Interne Ermittlungen bei Bundesbehörden von Polizei und Zoll
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Polizei des Bundes und der Länder soll als staatliche Exekutive nicht nur die Einhaltung von Gesetzen garantieren bzw. die Rechtsprechung umsetzen, sondern auch die Demokratie schützen. Gleichwohl berichtete die Presse nicht nur im Jahr 2017 mehrfach über Ermittlungsverfahren gegen Polizisten und deren Umfelder aufgrund von Straftaten bzw. eines straf- oder disziplinarrechtlich relevanten Anfangsverdachts. Eine Auswahl:
- Eine Antwort der Bundesregierung vom 28. Juni 2017 ergab, dass die Bundespolizei gegen einen Polizeibeamten „wegen möglicher Verstöße gegen die politische Neutralitäts- und Mäßigungspflicht, gegen die Pflicht zum Bekenntnis zur und zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie die Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes in Disziplinarverfahren eingeleitet“ hat (Plenarprotokoll 18/242, S. 24810 f.). Er soll in einem veröffentlichten WhatsApp-Chat, an dem auch der AfD-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt André Poggenburg beteiligt war, u. a. Muslime beschimpft und den SA-Führer Ernst Röhm verherrlicht haben (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/whatsapp-protokolle-afd-andrepoggenburg-polizist-disziplinarverfahren).
- Am 31. August 2017 wurde bekannt, dass die Generalbundesanwaltschaft wegen Rechtsterrorismusverdachts („Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“, § 89a StGB) gegen die mutmaßlich rechte Prepper-Gruppierung „Nordkreuz“ ermittelt, der auch ein Polizist aus Ludwigslust angehört. Disziplinarrechtliche Konsequenzen habe es für den Polizeibeamten aber nicht gegeben (vgl. http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2017/Rechtsterror-Ermittlungen-Gruender-der-Prepper-Gruppe-ist-Polizist,prepper100.html).
- In Osnabrück wird gegen den AfD-Bundesschatzmeister und Polizeibeamten Bodo Suhren wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses ermittelt, wie die dortige Staatsanwaltschaft am 20. September 2017 schrieb. Er soll als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Polizeiberichte an den AfD-Vorstand weitergegeben haben. Zudem läuft gegen Bodo Suhren ein Disziplinarverfahren, er wurde versetzt und durfte zeitweilig seine Dienstgeschäfte nicht mehr führen (vgl. www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/954632/ staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-osnabruecker-beamten).
- Gegen vier Polizisten in Sachsen-Anhalt sind seit einem Jahr vier Disziplinarverfahren anhängig, weil sie der verfassungsfeindlichen Reichsbürger-Bewegung angehören sollen, drei von ihnen sind vom Dienst suspendiert (vgl. www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/verfahren-reichsbuerger-bei-der-polizei).
- Am 17. November 2017 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Berliner Polizeibeamter aufgrund seiner neonazistischen Einstellung wegen mangelnder Verfassungstreue aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden kann; bis dahin war er zehn Jahre vom Dienst suspendiert gewesen (vgl. www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/11/polizist-berlin-rechtsextrem-suspendierung- bundesverwaltungsgeri.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Gegen wie viele Beamte, Angestellte und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundespolizei, BKA und Zoll wurden seit 2007 interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet (bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung und Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Gegen wie viele der in Frage 1 genannten Personen liefen oder laufen gleichzeitig oder zeitlich versetzt mehrere interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren (bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung und Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 1 genannten Personen wurden seit 2007 aufgrund von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren versetzt, beurlaubt, suspendiert oder aus dem Dienst entlassen (bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung und Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 1 genannten Personen gehörten oder gehören nach Kenntnis der Bundesregierung Gruppierungen, Organisationen oder Parteien der extrem rechten Szene an oder sind in der Vergangenheit mit Straftaten im Phänomenbereich der PMK-rechts in Erscheinung getreten (bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung und Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 3 genannten Personen gehörten oder gehören nach Kenntnis der Bundesregierung Gruppierungen, Organisationen oder Parteien der extrem rechten Szene an oder sind in der Vergangenheit mit Straftaten im Phänomenbereich der PMK-rechts in Erscheinung getreten (bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung und Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren wurden eingestellt (bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung und Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren gehören dem „Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – rechts“ an (bitte nach Jahr, Behörde und Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Zu welchen Fällen von Strafverfahren gegen Beamte, Angestellte und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landespolizeibehörden hat die Bundesregierung Kenntnis erhalten oder war in die Ermittlungen involviert?