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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Lage von Flüchtlingen in der Türkei und Syrien

EU-Türkei-Abkommen als Vorbild für weitere Rückführungsabkommen (z.B. Libyen), Anzahl und Situation von Flüchtlingen in der Türkei, Missstände in Flüchtlingslagern, diesbzgl. Untersuchungen durch die EU, Rückführungen im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens, Aufschlüsselung der Ausgaben der Türkei, Anträge für Visa zum Familiennachzug, Schwierigkeiten bei der Antragstellung in deutschen Konsulaten, Grenzschutzanlagen, Aktivitäten der Sicherheitsfirma Sadat A. S., Übergriffe an der türkisch-syrischen Grenze, Binnenflüchtlinge in der Türkei, Sicherheitslage im Irak und Nordsyrien, Kooperationen und Angriffe türkischer Sicherheitskräfte, türkische Abschiebungspläne, Projektförderungen der Bundesregierung für oder in Nordsyrien im Jahr 2017<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/17304.12.2017

Lage von Flüchtlingen in der Türkei und Syrien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Michel Brandt, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 29. November 2015 vereinbarten die Regierungschefs der Europäischen Union (EU) mit der Türkei einen gemeinsamen Aktionsplan zum Umgang mit Flüchtlingen. Die Türkei erhält stufenweise 6 Mrd. Euro von der EU, um ihre Grenzen effektiver zu kontrollieren und eine Weiterreise von Flüchtlingen nach Europa zu verhindern, andererseits sollten die bereits im Land lebenden mittlerweile über 2,9 Millionen syrischen Flüchtlinge besser unterstützt werden. Das EU-Türkei-Abkommen beinhaltet fernerhin eine Intensivierung der EU- Beitrittsverhandlungen. Während die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das EU-Türkei-Abkommen als Vorbild für weitere Abkommen mit Ländern wie Libyen betrachtet (www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/angela-merkel-tuerkei-abkommenals-vorbild-fuer-libyen-a-1330224), sprechen Kritikerinnen und Kritiker wie die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl von einem „Deal auf Kosten der Menschenrechte“, bei dem die EU ihre selbsterklärten demokratischen und menschenrechtlichen Standards hintanstelle. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan werde für seine „Türsteherdienste“ nicht nur finanziell fürstlich entlohnt. Die Abschottung der europäischen Außengrenzen sei zudem mit dem Stillschweigen der EU zu Menschenrechtsverletzungen durch den innenpolitisch zunehmend autoritär agierenden türkischen Präsidenten erkauft (www.proasyl.de/de/news/ detail/news/-7e87ae7da7/). So monieren Menschenrechtsorganisationen immer wieder die schlechte Lebenssituation von Flüchtlingen in der Türkei (www.amnesty. org/en/documents/eur44/3825/2016/en/). In diesem Zusammenhang stellen sich den Fragestellern eine Vielzahl von Fragen bezüglich des angestrebten Modellcharakters des EU-Türkei-Abkommens für weitere Abkommen, z. B. mit den Maghrebstaaten oder auch Libyen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Inwiefern und auf Grundlage welcher Kriterien sieht die Bundesregierung das EU-Türkei-Abkommen als ein Vorbild für Abkommen mit anderen Ländern wie Libyen an (www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/angela- merkeltuerkei-abkommen-als-vorbild-fuer-libyen-a-1330224)?

a) Welche konkreten Vorbereitungen oder Vorüberlegungen gibt es zu ähnlichen Abkommen mit welchen anderen Ländern?

b) Welche Vorbereitungen oder konkrete Schritte gibt es bezüglich der Umsetzung eines ähnlichen Abkommens mit Libyen?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherheitslage für in der Türkei aufhältige Schutzsuchende aus Drittstaaten, und hat sich diese in den letzten Jahren verändert?

3

Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Türkei auf (bitte nach Herkunftsländern und Regionen in der Türkei aufschlüsseln), und welchen Aufenthaltsstatus und welche Rechte haben diese jeweils?

4

Wie viele Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Flüchtlingslagern in der Türkei versorgt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln), wie viele sind obdachlos oder nur notdürftig untergebracht?

5

Wie viele und welche staatlichen Flüchtlingslager in welchen Orten in der Türkei sind der Bundesregierung bekannt (bitte soweit möglich Anzahl und Zusammensetzung der Geflüchteten darlegen)?

6

Wie viele Flüchtlinge wurden im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens bisher zurückgeschoben (bitte nach Monaten auflisten), und was hat die Bundesregierung getan, um das Schicksal dieser Geflüchteten, insbesondere hinsichtlich der Garantie ihrer Rechte als Flüchtlinge, nachzuverfolgen?

7

Wie viele Anträge auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu Flüchtlingen aus der Türkei nach Deutschland sind zum Stichtag 31. Oktober 2017 anhängig?

8

Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit zur Terminvergabe zur Visumserteilung an deutschen Konsulaten und Botschaften in der Türkei, konkret auch für den Familiennachzug zu Flüchtlingen?

9

Welche Probleme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für syrische oder irakische Flüchtlinge, einen Termin zur Vorsprache bei einer deutschen Visastelle einzuhalten, etwa weil ihnen die Einreise in die Türkei verwehrt wird, in welchem Umfang kommt dies in etwa vor, und was hat die Bundesregierung diesbezüglich mit welchem Erfolg bislang unternommen (bitte darlegen)?

10

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Aufschlüsselung der Ausgaben der Türkei für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen sowie zur Sicherung ihrer Grenzen, und welche der Posten werden mit deutschen bzw. EU-Mitteln finanziert (bitte die Posten so detailliert wie möglich aufschlüsseln)?

11

Welche baulichen und technischen Anlagen verwendet nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei zum Schutz der Grenzen, und inwiefern waren europäische und insbesondere deutsche Behörden, Institutionen oder Firmen an deren Bau, Finanzierung oder Planung beratend oder aktiv beteiligt?

12

Inwieweit beteiligt sich nach Erkenntnis der Bundesregierung die türkische Sicherheitsdienstleistungsfirma Sadat A. S. personell, technisch oder beratend am Grenzschutz oder dem Schutz von Flüchtlingslagern (www.sadat. com.tr/tr/)?

13

Welche generellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der Firma Sadat A. S. in Hinsicht auf ihre Beteiligung an Kämpfen in den kurdischen Provinzen der Türkei und in Syrien (www.kurdistan-report.de/index. php/archiv/2016/45-kr-185-mai-juni-2016/419-die-strategie-der- kleinschritte)?

14

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Aufträge der Firma Sadat A. S. in Deutschland oder für deutsche Behörden (www.kurdistan-report. de/index.php/archiv/2016/45-kr-185-mai-juni-2016/419-die-strategie- derkleinen-schritte)?

15

Haben Bundesbehörden Kontakte zum Unternehmen Sadat A. S., und wenn ja, inwiefern?

16

Wie viele Menschen sind beim Grenzübertritt von Syrien in die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 und im ersten Halbjahr 2017 getötet oder verletzt worden?

17

Auf welche Schwierigkeiten, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen in der Türkei thematisiert habe, bezieht sie sich bei ihrer Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/11568, und wie hat sich die Lage seither in den Flüchtlingslagern nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (vgl. www.amnesty.de/2016/6/3/ tuerkei-ungenuegender-schutz-fuer-fluechtlinge)?

18

Hat die Bundesregierung mittlerweile, über die aus NGO-Berichten bezogenen Kenntnisse hinaus (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/11568), Erkenntnisse über aus Griechenland in die Türkei zurückgeschobene Flüchtlinge, die von der Türkei vor Abschluss ihres Asylverfahrens in ihre Herkunftsländer bzw. Drittstaaten abgeschoben worden sind, eingeholt, und inwiefern hält die Bundesregierung ein solches Verfahren für problematisch, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

19

Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EU oder die Bundesregierung für den Erhalt von Informationen über den Verbleib von aus Griechenland in die Türkei überstellten Flüchtlinge eingesetzt?

20

Gibt es neue Erkenntnisse über die Organisierung von dschihadistischen Gruppen in Camps der türkischen Zivilschutzorganisation AFAD in der Türkei (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)?

21

Welche neueren Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der AFAD oder von Firmen, mit denen die AFAD zusammenarbeitet, an der Rekrutierung von Kämpfern für Syrien beteiligt waren oder der türkische Geheimdienst MIT Rekrutierungen für dschihadistische Gruppierungen wie den Islamischen Staat (IS) oder für die Freie Syrische Armee in AFAD-Camps betrieben hat (vgl. Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)?

22

Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Entwicklungen der Lage religiöser Minderheiten in der Türkei, insbesondere angesichts der von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan in Reden immer wieder geäußerten scharfen Verurteilung von „Zoroastrismus und Atheismus“ und der Einführung eines verpflichtenden islamischen Religionsunterrichts (vgl. Antwort zu Frage 34d auf Bundestagsdrucksache 18/11568 und www.milliyet.com.tr/-zorunlu- dindersi-ne-bakan-dan-5-gundem-2391076/)?

23

Inwiefern überprüft die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EU die Situation von Flüchtlingen in der Türkei, und wie hat sich deren Lage entwickelt? Untersucht die Bundesregierung, oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EU, Missstände und Übergriffe in türkischen Flüchtlingslagern? Falls ja, um welche Fälle drehten sich die Untersuchungen bisher? Falls nein, warum nicht, und inwiefern überprüft die Bundesregierung nicht aus eigener Anschauung gewonnene Erkenntnisse zu Missbrauchsfällen von Kindern in AFAD-Camps oder Misshandlungen und Foltervorwürfe in Bezug auf Pehlivanköy-Lager, in dem explizit aus der EU zurückgeschobene Flüchtlinge festgehalten werden (vgl. Fragen 36, 37 und 42 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)?

24

Wie viele Binnenflüchtlinge aus Städten und Dörfern im mehrheitlich kurdisch besiedelten Südosten der Türkei mussten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der kriegsbedingten Zerstörung ihrer Städte und Stadtteile seit dem Jahr 2015 ihre Häuser und Wohnungen verlassen, wie viele von ihnen konnten immer noch nicht in ihre Städte und Dörfer zurückkehren, wie ist die derzeitige Lebenssituation dieser Flüchtlinge und wie werden sie versorgt?

25

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über türkische Pläne, syrische Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ Syriens abzuschieben, und um welche Gebiete handelt es sich dabei (www.welt.de/politik/ausland/article149596721/ Tuerkei-plant-Rueckfuehrung-von-syrischen-Fluechtlingen.html)?

26

Von welchen bewaffneten Kräften werden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen der Operation „Schild des Euphrat“ unter türkische Kontrolle gekommene Region zwischen Cerablus und Al Bab sowie die Provinz Idlib, in der aufgrund des Astana-Abkommens türkische Stützpunkte errichtet wurden, kontrolliert?

Inwieweit besteht eine Zusammenarbeit der türkischen Kräfte mit den dschihadistischen Gruppierungen Hayat Tahrir Al Sham oder Ahrar Al Sham?

Mit welchen weiteren Milizen besteht eine Zusammenarbeit der türkischen Kräfte in den genannten Regionen?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen durch die betreffenden Gruppen?

27

Welche Regionen gelten im Irak als sichere Regionen, in die Flüchtlinge zurückkehren können?

28

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu den türkischen Angriffen auf die nordsyrische Region Afrin?

Hat sie aufgrund der drohenden Gefahr eines neuen Konfliktherdes diesbezüglich Gespräche geführt, falls ja, mit wem?

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer neuen großen Flüchtlingsbewegung im Falle einer Ausweitung der Angriffe auf die Region Afrin (www.haber7.com/guncel/haber/2448453-turkiye-afrine-girecek- harekatkacinilmaz)?

29

Sind der Bundesregierung Übergriffe auf Flüchtlinge und Folterungen durch türkische Soldaten und Polizisten an der türkisch-syrischen Grenze bekannt, was hat sie diesbezüglich unternommen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (vgl. http://gazetekarinca.com/2017/08/turk-askerinden-multecilere- cinsiyetci-iskence-darp-edip-kadin-ic-camasiri-giydirdiler/)?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die generelle Entwicklung des EU- Türkei-Abkommens zur Flüchtlingsfrage, und inwiefern hält sie dieses, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der schlechten Menschenrechtslage in der Türkei und der zum Teil sehr prekären Lage der Flüchtlinge vor Ort (vgl. www.amnesty.org/en/documents/eur44/3825/2016/en/), für weiterhin tragbar (bitte ausführlich begründen)?

31

Welche Konfliktparteien verweigern nach Kenntnis der Bundesregierung den Zugang für humanitäre Hilfe in die Regionen der Demokratischen Föderation Nordsyrien (vgl. Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Flüchtlingen in den mehrheitlich kurdisch besiedelten Selbstverwaltungskantonen Cizire, Kobani und Afrin der Demokratischen Föderation Nordsyrien?

a) Wie viele Flüchtlinge befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Region der Demokratischen Föderation Nordsyrien, und wie werden sie von der dortigen Selbstverwaltung aufgenommen und versorgt?

b) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Flüchtlinge in der selbstverwalteten Region Demokratische Föderation Nordsyrien zu unterstützen? Falls keine, warum nicht?

c) Steht die Bundesregierung in Verhandlung mit den regionalen Autoritäten von der Demokratischen Föderation Nordsyrien über eine Unterstützung von Flüchtlingen in der Region? Falls nein, warum nicht, und mit welchen anderen Gruppen oder Organisationen in der Region arbeitet die Bundesregierung im Rahmen von welchen flüchtlingsbezogenen Projekten zusammen (bitte ausführlich begründen)?

33

Welche Projekte hat die Bundesregierung für oder in Nordsyrien (einschließlich der unter Kontrolle der syrischen Opposition stehenden Gebiete) im Jahr 2017 mit welchen Mitteln gefördert?

Berlin, den 29. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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