die Türkei überstellten Flüchtlinge eingesetzt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6, 18 und 23 verwiesen.
20. Gibt es neue Erkenntnisse über die Organisierung von dschihadistischen
Gruppen in Camps der türkischen Zivilschutzorganisation AFAD in der
Türkei (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)?
Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11568
vom 15. März 2017, beziehungsweise auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Weiterführende Erkenntnisse zum
angefragten Sachverhalt liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. Welche neueren Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der AFAD oder von Firmen, mit denen die
AFAD zusammenarbeitet, an der Rekrutierung von Kämpfern für Syrien
beteiligt waren oder der türkische Geheimdienst MIT Rekrutierungen für
dschihadistische Gruppierungen wie den Islamischen Staat (IS) oder für die
Freie Syrische Armee in AFAD-Camps betrieben hat (vgl. Antwort zu
Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum angefragten Sachverhalt
vor.
22. Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Entwicklungen der Lage
religiöser Minderheiten in der Türkei, insbesondere angesichts der von
Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan in Reden immer wieder geäußerten scharfen
Verurteilung von „Zoroastrismus und Atheismus“ und der Einführung eines
verpflichtenden islamischen Religionsunterrichts (vgl. Antwort zu
Frage 34d auf Bundestagsdrucksache 18/11568 und
www.milliyet.com.tr/-
zorunlu-din-dersi-ne-bakan-dan-5-gundem-2391076/)?
Im Oktober 2017 entschied erstmals ein türkisches Gericht, ein Schulkind
aufgrund der atheistischen Überzeugung seiner Eltern vom obligatorischen
Religionsunterricht zu befreien. Zur weiteren Beantwortung wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/11568 vom 15. März 2017 verwiesen.
23. Inwiefern überprüft die Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung die EU die Situation von Flüchtlingen in der Türkei, und wie hat sich
deren Lage entwickelt?
Untersucht die Bundesregierung, oder nach Kenntnis der Bundesregierung
die EU, Missstände und Übergriffe in türkischen Flüchtlingslagern?
Falls ja, um welche Fälle drehten sich die Untersuchungen bisher?
Falls nein, warum nicht, und inwiefern überprüft die Bundesregierung nicht
aus eigener Anschauung gewonnene Erkenntnisse zu Missbrauchsfällen von
Kindern in AFAD-Camps oder Misshandlungen und Foltervorwürfe in
Bezug auf Pehlivanköy-Lager, in dem explizit aus der EU zurückgeschobene
Flüchtlinge festgehalten werden (vgl. Fragen 36, 37 und 42 auf
Bundestagsdrucksache 18/11568)?
Die Bundesregierung und die Europäischen Union stehen in einem
kontinuierlichen Austausch mit Vertretern türkischer Behörden, internationaler
Organisationen und Nichtregierungsorganisationen zur Lage der Flüchtlinge in der Türkei.
Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen machen sich zudem regelmäßig
durch Besuche von Flüchtlingslagern, Gemeindezentren und anderen
Einrichtungen ein Bild der Lage vor Ort. In diesem Zusammenhang fand auch ein Besuch
im Aufnahme- und Abschiebelager Pehlivan-Köy statt. Zur weiteren
Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 42 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11568 vom 15. März
2017 verwiesen.
Seit Jahresbeginn hat sich die Anzahl der registrierten syrischen Flüchtlinge in
der Türkei laut den türkischen Behörden auf gegenwärtig 3 359 915 (Stand:
30. November 2017) registrierte syrische Flüchtlinge und 331 487 (Stand:
30. September 2017) registrierte nichtsyrische Flüchtlinge und Migranten erhöht.
Ein großer Teil des Zuwachses ist dabei auf Nachregistrierungen und Geburten
zurückzuführen. Zugleich haben die türkischen Behörden, internationale
Organisationen und die Europäische Union ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Lage
der Flüchtlinge spürbar intensiviert. Hierzu zählt insbesondere der Aufbau des
European Social Safety Net (ESSN), die bis dato größte humanitäre
Einzelmaßnahme der Europäischen Union, mit der gegenwärtig 1,3 Millionen Menschen
erreicht werden (Stand: 8. November 2017). Zur weiteren Beantwortung wird auf
die Antwort zu den Fragen 2, 17 und 30 verwiesen.
24. Wie viele Binnenflüchtlinge aus Städten und Dörfern im mehrheitlich
kurdisch besiedelten Südosten der Türkei mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der kriegsbedingten Zerstörung ihrer Städte und Stadtteile
seit dem Jahr 2015 ihre Häuser und Wohnungen verlassen, wie viele von
ihnen konnten immer noch nicht in ihre Städte und Dörfer zurückkehren, wie
ist die derzeitige Lebenssituation dieser Flüchtlinge und wie werden sie
versorgt?
Der Bundesregierung sind zur Situation von Binnenflüchtlingen im Südosten der
Türkei verschiedene Berichte von internationalen Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen bekannt. Eigene gesicherte Erkenntnisse liegen ihr hierzu
nicht vor.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über türkische Pläne, syrische
Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ Syriens abzuschieben, und um welche
Gebiete handelt es sich dabei (
www.welt.de/politik/ausland/article149596721/
Tuerkei-plant-Rueckfuehrung-von-syrischen-Fluechtlingen.html)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über geplante Abschiebungen
von syrischen Flüchtlingen durch die türkische Regierung nach Syrien vor.
26. Von welchen bewaffneten Kräften werden nach Kenntnis der
Bundesregierung die im Rahmen der Operation „Schild des Euphrat“ unter türkische
Kontrolle gekommene Region zwischen Cerablus und Al Bab sowie die
Provinz Idlib, in der aufgrund des Astana-Abkommens türkische Stützpunkte
errichtet wurden, kontrolliert?
Inwieweit besteht eine Zusammenarbeit der türkischen Kräfte mit den
dschihadistischen Gruppierungen Hayat Tahrir Al Sham oder Ahrar Al
Sham?
Mit welchen weiteren Milizen besteht eine Zusammenarbeit der türkischen
Kräfte in den genannten Regionen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Menschenrechtsverletzungen durch die betreffenden Gruppen?
Die Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen.
Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie
Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die
künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders
schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solcher
Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf
Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender
Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als
Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.2
2 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
27. Welche Regionen gelten im Irak als sichere Regionen, in die Flüchtlinge
zurückkehren können?
Seit Mitte 2015 hat sich nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der
Vereinten Nationen (UNHCR) eine zunehmende Anzahl irakischer
Staatsangehöriger dafür entschieden, nach Irak zurückzukehren. Dies geschieht unabhängig
von einer Sicherheitseinschätzung durch die Bundesregierung. Insbesondere für
ehemals von der Terrormiliz IS kontrollierte Gebiete sind pauschale
Einschätzungen zur Sicherheitslage nicht möglich.
28. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu den türkischen
Angriffen auf die nordsyrische Region Afrin?
Hat sie aufgrund der drohenden Gefahr eines neuen Konfliktherdes
diesbezüglich Gespräche geführt, falls ja, mit wem?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer neuen großen
Flüchtlingsbewegung im Falle einer Ausweitung der Angriffe auf die Region Afrin
(
www.haber7.com/guncel/haber/2448453-turkiye-afrine-girecek-
harekatkacinilmaz)?
Die Bundesregierung setzt sich für eine sofortige Beendigung aller
Kampfhandlungen außerhalb des gemeinsamen Kampfes der Anti-IS-Koalition gegen IS in
Syrien ein und ruft alle involvierten Parteien dazu auf, am Verhandlungstisch auf
eine politische Lösung hinzuwirken.
Die Bundesregierung steht im Rahmen des unter Aufsicht der Vereinten Nationen
geführten Genfer Prozesses und darüber hinaus mit zahlreichen Ländern,
einschließlich der Nachbarstaaten Syriens, in regelmäßigem Austausch. Ein
zentrales Anliegen der Bundesregierung in diesen Gesprächen ist es, auf eine politische
Lösung der außerhalb des Kampfes gegen IS bestehenden bewaffneten
Auseinandersetzungen hinzuwirken. Jede Form einer neuerlichen militärischen Eskalation
oder Zuspitzung ist geeignet, Fluchtbewegungen von durch Kampfhandlungen
betroffener Zivilbevölkerung auszulösen. Deshalb setzt sich die Bundesregierung
nachdrücklich für eine Lösung und friedliche Beilegung des Bürgerkrieges im
Zuge einer Verhandlungslösung ein, wie sie unter der Ägide der Vereinten
Nationen in Genf angestrebt wird.
29. Sind der Bundesregierung Übergriffe auf Flüchtlinge und Folterungen durch
türkische Soldaten und Polizisten an der türkisch-syrischen Grenze bekannt,
was hat sie diesbezüglich unternommen, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus (vgl.
http://gazetekarinca.com/2017/08/turk-askerinden-multecilere-
cinsiyetci-iskence-darp-edip-kadin-ic-camasiri-giydirdiler/)?
Der Bundesregierung ist der zitierte Medienbericht bekannt. Gesicherte
Erkenntnisse zu Folterungen durch türkische Soldaten oder Polizisten an der
türkischsyrischen Grenze liegen ihr nicht vor. Vereinzelt wird in türkischen Medien und
von Nichtregierungsorganisationen über den Gebrauch von Schusswaffen an der
Grenze und über unfreiwilliges Zurückdrängen nach Syrien berichtet. Eigene
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor.
30. Wie bewertet die Bundesregierung die generelle Entwicklung des EU-
Türkei-Abkommens zur Flüchtlingsfrage, und inwiefern hält sie dieses, vor
allem auch unter dem Gesichtspunkt der schlechten Menschenrechtslage in der
Türkei und der zum Teil sehr prekären Lage der Flüchtlinge vor Ort (vgl.
www.amnesty.org/en/documents/eur44/3825/2016/en/), für weiterhin
tragbar (bitte ausführlich begründen)?
Die Bundesregierung bewertet die EU-Türkei-Erklärung, durch die kriminellen
Schleusern die Geschäftsgrundlage entzogen wurde, angesichts des starken
Rückgangs der Todesfälle in der Ägäis und der illegalen Migration als erfolgreich. Die
Erklärung wird von beiden Seiten weiter umgesetzt. Durch die fortgesetzte
Unterstützung von Organisationen und Projekten im humanitären und im sozio-
ökonomischen Bereich (z. B. für Schul- und Gesundheitsinfrastruktur) leistet die EU-
Türkei-Flüchtlingsfazilität mit der Bereitstellung von 3 Mrd. Euro einen Beitrag
zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen in der Türkei und den
sie aufnehmenden Kommunen. Zur weiteren Beantwortung wird auf die Antwort
zu den Fragen 2 und 17 verwiesen.
31. Welche Konfliktparteien verweigern nach Kenntnis der Bundesregierung
den Zugang für humanitäre Hilfe in die Regionen der Demokratischen
Föderation Nordsyrien (vgl. Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)?
Zu der von den Fragestellern verwendeten Formulierung „Demokratische
Föderation Nordsyrien“ erklärt die Bundesregierung, dass sie weiterhin von der
territorialen Integrität des syrischen Staates ausgeht und eine als „Demokratische
Föderation Nordsyrien“ bezeichnete Entität nicht als eigenständiges Gebilde
völkerrechtlich anerkennt.
Mit Ausnahme einiger kleiner Gebiete in der Provinz Hassakeh, die noch unter
Kontrolle des IS stehen, ist der humanitäre Zugang in Nord-/Nordostsyrien
prinzipiell gegeben. Nichtsdestotrotz zählen diese Gebiete nach VN-Klassifizierung
weiterhin zu den schwer erreichbaren Gebieten, da kein regelmäßiger und
ungehinderter Zugang besteht. Beschränkende Faktoren für humanitäre
Hilfsorganisationen sind vor allem die weiterhin volatile Sicherheitslage, die große Menge an
Minen, Sprengfallen und Munitionsrückständen, die Überquerung von
Frontlinien sowie administrative Auflagen. In Nordostsyrien erschweren die weiter
andauernde Grenzschließung zur Türkei und die eingeschränkten Kapazitäten der
verfügbaren irakisch-syrischen Grenzübergänge die Umsetzung humanitärer
Hilfsmaßnahmen.
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Flüchtlingen in den
mehrheitlich kurdisch besiedelten Selbstverwaltungskantonen Cizire,
Kobani und Afrin der Demokratischen Föderation Nordsyrien?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Laut dem im November 2017 von
den Vereinten Nationen veröffentlichten „Humanitarian Needs Overview“ für
Syrien sind in den Provinzen Hassakeh, Aleppo und Raqqa über 3,2 Millionen
Menschen – sowohl Binnenvertriebene als auch lokale Bevölkerungsgruppen –
auf humanitäre Hilfe angewiesen. Von diesen weisen demnach rund 716 000
Menschen einen dringenden humanitären Bedarf auf. Während im Vergleich zu
anderen Provinzen der Bevölkerungsanteil mit dringendem humanitärem Bedarf
in Hassakeh und Aleppo eher niedrig ist, gibt es insbesondere in der Provinz
Raqqa einen hohen Bevölkerungsanteil mit dringendem humanitärem Bedarf, nicht
zuletzt aufgrund der hohen Zahl von Binnenvertriebenen aus Raqqa Stadt.
a) Wie viele Flüchtlinge befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Region der Demokratischen Föderation Nordsyrien, und wie
werden sie von der dortigen Selbstverwaltung aufgenommen und versorgt?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Nach Angaben der Vereinten
Nationen befinden sich in der Provinz Aleppo rund 962 000 Binnenvertriebene mit
humanitärem Bedarf, in der Provinz Hassakeh rund 229 000 und in der Provinz
Raqqa rund 157 000.
b) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Flüchtlinge in der selbstverwalteten Region Demokratische Föderation
Nordsyrien zu unterstützen?
Falls keine, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Die Bundesregierung gewährt
humanitäre Hilfe einzig auf Grundlage des humanitären Bedarfs. Zu diesem Zweck
fördert die Bundesregierung die landesweiten humanitären Hilfsprogramme der
Vereinten Nationen und der internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung. Zudem fördert die Bundesregierung Projekte humanitärer
Nichtregierungsorganisationen, darunter auch Maßnahmen in den Provinzen Aleppo, Raqqa und
Hassakeh.
c) Steht die Bundesregierung in Verhandlung mit den regionalen Autoritäten
von der Demokratischen Föderation Nordsyrien über eine Unterstützung
von Flüchtlingen in der Region?
Falls nein, warum nicht, und mit welchen anderen Gruppen oder
Organisationen in der Region arbeitet die Bundesregierung im Rahmen von
welchen flüchtlingsbezogenen Projekten zusammen (bitte ausführlich
begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Die Bundesregierung gewährt ihre
humanitäre Förderung ausschließlich über humanitäre Organisationen.
33. Welche Projekte hat die Bundesregierung für oder in Nordsyrien
(einschließlich der unter Kontrolle der syrischen Opposition stehenden Gebiete) im Jahr
2017 mit welchen Mitteln gefördert?
Die Bundesregierung ist einer der Hauptgeber im Syrien-Kontext. Die
Bundesregierung hat für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Syrien im Jahr 2017 rund
315 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zudem bilden Stabilisierungsmaßnahmen
einen wichtigen Pfeiler des deutschen Engagements. Diese Projekte fördern den
politischen Prozess sowie konstruktive, moderate lokale Akteure. Allein 2017
wurden hierfür rund 48 Mio. Euro bereitgestellt. Des Weiteren hat die
Bundesregierung Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Landwirtschaft und
Ernährungssicherung, Wasser/Abwasser, Abfallentsorgung, Stärkung der
Zivilgesellschaft, Förderung kommunaler Verwaltungsstrukturen in
Oppositionsgebieten („local councils“), Beschäftigungsförderung und berufliche Bildung mit
einem Gesamtumfang von 79,7 Mio. Euro im Jahr 2017 gefördert.
Der genaue Anteil, der aus diesen Mitteln Nordsyrien zugutekommt, lässt sich
nicht beziffern, zumal Nordsyrien keine anerkannte, geographisch umgrenzte
Region ist. Auch unterliegen die genauen Projektregionen angesichts der volatilen
politischen Lage Veränderungen und werden teilweise erst unmittelbar vor
Umsetzungsbeginn festgelegt oder im Verlauf angepasst. Schließlich lassen sich
Ausgaben, die ganze Landesteile oder Regionen abdecken oder im Rahmen von
Multigeber-Vorhaben stattfinden, durch die Vereinten Nationen oder die
internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung landesweit umgesetzt werden, nicht
einzelnen Orten zuordnen.
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