BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Stand der Konzeptentwicklung zur Aufarbeitung des Kolonialismus und Finanzierung von Provenienzforschung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

08.07.2026

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

15.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/638411.06.2026

Stand der Konzeptentwicklung zur Aufarbeitung des Kolonialismus und Finanzierung von Provenienzforschung

der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Desiree Becker, Janina Böttger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Cansu Özdemir, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Mit der Novemberrevolution am 9. November 1918 und dem zwei Tage später geschlossenen Waffenstillstandsabkommen von Compiègne am 11. November 1918 endete nicht nur der vom deutschen Kaiserreich maßgeblich entfesselte Erste Weltkrieg, sondern auch die deutsche Kolonialherrschaft, die geprägt war von rassistischer Ideologie, Entrechtung, kolonialer Gewalt, systematischer Ausbeutung. Die Verbrechen des deutschen Kolonialismus, die mehrere Hunderttausend Menschen in den betroffenen Gebieten das Leben kostete, umfassen Völkermorde, brutale Kriegführung, Zwangsarbeit, Ausbeutung, Land- und Kunstraub und sie prägen die Gesellschaften in den später entstandenen Staaten bis heute nachhaltig. Eine Entschädigung der Opfer bzw. betroffenen Gemeinschaften ist bis heute ausgeblieben. Geraubtes Kulturgut, menschliche Überreste, naturkundliche Objekte und Alltagsgegenstände aus kolonialem Kontext befinden sich bis heute massenhaft in deutschen Museen, Klöstern, Sammlungen und Universitäten und wurden bis auf wenige Ausnahmen noch nicht zurückgegeben. Auch die kritische Aufarbeitung der Einflüsse des Kolonialismus in der Bundesrepublik Deutschland auf individuelle Denkweisen, gesellschaftliche Strukturen, Sprache bzw. Berichterstattung steht erst am Anfang.

Die UN-Generalversammlung hat am 25. März 2026, dem internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels, eine als wegweisend betrachtete Resolution angenommen, die den transatlantischen Sklavenhandel, dem mindestens 12,6 Millionen Menschen zum Opfer fielen, als „schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ anerkennt. Bei der Einstufung als „schwerstes Verbrechen“ verweist die Resolution auf mehrere zentrale Aspekte: den enormen Umfang und die jahrhundertelange Dauer des transatlantischen Sklavenhandels, seinen systematischen Charakter sowie eine besondere Brutalität. Neben der Anerkennung fordert die Resolution unter anderem auch die unentgeltliche „unverzügliche und ungehinderte Rückgabe“ von Kulturgütern und Kunstobjekten an die Herkunftsländer sowie konkrete Schritte zur Wiedergutmachung, darunter finanzielle Entschädigungen, Schuldenerlasse und Entwicklungshilfe. Mit Ja stimmten 123 Staaten, während Argentinien, die USA und Israel mit Nein votierten und sich 52 Staaten, darunter Deutschland und sämtliche EU-Mitgliedstaaten enthielten (vgl.: www.tagesschau.de/ausland/amerika/un-resolution-sklavenhandel-100.html).

Problematisch erscheint den Fragestellern, dass die für die Verbrechen verantwortlichen Staaten, diese offensichtlich nach wie vor nicht im geforderten Umfang anzuerkennen bereit sind.

Um die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte zu intensivieren, haben die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag ihrer Parteien „eine länderübergreifende Erforschung von Objekten und die Rückgabe von Kulturgütern im Dialog mit den Herkunftsländern“ vereinbart. Besonderes Augenmerk will die Bundesregierung „auf einem würdigen Erinnerungsort und der Rückgabe menschlicher Überreste (Human Remains)“ legen (CDU, CSU und SPD, Verantwortung für Deutschland – Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeile 3856 ff.). Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) „unterstützt die Bundesregierung die Provenienzforschung sowie die Digitalisierung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ (https://kulturstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/kolonialismus). Ziel sei es, „fragliche Bestände so der breiten Öffentlichkeit und auch möglichen Anspruchstellern aus den Herkunftsländern und -gesellschaften zugänglich zu machen“ (ebd., https://kulturstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/kolonialismus/provenienzforschung-und-digitalisierung).

Allerdings [ist] „die Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus […] ausdrücklich nicht Teil“ der am 11. November 2025 vom Bundeskabinett verabschiedeten neuen Gedenkstättenkonzeption des Bundes (vgl.: https://kulturstaatsminister.de/aufarbeiten-und-erinnern/gedenkstaettenkonzeption). Die Bundesregierung messe der Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte jedoch große Bedeutung bei und „wird sie in einem eigenständigen Konzept unterstützen“ (ebd.). Laut Angaben des Deutschlandfunks kündigte eine Sprecherin des Beauftragten für Kultur und Medien auf Anfrage mit, dass das Kolonialismus-Konzept im Herbst 2026 fertig sein soll. „Darin soll es um den Aufbau eines zentralen Ortes für Kolonialgeschichte gehen. Ein umfassendes Konzept zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit wurde nicht erwähnt.“ (www.deutschlandfunkkultur.de/erinnerungskultur-gedenkstaettenkonzept-weimer-kolonialismus-ns-nazis-ddr-sed-100.html).

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer am 15. Februar 2026 jedoch nicht nur ein Gesetz zur Rückgabe von Raubgut angekündigt, sondern auch erklärt, dass die Bundesregierung einen Maßnahmenkatalog entwickelt habe, der von Restitutionsfragen über sofortige Rückgaben bis hin zur Frage wissenschaftlicher Aufarbeitung reiche und auch die Frage eines Erinnerungsortes umfasse (vgl.: www.deutschlandfunk.de/interview-weimer-wolfram-staatsminister-fuer-kultur-und-medien-100.html).

Neben der Finanzierung von Provenienzforschung und der Schaffung von Transparenz bezüglich Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, ist die tatsächliche Durchführung von Rückgaben, sowohl im Bereich von Kulturgütern als auch bei menschlichen Überresten, die dritte Säule der Aufarbeitung. Dies hat entsprechend der neuen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten (2025) nicht nur für die deutsche Bundesregierung eine besondere Relevanz, sondern insbesondere für die Nachfahr:innen von Opfern.

In mehreren afrikanischen Ländern (Ghana, Kamerun, Tansania, Togo) haben sich Restitutionskomitees gebildet bzw. wurde deren Gründung angekündigt. Aus anderen Ländern wie den USA, Australien und Aotearoa/Neuseeland gibt es staatliche Unterstützung für die Restitution von menschlichen Überresten und sakralen Kulturgütern. Zusätzlich fordern Gemeinschaften und Expert:innen weltweit eine Klärung der Erwerbsumstände, mehr Transparenz für Museumsbestände und Universitätssammlungen, und Restitutionen.

Im November 2023 wurde ein vierjähriger Restitutionsfonds in Höhe von 600 000 Euro pro Jahr (ab 2024) durch den Bundestag beschlossen. Es ist unklar, ob dieser Fonds eingerichtet wurde, bzw. wie Institutionen Gelder aus diesem Fonds beantragen können.

Wie bei Provenienzforschung und Restitution von NS-geraubtem Kunst- und Kulturgut ist die Rolle des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) als einzige Institution mit Mandat zur finanziellen Förderung in dieser transnationalen Arbeit zentral. Jedoch bleibt es ungewiss, inwieweit eine vom DZK finanzierte Provenienzforschung, in Kollaboration mit den Herkunftsgesellschaften und unter Berücksichtigung ihrer Vorstellungen, in den kommenden Jahren gewährleistet wird und damit den Bekenntnissen (vgl. Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten. S. 11) gerecht werden kann.

Die Deutsche Digitale Bibliothek hat mit dem Online-Portal „Collections from Colonial Contexts“ (CCC) den zentralen Zugang für Transparenz für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen Sammlungen aufgebaut. Ziel des CCC-Portals ist die Herstellung von Transparenz über den Verbleib von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen Kulturerbeeinrichtungen. Ethnologische, naturkundliche, historische, kunst- und kulturhistorische Gegenstände aus formalen Kolonialherrschaften sowie aus Gebieten, in denen informelle koloniale Strukturen herrschten, sind über dieses Portal erstmals zentral online zugänglich. Das Portal wurde nach einem mehrjährigen Prozess 2024 veröffentlicht und ist der zentrale Ort, an dem sich Herkunftsgemeinschaften über die sogenannten Sammlungsbestände informieren können.

Allerdings liegen die ursprünglich versprochenen finanziellen Mittel zur Unterstützung der Sammlung bei der Bereitstellung der Daten (vgl. 3-Wege-Strategie) bis heute nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Kennt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Auseinandersetzung mit dem Kolonialunrecht und seinen Nachwirkungen nur dann zur Versöhnung mit den Nachkommen der Opfer beitragen kann, wenn die maßgebliche deutsche Beteiligung am globalen Kolonialunrechtssystem auf allen Ebenen der gesellschaftlichen Auseinandersetzung anerkannt und klar als solche benannt wird, und hat sie dazu eine Meinung und wie lautet diese, und wenn nicht, warum nicht (bitte begründen)?

2

Warum hat sich Deutschland in der Abstimmung am 25. März in der UN-Generalversammlung zur von Ghana eingebrachten Resolution zum transatlantischen Sklavenhandel enthalten?

3

Kennt die Bundesregierung die Auffassung, dass statt isolierter Maßnahmen eine systematische und breit angelegte, transnationale Aufarbeitung von Kolonialunrecht und antikolonialem Widerstand sowie die kritische Auseinandersetzung mit zeitgenössischem Rassismus, seinen historischen Bezügen und aktuellen Ausprägungen in der schulischen, universitären, kulturellen und politischen Bildung und in der Erinnerungskultur von Nöten ist, um eine gesamtgesellschaftliche Dekolonisierung des sozialen Miteinanders zu gewährleisten, und hat sie dazu eine Meinung und wie lautet diese, und wenn nicht, warum nicht (bitte begründen)?

4

Hat die Erarbeitung des von der Bundesregierung angekündigten Erinnerungskonzeptes zum Kolonialismus begonnen und wenn ja,

a) wer ist seitens der Bundesregierung konkret mit welcher Aufgabe an der Erarbeitung beteiligt?

b) warum hat die Bundesregierung keine unabhängige Kommission mit der Erarbeitung des Konzeptes beauftragt?

c) hat die Bundesregierung externen Sachverstand bei der Konzeptentwicklung einbezogen, und wenn ja, welchen und in welcher Form (bitte die externen Sachverständigen namentlich aufführen)?

d) hat die Bundesregierung einen Zeitplan für die Erarbeitung des Konzeptes, und wenn ja, wie sieht dieser aus?

e) kann die Bundesregierung die Angaben einer Sprecherin des Beauftragten für Kultur und Medien gegenüber dem Deutschlandfunk bestätigen, wonach das Kolonialismus-Konzept im Herbst 2026 fertig sein soll?

5

Wann wurde der von Staatsminister Wolfram Weimer gegenüber dem Deutschlandfunk am 15. Februar 2026 erwähnte Maßnahmenkatalog von der Bundesregierung beschlossen und welche Maßnahmen umfasst er im Einzelnen (bitte entsprechend aufführen)?

6

Aufgrund welcher historischen Erkenntnisse bzw. sachlichen und politischen Erwägungen wird der deutsche Kolonialismus durch die Bundesregierung, anders als der Nationalsozialismus oder die SED-Herrschaft, nicht ebenso deutlich als Unrechtsregime bezeichnet?

7

Macht sich die Bundesregierung die Aussage von Wolfram Weimer, des heutigen Staatsministers für Kultur und Medien, „Europa vermehrt sich nicht mehr räumlich. [...] Territorial werden die Räume, die von europäischen Hauptstädten beherrscht werden, immer kleiner. [...] Im alten Kontinent wurde dieser erdrutschartige Machtverlust nicht einmal bedauert. Man betrachtete die eigene Kolonialgeschichte mit moralischen Gewissensbissen als illegitime Expansion. Noch heute wird in den Lehrplänen der Schulen [...] die dunkle Seite der Kolonialisierung als ein durchgehender Sündenfall dargestellt und kritisiert“ (Wolfram Weimer: Land unter. Ein Pamphlet zur Lage der Nation. S. 20, Gütersloh 2012) zu eigen, und wenn ja, was versteht sie unter einer hellen Seite der Kolonisierung, und wenn nein, warum nicht und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der obigen Aussage?

8

Kennt die Bundesregierung die Ansicht, wonach es insbesondere den vielfältigen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Verbänden zu verdanken ist, dass der Prozess der Aufarbeitung der Kolonialverbrechen in der deutschen Gesellschaft begonnen wurde, und hat sie dazu eine Meinung und wie lautet diese, und wenn nicht, warum nicht (bitte begründen)?

9

Welche finanziellen Mittel stellen die einzelnen Ressorts der Bundesregierung derzeit insgesamt für Projekte zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit bereit (bitte nach Förderzeitraum, Ressort und Vorhaben titelscharf aufschlüsseln)?

10

Ist es im Haushaltsjahr 2026 zu einer Umwidmung von Mitteln aus Titeln gekommen, die ursprünglich für die Erforschung kolonialer Kontexte vorgesehen waren, und wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte dies und wo genau in jeweils welchem Umfang (bitte entsprechend nach Haushaltstiteln, Höhe der Mittel und Gründen aufführen)?

11

Wie ist die finanzielle Ausstattung der vier Förderrichtlinien des DZK zu den historischen Kontexten (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte, Kriegsverluste und SBZ/DDR) während der jetzigen Legislatur sowie darüber hinaus geplant?

a) Hat es durch die neue Förderlinie „Kulturgutentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik“ (https://kulturgutverluste.de/meldungen/neue-foerderung-fuer-forschung-zu-kulturgutverlusten-sbz-und-ddr) eine Erhöhung der Haushaltsmittel für durch das DZK geförderte Provenienzforschungsprojekte gegeben, und wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?

b) Gibt es eigene, voneinander unabhängige Haushaltstitel für die vier historischen Kontexte (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte, Kriegsverluste und SBZ/DDR), und wenn ja, welche sind dies und in wie sind diese jeweils ausgestattet, und wenn nein, warum nicht?

c) Sind außerdem zusätzliche Mittel für das DZK im Bereich „Koloniale Kontexte“ oder für die Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (weiter als „Kontaktstelle“) eingeplant, um auf ad-hoc Anfragen von staatlichen Restitutionskomitees zu reagieren?

12

Hat die Bundesregierung, für den Fall einer Regierungsübernahme oder -beteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt, die vom dortigen Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird und in ihrem „Regierungsprogramm“ die komplette Streichung der Landesförderung des DZK ankündigt, Überlegungen angestellt, wie eine Finanzierung der Arbeit des DZK gesichert werden kann, und wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?

13

Wird die Bundesregierung im Einklang mit der Rechtsentwicklung im internationalen Kulturgüterschutz- und Kunstrestitutionsrecht einen Entwurf eines umfassenden Restitutionsgesetzes vorlegen, und wenn ja:

a) Wann wird dies geschehen?

b) Wird dieses alle vier historischen Kontexte (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte, Kriegsverluste und SBZ/DDR) umfassend regeln oder sind zu jedem einzelnen Restitutionsbereich eigenständige Gesetze geplant (bitte begründen)?

c) Wird das künftige Restitutionsgesetz sowohl die sogenannte Ersitzung, als auch die Einrede des gutgläubigen Erwerbs eines Kulturgutes aus kolonialen Kontexten, dessen rechtmäßiger Erwerb, Besitz oder Eigentum durch die über das Kulturgut Verfügenden nicht lückenlos und zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (Sorgfaltsobliegenheitspflicht) gegen einen Herausgabeanspruch von anspruchsberechtigter Seite ausschließen und den über das Kulturgut Verfügenden im Falle unter der Schwelle von grober Fahrlässigkeit entsprechend Artikel 14 GG entschädigen?

d) Wird darin die Einrede der Verjährung aus § 197 BGB der über das Kulturgut Verfügenden gegen einen Herausgabeanspruch von anspruchsberechtigter Seite ausgeschlossen? Wenn nein, warum nicht?

14

Wird die Bundesregierung alle Bundesministerien auf Nachwirkungen kolonialrassistischer Denkmuster und mögliche kolonialrassistische Hinterlassenschaften überprüfen, namentlich durch Einberufung unabhängiger Historikerkommissionen (UHK) zur Erforschung der Rolle der Reichsministerien in der Zeit des Kolonialismus sowie der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, verbunden mit einer Untersuchung entsprechender Einrichtungen in der BRD und der DDR nach 1949 und diese Maßnahmen mit angemessenen finanziellen Mitteln aus dem Bundeshaushalt ausstatten, und wenn ja, wann wird dies geschehen, und wenn nein, warum nicht?

15

Welche Fördermittel wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren für den „Deutsch-französischen Provenienzforschungsfonds zu Kulturgütern aus Subsahara-Afrika“ zur Verfügung stellen?

16

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Provenienzforschung jenseits von menschlichen Überresten und besonderen Kulturgütern (z. B. naturkundlichen, archäologischen und technischen Sammlungen) bei und wie fördert sie diese?

17

Wird es in Zukunft in der Provenienzforschung eine Fokussierung und Priorisierung auf die ehemaligen deutschen Kolonien geben (bitte begründen)?

18

Wie wird sichergestellt, dass das Online-Portal „Collections from Colonial Contexts“ (CCC) weiterhin in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird?

19

Wie und in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung des CCC-Portals und sind seitens der Bundesregierung und den sie tragenden Koalitionsfraktionen Aufwüchse in den kommenden Jahren geplant, um einen verbesserten Zugang für Herkunftsgesellschaften zu sichern?

20

Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass auch im Falle von Kürzungen im Etat der Deutsche Digitale Bibliothek das CCC-Portal vollumfänglich erhalten und arbeitsfähig bleibt, und wenn ja, wie genau soll das erfolgen, und wenn nein, warum nicht?

21

Werden in Zukunft auch die Einrichtungen selbst mit finanziellen Mitteln unterstützt, wenn sie Informationen für das CCC-Portal aufbereiten bzw. erheben wollen, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

22

Welche flankierenden Maßnahmen sind geplant, um das CCC-Portal international weiter zu bewerben?

23

Unterstützt die Bundesregierung Herkunftsgesellschaften in den ehemaligen Kolonien dabei, die Informationen aus dem CCC für die Identifikation ihrer Kulturgüter in deutschen Einrichtungen zu nutzen oder plant sie dieses, und wenn ja, in welcher Weise und mit welchen Fördermitteln, und wenn nein, warum nicht?

24

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Umfang des Handels mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten innerhalb Deutschlands, und wenn ja, welche?

25

Plant die Bundesregierung gesetzliche Regelungen bezüglich des Handels mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten, und wenn ja, bis wann und mit welchem Regelungskern, und wenn nein, warum nicht?

26

Wie soll die Zusammenarbeit mit den bestehenden staatlichen Stellen anderer Länder (siehe oben erwähnte Restitutionskomitees) durch die Bundesregierung in Zukunft gestaltet werden?

27

Welche Rollen sollen nach Ansicht der Bundesregierung zivilgesellschaftliche Vertreter:innen in den Prozessen einnehmen (bitte begründen), und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung dafür?

28

Wie soll sichergestellt werden, dass diese Absprachen transparent verlaufen?

29

Hat der am 27. März 2026 von Bund, Länder und Kommunen beschlossene „Koordinierungsrats für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten“ seine Arbeit bereits aufgenommen und welche Aufgaben soll er konkret wahrnehmen (vgl. Pressemitteilung, www.kmk.org/aktuelles/pressearchiv/mitteilung/bund-laender-und-kommunen-verstaendigen-sich-auf-koordinierungsrat-fuer-rueckgaben-von-kulturguetern-und-menschlichen-ueberresten-aus-kolonialen-kontexten-gemeinsame-struktur-soll-rueckgaben-kuenftig-zentral-begleiten.html)?

30

Stimmt es, dass zivilgesellschaftliche Akteur:innen nicht Teil des Koordinierungsrates sind, und wenn ja, warum?

31

Welche Schritte werden gegenwärtig durch die Bundesregierung zu dem in den Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten angekündigten „interdisziplinäres und internationale Expert*innen-Netzwerk“ (S. 14) unternommen? Wann ist mit einer Etablierung des Netzwerkes zu rechnen? Was bedeutet in dem Zusammenhang „dynamische Anlegung“?

32

Wann wurde der vom Bundestag beschlossenen Restitutionsfonds eingerichtet und welche Restitutionen wurden seitdem durch den Restitutionsfonds gefördert (bitte entsprechend chronologisch unter Angabe der dafür aufgewendeten Mittel aufführen)?

33

Mit welchen Mitteln ist der Restitutionsfonds derzeit unterlegt, sind diese auch über 2027 gesichert und welche Institution verfügt über diese Mittel, bzw. welche Körperschaft darf sie nach welchen Kriterien vergeben?

34

Wo sind transparente Informationen zur Zugänglichkeit des Restitutionsfonds zu finden, bzw. wann werden sie breiter zugänglich gemacht?

35

Inwieweit ist der Restitutionsfonds sowohl für die Rückführung von menschlichen Überresten/Ancestral Remains, als auch von Kulturgut aus kolonialen Kontexten abrufbar?

36

Gibt es konkrete Planungen zur zukünftigen Finanzierung von Rückgaben („Restitutionsfonds“), und wenn ja, mit welchen Mitteln soll dies unterlegt werden und in wessen Verantwortlichkeit soll die Umsetzung liegen?

37

Gibt es eine dauerhafte und langfristige Sicherung der Förderung für die Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (KOSKK), und wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, warum nicht?

38

Was ist der aktuelle Stand zur Einrichtung einer „Anlaufstelle zu menschlichen Gebeinen“ durch die Kontaktstelle?

39

Wird die Bundesregierung das MuseumsLab für europäisch-afrikanische Museumszusammenarbeit, durchgeführt vom Museum für Naturkunde und der DAAD, in den kommenden vier Jahren fördern, und wenn ja, mit jeweils welchen Beträgen, und wenn nein, warum nicht?

40

Wird die Bundesregierung die Aufarbeitung der Geschichte medizinischer Institute im Zusammenhang mit kolonialrassistischer Verfolgung und pseudomedizinischer Forschung fördern, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

41

Wird die Bundesregierung das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ um die umfassende kritische Auseinandersetzung mit kolonialem Unrecht und antikolonialem Widerstand sowie kolonialrassistischen Kontinuitäten erweitern, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

42

Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den 110. Jahrestag des Endes der deutschen Kolonialherrschaft und den 142. Jahrestags der sogenannten Berliner Konferenz (Kongokonferenz) vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885, welche die Grundlage für die Aufteilung Afrikas in Kolonien bildete, angemessen zu würdigen und die in diesem historischen Kontext begangenen kolonialen Gewaltverbrechen und deren Nachwirkungen für die Nachkommen zu berücksichtigen, und wenn ja, wie sehen diese Planungen aus, und wenn nein, warum nicht?

43

Hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung der 2. UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025 bis 2034) bekannt, und wenn ja:

a) Wann ist dies in welcher Form geschehen?

b) Hat die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zur Umsetzung entwickelt, und wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, wann wird dies geschehen?

c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insgesamt (bitte entsprechend nach Maßnahme, verantwortlichem Ressort, ggf. Umsetzungspartner und Finanzumfang aufführen)?

d) Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet (bitte entsprechend nach Maßnahme, verantwortlichem Ressort, ggf. Umsetzungspartner und Finanzumfang aufführen)?

e) Welche Organisationen schwarzer Menschen und von Menschen afrikanischer Herkunft sind oder sollen von der Bundesregierung bei der Umsetzung in welcher Form beteiligt werden? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. Juni 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen